wie viel unterhalt ...
 
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wie viel unterhalt muss ich zahlen??

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(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

erstmal frohes neues Jahr wünsche ich allen hier.

ich blicke da nicht mehr ganz durch. bin noch unterwegs. habe jedoch schon post vom Jugendamt bekommen.
mein Sohneman lebt bei meiner Ex die mittlerweile schon verheiratet ist.

ich verstehe mich relativ gut mit ihr..
sie wohnen ca 500 km entfernt weiter weg.

ich wohne seit ca nov. 07 mit meiner Madame  in einer mietwohnung. wir bekommen anfang Feb. nachwuchs.

bin gering verdiener.( netto so um die 800-950 Euro)zahle jedoch KindesUnterhalt von 193€uro.

wir haben abgaben.miete,strom, wasser nebenkosten hast. etc.

soweit mir bekannt ist bräuchte ich gar kein Unterhalt mehr  bezahlen. mein. aktuelles netto ist so um die 900 euro.wie gesagt.
Aber es ist für das wohlergehen meines sohnes.deswegen mache ich da nicht soo ein aufstand.

und jetzt noch die neue Düsseldorfer tabelle???
ich blicke da nicht ganz durch

mein sohn wurde im anfang Februar 07 geboren.
aber wir  sind erst im nov. in die wohung eingezogen.
da ich nicht genau vorher wusste obs mein sohn ist.Test gemacht.
meine Ex hat halt KindesUnterhat vorschuss bekommen.
da ich so einge baustellen  hatte(finanziel).
haben wir uns(meine jetzige und ich)  nochmal was bei der Sparkasse  geholt.

haben auch bei der stadtkasse angerufen.(anderen bezirk,weil sie nach der Geburt ca 2-3 monate  nach ihren jetzitgen Mann zog)was noch offen wäre, wegen Unterhaltsvorschuss.
uns wurde am telefon was gesagt.(die bearbeitetrin hat uns versichter das nur noch das offen wäre).
haben das auch brav  anfang nov. bezahlt und jetzt dieses.
ich habe jetzt anfang  der woche nochmal post  bekommen.das da noch  ein weiterer rückstand offen wäre.

was könnt ihr mir raten, wie ich da weiter gehen soll.
ich hab mir gedacht ich werd da am Montag hinfahren.und mit der sachbearbeiterin reden.und zwar beide bearbeiterinnen

habe von nem kumpel gehört der bei uns die wohung hütet. das es 2 verschiedene sachbearbeiter(innen) sind.
und 2 verschiedene datensätze. aber bei beiden steht der selbe zeitraum drauf.
würde mich freuen wenn ihn mir behilflich zur seite beistehen könntet.

mfg
Zappa


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2010 23:51
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

kann mir keiner von euch was duzu sagen?? :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2010 18:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

kann mir keiner von euch was duzu sagen?? :knockout:

nun ja, Du planst

ich hab mir gedacht ich werd da am Montag hinfahren.und mit der sachbearbeiterin reden.und zwar beide bearbeiterinnen

was soll man dazu also sagen ausser "mach das!"?


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2010 18:45
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

also wir sind wieder sicher im lande angekommen. aus dem urlaub.heute morgen 9 uhr los und um ca 22 uhr wieder daheim gewesen....

hab mal grade in meinen unterlagen geschaut...

meine Ex-Freundin  hat wohl so wie es aussieht  vom Jugendamt
und vom Job Center  Unterhaltsvorschuss bekommen. geht das eigendlich???
das die 2 mal  dafür kassiert hat?
habe  mal verglichen..steht immer das selbe zeitraum drauf.  für den Unterhalt Vorschuss.nur 2 unterschiedliche aktenzeichen

ich weiß ja nicht obs dann stimmen sollte.
wie ich das grade vermute..ob das überhaupt geht.. dann hätte sie ja theoretisch  das Arbeitsamt gelingt.

und wenn ja. kann ich das Geld vom Jobcenter wieder bekommen.. bzw kann sich das Jugendamt dann meinen Betrag den ich schon beglichen habe,beim Jobcenter wieder holen??

sowas find ich echt dreißt. javascript:void(0);
oder wurde mir jetzt das geld so aus der Tasche gezogen???wobei ich das nicht zahlen brauche??javascript:void(0);
man hat eh nicht soo viel geld, und da wird man wiedermal abgezogen.

oder kann mich einer von euch zufällig mal aufklären.. wie was und womit zu tun hat..
schonmal besten dank für eure hilfe...

mfg
Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 03:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zappa,

sollte deine Ex wirklich von 2 Stellen kassiert haben wird sich eine der beiden Stellen das Geld von ihr wiederholen.

