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Titulierungsforderung

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(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde!

Ich hoffe hier Hilfe und Unterstützung  zu finden. Ich bin sehr entmutigt und habe das Gefühl immer nur eine auf den Deckel zu bekommen. Ich habe Unterhaltsstreit mit der Kindesmutter wegen meiner beiden Kinder (11 u. 13). Im Juli diesen Jahres trat (in Form einer SMS ) die Kindesmutter an mich heran, das sie der Meinung ist, dass ich zu wenig Unterhalt zahle. Sie würde es gern auf Jugendamt berechnen lassen. Ich bin bereitwillig zu der Sachbearbeiterin und habe meine Unterlagen abgeben die verlangten wurden. Ich bekam aber das Gefühl nicht los, das sie was gegen  mich hat und durfte mit all meinen Fragen abtreten. Im August bekam ich Antwort auf meine Abgabe. Es wurde der Mindestunterhalt festgelegt und die Berechnung wurde mit der Kindesmutter durchgesprochen und es besteht ein Einverständnis ihrer Seite her. Da ich weder vom Jugendamt noch von der Kindesmutter Auskunft erhielt, wie der Mindestunterhalt mit der Berechnung  zu Stande kommt, holte ich mir bei einem Anwalt Informationen. Dieser sagte mir, das ich zu viel zahle und das nicht Rechtens wäre, weil ich unter den Selbstbehalt wäre. Also übergab ich das Mandat an den Anwalt, der sich ab sofort mit dem Jugendamt auseinander setzte.  Nach knapp zwei Monaten bekam ich von der Kindesmutter einen Drohbrief, das sie (straf)rechtlich gegen mich vorgehen würde, wenn ich den Mindestunterhalt nicht zahlen würde. Ich zahlte und zahle immer noch die vor Jahren vereinbarte Summe. Im November  diesem  Jahres rudert das Jugendamt wahrscheinlich zurück und die Kindesmutter nahm sich einen Anwalt. Dieser Anwalt setzt mich unter Druck mit einer Titulierung auf Mindestunterhalt. Meiner Meinung nach ist noch keine Einigung über die genaue Höhe des Kindesunterhalts  zwischen meinem Anwalt und der gegnerischen Seite entstanden.
Meine Frage wäre jetzt, kann mich die gegnerische Seite zu dem jetzigen Zeitpunkt zwingen ein Beurkundung vorzunehmen, bzw. kann ich die Titulierung raus zögern bis ein richtig errechnete Summe  fest steht?
Nächstes Jahr wird das jüngere Kind eine Altersstufe höher eingestuft und ich müsste noch mal mehr zahlen. Nach Abzug aller Kosten vom Netto und Abzug Kindesunterhalt, blieben mir 120 Euro im Monat. Da hab ich mir noch keine Sachen gekauft, Autoreparatur  bezahlt oder mit meinen Kinder was unternommen oder Geburtstagsgeschenk gekauft. Es ist frustrierend.

Vielen Dank im voraus für  eure Hilfe!

Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 13:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

um eine Titulierung wirst du früher oder später nicht rumkommen.

Wichtig ist eben eine korrekte Berechnung. Im Zweifelsfall wird ein Betrag weniger als Midnestunterhalt nicht gerne gesehen.

Wie hoch ist denn dein monatlichens Nettoeinkommen (inkl. Urlaubs- oder Weihanchtsgeld), hast du Wohneigentum etc.?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 13:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Plana und willkommen!

Ergänzend zu Tina: der gegnerische Anwalt kann Dich zu gar nichts zwingen, das macht letztendlich ein Richter im Familiengericht in Form eines Beschlusses/Urteils.

Ich würde (um Dir Anwaltskosten zu ersparen), hier die Zahlen mal einstellen, so dass die Unterhaltsexperten im Forum mal nachrechnen können...das KU-Ergebnis kannst Du danach gerne titulieren lassen z.B. beim Notar deines Vertrauens (kostet um die 20 Oyro).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 13:30
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!  Das ich um eine Titulierung nicht drumherum komme, verstehe ich. Es geht um den Zeitpunkt und die  Forderung wurde  mir von der gegnerischen Seite Bis zum 15.12.2014 auferlegt. Die Anwälte von beider Seiten haben unterschiedliche  Berechnungssummen. Es geht um die Anerkennung  Vorsorgeaufwendungen, die unterschiedlich angesetzt werden. Kann ich der Titulierung daher wieder sprechen?

