Anrechnung von Schu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anrechnung von Schulgeld bzw. Kosten für Kinderbetreuung bei Kindesunterhalt

 
(@soeinaerger)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo ins Forum,

ich habe folgende Frage hinsichtlich Schulgeld bzw. Kosten für Kinderbetreuung.

Folgender Sachverhalt:

Leiste Kindesunterhalt an meine Ex. (mittlerer Bereich der D'Tabelle)

Mein Kind aus zweiter Beziehung wird nunmehr eingeschult. Aus verschiedenen Gründen haben wir uns für eine private Grundschule entschieden.
Die Grundschule finanziert sich über Schulgeld (finanzielle Förderung eines Spendenbetrags) sowie einen separaten Beitrag zur ausserschulischen Betreuung In Form einer Hausaufgabenbetreuung nach Schulschluss.

Nun meine Frage: Hat jemand bereits Erfahrungen in einer Unterhaltsauseinandersetzung hierzu gehabt? Werden solche Aufwendungen für das jüngste Kind berücksichtigt? Wenn ja welche Konstellation hat mehr Erfolg anerkannt zu werden? a.) der eigentliche Beitrag zur Schule oder b.) der monatliche Beitrag zur Betreuung.

Ich selber habe in einem Verfahren Aufwendungen für die Unterbringung in einem privaten Kinderbetreuung eingebracht. Diese wurde durch das zuständige Familiengericht in voller Höhe akzeptiert.

Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu Eure Erfahrungen und Tipps bekomme.

Viele Grüße
Soeinaerger


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2013 23:27
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Die Sachlage ist sehr einfach: Die Kosten für eine Private Schule werden nirgends berücksichtigt. Entweder man kann sich die leisten, oder aber eben nicht.

... glaubst du ehrlich irgend ein Gericht würde sich wagen hier letztlich in ein Urteil zu schreiben das der Besuch einer staatlichen Schule nicht zumutbar, und somit zwingend eine private Schule erforderlich ist ?


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 12:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sea,

sieh's mal andersherum und stell Dir vor, Deine Ex fände eine kostenpflichtige Privatschule für Dein erstes Kind als einzig angemessen: Würdest Du diese Kosten übernehmen wollen?

Solche Kosten sind einfach Teil der privaten Lebensführung; man kann sie sich leisten oder nicht. Ansonsten würden auch ganz andere Diskussionen vom Zaun gebrochen; beispielsweise über die Absetzbarkeit eines Klaviers oder eines Reitpferdes für "spätere" Kinder zu Lasten des Unterhalts bereits vorhandener Kinder. Und das ist - zu Recht - nicht im Sinne des Erfinders.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 13:33
(@soeinaerger)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

danke für Eure Meinung. Wohl eher ein Luxusproblem - nun denn. Reitpferd keine schlechte Idee... (WITZ)
Dennoch Schulgeld kann steuerlich geltent gemacht werden und aus den Ausführungen entnehme ich, dass die Hausaufgabenbetreuung (kann ja auch Nachhilfe inkludieren)
in die richtige Richtung gehen könnte.
VG Claus


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 14:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sea,

Dennoch Schulgeld kann steuerlich geltent gemacht werden und aus den Ausführungen entnehme ich, dass die Hausaufgabenbetreuung (kann ja auch Nachhilfe inkludieren)
in die richtige Richtung gehen könnte.

Du darfst nicht den Fehler machen, alles, was steuerlich berücksichtigungsfähig ist, einfach 1:1 ins Unterhaltsrecht zu übertragen: Dort zählen im Wesentlichen nur Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit etc.) und private Altersvorsorge (sofern tatsächlich vorhanden). Alles andere kann man sich entweder nach Unterhalt noch leisten - oder eben nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 14:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... und Hausaufgabenbetreuung ist steuerlich nicht abzugsfähig.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 14:55
(@soeinaerger)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

"Du darfst nicht den Fehler machen, alles, was steuerlich berücksichtigungsfähig ist, einfach 1:1 ins Unterhaltsrecht zu übertragen: Dort zählen im Wesentlichen nur Werbungskosten (Fahrt zur Arbeit etc.) und private Altersvorsorge (sofern tatsächlich vorhanden). Alles andere kann man sich entweder nach Unterhalt noch leisten - oder eben nicht." -> Das ist schon klar.
Die Gegenseite macht auch Nahhilfe geltend die ich zahle dann gleiches Recht für alle.

...aber es gibt wichtigere Themen.
Lassen wirs dabei.

Lieben Dank
Soeinaerger


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 16:12