An die andere Stelle wirst du diesen Vorschuß/Leistungen zurückzahlen müssen.

Du solltest, aber bevor du da irgendwie aufschlägst nochmal genau schauen, ob das JA Unterhaltsvorschuß und die ARGE andere Leistungen für das Kind erbracht hat.

Du kannst ja bei der ARGE mal nachfragen, welche Leistungen sie über den vom JA gezahlten Unterhaltsvorschuß hinaus sie geleistet haben.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 08:43
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

hallo tina

besten dank schon mal für deine  antwort..
was ich eigendlich meine ist.. ich habe den vorschuss vom arbeitsamt. so wie ich aus meinen unterlagen entnehmen kann. das zurück gezahlt.. aber  irgendwie sehe ich es nicht ein.. auf einmal 2 mal zu zahlen.

bitte versteht das jetzt nicht falsch.. ich bezahle gerne für mein sohn so ist es nicht...aber  das dann 2 mal zahlen????
sehe ich irgendwo nicht ein..
nunja ich werd mich jetzt mal auf den weg machen. um erstmal raus zu finden. wie was wo zu den vorschuss meiner unterlagen gehört..
ich berichte dann später nochmal.

mfg
Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 11:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein doppelt zahlen sollt du auch nicht. Wenn sie zu Únrecht leistungen bezogen hat, wird eine der beiden Kassen die Leistungen zurückfordern. Von der KM!
Du wirst einmal zahlen und qwenn du das nachweisen kannst, muß sich halt die andere Stelle darum kümmern, das sie das Geld, wie auch immer, zurückbekommt.

Nur eben die Frage, ob es sich um  verschiedene Leistungen handelt udn ob sie bei jeder Stelle korrekt diese Lesitungen angegeben hat.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 11:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Zappa

Wurde bei der Bewilligung des UHV festgestellt, dass Du nicht leistungsfähig bist? Dies ist Voraussetzung, dass keine UHV-Schulden auflaufen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 16:41
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

guten abend zusammen..
Erstmal recht herzlichen Dank das es so ein forum  gibt.
Ist ein bisschen was schief gelaufen.die letzten 2 wochen.
mein pc ist kaputt gegangen.  :crash:dann wieder so viel arbeit zum beginn des Jahres :gunman:
nunja.. ich hatte mich mal erkundigt.das hat wohl alles seine richtig keit.
aber was ich immer noch nicht versteht ist. wieso setzt sich das  Geld von der Unterhaltsvorschusskasse aus 3 sachen zusammen...  :crash:  :crash:
nunja.. habe dann mal einen Antrag auf die Herrabsetztung  von mein zu Zahlenden Kindesunterhalt gestellt.
habe vollgendes geschrieben...

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich sehe mich nicht in der Lage weiterhin Unterhalt für meinen Sohn XXXXXX  zu leisten.
Da mein monatliches Einkommen bei monatlich durchschnittlich 900-1000€ Netto und ich in
einer ehe-ähnlichen Bedarfsgemeinschaft lebe und mit meiner Partnerin zum  20.02 .2010 ein
Kind erwarte.

In der Anlage übersende ich Ihnen meine Abrechnung 12/09 und ich stelle hiermit den Antrag
auf Herabsetzung des Kindesunterhaltes auf 0,00 €.

Sollte sich meine finanzielle Lage wieder bessern bin ich gerne bereit meinem Sohn XXXXXXXXXX
wieder Unterhalt zu leisten.
Sollten Sie noch weitere Formulare bezüglich der Bedarfsgemeinschaft, Einkommen etc.
benötigen, bin ich gerne bereit Ihnen die Unterlagen zu senden.

