Nachgereichte Beleg...
 
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Nachgereichte Belege von Jugendlichem in Ausbildung

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hab da mal eine Grundsatzfrage. Der Jugendliche ist 17 Jahre und in einer handwerklichen Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag weist die Vergütung aus, es wurde gerechnet und entsprechend seit August 2009 tituliert und gezahlt.

Nun kommt der RA des Jugendlichen, legt einige (Einzel-) Fahrkarten und Internatskosten für eine auswärtige Unterbringung für Blockunterricht und Lehrgänge vor, die nun auch noch anerkannt werden sollen. Gleichzeitig fordert der RA einen "pragmatischen Vorschlag des Vaters", damit der Jugendliche nicht jeden Monat seine Belege bei dem RA vorlegen muss.

Muss sich der Vater nun mit jeder Forderung auseinandersetzen, bzw. die Kosten vom Ausbildungsgehalt abrechnen lassen?

Lohnabrechnungen wurden bis heute nicht vorgelegt, die Nachfrage wird natürlich als erstes erfolgen. Und unser pragmatischer Vorschlag wäre, dass der Jugendliche sich direkt an den Vater wendet, ohne RA. Kann man das so schreiben?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2009 01:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jetzt klingelt es auch bei mir. Normalerweise wird doch vor Anrechnung des Ausbildungsgehalts die Pauschale von 90 Euro pro Monat abgerechnet, mit der der ausbildungsbedingte Aufwand abgegolten ist. Wenn das erfolgt ist, würde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass er aus diesem Grund einzelne Fahrscheinchen in den Schredder jagen darf.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 11:10
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo LBM,

es kommt noch dicker, nach einer schlaflosen Nacht lichtet sich der Nebel. Im Ausbildungsvertrag (Schriftbild 5,5, haben wir jetzt erfolgreich vergrößert) steht folgendes:

"der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, dazu gehören neben den Unterbringungs- auch die Fahrtkosten" blablablubb.

Somit wird gerade ein weiteres Mal versucht, unberechtigt Geld bei meinem Mann zu ziehen.

LG

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2009 11:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann würde ich gar nicht weiter reagieren.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 11:34
(@mabes)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
würde auch abwarten! Er will ja was! Nächsten Schritt muss er machen. RA schreibt viel wenn der Tag lang ist. (sollten mal Vordrucke anlegen) :puzz:
MB


Auf hoher See und vor Gericht.

Das war Kaka.

Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 12:06
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da der nächste Schritt eine Klage sein dürfte, werden wir die Forderungen zurückweisen, weil keine adäquaten Belege vorgewiesen wurden. Die Rechnungen waren allesamt an die Firma ausgestellt und enthielten den Namen des Auzubildenden.

LG

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2009 12:13
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Eskima!

Nun kommt der RA des Jugendlichen, legt einige (Einzel-) Fahrkarten und Internatskosten für eine auswärtige Unterbringung für Blockunterricht und Lehrgänge vor, die nun auch noch anerkannt werden sollen. Gleichzeitig fordert der RA einen "pragmatischen Vorschlag des Vaters", damit der Jugendliche nicht jeden Monat seine Belege bei dem RA vorlegen muss.

Das Schreiben vom RA ist doch freundlich und er bittet darum, eine Lösung zu finden!

Ausrechnen - wie oft diese Kosten im Jahr anfallen und dann auf den Monat umrechnen.

"der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, dazu gehören neben den Unterbringungs- auch die Fahrtkosten" blablablubb.

Somit wird gerade ein weiteres Mal versucht, unberechtigt Geld bei meinem Mann zu ziehen.

Ich kann keinen Versuch erkennen, das unberechtigt Geld bei deinem Mann gefordert wird. Das Kind will nur seinen ausbildungsbedingten Aufwand in Abzug bringen.

Das so etwas im Ausbildungsvertrag geregelt ist, ist doch normal - da eben:

Die Rechnungen waren allesamt an die Firma ausgestellt und enthielten den Namen des Auzubildenden.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 14:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Kosmos: Verstehe ich nicht. Wenn der Ausbildende, sprich die Firma, die Kosten trägt, die außerhalb der Ausbildungsstätte anfallen, warum soll Eskimas Mann dann die Fahrtkosten übernehmen???

