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Unterhaltstitel bei Privatinsolvenz

 
 varg
(@varg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine dringliche Frage.

Ich musste auf Grund meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind Insolvenz anmelden.

Der aktuelle Unterhalt wird gezahlt und ist auch tituliert für 3 Jahre statisch.
Für den rückständigen besteht kein Titel. Es hat ca ein Jahr gedauert bis die Berechnung des Unterhalts vorlag.

Das Jugendamt kann nun angeblich die Forderungen nicht anmelden weil eben kein Titel besteht,
haben noch 1 Tag Zeit Forderungen anzumelden und machen jetz Druck ich solle doch noch schnell den Titel unterschreiben ansonsten müsse man es vor Gericht einklagen.

Meine Treuhänderin hat mir mitteilen lassen dass es rechtlich nicht relevant sei, ich es aber machen soll
um eben wahrscheinlich die Klage zu umgehen.

Nun traue ich aber weder dem Jugendamt noch meiner Treuhänderin, welche selbst in einem Gespräch zugegeben hat dass sie als Frau und Mutter befangen ist.

Ich brauche Euren Rat.

Können für mich irgendwelche Nachteile entstehen wenn ich den Titel unterschreibe ? Es geht wie gesagt um schon bei Insolvenzeröffnungen bestehende Unterhaltsforderungen. Was passiert wenn ich den Titel nicht unterschreibe und es zum Verfahren kommt.

Gruß und Danke für Eure Hilfe

Varg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2013 14:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Varg,

willkommen hier im Forum. Unsere Unterhaltsexperten werden Dir sicherlich schnell einen Rat geben können.

Ich musste auf Grund meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind Insolvenz anmelden.

Dir ist bewußt, dass es hier staatliche Unterstützungsleistungen gibt, damit gerade das nicht passiert? Wovon bestreitest Du denn Deinen Lebensunterhalt zur Zeit? "Einem Kind" klingt auch recht unpersönlich. Wie ist das Verhältnis zu dem Kind?

Meine Treuhänderin hat mir mitteilen lassen dass es rechtlich nicht relevant sei, ich es aber machen soll
um eben wahrscheinlich die Klage zu umgehen.

Ich denke mal, Du wirst in beiden Fällen das Problem haben, dass Du nicht leistungfähig bist. Zum Einlesen ist auch der Trennungs-FAQ sehr geeignet, hier gibt es auch eine Rubrik, die sich speziell an Menschen in Zahlungsschwierigkeiten wendet: www.trennungs-faq.de

Das Problem bei JA-Titeln kann halt sein, dass diese für Dich ungünstig formuliert sind. Da kann die Befristung bis zum 18. Lebensjahr fehlen etc. Du kannst immer auch einen Titel selber beim Notar erstellen lassen. Dieser ist genauso gültig und Du kannst dort die für Dich leistbare Summe eintragen. Das JA muss dann selber entscheiden, ob es klagen will oder nicht. Deiner Verpflichtung bist Du dann aber nachgekommen (s.a. Trennungs-FAQ). Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 14:29
 varg
(@varg)
Schon was gesagt Registriert

Dir ist bewußt, dass es hier staatliche Unterstützungsleistungen gibt, damit gerade das nicht passiert? Wovon bestreitest Du denn Deinen Lebensunterhalt zur Zeit? "Einem Kind" klingt auch recht unpersönlich. Wie ist das Verhältnis zu dem Kind?

Hi Ingo,

ich bin berufstätig und somit leistungsfähig. Ich gehe schwer davon aus dass mich ansonsten die Schuldnerberatung bzw die Treuhänderin darauf aufmerksam gemacht hätte, sollte mir staatliche Unterstützung zustehen.

Es gibt kein Verhältnis zum Kind und wird es auch nicht geben, da ich ziehmlich link und hinterrücks via Jugendamt und KM um den Unterhalt erpresst wurde, meinen anderen Verpflichtungen nun nicht mehr nachkommen kann und deshalb in die Insolvenz muss. Das schliesst natürlich nicht aus dass es einen Kontakt zwischen dem Kind und mir geben wird sofern es irgendwann auf mich zukommt.

Gruß Varg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2013 17:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Es gibt kein Verhältnis zum Kind und wird es auch nicht geben, da ich ziehmlich link und hinterrücks via Jugendamt und KM um den Unterhalt erpresst wurde, meinen anderen Verpflichtungen nun nicht mehr nachkommen kann und deshalb in die Insolvenz muss.

