Guten Morgen,
ich möchte gerne mal nach Eurer Meinung fragen, wie ich mich in meiner aktuellen Situation verhalten soll.
Seit 2 Jahren bin ich offiziell geschieden. Auf dem Scheidungstermin hatten wir einen Vergleich geschlossen, welcher folgenden Inhalt hat.
- Zahlung von Kindesunterhalt (110%) an meine beiden Kinnder (9 und 13 mittlerweile alt)
- Zahlung von 300,-EUR an meine EX Frau bis unser Kind in die 6te Klasse kommt (also noch 3 Jahre lang)
Meine Ex hat dem Richter damals vorgejammert, dass Sie als Alternpflegehelferin keinen Schichtdienst aufgrund der Betreuuung ausüben könnte.
Daher verteilt Sie Ihren Dienst so, dass Sie an den beiden Wochenenden im Monat arbeitet, wo ich die Kinder bei mir habe.
Sie arbeitet monatlich 40 Stunden auf Ihrer Arbeitsstelle (öffentlicher Dienst) und 50 Stunden als Putzfrau pro Monat.
Wöchentlich ca. 22,5 Stunden.
Der Richter hatte Ihr damals nahegelegt, dass Sie ein wenig Ihre Stunden aufstocken solle. Mehr auch nicht. Der Richter hatte auch wenig Interesse an den neuen Gesetzen!
Sie darf ohne weiteres bis zu 300,-EUR zusätzlich zu Ihrem Gehalt (2010: 645,- Netto + 400,-EUR Netto als Putzstelle) hinzuverdienen.
Wobei hier ein Formfehler im Vergleich zu bemängeln ist. Sie verdient bereits 400,-EUR als Putzstelle, darf jedoch nur 300,-EUR hnzuverdienen.;-)
Neben der monatlichen Zahlung von über 1.000,-EUR KU und nachehelichen Unterhalt, habe ich mehr als 37.000,-EUR gemeinsamer Schulden
übernommen und getilgt sowie Ihr mein Auto im Wert von 8.000,-EUR geschenkt. Ich hatte damals keine Kraft mehr und kein Geld weiter dagegen zu Klagen.
Jetzt haben wir 2013 und die Situtation sieht wie folgt aus:
- Ich bin wieder verheiratet
- Wir haben ein gemeinsames Kind (1 Jahr alt)
- Meine Frau muss bereits nach 1 Jahr wieder halbtags arbeiten gehen.
- Unser Kind besucht eine Tagesmutter, welche uns 350,-EUR im Monat kostet.
Nach Informationen und Vermutungen, geht meine Ex Frau schon längere Zeit nicht nur diese 22,5 Stunden pro Woche arbeiten
sondern wesentlich mehr. Das höre ich von meinen Kindern und Sie selbst rutscht oftmals Sätze heraus, dass Sie bis zu 8 Stunden täglich arbeitet.
Wenn ich mal ungefähr zusammenrechne, was Sie und meine 2 Kinder monatlich haben, wenn Sie wirklich mehr Arbeitet als angenommen, komme ich auf:
1008,-EUR von mir + 400 EUR Kindergeld + ca. 2000,-EUR Arbeit und Putzstelle = 3.400,-EUR Netto !
Die Berechnung damals ging von einem Bruttolohn bei mir von 4500,-EUR aus. (Provisionen, welche ich regelmäßig erhalte wurden nicht berücksichtigt).
Würde ich jetzt ein Fass aufmachen um den Unterhalt zu kürzen, könnte es mir doch auch passieren, dass neben meinem Grundgehalt plötzlich meine
unregemäßigen Provisionen herangezogen werden? Würde das Gehalt meiner jetzigen Frau auch hinzuaddiert?
Was wäre Euer Vorschlag bzw. Vorgehensweise?
