Moin mohikaner,
für Dein Vorhaben wäre es zumindest hilfreich, wenn im Vergleich eine Exit-Strategie drinstände, also beispielsweise, wie zu verfahren ist, wenn Deine Ex tatsächlich mehr verdient. Ansonsten sind die beschriebenen Beträge einfach die Berechnungsgrundlage, auf deren Basis die Unterhaltssummer errechnet wurde. Ein "automatisches Recht", den Vergleich anzufechten, ergibt sich daraus (noch) nicht.
Wie @Inselreif bereits schrieb, ist das (auch) eine Frage der Beweisbarkeit: Was Du belegbar weisst und was Du zu wissen glaubst, ist ein himmelweiter Unterschied. Dir werden vermutlich keine Steuerbescheide Deiner Ex vorliegen. Mal auf Verdacht Auskunft über das Einkommen zu erklagen wäre auch nicht wirklich zielführend: zum einen gilt das aus (verbotener) Ausforschungsbeweis; zum anderen wäre es für Deine Ex ein Leichtes, von heute auf morgen ihre Putzstelle aufzugeben oder sich einen Teil davon schwarz bezahlen zu lassen.
Sicher ist nur: Du hättest neuerlich Anwaltskosten an der Backe. Ob Du Unterhalt sparen würdest, steht in den Sternen.
Grüssles
Martin
(der gerne dazu rät, sich nicht häufiger als unbedingt nötig im Leben von Ex-Partnern aufzuhalten)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Du solltest unbedingt trennen, in Deine Verpflichtung KU zu zahlen (lt. Vergleich vs. dem, was sich "gesetzlich" nach DDT errechnet), und dem nachehelichen Unterhalt an die Ex, dem Du mit dem Vergleich freiwillig(!) zugestimmt hast (egal ob von den Anwälten überredet oder Du damals keine Kraft mehr hattest).
Betreffend KU ist es in den Einkommenshöhen der Ex ziemlich irrelevant, wieviel sie verdient.
Und bezgl des nachehelichen Unterhalts scheint es Dich und Deine Next zu ärgern, dass Ex nunmehr mehr arbeitet, als Euch damals glaubhaft gemacht wurde.
obwohl die Ex Frau mehr verdient als im Vergleich vereinbart.
ist im Vergleich wirklich "vereinbart" worden, wieviel Ex verdienen darf? Und ansonsten der Vergleich wieder aufgemacht wird? Kann ich mir fast nicht vorstellen...
Wenn aber dennoch, dann musst Du für Dich ausrechnen, was für Risiken - mithin Erhöhung!? - auf Dich zukommen können und Kosten und Stress, um 36 x 300 EUR evtl. zu sparen...
Mein Rat: Vergiss den Neid auf Ex und reserviere schon mal ein nettes Restaurant für Dich und Deine neues Frau in 37 Monaten!
Gruss. Toto
Hallo
es ist entscheidend, wie der Wortlaut des Vergleiches lautet.
Vergleiche sind sehr schwer mit einer Abänderungsklage anzufechten. Hier sollte man ganz genau Aufwand und Nutzen gegenrechnen. Unter Aufwand verstehe ich auch den Ärger, den das ganze kostet und die Nerven die man da lässt. Sowie natürlich die Anwalts- und Gerichtskosten, und letzendlich endet alles in einem neuen Vergleich, wenn man irgendwann genervt genug ist.
Zwar ist es grundsätzlich wohl so, auch wenn ich es persönlich nicht richtig finde, dass trotz Vergleich über KU alle 2 Jahre ein Auskunftsrecht besteht, bzw. dass das weitere Kind und die Ehefrau evtl. den DDT-Betrag um eine oder zwei Stufen drücken könnten, aber auch hier wäre eben zu berücksichtigen, ob sich wegen vielleicht 40 € im Monat der Aufwand tatsächlich lohnt.
Manchmal muss man das ganze einfach nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip betrachten (und dabei eindeutig die wertvolle Zeit, die man mit der Auseinandersetzung "verplempert", auf die Aufwandseite setzen).
Zu beachten ist auch noch das Risiko, dass die Ex zwar evtl. im Moment mehr arbeitet als laut Vergleich zulässig (Achtung, hier genau den Wortlaut des Vergleiches beachten), dass sie aber auch ganz schnell kündigen kann, wenn sie merkt dass sie 300€ in Zukunft entweder durch eigene Arbeit oder durch dich erhalten wird.
Und nicht zu vergessen, sie geht ja auch arbeiten, sogar anscheinend in zwei Jobs. Also keine Ex, die sich auf die faule Haut legt auf deine Kosten.
Den Vergleich, so bitter wie er sein mag, weiter zu bedienen, hat auch noch folgenden Vorteil: in 3 Jahren reißt die Unterhaltskette. Der EU ist dann weg.
Also, bitte ganz genau abwägen, was sich lohnt und was nicht.