1. Um Unterhalt wird man nicht "erpresst"; schon gar nicht "hinterrücks"; die Verpflichtung hierzu ergibt sich schlicht aus dem BGB (u. a. >>>§ 1601 BGB<<<.)
2. Was kann das Kind dafür, wenn Du Dich von Mutter und Ämtern ungerecht behandelt fühlst? Hätte der Steuerzahler Deine Unterhaltspflicht übernehmen sollen, um Dir die Insolvenz zu ersparen?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2013 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um alle deinen (laufenden) Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, so solltest du unbedingt aufstockendes Hartz4 beantragen.

Titulierte Unterhaltszahlungen sind bei der Bemessung von Hartz4 abzugsfähig.
Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2013 21:09
 varg
(@varg)
Schon was gesagt Registriert

1. Um Unterhalt wird man nicht "erpresst"; schon gar nicht "hinterrücks"; die Verpflichtung hierzu ergibt sich schlicht aus dem BGB (u. a. >>>§ 1601 BGB<<<.)
2. Was kann das Kind dafür, wenn Du Dich von Mutter und Ämtern ungerecht behandelt fühlst? Hätte der Steuerzahler Deine Unterhaltspflicht übernehmen sollen, um Dir die Insolvenz zu ersparen?

Doch man wird erpresst indem man die Beistandsschaft über das Jugendamt beantragt und nicht miteinander spricht um eine passende Lösung zu finden. (Was im Vorfeld so abgemacht war). Somit ergibt sich nicht mehr viel Handlungsspielraum. Das Kind ist aus einer kurzen Bumsbeziehung trotz Verhütung entstanden und der KM war von Anfang an klar dass ich keine Beziehung mit Ihr anstrebe und dass ich mir kein Kind leisten kann und will.

Nein der Steuerzahler nicht, aber die Mutter selbst. So hat Sie es mir auch am Anfang mitgeteilt. "Ich bin aus der Sache raus" und "sie würde von Ihren Eltern" unterstützt.

Genausowenig wie es die Mutter interessiert in welche Lage sie mich bringt, genausowenig interessiert mich nun das Kind. Ich lass mich nicht belügen und verarschen und zum Zahlesel abstempeln und heuchel dann noch Interesse vor.

Das alles geht jetzt aber ziehmlich an meiner ursprünglichen Fragestellung vorbei.
Ich denke jeder hat das Recht erhlich etwas für sein Kind zu empfinden oder eben nicht.

Mir ging es eigtl. nur darum herauszufinden warum das Jugendamt Unterhaltsschulden (nicht den laufenden Unterhalt) titulieren lassen muss um sie bei den Forderungen einer Insolvenz anmelden zu können.

Gruß varg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2013 12:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mir ging es eigtl. nur darum herauszufinden warum das Jugendamt Unterhaltsschulden (nicht den laufenden Unterhalt) titulieren lassen muss um sie bei den Forderungen einer Insolvenz anmelden zu können.

Wie soll ansonsten belegt werden, dass es diese UH-Schulden in genau dieser Höhe gibt? Eventuell könnte noch Klage eingereicht werden auf geschuldeten UH für die Vergangenheit, wenn damals bereits UH gefordert wurde und der Zeitraum unter einem Jahr ist. Und wenn es hierzu nachträglich einen Gerichtsbeschluss gibt, dann können unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen diese Schulden bis zu 30 Jahre lang bestehen bleiben und auch eingetrieben werden.

Mir kommt es so vor, dass Du an vielen Dingen selber (Mit-) Schuld hast und einen Sündenbock für Deine verfahrene Situation suchst. Nur wird Dir das nicht helfen, eher verbittern. Vielleicht denkst Du nochmal über alles nach und betrachtest auch die Situation von Kind und KM und deren Optionen.

Gruss oldie

Korrektur: Bei einer priv. Insolvenz werden ab Stichtag der Inso zuvor aufgelaufene UH-Schulden ebenfalls hinfällig. So betrachtet dürfte es auf ein Null-Summen-Spiel für Dich hinaus laufen, lediglich das Land kann mehr Ansprüche bei der Inolvenzmasse geltend machen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 14:26
 varg
(@varg)
Schon was gesagt Registriert

Korrektur: Bei einer priv. Insolvenz werden ab Stichtag der Inso zuvor aufgelaufene UH-Schulden ebenfalls hinfällig. So betrachtet dürfte es auf ein Null-Summen-Spiel für Dich hinaus laufen, lediglich das Land kann mehr Ansprüche bei der Inolvenzmasse geltend machen.

Alles klar. Danke für Eure Infos.

Gruß Varg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 16:53