Es kann doch nicht sein, dass ich mit meiner neuen Familie am finanziellen Limit bin, meine Frau bereits nach 1 Jahr arbeiten gehen muss
und meine Ex Frau sich evtl. mit 3400,-EUR netto ein schönes Leben macht???
Hallo Mohikaner,
aus meiner Sicht kommst du aus dem Vergleich nicht mehr heraus, es sei denn du erklärst Zahlungsunfähigkeit (eidesstattliche Versicherung).
Deshalb wird eigentlich immer von Vergleichen abgeraten. Hättest du ein Urteil könntest du dagegen klagen (Abänderungsklage). Ist der KU wenigstens befristet auf den 18. Geb. der Kinder?
Es kann doch nicht sein, dass ich mit meiner neuen Familie am finanziellen Limit bin, meine Frau bereits nach 1 Jahr arbeiten gehen muss
und meine Ex Frau sich evtl. mit 3400,-EUR netto ein schönes Leben macht???
Deine Ex-Frau hat das Prinzip von Gleichberechtigung bzw. der chronischen Benachteiligung von Frauen wesentlich besser verstanden als du.
Sei froh, dass der Unterhalt an sie überhaupt befristet ist und nicht lebenslang gilt. Immerhin hast du ihr mal versprochen für sie zu sorgen bis der Tod euch scheidet.
Was mich interessieren würde: Kommt der Antrieb zur Änderung des Vergleiches von dir selbst oder von deiner neuen Frau?
Grüße,
Lullaby
Hallo Lullaby1980,
meine Frau und ich haben uns halt überlegt, da die Umstände im Vergleich vor 2 Jahren nun komplett anderst sind
das Thema anzugehen.
Was hätte ich damals machen sollen. Da saß mein hochbezahlter Anwalt und die Gegenseite und haben über mein Kopf alles entschieden.
Mein Anwalt hatte gemeint, dass ich mit dem Vergleich am besten fahren würde. Ich hatte auch kein Geld und Nerv mehr weitere Rechtsmittel einzulegen.
Im Vergleich steht nichts über das Thema KU und Begrenzung. Ich habe nur einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, wo es um die 110% geht.
Du meinst also, Pech gehabt. Vergleich kann man nicht abändern und auf die Lebenssituation anpassen lassen?
Hi,
das kommt auf den Wortlaut im Vergleich an...
Du meinst also, Pech gehabt. Vergleich kann man nicht abändern und auf die Lebenssituation anpassen lassen?
Was genau steht im Vergleich? Gibt es irgendeinen Passus, der eine "Öffnung" zulässt, zB. bei Änderung der Einkommen?
Falls nein, wird es schwierig... auf jeden Fall eine Uphill-battle...
Gruß
WNV
Hi
Eine Abänderungsklage kannst du alle 2 Jahre anstreben.Es muss sich an deiner Einkommenssituation allerdings etwas verändert haben.
Das gemeinsame Kind mit deiner jetzigen Frau ist ein Abänderungsgrund, allerdings kann dir in einem neuen Verfahren die ''Haushaltsersparnis'' zum Verhängnis werden.
Was hätte ich damals machen sollen. Da saß mein hochbezahlter Anwalt und die Gegenseite und haben über mein Kopf alles entschieden.
Mein Anwalt hatte gemeint, dass ich mit dem Vergleich am besten fahren würde.
Vor allem der Anwalt fährt bei einem Vergleich am besten.
Gruss Wedi
Hallo Mohikaner,
meine Frau und ich haben uns halt überlegt, da die Umstände im Vergleich vor 2 Jahren nun komplett anderst sind
das Thema anzugehen.Was hätte ich damals machen sollen. Da saß mein hochbezahlter Anwalt und die Gegenseite und haben über mein Kopf alles entschieden.
Mein Anwalt hatte gemeint, dass ich mit dem Vergleich am besten fahren würde. Ich hatte auch kein Geld und Nerv mehr weitere Rechtsmittel einzulegen.Im Vergleich steht nichts über das Thema KU und Begrenzung. Ich habe nur einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, wo es um die 110% geht.