Mit Freundlichen Grüßen

das war alles schön und gut.
da hat mir der Sachbearbeiter  doch tatsächlich diese antwort geschrieben.

Sehr geehrter Herr XXXXXxxxx,

zur Berechnung ist das Einkommen der letzten 12 Monate erforderlich, bitte nachreichen.

Ihre Partnerin hat eigenes Einkommen, so dass Ihr Selbstbehalt herabzusetzen ist. Dies bedeutet, dass Sie derzeit in der Lage sind, den Mindestunterhalt  zu zahlen.

Ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Elterngeldes, ist dieser Bescheid vorzulegen, damit geprüft werden kann, ob und ggf. in welcher Höhe von Ihnen noch Unterhalt zu zahlen ist.

noch dazu gesagt...
Meine Freundin ist wegen der bescheidenen Wirtschaftskrise Arbeitlslos geworden.sie bekommt schon seit einige zeit Harz4

wäre
euch super dankbar
wenn ihr mal eben tipps geben könntet.was ich zu dem sachbearbeiter zurück senden soll.
mit de abrechnungn ist mir ja klar..
aber das andere   

"Ihre Partnerin hat eigenes Einkommen, so dass Ihr Selbstbehalt herabzusetzen ist. Dies bedeutet, dass Sie derzeit in der Lage sind, den Mindestunterhalt  zu zahlen.

Ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Elterngeldes, ist dieser Bescheid vorzulegen, damit geprüft werden kann, ob und ggf. in welcher Höhe von Ihnen noch Unterhalt zu zahlen ist."

darf der das so einfach scheriben???

ps. habe  nur 907 €uro  Netto Verdient...also jetzt rausbekommen  und die letzten monate waren es noch ein wenig weniger.
trotztdem habe ich den KIndesunterhalt bezahlt.

ich wäre euch  echt dankbar für schnelle antworten..

mfg
Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 00:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Zappa

Da mein monatliches Einkommen bei monatlich durchschnittlich 900-1000€ Netto und ich in
einer ehe-ähnlichen Bedarfsgemeinschaft lebe

Sag mal: Was hat Dich veranlasst solch eine Angabe zu machen??? :gunman:
Du hast lediglich eine Freundin, welche ein Kind in den nächsten Wochen von Dir erwartet. Punkt. Denn wir reden hier nicht von Bedarfsgemeinschaften, sondern über den gesetzl. UH-Anspruch, welcher nicht so ohne weiteres auf Lebensgemeinschaften erweiterbar ist.

"Ihre Partnerin hat eigenes Einkommen, so dass Ihr Selbstbehalt herabzusetzen ist. Dies bedeutet, dass Sie derzeit in der Lage sind, den Mindestunterhalt  zu zahlen.

Wie oder was jetzt? Hat das JA Auskunft erhalten über die Einkünfte Deiner LG? Falls nein ist diese Aussage pauschal gegenstandslos und eine Anmaßung.
Ebenso handelt es sich bei der Absenkung des SB um eine kann-Bestimmung, es gibt hier keinen Automatismus dieser Anwendung. Dem JA steht es nicht zu dies vorzunehmen, da es einseitig Interessen vertritt. Sie können es vorschlagen/fordern, aber nicht durchsetzen.

Noch etwas. Lt. Gesetz besteht für Deine LG ab 6 Wochen vor der Geburt ein UH-Anspruch. Termin ist der 20.2.10, damit beginnt ihr UH-Anspruch am 09.01.10. Wurde dies berücksichtigt?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 17:25




(@romyh)
Registriert

Hallo,

wenn ich das alles so lese muss ich jedesmal wieder den Kopf darüber schütteln, wie "gottesfürchtig" doch mancher bzgl eines Amtes ist.  :mestupid:

Das ist nur ein AMT! Die können viel erzählen, durchsetzen können se aber nix. Und davon mal abgesehen: Die allerwenigsten haben wirklich Ahnung von dem, worin sie eigentlich Experten sein müssten.

