N’Abend zusammen,
zum KU ab 18 wurde hier schon manches geschrieben, aber wie immer ist „etwas“ bei uns anders.
Unser Sohn wird im Januar 18 Jahre alt und besucht die allgemeinbildende Schule für mindestens weitere 1,5 Jahre (Sohn + minderjähriger Bruder leben bei mir). KV und ich verdienen beide gut und somit ist die Summe unserer Einkünfte höher als die letzte Gehaltsstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Meine Idee ist, den Differenzbetrag der vorherigen Gehaltsstufen zu addieren und das Ergebnis abzgl. Kindergeld zu quoteln. Pauschal könnte man von jedem Altersvorsorge etc. abziehen oder auch lassen. Im Ergebnis dürfte dies wenig bringen.
Hinzu kommt, dass ich das ehemalige gemeinsame Haus übernommen und Ex ausgezahlt habe. Ex hat mit Next selbst sofort nach der Trennung einen Neubau gekauft. Finanziert wird dies durch Ex – auf dem Papier gehört es Next. Mir wird er so natürlich einen Wohnvorteil anrechnen wollen. Zinserträge für die Ausgleichssumme wird er nicht haben, da eben neues Haus.
Was meint ihr?
LG Sternchen
Was meint ihr?
Dass es völlig idiotisch ist, bei eurem Einkommen jetzt immer noch um den letzten Cent des KU zu streiten.
Wenn du sein ungefähres Einkommen kennst, würde ich Vater und Sohn anbieten, ohne Streit einen Betrag zu zahlen, der ein klein wenig über deinem vermutlichen Pflichtanteil liegt, am besten die Hälfte des Gesamtanspruchs und dann auf das ewige Gezänk und Zettel sammeln verzichten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
da bin ich nicht das Problem 😉 ! Leider hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass selbst die einfachsten Dinge höchst kompliziert gemacht wurden. Ich will da jetzt nicht ins Detail gehen, aber ich habe nun wirklich keine Lust mehr auf ewiges Geschreibsel. Es scheint so als wenn selbst diese Art Kontakt besser ist als gar kein Kontakt - du verstehst?
Ich will nur ein wenig über meinen Tellerrand blicken und eure Meinung hierzu hören. Jeglicher Kompromiss, der von MIR kommt, wird nicht gut genug sein 😉 .
LG
Sternchen
Hallo Sternchen,
es bedarf keines Kompromisses, der von Dir kommt. Der junge Mann sollte sich mit seinem Vater treffen und einen freundlichen Vorschlag machen.
VG Susi
Moin Sternchen,
aber ich habe nun wirklich keine Lust mehr auf ewiges Geschreibsel
Das musst du auch nicht.
Jeglicher Kompromiss, der von MIR kommt, wird nicht gut genug sein 😉 .
Auch einen Kompromiss musst du nicht finden.
Das muss dein Großer ab jetzt ganz allein mit seinem Dad und dir klären.
Welchen Bedarf hat er denn tatsächlich?
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo Susi,
Gehaltsnachweise & Steuererklärung liegen hier bereit (fehlt nur noch die vom Dezember), damit diese dem Vater übergeben werden können. Sohnemann hat dies wohl auch schon mit seinem Vater besprochen. Dieser will ausdrücklich ein Gespräch zu dritt, also mit MIR - s. Info zu "Kontakt". Sohn weiß, dass er ab seinem 18. Geburtstag mein bzw. KV alleiniger Ansprechpartner ist. Beide Jungs sind regelmäßig beim Vater - der Große zwar interessenbedingt weniger, aber es besteht zwischen Kindern & KV guter Kontakt.
Falls es sich - wie erwartet - mal wieder zu einer endlosen Litanei entwickelt, teilte das JA mit, dass sie unterstützend eingreifen können. Durchsetzen muss Sohn seine Forderungen später jedoch selbst. Dabei ist alles so einfach: Beträge addieren, D-Tabelle erweitern, Kindergeld abziehen, quoteln... Aber wie sagte schon meine alte Lehrerin: "Warum einfach, wenn es kompliziert geht!" :redhead:
Habt ihr denn Infos zu Wohnvorteil bzw. höhere gemeinsame Einkünfte als Düsseldorfer Tabelle? Ich persönlich lehne jeglichen direkten Kontakt mit dem KV ab. Meine persönliche Abneigung ist so groß, dass ich diese im persönlichen Gespräch nicht unterdrücken kann bzw. will. Näher gehe ich nicht darauf ein, ausgelöst wurde dies durch jahrelange Unruhestifterei - auch oder gerade auf Kosten der Kinder!