Du meinst also, Pech gehabt. Vergleich kann man nicht abändern und auf die Lebenssituation anpassen lassen?
Diesen Fall haben wir oft hier im Forum. Die neue Frau weiß ja eigentlich genau auf was sie sich eingelassen hat und welche "Altlasten" du hast. Irgendwann akzeptiert sie es nicht mehr und mischt sich in diese Sachen mit einem gefährlichen Halbwissen ein. Ich wünsche es dir nicht, aber wir haben auch schon oft erlebt, dass diese Belastungen zu der nächsten Trennung/Scheidung / Katastrophe geführt haben.
Bei einem Vergleich verdienen Anwälte mit Abstand am meisten, rate mal warum er dir zum Vergleich geraten hat! Er wollte nur dein bestes 😉
Das mit dem unbefristeten JA-Titel ist höchst gefährlich! Normalerweise ist ab 18 auch die KM mit im Boot. Durch den Titel kann aber weiter (auch ungerechtfertigt) vollstreckt werden. Du musst den Titel dann umständlich und u. U. langwierig auf Gerichtsweg blockieren.
Ich möchte dir keine Angst machen aber ich sehe auf dich noch große Belastungen zukommen.
Grüße,
Lullaby
Hi,
Du schreibst zwar ausführlich, was die KM alles hat und was Du nicht hast. Aber nicht von dem, was Du hast. Uns fehlt aber eine Angabe zu Deinem Einkommen, dann könnte man das auch eher bewerten.
Den KU kannst Du jederzeit anpassen lassen, wenn sich die Verhältnisse bedeutend ändern. Das ist spätestens mit den zusätzlichen Unterhaltsverpflichtungen der Fall.
Gibt es im Vergleich irgendeine Anpassungsklausel oder irgend eine Stelle, an der die damaligen Grundlagen aufgeführt sind? Wenn nicht, dann würde ich an den (befristeten) 300,- nicht mehr gross rütteln.
Gruss von der Insel
Hallo,
aus meiner Sicht kannst Du den Vergleich grundsätzlich jeder Zeit anfechten. (alle zwei Jahre...)
Natürlich musst Du darlegen, dass Dir weniger als zum Zeitpunkt des Vergleichs zur Verfügung steht. (10%)
Das kann man aber mit der richtigen Strategie und dem richtigen RA hinbekommen. Hast Du mal überlegt, ob Du selber wirklich gesund bist? Kannst Du noch zu hundertprozent arbeiten?
Kannst Du ggf. Kosten für eine gesundheitliche Belastung belegen? Überleg mal.
Ich glaube nicht das die Klage gleich abgewiesen wird.
Viel Erfolg.
Soeinaerger
Hallo,
Danke für Eure Beiträge. Gerne möchte ich noch ein paar Infos dazugeben:
Ich habe hier eine Urkunde für die Verpflichtung zum Mindesunterhalt für beide Kinder vom Jugendamt vorliegen.
Dort steht 110% pro Kind und es steht nichts darüber, wielange dies gilt.
Wie ist das wenn die Kinder in Ausbildung gehen, Studieren etc.? Muss ich dann diese Verpflichtung immer noch nachkommen
oder kann ich selbst bestimmen, wieviel ich meinen Kinder dann zahle?
Zu meinem Einkommen:
Brutto 4500,-EUR
Netto: 2950,-EUR (inkl. abzug Altersvorsorge und Firmenauto)
- KU 700,-
- Ex Unterhalt: 300,-
- Hypothek zur Hälfte inkl. Nebenkosten: 850,-EUR
- diverse Versicherungen 200,-EUR
Bleiben: ca. 900,-EUR
davon gehen noch 400,-EUR (inkl. Essen) für die Tagesmutter ab.
Bleiben uns als Familie noch 500,-EUR monatlich zum leben.