Nur ein Gericht kann letztlich entscheiden. Du bist seit Begnn des Mutterschutzes deiner Freuundin ggü unterhaltspflichtig. Ab Geburt bist du drei Personen ggü unterhaltspflichtig, wobei deine Freundin da als letzte kommt.
Ihr Einkommen spielt überhaupt keine Rolle bei der Zahlung des KU. Auch Dein SB kann nicht automatisch herabgesetzt werden. Und DAS hat erst recht kein JA zu entscheiden.

Ich weiß was ich machen würde, wäre ich Du: Ich würds auf ne Klage ankommen lassen. Aber ich bin nicht du.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 18:42
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

so folgendes habe ich grade geschrieben....

Sehr geehrter Herr XXXX

hiermit sende ich Ihnen die Abrechnungen der letzten 12 Monate.
noch dabei anzumerken ,für die Monate  September,Oktober und Novemder habe ich Fahrgeld bekommen.dieses ist  aufgeteilt als Fahrgeld steuerfrei und Verpflegungsmehraurwand.
Da ich in der Zeit als Einsatzleiter war(Sep.-Nov)...meist 7 tage die Woche. dokument liegt bei.

Ich bitte Sie den Unterhalt für meinen  Sohn neu zu berechnen.

In Ihrer Antwort haben Sie folgendes geschrieben:

Ihre Partnerin hat eigenes Einkommen, so dass Ihr Selbstbehalt herabzusetzen ist.

Diese Aussage ist nicht richtig, da meine Lebendsgefährtin  Arbeitslosengeld 2 bezieht.
Das heißt, dass sie kein eigenes Einkommen besitzt, und sie ist schon im Mutterschutz.
soweit ich informiert bin,gilt dieses  ab 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt(Mutterschutz).

Mit freundlichen Grüßen

ich hoffe das ich das so stehen lassen kann,oder hat noch jemand einwände?? wäre supi wenn mir das jetzt einer beantworten kann.

ich hoffe nur das der Sachbearbeiter das so akzeptiert.. :crash:
ansonsten weiß ich nicht wie ich weiter machen soll.
oder ich werd damit hier zum JA gehn.fragen ob die mir mal bei der sache helfen könnten.oder damit zum anwalt.. aber naja deswegen gleich zum anwalt glaube ich eher nicht...

achso was ich noch für offene fragen habe.. da ich ja 7 tage die woche und 3 mal täglich zur arbeit hin mußte..hab kein firmen pkw.deswegen habe ich ja  200 €uro fahrgeld bekommen. da habe ich  150 km  am tag zurück gelegt habe.

wird das auch mit gerechnet oder eher nicht.. weil ich da 1.070 Euro in dem Monat hatte. und wenn man da ja logischerweise die 200 abzieht.
bin ich trotztdem unter dem SB.
und das wahr fast im kompleten jahr der fall. das ich unter dem SB lag...
aber wie gesagt
ich habe trotztdem bezahlt. obwohl es eigendlich und theoretisch nicht möglich war..
aber jetzt gehts überhaupt nicht mehr..
jetzt aktuell  hab ich ein Weg zur Arbeit von  55 km.fahrgeld bekomme ich mom. keins.
und geschweigedenn das ich über 900 euro verdiene..
das ist doch echt alles zum Mäuse Melken.  :knockout: :knockout: :knockout:

da wundert es mich echt nicht mehr wenn man so richtig schlimmes  in den Medien mitbekommt..
als wenns ein schlechter horror Film wäre..ihr wißt schon was ich damit meine

mfg
Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 23:37
 elwu
(@elwu)

da ich so einge baustellen  hatte(finanziel).