Beste Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 13:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Palan,

ja die Spezialisten können für Dich hier den Unterhalt ausrechnen, den Du zahlen musst, wenn Du die von Tina gewünschten Angaben nennst.

Ansonsten kannst Du versuchen die Titulierung hinuszuzögern oder aber freiwillig den Unterhalt, den Du zahlen kannst beim JA oder beim Notar titulieren lassen.
Das wird Dein Problem aber nicht lösen, da die KM offensichtlich keine Summe unterhalb des Mindestunterhalts akzeptieren wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Sache vor Gericht gehen wird und ein Gericht den Unterhalt festlegen wird, das ist dann auch eine Titulierung. Hierbei gibt es einige Unwägbarkeiten wie Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die dazu führen kann, dass Dein Selbstbehalt gesenkt wird.

Zahlst Du im Moment Unterhalt?
Deine Ex kann dich durchaus wegen keiner bzw. nicht genügender Unterhaltszahlung anzeigen, dazu bedarf es keines Titels. Andererseits muss auch hier der Unterhaltsanspruch nachgewiesen werden. Praktisch sehe ich in der Drohung eher einen weiteren Weg um auch Dich Druck auszuüben.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 13:37
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco!

Danke für die schnelle und freundliche Aufnahme! Das tut gut! Wie du ja schon geschrieben hast, bin ich neu hier. Wo setzt man die Zahlen  ein oder lieber in einer persönlichen Nachricht an dich?

Beste Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 13:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Palan,
Du setzt Deine Zahlen hier in diesem Faden ein!

Wichtig wäre auch das die das Kind zuständige OLG (z.B. wegen Anerkennung von Arbeitsaufwandskosten).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 13:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stell sie einfach hier in den Thread.

Nettoeinkommen
priv. Altersvorsorge (wird im Mangelfall aber meist nicht anerkannt)
evtl. andere Einnahmen
Schulden (falls bereits vor der Geburt der Kinder entstanden)
Wohneigentum...

Ich denke es ist durchaus möglich, dass du eine Titulierung noch bis Januar hinausziehst. Da erhöht sich der SB, der dir zusteht. Wieviel zahlst du derzeit? Und sind die Überweisungen gut gekennzeichnet? Also mit Unterhalt, Name des Kindes und Monat versehen?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 13:46
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  Susi!
Ich zahle seit Jahren pünktlich meinen vereinbarten  Unterhalt per Dauerauftrag. Behalte nur den Betrag ein, der bis zum Mindestunterhalt wäre. Das sind 106 Euro im Monat.
Ich möchte mich nicht um den Unterhalt drücken. Meine Kinder versuche ich sooft zu nehmen,wie es geht. Ich arbeite im Schichten und bin Beamter.

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 13:49
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Hier die Daten:

Grundgehalt zum Berechnungszeitpunkt: 2080 Euro netto
Dazu kommen Dienst zu ungünstigen Zeiten sind aber sehr schwankend: zwischen 50 u. 150 Euro. Gibt es nicht jeden Monat, gehe auch manche Monate nur mit dem Grundgehalt nach Hause.
Vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber 6,65 wo Ich noch 20 Euro drauflegen monatlich.
Private Krankenversicherung :197 Euro
Weg zur Arbeit: einfache Strecke 40 km
Berufsunfähigkeit - u. Lebensversicherung : 56 Euro
Diensthaftpflicht: 12 Euro
Dienstrechtschutz: 7 euro
Rückstellungen Krankenversicherung im Alter :40 Euro.
Kein Wohnungseigentum.
Schulden nur Autorate.
Weise nicht was ich noch ansetzen kann.
Zahle seit Jahren 500 Euro.
Vor 2 Jahren hatte ich netto 1900

