Unterhalt abändern ...
 
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Unterhalt abändern mit bayrischen Behörden

 
(@sealjet)
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Hallo liebe Forum Gemeinschaft,

ich habe mich lange nicht mehr sehen lassen. Sorry.

Bevor ich zu meiner Frage komme, nochmal kurz die Eckdaten. Zahle Unterhalt z.Z. von 236 € für Kind H. 11 J. in Bayern. Ich komme aus NRW, verheiratet, Kind C. 9 und Kind F. 5. Bislang hat JA Bayern immer den Unterhalt festgesetzt. Klappt auch ganz gut.

Nun wollte ich diesen Monat das JA anschreiben weil Kind F. 6 wird und somit eine neue Altersstufe erreicht. Dazu kommt jetzt auch noch die Erhöhung des Selbstbehaltes.

Die letzte Festsetzung ist ca. 1,5 J. her.

Wie reagiert das Ja nach Eurer Erfahrung? Sagt mir nur nicht das ich eine Klage erheben muss um eine Abänderung zu erwirken.

Lieben Gruß und schönen Sonntag Euch

Marco


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, Wunschantworten gibt es nicht.

Entweder die KM/das JA gibt seine Zustimmung zur Abänderung und dann wird der Titel einvernehmlich angeändert oder du musst die Zustimmung per Abänderungsklage erreichen.

Wichtig ist dabei, wann wird das 11-jährige 12? Würdest du durch die Änderungen zum Mangelfall? Lohnt sich eine Abänderung über das Gericht oder würde es mehr Kosten als Nutzen produzieren.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2014 14:58
(@sealjet)
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Das 11 jährige wird erst ende Dezember 11.... habe da mal vorgegriffen. :redhead:


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 15:02
(@sealjet)
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Hinzukommt das der neue Titel auch dynamisch ist. Ich aber keine wirklich Lohnerhöhung hatte. Also liege ich durch die Erhöhung SB und den Sprung in die neue Altersstufe weit unter meinem SB.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 15:12
(@biggi62)
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Willkommen, Marco!

Wie reagiert das Ja nach Eurer Erfahrung? Sagt mir nur nicht das ich eine Klage erheben muss um eine Abänderung zu erwirken.

Ob du klagen musst oder nicht, entscheidet nicht das JA, sondern die KM. Ob sich eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt lohnt, entscheidest du.
LG 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

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Geschrieben : 07.12.2014 16:00
(@sealjet)
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Wenn KM entscheidet dann Prost. Habe mal nachgeschaut und gesehen das das JA Anfang 2013 das letzte Mal kam. Es liegt eine Verpflichtung gegenüber dem Zahler zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu Grunde.

Nach Rücksprache mit einem RAe kann meine Frau auch den Unterhalt einfordern wenn erheblicher Mangelfall besteht kommt dann natürlich zu Problemen. Nur Fakt ist das die Kinder im eigenem Hausstand nicht zu kurz kommen dürfen. Zudem fordert EX KM jetzt noch Sonderausgaben. Lach


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 16:14
(@sealjet)
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Kann das JA nur eine Herabstufung mit Genehmigung der KM machen?


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 16:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das JA macht das ja im Rahmen der sog. Beistandschaft. Das kannst du dir als "kostenlosen RA" vorstellen. Auch ein RA würde nicht gegen den Willen des Mandanten etwas durchsetzen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2014 16:26
(@sealjet)
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Dann brauchen wir ja garnet weiter Fachsimpeln...Dann geht die Klage direkt rausssss

Hat jemand zufällig ein Formschreiben zur Abänderungsklage?

Das würde auch bedeuten wenn das JA mich im Frühling anschreibt und nach Neuberechnung auf einen geringeren KU kommt dieser nur mit Zustimmung von KM zustande kommt??????


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 16:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Abänderungsklage kannst du IMO erst einreichen, wenn die Umstände sich tatsächlich geändert haben.

Weniger als Stufe 1 der DDT wird es auch mit Sicherheit nicht werden. Deshlab soltest du hier vielleicht erstmal rechnen lassen, ob es sich überhaupt lohnt oder ob du durch Anwalts/Gerichtskosten nicht im Endeffekt mehr verbrennst, als wenn du erstmal weiterzahlst. Wenn die letzte Berechnung Anfang 2013 war, dürfte das JA Anfang 2015 eh erstmalauf dich zukommen

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2014 16:33




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Das würde auch bedeuten wenn das JA mich im Frühling anschreibt und nach Neuberechnung auf einen geringeren KU kommt dieser nur mit Zustimmung von KM zustande kommt?Huch??


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 16:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, auch wenn das JA nach einer Neuberechnung zum Schluß kommt, dass du nicht mehr soviel zahlen kannst müsste die KM der Abänderung zustimmen. Allerdings hast du es dann vor Gericht einfacher, da ja schon mal eine Behörde weniger KU errechnet hat 😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2014 17:24
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Tina ich danke Dir für die Info, spart mir sicherlich einige Mühe und Überraschungen. Würde dich dann nach Erfolg gerne auf einen Kaffee einladen 😉


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 17:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich dann mal wieder in Bayern bin  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2014 18:03
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Lach, komme aus Recklinghausen 😉


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 18:13
(@mimamause)

@sealjet

das hast du aber sicherlich bedacht? (obwohl ich dir und mnw den Kaffee oder Glühwein von Herzen gönne)

Zahle Unterhalt z.Z. von 236 € für Kind H. 11 J.

Weniger als Stufe 1 der DDT wird es auch mit Sicherheit nicht werden

236€ für einen 11-jährigen ist nichtmal MIndestunterhalt, da schröpft dich niemand, das solltest du aufbringen.

mmm


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Geschrieben : 07.12.2014 19:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deshalb schrieb ich ja auch schon, dass es nicht weniger als DDT Stufe 1 werden wird.

Allerdings sollte im Mangelfall eben auch die Last auf alle drei Kinder verteilt werden und nicht ab Januar prozentual mehr auf die beiden bei ihm lebenden Kinder.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2014 19:07
(@mimamause)

hi mnw,
ja, was du meintest war mir klar, ich wollte es nur noch mal für den TO klarstellen...236 für nen 11-jährigen ist nichtmal Mindestunterhalt, das kann er knicken...

mmm


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Geschrieben : 07.12.2014 19:16
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Es sind sogar nur 232 €...noch mal fix nach gelesen.

Fakt ist doch:

Soviel ist da, soviel darf ich behalten und der Rest wird verteilt. Es kann nicht sein das meine 2 Kinder bei mir das nachsehen haben.

Und bevor jemand schreit. Ich verdiene schon weit aus mehr als der Beruf hergibt. Urteil DOAG


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2014 19:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, es sind 272 Euro, Mindestunterhalt Stufe 1, 2. Altersstufe.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2014 20:47