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Fragen wegen KU - 1. Kind bei KM und neue Familie für KV

 
(@jeanny_h)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und habe viele hilfreiche Informationen gefunden, doch ein bißchen was ist noch offen.

Kurz zu meinen Umständen:

Mein Ehemann hat einen Sohn (11) aus erster Ehe (Kein Ehegattenunterhalt) für den er 223,00 Euro Kindesunterhalt plus Unfallversicherung, Vereinsmitgliedsbeiträge und sonst auch viel zahlt.  Der KU wurde 2005 durch das Jugenamt berechnet und die KM wollte nie wieder eine Neuberechnung.

Mein Mann ist Beamter und hat in den 5 Jahren so manche Gehaltserhöhung und Beförderung bekommen, so daß sein Einkommen viel höher ist. Aufgrund unserer Hochzeit und der Geburt unseres gemeinsamen Kindes (18 Monate)  sind familienbezogene Anteile gem. Bundesbesoldungsgesetz dazugekommen. Weiterhin arbeite ich "nur" 30 Stunden und bekomme in Steuerklasse 5  900 Euro. Mein Mann hat in Steuerklasse 3 2440 Euro Netto + Kindergeld für Kind 2. 

Nun meine Fragen:

1. Werden die Familienbezogene Anteile, die mein Mann eindeutig für unsere Heirat und unser Kind bekommt, für den KU für Kind 1 rausgerechnet?

2. Was wäre wenn wir die Steuerklassen tauschen würden und er so weniger netto hätte? Wird da was fiktiv mitberechnet?

3. Kindergeld für Kind 2 und mein Einkommen sind nicht interessant für die Berechnung?

4. Und was wirkt sich unterhaltsmindernd aus? Rentenversicherung oder Lebensversicherung meines Mannes, Kredit für unser Auto (altes war plötzlich kaputt),
    "Unterhalt"  für mich und Kind 2 ?

Bitte mein Anliegen nicht falsch verstehen. Der Große soll bekommen was er braucht, doch die KM geht seit Jahren nicht arbeiten, sondern bestreitet Ihren Lebensunterhalt mit mehr oder weniger ertragreichen Geschäftsideen, und das einzig beständige "Einkommen" sind KU und KG und fast nichts davon kommt beim Kind an(Sogar die Spardose wird geplundert). Daher zahlen wir viel noch neben dem KU, was bei einer höheren Belastung durch eine Neuberechnung einfach nicht mehr drin wäre.

Die KM hat zur noch nichts über eine evtl. Neuberechnung gesagt, doch da jetzt  über die neue Düsseldorfer Tabelle in den Medien berichtet wird, wird sie sicher damit kommen. 
Ich bzw mein Mann wollen dann einfach Bescheid wissen.

Vielen Dank

Jeanny


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 02:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Werden die Familienbezogene Anteile, die mein Mann eindeutig für unsere Heirat und unser Kind bekommt, für den KU für Kind 1 rausgerechnet?

Nein

2. Was wäre wenn wir die Steuerklassen tauschen würden und er so weniger netto hätte? Wird da was fiktiv mitberechnet?

Der entscheidene Satz in dem relevanten BGH-Urteil dazu ist schwer zu finden, er steht nämlich garnicht in dem Urteil:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1575.html

sondern nur in der Presseerklärung dazu:

"Eine Einschränkung der Einkommensanrechnung ergibt sich nach dem Urteil allerdings dann, wenn der neue Ehegatte eigenes Einkommen erzielt und die Ehegatten – wie regelmäßig – die Steuerklassen III und V wählen. Dann verlagert sich wegen der ungünstigeren Steuerklasse V das Nettoeinkommen des weniger verdienenden Ehegatten auf den mehr verdienenden Unterhaltspflichtigen. In diesem Fall muss auch der neue Ehegatte einen seinem Eigeneinkommen entsprechenden Anteil am Splittingvorteil behalten."

