Hallo zusammen,
bisher hatte ich, jedenfalls was das Finanzielle angeht, mit der Kindesmutter, bei der mein 10 jähriger Sohn lebt, keine Probleme. Vor kurzem hat Sie mir mitgeteilt, Sie müsse wegen Wohngeld nun endlich mal klären lassen wie hoch denn der genaue Unterhalt ist, damit Sie dies vorlegen kann. Ich habe mein Einverständnis dazu gegeben und ihr auch deutlich gemacht, das dies absolut richtig ist und der Junge bekommt was ihm zusteht.
Man muss wissen das ich bis vor ca. 2 Jahren als Leiharbeiter nur eingeschränkt zahlungsfähig war. Ich habe also Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses geleistet, dies war mit dem Jugendamt so abgestimmt. Ich zahlte ans Jugendamt, das Jugendamt an die Kindesmutter. So gab es keine Ausfälle wenn ich mal wieder ohne Job da stand. Rückstände liefen beim Jugendamt auf und wurden dort immer regelmäßig in Raten getilgt. Diese Situation hat sich aber wie bereits geschildert Gott sei Dank geändert!
Sowohl Sie als auch Ich waren uns also nicht sicher wie die genaue Zahlung auszusehen hat. Sie meinte dann zu mir ich würde Post von der Anwältin bekommen (ich wollte es eig. vom Jugendamt machen lassen, willigte dann aber ein).
Heute kam die Post vom Anwalt und ich war von der Drohkulisse des Schreibens sehr überrascht. Nochmal an der Stelle, wir hatten uns darauf verstänidgt die genaue Unterhaltshöhe festzulegen. Im Schreiben kam dann aber noch dazu das ich einen Unterhaltstitel freiwillig unterschreiben solle, mit Fristsetzung und Androhung des Gerichtsfervahrens.
Ich bin bereit den Unterhalt zu zahlen, der meinem Sohn zusteht, das steht ausser Frage. Ich wehre mich aber mich mit diesem Titel schon im Vorfeld als als vermeintlichen Sünder brandmarken zu lassen.
Daher die Frage, ist dieser Titel Pflicht? Obwohl ich seit Jahren Unterhalt zahle und mit allem übereinstimmend mit der Kindsmutter war, was Geld anging? Ich leiste darüber hinaus natürlich auch Taschengeld, Geschenke, beteilige mich sogar an Stromkosten und der Versicherung wenn es mal wieder eng ist.
Hallo,
ja auf den Titel hat sie einen Anspruch unabhängig davon wie dein Zahlverhalten bisher war.
Aber wir könnten die Rechnung hier mal überprüfen. Vorab: achte darauf, dass ein Titel unbedingt bis zum 18. Geburtstag beschränkt wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
vielen Dank für die rasche Antwort. Auch wenn es sehr unbefriedigend ist. Man fühlt sich schlecht wenn man sich über dieses "Instrument" versucht einzulesen. Aber dann ist es so. Ich habe ja nicht vor mich vor meinen Pflichten zu drücken.
Ich habe bisher 250 EUR Unterhalt gezahlt, gem. dem Schreiben soll ich für Nov. (die Differenz) und Dez. 276 EUR zahlen. Weiterer Rückstand würde mir dann nochmals mitgeteilt wenn die Berechnungen abgeschlossen sind.
Auch hier stelle ich mich nicht grundsätzlich quer, aber wie weit kann rückwirkend Unterhalt gefordert werden?
Gar nicht! Wenn du im November aufgefordert wurdest, dann ab November den neuen Betrag. Weiter zurück nicht.
Stell doch mal die Berechnung hier ein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das schreiben vom Anwalt kam heute. November und alles davor fällt also raus? Ich kann keine Berechnung einstellen, es gibt ja gar keine. Ich wurde aufgefordert die Einkommensnachweisen von 10/2013 bis 11/2014 offenzulegen. Darüber hinaus wurde gesagt der Mindestunterhalt läge nach Abzug des Kindergeldes eben bei 276 Eur und dies sei ohnehin zu zahlen.
Dann zahlst du weiter wie bisher und nach Berechnung ggf nach.
Der Mindestunterhalt liegt bei einem 10jährigen Kind bei 272 Euro. Dafür. muss man aber auch leistungsfähig sein. Du kannst ja deine Daten trotzdem hier einstellen und wir rechnen für dich. Wie viele km fährst du zur Arbeit? Hast du private Altersvorsorge? Sonderzahlungen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Das schreiben vom Anwalt kam heute. November und alles davor fällt also raus? Ich kann keine Berechnung einstellen, es gibt ja gar keine. Ich wurde aufgefordert die Einkommensnachweisen von 10/2013 bis 11/2014 offenzulegen.
Nur, da es nicht eindeutig formuliert ist: Entscheidend für eine rückwirkende Forderung ist das Auskunftsersuchen.