Wie gesagt kommen ggf. noch Provisionszahlungen hinzu, die aber damals nicht in die Berechnung mit einbezogen wurden.
Dafür sollte ich ca. 37.000,-EUR gemeinsame Eheschulden tilgen.
Das was meine jetzige Frau verdient, geht in Hypothek, Auto, Telefon und Kleidung/Baby.
Meine Ursprüngliche Frage lautete ja, dass lt. Vergleich meine Ex nur 300,-EUR monatlich hinzuverdienen kann ohne Anzugeben.
Was wäre, wenn Sie statt den 300,-EUR nun 1000,-EUR hinzuverdient, ohne es anzugeben?
Macht es überhaupt Sinn sich damit mit einem Rechtsanwalt zu beschäftigen, wenn dieser mir vielleicht ein paar Euros einspart,
jedoch wieder tausende Euros kostet?
Ich habe da eine Frage:
Für die ersten beiden Kindern wird KU nach Tabelle gezahlt.
Und jetzt ist eine neue Situation da: Noch ein Kind (1 Jahr) und eine neue Ehefrau. Die neue Ehefrau müsste ja bis zum 3. Lebensjahr nicht arbeiten gehen und wäre somit unterhaltsberechtigt.
Wird das erwirtschafte Geld der neuen Ehefrau bei der Unterhaltspflicht zu ihr abgezogen? (also BU wären Bsp: 1000 €/ sie verdient 300 € ergibt eine Differenz 700 €, müssten angerechnet/gezahlt werden)?
Die Frage geht an die Unterhaltsexperten. Es sind reine Verständnisfragen.
Wer würde in welcher Reihenfolge Geld kriegen?
Kinder 9/13 Jahre
Kind 1 Jahr
neue Ehefrau - geschiedene Frau
geschiedene Frau - neue Ehefrau
Und ich habe das doch so verstanden, dass die Tabelle von 2 Unterhaltspflichtigen ausgeht und man für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen eine Stufe nach untern rutscht.
Sollte das nicht mehr gehen, weil man eh schon nur nach Stufe 1 zahlt, würde man ein Mangelfall werden. Damit hätte man doch Anrecht auf Leistungen nach dem SGB (sogennanntes Hartz IV).
A life lived in fear is a life half lived
Ich habe da eine Frage:
Für die ersten beiden Kindern wird KU nach Tabelle gezahlt.
Und jetzt ist eine neue Situation da: Noch ein Kind (1 Jahr) und eine neue Ehefrau. Die neue Ehefrau müsste ja bis zum 3. Lebensjahr nicht arbeiten gehen und wäre somit unterhaltsberechtigt.
Wird das erwirtschafte Geld der neuen Ehefrau bei der Unterhaltspflicht zu ihr abgezogen? (also BU wären Bsp: 1000 €/ sie verdient 300 € ergibt eine Differenz 700 €, müssten angerechnet/gezahlt werden)?Wer würde in welcher Reihenfolge Geld kriegen?
Kinder 9/13 Jahre
Kind 1 Jahr
neue Ehefrau - geschiedene Frau
geschiedene Frau - neue EhefrauUnd ich habe das doch so verstanden, dass die Tabelle von 2 Unterhaltspflichtigen ausgeht und man für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen eine Stufe nach untern rutscht.
Sollte das nicht mehr gehen, weil man eh schon nur nach Stufe 1 zahlt, würde man ein Mangelfall werden. Damit hätte man doch Anrecht auf Leistungen nach dem SGB (sogennanntes Hartz IV).
Hallo Hexesyl,
so sieht es aus.
2 Kinder (9+13) aus erster Ehe. Hierfür zahle ich 110% seit 4 Jahren.
Seit 2012 habe ich ein weiteres Kind mit meiner neuen Frau.
Da ich aber mit meinem Gehalt keine 2 Frauen und 3 Kinder bedienen kann,
musste nach Ende des Elterngeldes (nach 12 Monaten) meine jetzige Frau wieder arbeiten gehen.