Hallo,

soweit ich das sehe, machst du fleissig weiter solche Baustellen auf. Du verdienst sehr wenig und kannst nicht mal Unterhalt für dein Erstgeborenes leisten, deine Freundin verdient gar nichts, aber ein weiteres Kind muss her? Von was wollt ihr leben, und euer Kind, da ist doch eine ALG II-'Karriere' vorprogrammiert. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Wie auch immer, hier ein Antwortentwurf:

----
Sehr geehrter Herr Sowieso,

anbei die Abrechnungen der letzten 12 Monate. Ich weise darauf hin, dass meine Lebenspartnerin entgegen Ihrer Annahme kein Einkommen hat. Sie erhält seit xx.yy.zzzz ALG II und befindet sich bereits in Mutterschutz. Die Geburt unseres gemeinsamen Kindes ist vom Arzt für 20. Februar berechnet. Daher sind zwei Kinder und eine Erwachsene bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift
----

Unterhalt kommt bei deinen Einkünften allenfalls in Höhe einiger Euro raus. Wenn überhaupt.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 23:59
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

soweit ich das sehe, machst du fleissig weiter solche Baustellen auf. Du verdienst sehr wenig und kannst nicht mal Unterhalt für dein Erstgeborenes leisten, deine Freundin verdient gar nichts, aber ein weiteres Kind muss her? Von was wollt ihr leben, und euer Kind, da ist doch eine ALG II-'Karriere' vorprogrammiert. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Wie auch immer, hier ein Antwortentwurf:

nunja deine meinung teile ich nicht.. :knockout:
Immer solche Vorurteile zu fällen..  sie ist Arbeitslos geworden wegen der verfluchten Wirtschaftskrise..

meine Lebendgefährtin ist seit ihrem 17ten Lebensjahr Arbeiten.sie wird bald 30. und hat noch keine kinder.

aber sowas hasse ich wie die pest..

:crash:immer diese vorurteile. :crash:
Du kennst meine Partnerin nicht.und sie wird nicht soo sein..
in gegensatz zu man andere Frauen.  die meinen " ich hab jezt 3 kinder.. die väter von den 3 kinder bezahlen schon."also brauche ich auch nicht arbeiten gehen.
so nach dem motto. ich find schon einen nen dummer der mich an bum....
dann kann ich eh nicht mehr arbeiten.... brauche ich auch nicht..

nenenene so ein Fall wirds bei uns nicht geben...

nict böse bemeint.elwu.

meine partnerin wurde  ordentlich erzogen..
und ich kenne meine madame gut genug.
leben seit 3 jahren zusammen.

aber  versetzt dich mal in meine Lage..
du hast die Frau an deiner seite. die du über alles liebst. die dich über alles liebt.mit der du alt werden kannst.
hast einen sohn, für den du bisher völlig fremd bist, weil du ihn nicht immer sehen kannst,wann  oder wie man gerne möchte.

weißte;
andere Väter beneide ich wiederum wo die Kinder in der Nähe wohnen. die tag täglich die kinder um sich haben könnten.ich kanns nicht. weil mein sohn  500 km entfernt wohnt.und in einer meiner meinung nach Glücklichen familie aufwächst.
wie gesagt ich bin ihm FREMD noch jedenfalls..da ich nicht immer die passenden mittel zur verfügung habe ihn zu besuchen.

andere Frage wie kann ich zu meinem kind ein vertrauen aufbauen??
wenn weitere Personen(seine familie also meiner ex-freundin (geschwiester und ihren mann) aus seinen umfeld den er tag täglich sieht,wenn ich ihn mal besuchen fahre oder er mit seiner mutter (meine ex-freundin)  in der nähe ist.
das ist wohl unmöglich in meiner lage.weil wenn irgenwie mal zb.was ist  wenn er fällt, oder soo. der erste Ansprechpatner der bin ich  bestimmt nicht(habe ich im gefühl)auch schon des öffteren erlebt,da wird es wohl eine der anderen personen sein.
mein kind wird bald 3 jahre...
jetzt rate mal wie oft ich ihn letztes  Jahr gesehen habe...  das kannst du dir  an genau 1er hand abzählen.
habe mir für dieses Jahr fest vorgenommen  mich mehr zu bemühe ihn zu sehen oder mit ihm zu reden,und wenns nur am telefon ist.

