Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss - Rückforderung

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

 

Mein Sohn ist zum 1. Februar zu seiner Mutter gezogen. Für den Februar habe ich Unterhaltsvorschuss erhalten. Diesen fordert das Amt nun zurück. Wie ist es eigentlich, wenn das Kind am 1. Februar noch einen halben Tag bei mir gelebt hat? Kann die Behörde dann für den ganzen Monat das Geld zurückfordern oder reicht es, wenn das Kind nur 1 Stunde in diesem Monat bei mir gelebt hat, um den Unterhalt Vorschuss nicht zurückzahlen zu müssen?
Sprich: wird Unterhaltsvorschuss anteilig für einen Monat gezahlt oder immer für ganze Monate?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2024 12:21
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Unterhaltskasse überweist den gewährten Unterhaltsvorschuss regelmäßig zum Ende des Monats für den Folgemonat. Er kann auch anteilig gezahlt werden, wenn der Anspruch nicht für den vollen Monat besteht.

Du wirst hoffentlich nun nicht wegen einem halben Tag den Aufstand proben.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2024 16:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

 

für den UHV kann auch eine anteilige Berechnung erfolgen. Kommt auf die Behörde an, wird aber oft angewandt.

Das Kindergeld wird an den ET ausgezahlt, bei dem sich das Kind am ersten Tag des Monats aufgehalten hat.

 

Die Frage ist halt immer, ob man sich darum Prügeln sollte, oder lieber um das Verhältnis zum Kind.

 

Gruß

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2024 19:54