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Wer erhält den Familienzuschlag?

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine beiden Söhne studieren und wohnen seit dem WS 2014 in eigenen "Buden", nach dem sie bisher im Haushalt meiner Exfrau lebten.

Es wurde bisher (und auch weiterhin) für beide Kinder ein Familienzuschalg gezahlt, den bisher meine Exfrau erhält (beide Elternteile Beamte). Welcher Elternteil hat nun - nach dem Auszug der Kinder - den Anspruch auf den entsprechenden Familienzuschlag?

Ich meine, mal gelesen zu haben, dass in diesen Fällen der Anspruch derjenige hat, der den überwiegenden Unterhalt für die Kinder zahlt. Ist dies so richtig?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2014 17:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

der Familienzuschlag teilt das Schicksal des Kindergeldes, wurde mir mal erklärt. Mein Kollege hat in genau dieser Konstellation geklagt, weil er für seine nicht bei den Eltern lebende Tochter den höheren Unterhalt gezahlt hat. Er hat dann das KG und die Zuschläge nachgezahlt bekommen, Ex musste die zurück zahlen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 00:00