ich habe eh  schon angst genug weil ich nicht genau weiß, wie ich jedesmal aufs neue ,meinem kleinen gegenüber treten soll. weil ich nicht weiß wie er mit seinen motorig, entwicklung ist. usw.

ich sehe ihn ja kaum. wie auch..
ich würde ihn ja gerne mal über das wochenende  zu mir holen .geht aber nicht,weil meine ex-freundin dagegen ist.. "der kennt dich ja kaum.  blablabla."
halt das übliche..(ausserdem hat sie das Alleinige Sorgerecht)

desweiteren fällt mir der abschied jedesmal um so schwerer...wenn ich ihn mal sehen kann.
als ich mein kleinen letztes hatte.
WOW
ein tag alleine..
hab ihn morgends um 9 uhr abgeholt. sind dann gefahren. umd mußte ihn abend um 6 wieder abgeben.. nochdazu gesagt.. die waren in so einem kuhdorf.. urlaub machen...
bin dann erst 2 stunen gefahren... bis ich dann mit ihm da angekommen bin. wo ich hin wollte. zu meinem Eltern.weil die ihren enkel auch erst das 3te mal live erlebt haben...

und 2 stunden rückfahrt.. da war zwischendurch nicht viel zeit drin.
und hab ihn auch brav wieder abgegeben. wie vereinbart... usw.
am nächsten tag rief sie mich an..
"sag mal wo warst du mit dem gestern,der Fiebert ja voll vor sich her"
nächste mal bekommste den erstmal NICHT mit. das geht nicht.. der brühtet ja voll was aus..."

naja. soweit so gut..

und meine partnerin.. die geht auf die 30 zu.
ausserdem  wird sie wieder arbeiten gehn, wenn unser nachwuchs soweit ist...

hoppla.. wurde ja ein halbes buch.. sorry
auch wenn fehler drin sein sollten..bin seit 4 uhr wieder auf den beinen und muss auch gleich wieder früh raus..

aber schonmal danke für die hilfreichen antworten..

mfg
Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 01:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Deine Aufwandsentschädigung für die erhöhten Fahrtkosten ist mit den tatsächlichen zu verrechnen, das läuft ähnlich wie bei einer Auslöse. Allerdings musst Du Nachweise/Belege erbringen (können). Besteht für Dich die Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV hast Du Pech. Diese Angaben musst Du natürlich ggü. dem JA machen, damit es anerkannt werden kann.

Und allgemein: Stellt sich die/der JA-MA quer und hat weiterhin unverschämte Ansichten, so ist ein Antwortschreiben (mit einer schlüssigen Aufstellung des Schriftverkehrs) als Beschwerde an den JA-Leiter zu senden. Hilft dies nicht, so ist lediglich der Kultusminister des Bundeslandes der nächste "Vorgesetzte". Aber allgemein reagieren die JA's, wenn der Leiter angeschrieben wird. Die haben wohl Angst vor den Medien. Das ist jedenfalls meine Meinung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 02:27
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Allerdings musst Du Nachweise/Belege erbringen (können). Besteht für Dich die Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV hast Du Pech. Diese Angaben musst Du natürlich ggü. dem JA machen, damit es anerkannt werden kann.

Gruss oldie

nunja.. ich hoffe für den JA Mitarbeiter das er das mit anrechnen wird.. wenn nicht.. dann wird er noch ein paar takte von mir zu hören bekommen.
naja was heßt die  ÖPNV  das ist eine strecke von ca 40 km..
wenn ich so bedenke das mit bus oder bahn zu machen.. dann hätte ich ja gleich auf der arbeit mit ein BEtt in der Umkleide stellen können. weil die busse nur jede stunde fährt.. und die bahn.. glaube ich sind das alle 30 min. ausser sonntags. da nur jede stunden..
und alleine für eine einfach fahrt mit den ÖPVN würde ich bekommt locker 1 1/2 h für brauchen...

aber noch eine Frage bezüglich  "Titel"...
ich hab davon wirklich keine Ahnung  hat das was mit eine Abgeschlossenen Ausbildung zu tun???also gesellenbrief oder wie wird das beim JA da genau gemacht..
weil ich noch einmal weiß ob ich sowas hab oder nicht..

