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Welches Netto als Basis für EU?

 
(@charlie1967)
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Hallo liebe Leute,

im Steuerthread wurde mir gut geholfen, bei der Frage wie ich auf mein Netto komme. Gibt es eigentlich auch Dinge die nicht kompliziert sind ? 😉

Nun hat sich aber noch eine Frage ergeben, ich hoffe es ist i.O. hier im Unterhaltsthread ein neues Topic dafür aufzumachen.

Da ich jetzt ein "gesetzliches Netto" habe und ein Netto was mir auf mein Konto überwiesen wird, stellt sich für mich die Frage welches Netto als
Berechnungsgrundlage des EU herhalten muss.

Das gesetzliche Netto wird durch einen Arbeitgeberzuschuss für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ergänzt.
Danach wird folgendes wieder abgezogen:
-Abgeführter Beitrag freiw. KV
-Abgeführter Beitrag freiw. PV
-KVAbgef. Beitragszuschlag
-Arbeitnehmeranteil Presseversorgung (bin Journalist)

Was nimmt man denn jetzt?

In meinen Leitlinien des OLG steht auch folgender Satz: Punkt 15.4; werden Altersvers. - Kranken- und Pflegeversicherungskosten gesondert vom Verpflichteten bezahlt, sind diese vom Einkommen des Pflichtigen vorweg abzuziehen.

Ist mit gesondert eine Private Versorgung gemeint wie z.B. Riesterrente oder ist damit diese Aufzählung gemeint?

Gruss Charlie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2009 14:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Charlie,

Da ich jetzt ein "gesetzliches Netto" habe und ein Netto was mir auf mein Konto überwiesen wird, stellt sich für mich die Frage welches Netto als Berechnungsgrundlage des EU herhalten muss.
(...)
Was nimmt man denn jetzt?

Die kleinere der beiden Zahlen. Wenn's der Gegenseite nicht passt, wird die sich schon melden ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 00:12
(@charlie1967)
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Hallo,

danke, das habe ich mir schon gedacht.

Ja die Gegenseite wird sich melden... nur leider scheint mein Anwalt irgend n Mist gerechnet zu haben!  :gunman:

Erzählt mir ich soll 800 Euro EU zahlen, komme aber mit den Zahlen nur auf 400.

Vielen Dank für die Hilfe!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 13:00
 elwu
(@elwu)

Ja die Gegenseite wird sich melden... nur leider scheint mein Anwalt irgend n Mist gerechnet zu haben! 

Hallo,

stell' doch die Berechnung hier ein, nur dann können wir dir sagen, ob er Mist gebaut hat.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 13:19
(@charlie1967)
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Hi ja gut ein Forum sieht mehr als nur meine Augen.

Mein Durschnittsnetto der Kl 1 ist ca. 2560 Euro.
Ich war in diesem Jahr von 1.1. bis 30.6. angestellt, danach gekündigt mit einer Abfindung von Netto 19500. (erhalten nach Stichtag)
Ich habe die Abfindung so berechnet, dass die Differenz mein ALG  von 1820 Euro wieder auffüllt und mein altes Netto ergibt.
In den Leitlinien von Köln steht auch, dass Abfindungen nicht als Ganzes gehandelt werden dürfen sondern meist über mehrere Jahre
verteilt werden sollen. Ich denke so korrekt zu  handeln.
Ich habe eine Steuerrückzahlung von ca. 5400 Euro erhalten.

Ergibt: 36120 p.a. /12 = 3010 Euro
minus KU von Netto = 360 Euro
minus 1/7 = ca 380 Euro (habe ich erst nach Abzug KU gerechnet)
minus 4% vom Brutto Versorgung = 220  Euro
minus Berufsbedingte Aufwendungen 5% von Netto = ca. 150 Euro

Ergibt für mich ein bereinigtes Netto von = 2050 Euro
Plus bereinigtes Netto (2200 brutto) meiner Frau von 1080 Euro (alles fiktiv)  =  3130 /2 = 1565 - 1080 = 485 Euro EU.

Mein Anwalt hat mit einem Jahresnetto von 3500 Euro gerechnet und da kam ich egal wie ich was gerechnet hab nicht drauf.
Selbst alls ich von 3500 Euro Netto ausging kam eine ganz andere Bereinigung heraus und locker 100 Euro weniger EU.

Also wenn Ihr einen (Denk)Fehler seht, sagt es mir bitte, mein Anwalt wird sicher nicht Jubeln wenn ich Ihn auf seine Fehler hinweise. ;).

Gruss Charlie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 15:35
(@charlie1967)
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Hallo,
ich wollte mal Rückmeldung geben!

Nachdem ich mir meinen Berechnungen relativ sicher war, habe ich ein Schreiben an meinen Anwalt geschickt, in dem ich meine Berechnung
aufgeschlüsselt habe und auch wie ich auf mein unbereinigtes Netto komme.