Ich wurde vor 2 Jahren geschieden und bin erst seit 1 Jahr wieder verheiratet. Es wurde also kein Gehalt
damals von meiner jetzigen Frau miteingerechnet. Außerdem habe ich, da meine jetzige Frau weniger verdient,
die Steuerklasse 3 angenommen.
Wie wäre denn Deine Berechnung, wenn man mein Gehalt von 4500,-EUR Brutto als Basis nehmen würde und alle Unterhaltspflichtigen einbeziehen würde?
Wie gesagt, muss ich ja noch 400,-EUR Betreuungskosten für meinen 1jährigen zahlen, da meine Frau ja arbeiten gehen muss.
Ich Blick da nicht durch... :exclam:
Wie wäre denn Deine Berechnung, wenn man mein Gehalt von 4500,-EUR Brutto als Basis nehmen würde und alle Unterhaltspflichtigen einbeziehen würde?
Wie gesagt, muss ich ja noch 400,-EUR Betreuungskosten für meinen 1jährigen zahlen, da meine Frau ja arbeiten gehen muss.Ich Blick da nicht durch... :exclam:
Ich bin da kein Experte. Ich kann nur mein Rechtsempfinden nachgehen.
Und nach dem wären erst alle drei Kinder, dann die neue Frau (abzüglich ihres Gehaltes oder prozentualer Abzug davon) und zum Schluss die geschiedene Frau (wenn denn die Freibeträge bei den Frauen überhaupt noch gewahrt sind)
Betreuungskosten des Jüngsten sind ja durch den fiktiven Unterhaltsanspruch (weil es ja in deinem Haushalt lebt) abgedeckelt- so hab ich es jedenfalls verstanden.
Solltet ihr als Familie immer noch ein Mangelfall sein, wäre die Frage nach einer anderen Hilfe nicht schlecht. Es gibt Wohngeld, Kinderzulage und Aufstockungen- ist zwar blöd, aber man will es ja ändern.
Ob du den Vergleich anfechten kannst, kann ich dir da auch nicht sagen. Wäre allerdings eine Beratung wert.
A life lived in fear is a life half lived
Moin,
aus meiner Sicht kannst Du den Vergleich grundsätzlich jeder Zeit anfechten. (alle zwei Jahre...)
das ist ein Irrtum; ein Vergleich unterliegt gerade NICHT diesen gesetzlichen Fristen. Und wenn man Abänderungsmöglichkeiten haben möchte (erneute Heirat der Ex etc.), kann und muss man sie eben reinschreiben. Ansonsten gilt ein Vergleich wie jeder andere Vertrag auch. Es gibt auch keine Möglichkeit, einen Kreditvertrag für ein Auto anzufechten, nur weil man jetzt ein weiteres Kind hat oder weniger verdient.
Der nacheheliche Unterhalt für die Ex ist im vorliegenden Fall befristet auf
- Zahlung von 300,-EUR an meine EX Frau bis unser Kind in die 6te Klasse kommt (also noch 3 Jahre lang)
Das gilt auch so weiter, wenn der TO sich ein weiteres Kind "anschafft"; er kannte zu diesem Zeitpunkt ja den Inhalt des Vergleichs und seiner finanziellen Verpflichtungen.
Im Übrigen enthalten die Berechnungen auch einen Rechenfehler: Da werden aus
Sie darf ohne weiteres bis zu 300,-EUR zusätzlich zu Ihrem Gehalt (2010: 645,- Netto + 400,-EUR Netto als Putzstelle) hinzuverdienen.
mal eben
1008,-EUR von mir + 400 EUR Kindergeld + ca. 2000,-EUR Arbeit und Putzstelle = 3.400,-EUR Netto !