Weil da aber auch wieder die genaue Formel nicht steht (dazu wird auf ein älteres BGH-Urteil verwiesen: http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-1033.html ), spart man sich im Zweifel Stress und Diskussionen, wenn man die Steuerklassen auch real ändert.

Ich lese es aber so, dass das relevante Einkommen durch eine fiktive Rausrechnung des Splittings nicht 2440, sondern etwa 2150€ ist.

3. Kindergeld für Kind 2 und mein Einkommen sind nicht interessant für die Berechnung?

Das halbe Kindergeld schon, das gehört zu den neuesten Perversitäten im Unterhaltsrecht.

4. Und was wirkt sich unterhaltsmindernd aus? Rentenversicherung oder Lebensversicherung meines Mannes, Kredit für unser Auto (altes war plötzlich kaputt)

Private Altersvorsorge in Höhe von 4% des Bruttogehalts. Autokosten nur als Kilometersatz bei Fahrten zur Arbeit, oder pauschal 5% vom Nettoeinkommen.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 12:14
(@jeanny_h)
Schon was gesagt Registriert

Zitat
1. Werden die Familienbezogene Anteile, die mein Mann eindeutig für unsere Heirat und unser Kind bekommt, für den KU für Kind 1 rausgerechnet?

Nein

Das bedeutet dann, daß mein "Ja" und mein Kind der KM mehr Geld beschehrt .... Das kann doch nicht gerecht sein! :thumbdown:

Zitat
2. Was wäre wenn wir die Steuerklassen tauschen würden und er so weniger netto hätte? Wird da was fiktiv mitberechnet?

Der entscheidene Satz in dem relevanten BGH-Urteil dazu ist schwer zu finden, er steht nämlich garnicht in dem Urteil:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1575.html

sondern nur in der Presseerklärung dazu:

"Eine Einschränkung der Einkommensanrechnung ergibt sich nach dem Urteil allerdings dann, wenn der neue Ehegatte eigenes Einkommen erzielt und die Ehegatten – wie regelmäßig – die Steuerklassen III und V wählen. Dann verlagert sich wegen der ungünstigeren Steuerklasse V das Nettoeinkommen des weniger verdienenden Ehegatten auf den mehr verdienenden Unterhaltspflichtigen. In diesem Fall muss auch der neue Ehegatte einen seinem Eigeneinkommen entsprechenden Anteil am Splittingvorteil behalten."

Weil da aber auch wieder die genaue Formel nicht steht (dazu wird auf ein älteres BGH-Urteil verwiesen: http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-1033.html ), spart man sich im Zweifel Stress und Diskussionen, wenn man die Steuerklassen auch real ändert.

Ich lese es aber so, dass das relevante Einkommen durch eine fiktive Rausrechnung des Splittings nicht 2440, sondern etwa 2150€ ist.

2150 € wären ja schon gut, denn mit viel Glück liegt das bereinigte Netto in der bis 1900€-Stufe. Was ist wenn ich mehr verdienen würde und wir real auch ändern würden. Dann wäre die 5 bei meinem Mann ok?

Zitat
3. Kindergeld für Kind 2 und mein Einkommen sind nicht interessant für die Berechnung?

Das halbe Kindergeld schon, das gehört zu den neuesten Perversitäten im Unterhaltsrecht.

Das halbe Kindergeld meines Kindes wir für den KU des Großen angerechnet???  :gunman: Frechheit!!! Das ist für mein Kind. Was ist wenn ich das KG beziehen würde?

Also je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, kann ich allen Ärger der zahlenden Elternteile verstehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 23:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die ganze Rechnerei ist insofern schon fast irrelevant, weil er auch ohne diese Mätzchen anscheinend zu wenig bezahlt.

Wenn die DT 2010 so aussieht, wie befürchtet und das Kind wohl auch in 2010 12 wird, müsste er ab dann knapp 400,- € zahlen. Evtl. etwas weniger, wenn er sein Einkommen unter 2.300,- oder sogar 1.900,- drücken kann.

Aber auf jeden Fall einen Zacken mehr als heute.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 20:05