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 14:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So,

nachdem ich vorhin sehr unsanft unterbrochen wurde und mein post damit auch weg war...nochmal ein Versuch:

Hallo kosmos,

kannst du das mal näher erläutern?

Nun kommt der RA des Jugendlichen, legt einige (Einzel-) Fahrkarten und Internatskosten für eine auswärtige Unterbringung für Blockunterricht und Lehrgänge vor, die nun auch noch anerkannt werden sollen

Im Ausbildungsvertrag findet sich folgender Passus:

Dieser Passus bedeutet doch, das der ARBEITGEBER für die Kosten die durch Blockunterricht und  Lehrgänge finanziell aufkommt. Warum soll der Vater dann diese Kosten, die dem Sohn gar nicht entstehen übernehmen?

Für die Fahrkarte zum Ausbildungsbetrieb wird ja schon die Pauschale von 90 € abgezogen. Eine Dauerkarte, die günstiger wäre, will der Junge nicht kaufen, da er nicht weiß, wie lange er diese Ausbildungsstelle behält. Warum soll der KV teurere Einzelfahrkarten übernehmen ,wenn es auch eine kostengünstige jahreskarte gibt und die Probezeit vorbei ist?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 16:14
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen!

[quote"der Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, dazu gehören neben den Unterbringungs- auch die Fahrtkosten" blablablubb.]

Stimmt, der Ausbildende ist der Betrieb - es fehlt das Wörtchen Auszubildende.

Also, wenn das richtig entziffert wurde, würde ich schon antworten - jetzt aber nicht mehr freundlich.

Für die Fahrkarte zum Ausbildungsbetrieb wird ja schon die Pauschale von 90 € abgezogen. Eine Dauerkarte, die günstiger wäre, will der Junge nicht kaufen, da er nicht weiß, wie lange er diese Ausbildungsstelle behält. Warum soll der KV teurere Einzelfahrkarten übernehmen ,wenn es auch eine kostengünstige jahreskarte gibt und die Probezeit vorbei ist?

An diese Frage kann ich mich auch noch erinnern  :crash:! Die höheren Kosten muss der KV natürlich nicht übernehmen, sondern die Dauerkarte - falls Bahn, dann mit Bahncard.

Das was jetzt hier versucht wird, kenne ich auch: bei uns wurde BAB-Antrag ohne Fahrtkosten gestellt. Dieser Bescheid wurde uns übersandt und dann wurde BAB-Antrag mit Fahrtkosten gestellt - Differenz 192 Euro, welche in die eigene Tasche gewirtschaftet werden sollte.

Ich würde hier sogar soweit gehen, wenn das wissentlich gemacht wird - von Betrug zu reden.

Gleichzeitig fordert der RA einen "pragmatischen Vorschlag des Vaters", damit der Jugendliche nicht jeden Monat seine Belege bei dem RA vorlegen muss.

Vorschlag: Lehrvertrag Punkt xx durchlesen und nicht versuchen doppelt abzukassieren.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 16:30




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mich hat die Hexe angeschossen, deshalb komme ich erst jetzt zum Lesen und Antworten.

In Schleswig-Holstein deckt die Pauschale von 90 Euro den allgemeinen und ausbildungsbedingten Mehrbedarf mit Ausnahme der Fahrkosten, somit ist es in Ordnung, wenn Fahrtkosten geltend gemacht werden. Nicht in Ordnung ist es, dass Fahrtkosten geltend gemacht werden, die laut Ausbildungsvertrag vom Ausbilder (Ausbildungsbetrieb) übernommen werden.

Auf der Internetseite des Dachverbandes findet sich folgende Info:

Schüler der Landesberufsschule aus Schleswig-Holstein tragen während ihres Schulaufenthaltes einen Eigenbeitrag von 8,20 Euro pro Übernachtung. Die Vollverpflegung kostet 11,20 Euro pro Tag. Während der überbetrieblichen Ausbildung zahlen auch die schleswig-holsteinischen Lehrlinge keine Eigenanteile, da die Kosten von der LAK getragen werden. Je nach Länge eines Schulblocks und nach dem Anteil der überbetrieblichen Ausbildung fallen Eigenanteile für einen Lehrling in Höhe von 300 bis 405 Euro an.