wäre euch dankbar für eine antwort auf meine frage..

und ich bin mal gespannt was der JA Mitarbeiter auf meinen Antrag auf herrabsetzung schreiben wird.. bisjetzt noch keine antwort bekommen.
aber ich hoffe das ich morgen von dem eine emal bekommen werde....

mfg Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 01:00
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

moisen.erstmal..
ich hatte gestern mit dem JA telefoniert.
was denn jetzt sache wäre. 
da ich ja seit meiner letzten mail. mit den 12letzten abrechnungen noch keine antwort bekommen habe.

das wieder typisch. wie überall mit ämtern etc..
wenn die geld wollen. hat am am besten schon 2 tage vorher das schreiben aufgesetzt.
aber wenn man mal auf was von den warten  :gunman:
dann lassen die sie ale zeit der welt, das kanns doch nicht sein. :gunman:  :crash:
das schreiben habe ich am 19.01. geschrieben und abgesendet..
und wann kam reaktion??genau nachdem ich da angerufgen habe und nachgefragt habe. das war am 3.02.
swowas ist schon traurig... ;(

hier seine antwort

Sehr geehrter Herr xxyyZZ Zappa

unter Bezugnahme auf unsere heutige tel. Rücksprache wird folgendes bestätigt:

Der Selbstbehalt liegt derzeit bei mtl. 900,-- €. Da sie künftig zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, ist das über dem Selbstbehalt liegende Nettoeinkommen je zur Hälfte auf die beiden Kinder aufzuteilen. Das Ihnen erstattete Fahrgeld rechnet nicht zum Nettoeinkommen, der Verpflegungsmehraufwand wird hinzu gerechnet. Zu gegebener Zeit bitten wir Sie die Geburtsmitteilung nachzureichen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen, welche Sie befähigt, wenigstens den Mindestunterhalt für Ihre Kinder zu leisten. Auch die Aufnahme von Nebenerwerb muss verlangt werden. Hierüber sind Sie nachweispflichtig.

Frau xxyyzz erhielt eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

alles soweit sogut.

aber mal eine andere frage darauf..
bin ich verpflichtet  einem nebenjob zu machen??
wenn ich  vollzeit arbeiten gehe(160-180 H im Monat). und meist 11-12 stunden unterwegs bin??6 tage die woche.
andere Länder(bundesländer) andere Sitten???  :puzz:
oder wie??? :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 15:22
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

beim jugendamt  wurde am XX.XX 200X unter der nummer XXX/200X ihren unterhalttspflicht für ihr kind beurkundet. jetzt hat die stadt  XX  beantragt diese urkunde für die zeit vom XX.XX bis XX.XXX  (5 Monate)
in hjöhe von 682,60 Euro umzuschreiben und eine weitere vollstreckbare Ausfertigung  zu erteilen.
eine  Kopie des antrags vom 26.01. habe ich als banlage beigefügt..

sofern sie hierzu Stellung nehmen wollen haben sie hierzu die Möglichkeit bis zum 24.2.
Hierzu wenden sie sich bitte an die beantragende Stelle (Kopie)

das habe ich heute bekommen..

Antrag auf Umschreibung übergegangener Unterhaltsforderung.

in der Famielen bzw Unterhaltssache..
Kind/Vater

Wird als Anlage eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde  vom xx.xx. mit der Bitte um Umschreibung zugunsten der Landes NrW ,in dieser Sache vertreten durch Stadt XXxx , Jungendamt übersandt.

der Unterhaltsverpflichtete Elternteil.
also ich

ist seiner bestehenden Unterhaltsverpflichtung  gegenüber dem Berechtigen
also mein kind vertreten durch  meine Ex-Freundin.

nicht nachgekommen
,weshalb nachstehende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschutzgesetzt vom. 23.07.1979 gezahlt wurde.Mit der Zahlung ist der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf das Land übergetragen.
Ich beantrage die Umschreibung des Gesamtbetrags in höhe von 682,60 euro
der Behörde steht Kosten/Gebührenfreiheit zu..