Auch für einen desinteressierten Richter, keine Lust auf weitere Gerichtsverfahren oder den falschen Rat eines Anwalts gibt es keinen nachträglichen Rabatt. Im übrigen ist eine Summe von 300 EUR, noch dazu eindeutig befristet, beim beschriebenen Einkommensgefälle von ca. 4.500 zu 1.000 EUR kein Beweis für "Unrechtssprechung".
Grüssles
Martin
(der auch nur ausnahmsweise zu einem Vergleich in Unterhaltsdingen raten würde)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vollquoting gelöscht
Zu dem Zeitpunkt, wo der Vergleich geschlossen wurde, konnte ich nicht davon ausgehen, dass ich wieder heirate bzw. ein weiteres Kind bekomme.
Das Einkommen, was Du aufzählst, stimmt so auch nicht. Die 4500,-EUR sind Brutto. Netto 2950,-EUR.
Und 1000,-EUR hatte damals meine Ex Frau angegeben. Ich bin sicher, dass es nun 2000,-EUR netto sind + meiner Zahlungen.
Desweiteren habe ich das hier gefunden und bin gespannt was Du davon hälst:
Beispiele für konkrete Einzelumstände, auf die eine Abänderung gestützt werden kann
In der Rechtsprechung anerkannte Umstände, die relevante Änderungen der Verhältnisse darstellen, sind die Erhöhung oder Reduzierung des Einkommens beim Pflichtigen und auch beim Bedürftigen, Erhöhung des konkret ermittelten Bedarfs durch gestiegene Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit, der Renteneintritt bzw. die Pensionierung, der Wegfall eines isolierten Tatbestandes (beispielsweise Vorsorgeunterhalt ab Beginn der Verwendung), veränderte Erwerbsobliegenheiten, hinzutreten weiterer Kinder, die Wiederverheiratung, Wegfall von Verbindlichkeiten, Neubegründung von Verbindlichkeiten, Änderung der Tabellen, Wegfall des Kindesunterhalts für den Ehegattenunterhalt, andere Bedarfsbemessung bei dem volljährigen Kind durch nunmehr eigenes Einkommen.
Anerkannt ist auch eine Gesetzesänderung sowie die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als tauglicher Anlass für die Abänderung eines Unterhaltstitels.
Anerkannt ist auch eine Gesetzesänderung sowie die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als tauglicher Anlass für die Abänderung eines Unterhaltstitels.
Da steht Unterhaltstitel und nicht Unterhaltsvergleich. Oder ist gerichtlich gesehen ein Vergleich das selbe wie ein Titel?
A life lived in fear is a life half lived
Hallo Mohikaner,
Seit 2012 habe ich ein weiteres Kind mit meiner neuen Frau.
Da ich aber mit meinem Gehalt keine 2 Frauen und 3 Kinder bedienen kann,
musste nach Ende des Elterngeldes (nach 12 Monaten) meine jetzige Frau wieder arbeiten gehen.
Das ist genau der Knackpunkt. Du kannst dir mit deinem Gehalt keine drei Kinder und zwei (Haus)-Frauen leisten. Das war vorher auch schon bekannt. Dennoch habt ihr euch für ein weiteres Kind entschieden und deine jetztige Frau ärgert sich jetzt, dass sie arbeiten muss obwohl ihr doch drei Jahren Eltrernschaft zuhause zustehen und dass von deinem recht guten Gehalt ein großer Teil als durchlaufender Posten an die Altlasten geht.
Das hättet ihr eben vorher besprechen und durchrechnen müssen.
Zu den Ausführungen von Brille ist nichts hinzuzufügen. Es ist korrekt, dass man einen Unterhaltstitel abändern kann (was in der Regel lange dauert, Nerven und geld kostet). Es kommt aber imer darauf an welche Art von titel vorliegt. Ein Titel durch einen Vergleich oder eine JA-Urkunde zu deinen Gunsten abzuändern ist nahezu unmöglich bzw. nur mit Wohlwollen der Ex-Frau. Ein Vergleich ist dazu da Rechtssicherheit für beide Seiten zu schaffen "Pacta sunt servanda".
