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Unterhaltszahlungen

 
(@jovonar)
Schon was gesagt Registriert

hallo an euch alle.
ganz kurz nur zu mir,damit ihr auch versteht wieso meine frage und wieso ich noch nicht in diesem forum aktiv war.
ich bin schon ewig von meier ex getrennt und habe für meine beiden Kinder immer und pünktlich den Kindesunterhalt gezahlt.
Immer mal wieder wurde dieser erhöht wie es nunmal so ist.
Meine tochter ist mittlerweile 22.Als sie die 12.klasse beendet hatte und ihr Studium anfing und bei ihrer mutter auszog, hatte ich der Kindesmutter mitgeteilt,daß ich ihr den Kindesunterhalt nicht mehr bezahle.sie war damit zuerst einverstanden doch 4monate später verklagte sie mich auf nicht bezahlten Unterhalt. ich muss sagen es bestand ein titel.nur war ich der Meinung das wenn meine tochter nicht mehr bei ihrer mutter wohnt und über 18 ist sich das mit dem Kindesunterhalt sich erledigt hat.dazu kam ja das ich ja auch von der Bafögstelle überprüft wurde.es wäre ja nicht ok gewesen das ich der Ex Kindesunterhalt bezahle und extra zum Bafög evtl extra noch.Ein Besuch beim Anwalt brachte dann Gewissheit.Meine Ex hatte keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt.Auch zum Bafög musste ich nix mehr zuzahlen.damit war der Unterhalt für meine große Tochter erledigt.
Für meinen Sohn wurde der Unterhalt neu berechnet und vom Jugendamt wurde eine Vereinbarung unterschrieben die auf den Titel für beide Kinder beruht aber nur noch für meinen Sohn gilt.Diesen berechneten unterhalt überweise ich der ex immer und pünktlich.
soweit sogut.
Mein Sohn ist mittlerweile 18 besucht die 12.klasse und wird eine Ausbildung zum kfz Mechatroniker im September beginnen.
Er verfügt ja dann über eigenens Einkommen.Wie verhält es sich dann mit dem Kindesunterhalt.Kann ich der Kindesmutter mitteilen das ich ab September die Zahlung einstelle?Oder sollte ich dem jugerndamt was die Vereinbarung ausgearbeitete hat mitteilen das mein dann mittlerweile 19 jähriger sohn eine Ausbildung beginnt und eigenes Einkommen hat?oder sollte ich gleich dies dem Gericht mitteilen welches den Titel dasmals erstellt hat.
Ich hatte mal gelesen das das jugendamt keine unterhaltspflichtigen in diesen fragen unterstützt.aber da die vereinbarung von denen getroffen wurde,müssten sie sich doch der sache annehmen.
Hinzu kommt das ich mittlerweile alleinerziehender  von2 kids bin.Diese sind 9 und 12 jahre alt.wären diese nicht auch nicht auch in der rangfolge(da minderjährig) vor einem volljährigen?
ich bin gern bereit meinen Sohn während der Ausbildungszeit angemessen zu unterstützen aber nicht seine Mutter.
Ich hoffe ich habe die frage halbwegs verständlich formuliert und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2017 16:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jo,

willkommen hier - unsere Unterhaltsexperten schauen sich das sicher noch genauer an bei Dir.

Was mir auffällt:

- Ab dem 18. Lebensjahr sind Deine Kinder einziger Ansprechpartner für Dich in Sachen Unterhalt. Das heisst die Kids haben Dir die Einkommensunterlagen der KM zur Verfügung zu stellen und Unterlagen von Dir einzufordern. Und sie müssen ihre Vorstellungen selber Kund tun.
Titel sind (wenn sie nicht mit zeitlicher Befristung gestaltet wurden) durch das Kind herauszugeben. Bekommst Du den Titel nicht, kann weiter gepfändet werden. Im Zweifelsfall musst Du auf Herausgabe klagen.

- Dein Sohn muss die Fortführung der Ausbildung und sein Einkommen bei Dir melden. Erst dann kann der Unterhalt richtig berechnet werden, da es hier auch noch "Schovermögen" (ich glaub 90 Euro oder so) gibt, die da noch angerechnet werden müssen bei Ausbildungen. Das können Dir unsere Experten aber noch genauer sagen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2017 16:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell haben Kinder Anspruch auf Unterhalt gegen ihr Eltern bis zum Abschluss der 1. Ausbildung. Damit hat Dein Sohn dem Grunde nach weiter Anspruch auf Unterhalt.

Mit Beginn der Ausbildung ist er aber nicht mehr privilegiert und fällt deshalb in den 4. Rang.
Da er volljährig ist, muss er seinen Unterhaltsanspruch gegenüber Dir selber anmelden und begründen. Wenn er noch zu Hause wohnt ergibt sich sein Anspruch gemäß DDT, ansonsten sind es 735 Euro. Dabei ist das volle Kindergeld und sein Einkommen (ggf. auch Vermögen) anzurechnen. (Nur bei Minderjährigen wird das eigene Einkommen in einer Ausbildung nicht vollständig berücksichtigt.)
Der Unterhalt ist gequotelt nach Einkommen der Eltern von beiden zu bezahlen und Dein muss dazu von Dir und der KM eine Einkommensauskunft anfordern und dem anderen zugänglich machen.

Beim Unterhalt befinden sich minderjährige Kinder im 1. Rang und damit vor dem Volljährigen. Auch beträgt Dein Selbstbehalt gegenüber dem nicht mehr privilegierten Volljährigen 1300 Euro.

Vermutlich ist der Unterhaltstitel unbefristet, schon bei der Volljährigkeit hättest Du auf Abänderung bzw. Herausgabe des Titels drängen müssen, da sich die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt mit Volljährigkeit ändert. Jetzt einfach den Unterhalt einstellen geht so einfach nicht, da es einen Titel gibt, der vermutlcih unbefristet ist.  Du musst Deinen Sohn zur Herausgabe des Titels auffordern und ggf. eine Änderung vornehmen so Du überhaupt noch unterhaltspflichtig bist. Ab Volljöhrigkeit kann die KM keinen KU mehr fordern, dass muss das Kind selbst tun und der Titel geht auf ihn über, die KM kann nicht mehr vollstrecken lassen sondern nur noch Dein Sohn.

Setze Dich am besten mit Deinem Sohn in Verbindung, erkläre ihm die Situation und fordere eine Neuberechnung und Herausgabe des Titels.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2017 17:49