MfG im Auftrag

xxyyZZ

ist das jetzt eine Stundung auf 1 jahr??

ich hatte mit dem JA (UHVK) mitarbeiter geredet..
und der meinte das würde gehn.
weil ich momentan  halt nicht in der lage wäre zu bezahlen.(restliche offene betrag was meine ex an unterhaltVorschuß bekommen hat)
also würdeman  das akzeptieren.das der offen stehende betrag halt erstmal auf weiteres ausgesetzt werden kann.für 1 weiteres Jahr.

bitte helft mir,
ich bin voll am verzweiffeln..was das alles angeht..
1000 dank für Eure Hilfe.

und ein schönes Restliches Wochenende.

mfg
Zappa


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2010 16:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Vorsicht. Hier wird auf Unterhaltsvorschuss abgezielt und dabei festgeschrieben, dass Du offensichtlich leistungsunwillig bist. Von mangelnder Leistungsfähigkeit ist keine Rede. Somit laufen UHV-Schulden auf, welche Du zu einem späteren Zeitpunkt begleichen musst. Wenn Du nicht willst, dass der UHV als Schuld aufläuft, darfst Du dieses Schreiben nicht unterschreiben. Dies wäre ein freiwilliges Einverständnis deinerseits.

Um von dem Titel runterzukommen ist genau dieser abzuändern - und nicht neue, anderslautende Papiere zu unterzeichnen. Ich lese nichts von einer Abänderung eines bestehenden Titels. Darum - Finger weg. Sie können Dir momentan gar nichts, und schonmal garnicht das JA im Alleingang.

Und es wäre nicht schlecht, wenn Du Deine Gedanken besser sortierst, zusammenhängender schreibst. Denn Deine Zitate aus den Schreiben sind extrem schwer in einen gemeinsamen Zusammenhang zu bringen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 19:38
(@zappa)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

soweit war das alles jetzt geklärt..
unterhalts vorschuss den sie damals bekommen hatte. also der betrag der noch offen davon ist.  ca 600 euro.
das wird erstmal ausgesetzt für 1 jahr..

da habe ich ja meine unterlagen für eingereicht...
die letzten abrechnungen   neue Geburtsurkunde von unser neugeborenem kind.

ichs finds euch zum kotzen. da meine Ex Freundin wiedermal letztes jahr nochmal umgezogen ist. anderen Bezirk
also kommt wierum ein weiteres JA ins spiel. :knockout:

für das neue zuständigem JA
soll ich jetzt wiederum  die letzten 2 Monatsabrechnungen  Jan.und Feb.  und die Geburtsurkunde unserem neugeborenem kind  einreichen,und ein

"nachweis über suche nach einem Nebenerwerb und die suche nach einer Beschäftigung ,welche es ihen(mir) ermöglicht,wenigsetns den Mindesunterhalt zu zahlen"

soweit verstanden..
aber da ich einen Vollzeit Beschäftigung habe.also weit mehr als 160Stunden im Monat arbeiten gehe..(inklusive samstags meist)
muss ich das trotztdem???
die haben doch nen  **tsts - ID 6** auf.. :gunman:

wer versichert mir überhaupt,wenn ich mir was neues suche das ich da nen festvertrag bekomme.wenn überhaupt die dann mir nicht weit unter meinen stundenlohn mom. bezahlen
heut zu tage ist kaum noch ein Arbeitsplatzt sicher
aber die können von mir doch nicht verlangen.  über 12 stunden am tag arbeiten zu gehn... wenn ich  wie in der letzten zeit morgens um 6 uhr anfangen muss aber schon ca 1 3/4 stunde unterwegs bin um pünktlich auf arbeit zu sein.. und bin meistens erst weit nach 17 uhr daheim..wenn stau ist meist erst um 19 uhr
also was soll sowas... der SachBearbeiter hat sie doch nicht mehr alle..
und die neue Adresse  des neuen zuständigen JA
da pack ich mir am kopf. steht nur  xxxx postfach XXxx in xxxxx
ohne strasse...
der ist ja lustig..  :gunman: :crash: :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2010 01:59




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