Grüße,
Lullaby
Da steht Unterhaltstitel und nicht Unterhaltsvergleich. Oder ist gerichtlich gesehen ein Vergleich das selbe wie ein Titel?
Und was bedeutet das?
- Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die abweichenden tatsächlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit Vertragsschluss oder durch eine Änderung des Gesetzes oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dadurch aber regelmäßig nicht ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 25.11.2009 – XII ZR 8/08 -).
Und nach dem wären erst alle drei Kinder, dann die neue Frau (abzüglich ihres Gehaltes oder prozentualer Abzug davon) und zum Schluss die geschiedene Frau (wenn denn die Freibeträge bei den Frauen überhaupt noch gewahrt sind)
die neue Frau ist gleichrangig zur geschiedenen Frau, da letztere gemeinsame Kinder betreut. Was den TO allerdings nicht daran hindert, mit der Ex-Frau einen höheren oder niedrigeren Unterhalt zu vereinbaren, wie hier durch den Vergleich geschehen. Nur muss er ggf. Mehrkosten halt aus der eigenen Tasche begleichen.
@mohikaner:
110% ist Stufe 3. Geht man von 5 Unterhaltsberechtigten aus, entspricht das einem Nettoeinkommen zwischen 3.100 und 3.500 Euro. Zu Deinem Nettoeinkommen von 2.950 wären allerdings noch die geldwerten Vorteile des Firmenwagens hinzuzurechnen, so dass, mal ganz, ganz grob über den Daumen gepeilt die Einstufung entweder korrekt oder vielleicht eine Stufe zu hoch ist. Wegen dieser höchstens 40 Euronen würde ich kein Fass aufmachen.
Dass Du Dir Hypothekendarlehen und 200,- im Monat an Versicherungen leistest, dafür können Deine Kinder nichts. Die müssen trotzdem leben. und die Tagesmutter ist eine Ausgabe, die anfällt, damit Deine jetzige Frau arbeiten gehen kann.
Noch was, weil es immer wieder auftaucht: es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass der Unterhalt nur alle zwei Jahre angepasst werden dürfte. Die zwei Jahre beziehen sich ausschliesslich auf die Verpflichtung zur routinemässigen Einkommensauskunft.
Gruss von der Insel
Vollquoting gelöscht
Danke Dir Inselreif,
dann lasse ich also alles beim alten, obwohl die Ex Frau mehr verdient als im Vergleich vereinbart.
Hier nocheinmal zum Thema Unterhalt aus Vergleich und vollstreckbare Urkunde
Auch wenn sich der Unterhaltsanspruch aus einem vollstreckbaren Vergleich ergibt, kann eine Abänderung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich die für die Höhe des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, wenn eine sog. Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt. Ändert sich etwa die BGH Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt und und war der Vergleich unter Berücksichtigung der alten Rechtsprechung geschlossen worden, so kann bei einer wesentlichen Änderung unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung der Vegleich im Klagewege abgeändert werden. Gleiches wie zum Unterhaltsvergleich gilt für Unterhaltsansprüche aus vollstreckbaren Urkunden, etwa für das Anerkenntnis von Kindesunterhalt durch den nichtehelichen Vater vor dem Jugendamt.
Gesetzlich geregelt ist die Abänderungsklage in den §§ 238 bis 240 FamFG.
Voraussetzung ist, dass sich die für die Höhe des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, wenn eine sog. Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt.
also: die Änderung muss wesentlich sein und Du musst sie beweisen. Das ist immer schwierig, wenn im Vergleich keine Grundlagen aufgeführt wurden.
Allerdings möchte nicht Dein Gesicht sehen, wenn Du den Vergleich wirklich aus der Welt bekommst und dafür dann unbefristet und ohne Hinzuverdienstgrenze der Ex 150,- zahlen musst.
Gruss von der Insel