Aus dem Ausbildungsvertrag:

Kosten für Verpflegung können dem Auszubildenden in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart.

Geltend gemacht werden nun für die Monate November/Dezember155,80 Euro für Verpflegung und 168,00 Euro für Unterkunft, macht zusammen 323,90 Euro. Der RA teilt dies nun durch 2 und kommt auf einen Mehrbedarf in Höhe von 161,95 Euro plus Fahrtkosten.

Wir werden nun antworten, dass die Kosten für die Unterkunft auf die Monate August bis Dezember aufzuteilen sind und somit monatlich 31,16 Euro betragen. Diese Summe kann problemlos aus der Pauschale für ausbildungsbedingten Mehrbedarf getragen werden.

Die Verpflegungskosten betragen umgerechnet auf die Monate von August bis Dezember 33,60 Euro und stellen keinen Mehrbedarf dar, da dieses Geld zu Hause eingespart wird, denn sonst dürfte es ja laut Ausbildungsvertrag nicht in Rechnung gestellt werden.

Nachgewiesene Fahrtkosten von August bis Dezember 203,30 Euro die mein Mann problemlos anerkennt und 35,76 Euro die vom Ausbilder zu tragen sind. Gezahlte Fahrtkosten durch Unterhalt bei fünf Monaten: 471,80. Da hat Sohnemann immer noch guten Reibach gemacht und behauptet beispielsweise, dass er die Fahrtkosten für August nicht belegen könne, aber er sicherlich gefeuert worden wäre, wenn er keine Fahrkarte gekauft hätte.

Es bleibt also bei der alten Taktik: fordern, fordern, fordern und selbst Nachweise schuldig bleiben. Es nervt.

@ Kosmos:

Vorschlag: Lehrvertrag Punkt xx durchlesen und nicht versuchen doppelt abzukassieren.

thanks, du hast ein Lächeln auf mein Gesicht gezaubert  🙂

LG

eskima


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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 16:09
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ist da noch was gekommen?


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2010 20:04
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bis jetzt ist nichts nachgekommen. Allerdings verwundert uns das ziemlich, denn es wurde nicht mal darauf hingewiesen, dass sich der KU Anfang Januar erhöht hat. Da mein Mann einen statischen Titel gezeichnet hat, müsste also diese Woche noch mindestens eine Inverzugsetzung eintreffen.

Ich vermute mal, dass das "doppelt abkassieren" genau den Nagel auf den Punkt getroffen hat. Insgesamt macht der gegnerische RA einen vernünftigen Eindruck und möglicherweise hat er die Ex auf den Pott gesetzt? Wir haben im letzten Brief nämlich neben dem Vorwurf des Versuchs doppelt abzukassieren auch gleich nochmal an die betrügerische Pfändung aus der Vergangenheit und den zuviel gezahlten Volljährigenunterhalt für ein Jahr (weil keine Auskunft über Einkommen erteilt wurde) erinnert.

LG

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 12:15
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

UPDATE: es ist nichts passiert, nicht mal eine Inverzugsetzung für höheren KU laut Düsseldorfer Tabelle. Der Januar ist nun rum und somit hat mein Mann 78 Euro gespart. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ex freiwillig darauf verzichtet hat, ich vermute eher, dass der RA sich aus irgendwelchen Gründen verweigert hat. Vielleicht war es wirklich zu dicht an der Beihilfe zum Betrug? Keine Ahnung.

Schade, dass meine Glaskugel grad beschlagen ist!

LG

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 01:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

UPDATE

"Kind" wurde im Juli volljährig und hat keinen Unterhaltsanspruch mehr, weil er im zweiten Ausbildungsjahr genug verdient. Der Titel war bis zur Volljährigkeit befristet. Somit können wir auch dies Kapitel abschließen, danke für eure Unterstützung!  🙂

LG

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 03:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

So klärt und erledigt sich eine Baustelle nach der anderen und irgendwann braucht ihr euch mit der Ex nicht mehr beschäftigen.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 08:24