Danke  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 14:08




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir brauchen das Jahresnetto - wenn es schwankend ist, dann jede Abrechnung, den Nettobetrag plus/minus Steuererstattung/nachzahlung. Dieser Betrag wird dann durch 12 Monate geteilt und ergibt dein durchschnittliches Netto.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 14:48
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

Mal grob mit den vorhandenen Zahlen gerechnet:

Netto: 2080
Zuschlag ungünstige Zeiten: 100
Weihnachtsgeld + Steuererstattung(geschätzt): 2000:12=166

Gesamtnetto: 2364
abz. KV: -197
Fahrk. -403
KV Alter: -40

Bereinigtes Netto: 1724

-> Stufe 2 DT
KU 11: 291
KU 13: 356

verbleiben für Palan: 1070

Damit wird der Bedarfskontrollbetrag gerissen, also Stufe 1 DT:

KU 11: 272
KU 13: 334

verbleiben für Palan: 1118

damit ist der Selbstbehalt von 1080 gewahrt, der Mindestunterhalt kann gezahlt werden

Palan, wenn du mit Weihnachtsgeld, ähemmm Sonderzahlung heisst das ja jetzt, und Steuererstattung auf 2000 EUR kommst, kannst du davon ausgehen, dass du für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist. Zusätzlich absetzen kannst du, falls vorhanden, noch einen Riester Vertrag. Kredit für Auto ist dein Privatvergnügen.

Die Fahrkosten habe nach den Leitlinien des OLG Hamm berechnet. Da könnten sich noch Abweichungen je nach OLG Bezirk ergeben. Im Mangelfall könnte es dir aber schnell passieren, dass die Fahrtkosten zusammengestrichen werden und du auf den ÖPNV verwiesen wirst

Welches OLG ist zuständig?

Wenn du den Mindestunterhalt titulierst, denke unbedingt daran eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr reinschreiben zu lassen. Die JA Mitarbeiter wollen das nicht, sind aber verpflichtet das zu titulieren, was du bestimmst. Musst dich halt durchsetzen.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 15:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Palan,

noch eine Frage: Lebst Du alleine ?

Krümelmonster kam dazwischen ... ich lass es trotzdem stehen.

Aber um Dir auch eine Antwort zu geben:

bzw. kann ich die Titulierung raus zögern bis ein richtig errechnete Summe  fest steht?

Eine richtig errechnete Summe gibt es nicht, bzw. wird von einem Richter festzulegen sein.

Durch Fahrtkosten und Altersvorsorge rechnet Dein Anwalt Dich zum Mangelfall.

Der Anwalt der Gegenseite lässt die Altersvorsorge weg und legt Dir nahe, näher an den Arbeitsort zu ziehen (oder mit günstigeren öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren).

... und was ein Richter daraus macht (beides ist theoretisch möglich), kann Dir niemand (außer er selbst) "richtig" beantworten.

Vermutlich würde ein Richter zunächst versuchen, eine Einigung in der Mitte zu erreichen.
Wie hoch ist denn die Differenz ?

Insofern könntest Du im Vorwege (auch durch Deinen Anwalt) vorschlagen "ohne Anerkenntnis einer Rechtschuld", die Mitte zu titulieren (zwei Titel statisch auf Basis Mangelfallverteilung mit sich verändernder Verteilung ab 12. Geburtstag), so die Gegenseite von ein Klageerhebung Abstand nimmt.

Theoretisch kannst Du das auch ohne Anwalt direkt in Angriff nehmen (das wird aber keine Begeisterungsstürme auslösen, weil dadurch der Streitwert gesenkt wird).

Hast Du geprüft, ob Du die Möglichkeit hast Aufstockungsleistungen in Anspruch zu nehmen ?

Die KM verdient nicht zufällig exorbitant viel ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 15:30
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Danke Krümelmonster!
Bekomme keine Sonderzahlungen, die sind vom Dienstherr schon mit eingerechnet in das Gehalt. Steuerrückzahlung belief sich für 2013 auf 592,71 Euro. Könnte nur das netto für die letzten 12 Monate zusammen ziehen. Da käme ich auf 26 450 Euro.

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 15:44
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United!