Mich erreichte dann ein Schreiben von Ihm. Ihr könnt davon ausgehen, dass er wahrscheinlich ziemlich angenervt war. 🙂 Ist mir aber egal, ich bezahl Ihn ja schliesslich. Jedenfalls lag dem Schreiben mehrere Ausdrucke bei, die eine Unterhaltsberechnung durch WinFam darlegen.

Es waren insgesamt 5 verschiedene Unterhaltsberechnungen. Einmal aufgrund des Durchschnittseinkommens zw. Juli 08 bis Juni 09, EU 1000 Euro.
Da fragte ich mich schon, wozu eine Berechnung für diesen Zeitraum? Scheidung ist noch nicht vollzogen. In diesem Zeitraum ist nämlich in keinster Weise meine Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Und er hat meine Abfindung komplett eingebunden, was laut Leitlinien nicht sein soll.

In der zweiten Berechnung (01/09 bis 12/09) hat er mir ein Nettogehalt genommen, was mir gar nicht klar war, ich gehe davon aus, dass er die Abfindung sonst wie eingebunden hat. Allerdings kam bei dieser Berechnung ein EU von nur noch 495 Euro raus.

Die dritte Berechnung für den selben Zeitraum, ging schon wieder von einem anderen Netto aus. Da müsste ich dann schon wieder 830 Euro EU zahlen.

Eine weitere Berechnung wurde nur mit ALG berechnet, was ich für totalen Schwachsinn halte, da ich ja erst seit einem halben Jahr ALG empfange.

Enttäuscht bin ich, dass keine Aufschlüsselung beiliegt, wie Anwalt auf mein ausgehendes Netto kommt. Allerdings lasse ich mir gerade einen Termin geben und werde dann mal fragen was denn jetzt Sache ist. Desweiteren ähneln sich die Zahlen dem ersten Schreiben von ihm gar nicht. D.h. mittlerweile habe ich fünf!! verschiedene Zahlen von EU vor mir liegen.

Immerhin kommt die zweite Berechnung meiner Berechnung nahe. Natürlich wird man mir nicht sagen, "ja stimmt ich habe einen Fehler gemacht" aber er hat diesen Unterhalt berechnet, also gehe ich davon aus, dass dieser auch legitim und rechtens wäre und ich gute Chancen habe, dass es dieser EU werden könnte.

Soviel dazu, ich melde mich wieder. Gruss Charlie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 17:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Charlie

Also Deine Rechnung (vom 07.12.) kann so nicht stimmen. Die 360€ KU - hmm. Handelt es sich um ein Kind zw. 0-5 Jahren? Dann hast Du auch die falsche Einstufung genommen und das hälftige KG nicht abgezogen. Leider wird nur mit dem Zahlbetrag weiter bereinigt. Gebe doch die relevanten Details noch an.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 18:16
(@charlie1967)
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Hi ja es handelt sich um ein Kind mit 5 Jahren. Höherstufung um eine Stufe, da nur zwei Unterhaltsberechtigte. Die Düsseldorfer geht doch von drei aus.

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 18:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

  3010€
-    220€
-    150€
= 2640€ -> EK-Gruppe 4 (2300-2700€), eine Gruppe höher -> Gr. 5 (2700-3100€)
Für ein 5-jähriges Kind ist der Bedarf 338€, der Zahlbetrag ist 256€

  2640€
-    256€
= 2384€

Jetzt können hier weitere ehebedingte Schulden abgezogen werden. Wenn nein dann 6/7 -> 2043€

Frau: 2200€ Brutto ergeben bei LStKl.2 ca 1475€ Netto. Nach Bereinigung einmal 74€ berufsbed. Aufwendungen und einer mögl. priv. Altersvorsorge von 88€ verbleiben bereinigt 1313€. 6/7 -> 1125€
Der jeweilige Anspruch laut Halbteilungssatz wäre: (2034€ + 1125€)/2 = ca. 1580€

Als TU/EU kommt dann folgender Betrag heraus: 1580€ - 1125€ = 455€

Bei allen anderen, vor allem höheren EU-Beträgen wäre ich sehr vorsichtig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 19:02
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
mein Anwalt ging bei mir von einem Einkommen von 2926 pro Monat aus. davon hat er
-125 Berufsbedingte Aufwend.
- 278 KU (Grp. 6 minus Kindergeld)
- 270 Erwerbsbonus
+ Ihr Bereinigtes Gehalt von 1475
- 1/7 Erwerbsbonus von 211
usw.

Mein Anwalt geht also für den KU vom Anfangsnetto aus. Dachte ich eigentlich auch bisher. Eine Frage für die Liste.

Im großen und Ganzen ist diese Berechnung ja wesentlich positiver als vor 1,5 Monaten als er mir verklickern wollte das ich 807 Euro zahlen soll.
Wie bereits erwähnt, hoffe ich auf einen Termin nächste Woche, dann werde ich mal anfragen was denn jetzt richtig ist und was eigentlich die Gegenseite fordert. Von der habe ich nämlich noch gar nichts gehört. Und die hat meine Gehaltsnachweise vor eben 1,5 Monaten angefordert. Ich fürchte, dass die sich nicht rühren um die Sache verzögern zu wollen.