Wenn der Vergleich nicht auf das 18. Lebensjahr der Kinder befristet ist, hast du sobald sie 18 werden, eine neue Baustelle, aber erst dann: dann ist der Werdegang so, dass die Ansprüche aus dem Vergleich auf das 18 Jährige Kind übergehen, und dieses kann dir dann eine verzichtserklärung unterschrieben, und du legst mit ihm gemeinsam einen neuen Unterhaltsbetrag fest. Das ist aber nichts, was dich jetzt im Moment umtreiben sollte.
So, als letztes möchte ich noch die Geschichte meines Mannes zum besten geben, er hat nämlich auch einen Vergleich über KU abgeschlossen. Er stand damals rechnerisch zwischen 2 Stufen der DDT, je nachdem welche positionen man in Abzug bringt oder eben nicht. Aber auf jeden Fall stand er, wenn überhaupt, mit seinem Netto am untersten Ende der höheren Stufe. Vergleichsweise wurde sich auf die Mitte zwischen den zwei Stufen geeinigt. Nun kam es so, dass er mehr verdiente, und Nettomäßig in der oberen der beiden Stufen anlangte. Der gestartete Versuch seiner ex, die obere Stufe zu bekommen (man bedenke, sie hat wegen einer halben Stufe DDT ein Faß aufgemacht, aber Gier frisst Hirn, wie wir ja wissen), scheiterte, weil der Anwalt meins Mannes ihr erklärte: der Vergleich wurde ja gerade deshalb geschlossen, weil es Streit gab in welcher der beiden Stufen er einzuordnen wäre. Dieser Streit wurde vergleichsweise beigelegt, und nun stehe man vor demselben sachverhalt. Denn wenn man blablabla zum abzug bringen würde, lande er ja doch wieder in der unteren Stufe ( na ja zugegebenermaßen im Sinne meines Mannes schöngerechnet). Somit hat der Vergleich bis heute Gültigkeit. Und ich finde das auch richtig so, denn es wurde alles im Verbund geregelt. Bei meinem Mann waren das: Hausschenkung, Auszahlung einer Summe an die Ex, damit sie das Haus geschenkt bekommt, als Ratenzahlung, EU-Auschluss, KU.
Mein Mann hat auch die Raten und den Ku gezahlt, als er arbeitslos wurde. Wir haben beide nicht darüber nachgedacht, den Vergleich anzufechten, auch wenn die Zahlungen faktisch aus meiner Tasche kamen. Vertrag ist Vertrag.
Und das ist aus meiner Sicht auch der Sinn eines Vergleiches (Vertrages). Keiner der Seiten soll dann danach das für ihn vorteilhafte geltend machen dürfen, oder sich Details rauspicken, es sei denn der Vergleich enthält eine Klausel dazu.
Die Risikoabwägung, den Vergleich trotz anderer Lebensumstände bedienen zu können, liegt bei jedem Vertragspartner selbst.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin
es ist entscheidend, wie der Wortlaut des Vergleiches lautet.
Grundlage eines jeden Vergleiches sind die Annahmen, warum etwas so ist, wie es verglichen wurde. Steht dazu im Vergleich nichts drinne, dann ist es ein Versprechen ohne Grundlage, dennoch zu erfüllen - eben Vertrag! Dort herauszukommen ist schwierig. In Deinem Fall: Du musst ganz konkret Zahlen benennen - zu Dir und zur KM des neuen Erdenbürgers. Darüber kann z.B. eventuel ein Vergleich zu Lasten Dritter (Kind, die KM dazu ...) begründet und damit nichtig gemacht werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Du musst ganz konkret Zahlen benennen - zu Dir und zur KM des neuen Erdenbürgers. Darüber kann z.B. eventuel ein Vergleich zu Lasten Dritter (Kind, die KM dazu ...) begründet und damit nichtig gemacht werden.
Ich glaube,dies wird schwer bis unmöglich. Sollte der TO dies anfassen wollen, dann wirklich vorher genau rechnen, ob's was bringt.
es ist entscheidend, wie der Wortlaut des Vergleiches lautet.
Ich denke, dies war iW bezogen auf die Formulierung, auf deren Basis der nacheheliche Unterhalt festgelegt wurde. Und wenn wirklich im Vergleich drin steht, dass dieser Vergleich nur solange gilt, solange die Ex nicht mehr als 300€ verdient, dann wäre das vielleicht eine Öffnungsmöglichkeit.
Dies
obwohl die Ex Frau mehr verdient als im Vergleich vereinbart.
legt das zwar nahe. Aber der TO hat sich in der Folge auch nicht mehr dazu geäußert, ob dies wirklich so im Vergleich vereinbart (= festgehalten!) wurde, oder nur die nicht belegbare und heute als ungerecht empfundene Vergleichsgrundlage war.
Gruss, Toto