Da bis 11/14 Einkommensnachweise gefordert wurden, stammt das aber vermutlich auch aus dem November.
Gruß
United
Du kannst es auch grob überschlagen:
Wenn Du nach Abzug von
Wie viele km fährst du zur Arbeit? Hast du private Altersvorsorge? Sonderzahlungen?
auf mehr als 1272 € Einkommen kommst, zahlst Du schon mal 272€.
Nichtsdestotrotz gibst Du am Besten die Zahlen hier ein und die Schwarmintelligenz rechnet. Dann weißt Du wenn die endgültige Forderung des Anwalts kommt, woran Du bist.
Und nein, ein Titel ist nichts Schlimmes oder Ehrenrühriges. Wir haben hier fast alle einen. Als Schuldner oder Gläubiger. Es ist das Recht des Kindes.
Moin Orion.
Das wichtigste ist, dass Du weißt, was Du zahlen musst, wie sich das berechnet und für welche Zeiträume eventuell Nachzahlungen (Verzug!) anstehen.
Dies zu ermitteln, dabei ist weder das JA (als Vertreter des Kindes maximiert es dessen Interessen und gaukelt ab & an "amtliche Neutralität" vor) noch ein von der KM beauftragter Rechtsanwalt (der steht noch weiter auf der Gegenseite, ist nämlich auch von KM gebrieft und verdient auch noch sein Geld mit Uneinigkeit zw. KM und Dir).
D.h. entweder machst Du Dich selbst schlau, indem Du die Rechtsgrundlagen Dir selbst erarbeitest, lässt es gg. Geld von einem Dienstleister machen (Anwalt!) oder fragst hier nach (zugegebenermaßen unverbindlichen und anonymen, aber auf Erfahrung basierenden) Meinungen. Mein dringende Empfehlung ersters iVm letzterem - ohne eigenen Engagement (Zeit oder Geld) wirst Du keine befriedigende Position erarbeiten können.
Ich bin bereit den Unterhalt zu zahlen, der meinem Sohn zusteht,
Die eine objektive Rechnung gibt es nicht!
Und mit dem Ergebnis kannst Du dann mit KM "verhandeln". Wenn sie nicht mit sich reden lässt, dass bestimmst Du zunächst, was Du zu zahlen bereit bist/ in der Lage bist und das lässt Du titulieren. Dann muss KM (und ihre Berater 😡 ) entscheiden, ob sie mehr will/ sieht und das im Zweifel gerichtlich eintreiben.
Ein Titel ist nichts schlimmes. Das Recht des Kindes. Wichtig ist nur, dass Du nur das titulierst, was Du willst. Es gibt gewisse Mindestanforderungen die enthalten sein sollten, sonst wird der Titel schnell vor Gericht zerissen. Aber auch manch ein JA springt weiter als es muss (entweder, weil es seine Aufgabe als Interessenvertreter des Kindes weit auslegt, weil es Überzeugungstäter sind, mangels besseres Wissens oder einer Kombination daraus). Auch hier helfen die Experten hier bei VS gerne, kostenlos, kompetent und schnell!
Ich leiste darüber hinaus natürlich auch Taschengeld, Geschenke, beteilige mich sogar an Stromkosten und der Versicherung wenn es mal wieder eng ist.
Das ist zwar alles gut und schön und solange Du bilateral mit KM vereinbart hast, - etwas plastisch gesprochen - nur soviel KU zu zahlen wie Du Dir leisten kannst, letztlich auch angemessen. Aber in dem Moment, wo auf "gesetzlicher Grundlage" KU berechnet und tituliert wurde, solltest Du Stom und Vers. einstellen. Taschengeld ist im KU enthalten und Geschenke (und darunter fällt dann auch ein Taschengeld von Papa) ist von Dir an Sohn und hat nun sowas von gar nichts mit KM zu tun.
Gruß, toto
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe in den letzten Tagen sehr viel gelesen und habe den ein oder anderen AHA Effekt gehabt.
Lt. meinen Berechnungen liegt der Unterhaltsanspruch bei 309,00 EUR mtl, mein Netto liegt bei ca. 26500 EUR. Bereinigt habe ich mit 5%, was aber keinen Unterschied macht.
Mein Arbeitsweg liegt bei ca. 2,5km, dafür nutze ich schon die öffentlichen. Alles andere macht gar keinen Sinn.
Folgende Fragen hätte ich aber noch:
Kann Rückwirkend für das Jahr 2014 die Differenz eingefordert werden? Das wäre erstmal ein recht großer Brocken.
Was genau sollte ich anführen wenn ich den Unterhaltstitel bzw. diese freiwillige Urkunde beantrage. Bis zum 18. Lebensjahr begrenzen wurde mir schon nahegelegt.
Danke und beste Grüße