Der Weg zu meiner Dienststelle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln würde mich über 2 unterwegs sein lassen. Ist das zumutbar?

Mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 15:48
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ist das:

[...]Zusätzlich absetzen kannst du, falls vorhanden, noch einen Riester Vertrag.[...]

so richtig??

Ich meine 4% AV kann erst NACH KU abgezogen, bevor TU oder EU berechnet werden.
Wäre ansonsten Altersvorsorge zu Lasten des Kindes, das ist bei meiner Ex damals auch schon in die Hose gegangen.

Man kann nicht "nicht leistungsfähig" für KU sein, und auf der anderen Seite Altersvorsorge betreiben.

Überschlägig wäre der TO bei Ansatz von 4% AV nicht mehr leistungsfähig für den Mindestunterhalt, und kann sich das damit wahrscheinlich von der Backe putzen.

Grüsse!
JB  


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 15:50
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

PS. Die KM ist selbst Beamte und eine Gehaltsliste höher wie ich. Hat sämtliche Zuschläge und Vorteile bei Krankenversicherung  und und und. Mit meinem Unterhalt komm ich nicht mal an die Hälfte ihres Monatsgehalt.

Beste grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 15:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Der Weg zu meiner Dienststelle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln würde mich über 2 unterwegs sein lassen. Ist das zumutbar?

Darauf wirst Du von Deinem Anwalt die Antwort "Nein" bekommen (wenn er gut ist ein "vielleicht").

Der Anwalt von KM wird sagen "Ja".

... und richtig ist, was ein Richter Dir sagt.

Nochmal:
Wie hoch ist die Differenz der beiden Rechnungen ?
Lebst Du alleine (wenn nicht, käme hinzu, dass Dein Selbstbehalt abgesenkt werden könnte) ?

Mit meinem Unterhalt komm ich nicht mal an die Hälfte ihres Monatsgehalt.

Dann käme als weitere Ermessenssache hinzu, dass Dein Angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt ist und Deine Ex sich am Barunterhalt beteiligen könnte.
... das ist aber alles andere als ein Selbstläufer.

Deshalb noch eine Fragewiederholung:
Welches OLG (Oberlandesgericht) ist zuständig ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 15:54
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal Moin,

Neu gerechnet:

Gesamtnetto: 2253
abz. KV: -197
Fahrk. -403
KV Alter: -40

Bereinigtes Netto: 1613

-> Stufe 2 DT
KU 11: 291
KU 13: 356

verbleiben für Palan: 966

Damit wird der Bedarfskontrollbetrag gerissen, also Stufe 1 DT:

KU 11: 272
KU 13: 334

verbleiben für Palan: 1007

damit ist der Selbstbehalt von 1080 unterschritten, der Mindestunterhalt kann nicht gezahlt werden

Zur Verfügung strehen: 1613 - 1080 (Selbstbehalt ab 01.01.2015) = 533

Wesentlich mehr würde ich nicht freiwillig titulieren, und einen Titel ohne die Beschränkung auf das 18. Lj würde ich auch nicht unterschreiben

Die Fahrkosten habe nach den Leitlinien des OLG Hamm berechnet. Da könnten sich noch Abweichungen je nach OLG Bezirk ergeben. Im Mangelfall könnte es dir aber schnell passieren, dass die Fahrtkosten zusammengestrichen werden und du auf den ÖPNV verwiesen wirst

Welches OLG ist zuständig?

@Jens: hast Recht, AV geht nur, wenn Mindest KU gezahlt wird

@Palan: ist diese Altersrückstellung für Krankenversicherung obligatorisch? Falls du die freiwillig leistest, könnte die auch noch wegfallen, dann ständen 573 für KU zur Verfügung

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2014 16:05
(@palan)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten ihr Beiden.  🙂
Mit den Rechnungen verstehe ich nicht ganz United.
OLG Jena ist zu ständig.
Die Altersruckstellung ist freiwillig.
Ab wann zählt denn eine Partnerschaft? Ich habe woanders eine Wohnung. Bin aber öfters bei meiner Freundin. Ist das nachteilig für mich?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2014 16:15




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