Gruss und vielen Danke für die Mühen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 20:50




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Deinen Netto habe ich von Dir übernommen ohne ihn in Frage zu stellen, also ein durchschnittl. Netto von 2560€ zzgl. der Steuerrückerstattung auf 12 Monate verteilt. Deiner Agrumentation mit der Aufstockung durch die Abfindung bin ich gefolgt, da sie schlüssig ist und schwerlich in Frage gestellt werden kann.

Für die Reihenfolge, wann was dazuzurechnen bzw. abzuziehen ist, geben die unterhaltsrechtl. Leitlinien des zuständigen OLG's Auskunft, nachzulesen >>hier<<.
Kann es sein, dass Dein RA eine UH-Berechnung das erste mal macht? 😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 21:41
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Oldie,

irgendwie hab ich auch den Eindruck... ;). Aber wie wir ja alle wissen, gibts der Anwalt auch nur in ein Programm ein und
übernimmt trotz guter Bezahlung auch nicht wirklich eine Verantwortung dafür.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2009 11:37
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
da bin ich wieder mit einem Update. Ich hatte heute einen Termin beim Anwalt um die Sachlage EU zu besprechen.

So wirklich kann ich keine positiven Nachrichten erbringen.
Die Berechnung des EU setzte sich zwar aus all den Punkten zusammen, allerdings geht es massgeblich darum, was eheprägend war.
Da meine Nochfrau in unserer Ehe immer einen gewissen Standart hatte, hat sie nun auch ein anrecht darauf das soviel EU gezahlt
werden muss.
Mein Anwalt geht davon aus, dass der Richter so entscheiden würde.

Die Abfindung würde wohl auf 18 Monate verteilt. Was mir leider immernoch nicht klar ist, ist die Tatsache, dass meine Abfindung
nach dem offiziellen Eheendestichtag (vom Gericht) gezahlt wurde. Aber auch bei dieser Frage, entgegenete mein Anwalt mit
dem Wort eheprägend.

Mir ist schon klar, dass meine Ex in der Ehe einen gewissen Standart hatte, allerdings war ich da ja auch SK 3 und nicht 1,
was ja schon viel im Netto ausmacht. Im ganzen bin ich total verwirrt und weiss eigentlich nicht was mich erwartet.

Ich denke schon, dass dieses Unwort Eheprägend eine Rolle spielt aber... unfair finde ich es trotzdem.

Gruss Charlie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2009 18:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Charlie,

Da meine Nochfrau in unserer Ehe immer einen gewissen Standart hatte, hat sie nun auch ein anrecht darauf das soviel EU gezahlt werden muss.

Frag' deinen Anwalt doch bitte mal, in welchem Paragrafen des aktuellen (!) Familienrechtes er diesen über Kreuz verlöteten Quark mit den eheprägenden Verhältnissen gefunden hat.

Mein Anwalt geht davon aus, dass der Richter so entscheiden würde.

Ja, die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass viele Richter gerne ihre eigene Variante der Gesetze anwenden, getreu dem Motto: "Haben wir schon immer so gemacht, haben wir noch nie so gemacht, könnt' ja jeder kommen." Aber das ist kein Grund, bereits in vorauseilendem Gehorsam den Schwanz einzuziehen. Und dein Rechtsanwalt, der darf ruhig auch mal ein bisschen arbeiten für sein Geld; er wird schließlich genug an dir verdienen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2009 19:01
 elwu
(@elwu)

Mein Anwalt geht davon aus, dass der Richter so entscheiden würde.

Hallo,

sag dem der soll nicht ausgehen und von vornherein einknicken sondern einen Vorschlag an die Gegenseite aufsetzen mit 450€, Rechenwerk gemäß dem von Oldie, und eine zeitliche Begrenzung aufnehmen. Dann mal warten wie die reagieren.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2009 21:10
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,
ja ich bin da schon skeptisch.

Da die Gegenseite sich  noch nicht gemeldet hat und auch bei Gericht keinerlei Anträge gestellt hat zwecks EU werde ich auch erstmal nichts machen.
Scheidungstermin sollte ja nun bald kommen und wenn bis zu diesem Tag keine Anträge gestellt sind und kein Brief von der Gegenseite, wird meine Ex dann erstmal kein EU bekommen. Das Sie danach immernoch um EU ringen kann weiss ich. Aber jeder Tag der ins Land geht, ist ein Tag weniger Vollgehalt, da ich mich ja leider noch in Arbeitslosigkeit befinde.

Mein Anwalt sagt, zum 1.1. soll ich den EU um 250 Euro mindern, da sie ab da zwei abgeschlossenen Studien hat.
Das habe ich auch schon bei der Bank so eingeleitet. Mal kucken wie Sie reagiert. Bei der letzten Verringerung wurde auch nicht
von der Gegenseite reagiert.

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2009 13:03