LG
Sternchen
Hallo Storm,
der Bedarf meines Sohnes ist deutlich höher als er je bekommen wird :rofl2: . Wir haben hier einen 18jährigen, der seinen Führerschein macht und diesen schon von meinen Eltern gesponsert bekommt. Kleidung etc. wird zwar beim Fabrikverkauf geholt, trotzdem nicht gerade günstig. Ab nächstes Jahr will er auch mit seinen Freunden allein in den Urlaub fahren...
Dafür tut er aber auch einiges: in den Ferien arbeitet er bei einem namhaften Autohersteller im extremen Niedriglohnsektor ab morgens um 5 Uhr. Außerhalb der Ferien ist dies nur ab und zu am Samstag möglich, da er in der Oberstufe spätnachmittags noch Unterricht hat bzw. sich für Klausuren vorbereitet. Teils ist er erst später fertig als ich nach meinem Vollzeitjob!
Alle Kosten des letzten Jahres haben wir kalkuliert. Dabei haben wir festgestellt, dass der KU eindeutig nicht den Bedarf gedeckt hat sondern gut und gerne mein Gehalt mit eingeflossen ist... Allein die Ernährung mit zwei Teenies sprengt jede Haushaltskasse! Demnächst wird die Autoversicherung deutlich steigen, wenn ein Fahranfänger mitfährt.
Diskussionen werden vom Vater allein geführt und die Richtung allein von ihm vorgegeben...
LG
Sternchen
Allein die Ernährung mit zwei Teenies sprengt jede Haushaltskasse!
Das glaub ich jetzt nicht wirklich. Außer ihr seid Stammkunde bei Käfer Feinkost. 🙂
Führerschein und Urlaub sind Privatvergnügen, was entweder angespart oder selbst erwirtschaftet werden muss.
Wenn du oder dein Ex oder der Weihnachtsmann was dazu sponsern möchten, dann könnt ihr das ja gerne tun.
Rechnet doch einfach mal nach, wie hoch der realistische Bedarf für einen 18jährigen Schüler, der noch zu Hause wohnt, tatsächlich ist.
So wie man es in einer "normalen" Familie auch machen würde.
Vom Bedarf zieht ihr das KG ab und teilt durch 2. Das Ergebnis teilt der Große seinem Dad mit und dann wird er ja sehen, ob er darauf eingeht.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo Storm,
wie in jeder Familie leben wir nach unseren Verhältnissen - das Gleiche galt auch noch als Familie. Kinder wurden weder von mir noch vom Vater jemals nach anderen Maßstäben bewertet als nach unseren Eigenen. Ein Beispiel: die Autoversicherung für mein großes Fahrzeug ist schon grenzwertig, obwohl ich langjährig unfallfrei fahre. Die Versicherung für einen Fahranfänger wird mich ca. das 3-fache davon kosten. Ich werde also nicht ab Januar einen Kleinwagen fahren um die Mehrkosten geringer zu halten, damit Sohnemann seinem Vater einen günstigeren Vorschlag machen kann. Dieser fährt meinen Typ Wagen mit wesentlich mehr PS und "es lohnt sich nicht für die wenigen wahrgenommenen Umgangstage die Versicherung für den Sohn zu erweitern". Diese Mehrkosten für einen Fahranfänger sind nun einmal eindeutig zuzuordnen.
Käfer Feinkost gibt es hier nicht - wir sind Stammkunden von Lidl & Edeka 😉 ! Ich bin dankbar, dass wir direkt von der Garage Zugriff auf den HWR haben. Warte ab, bis deine Kinder soweit sind :redhead: . Und beide Jungs haben kein Gramm Fett zuviel! Die IST-Kosten wurden schon lange von mir zusammen getragen und aufgeteilt. Nicht umsonst kosten Kinder bis sie erwachsen sind ein Eigenheim. Sie sind auch NACH dem 18. Geburtstag weiterhin teuer.
Streitig sind auch nicht die Kosten bzw. unser (gemeinsamer) Lebenstil sondern allein die Aufteilung. Die D-Tabelle hat eindeutige Beträge, die man entweder weiterführt oder mit dem Höchstbetrag enden lässt. Dies ist eigentlich egal, da diese Beträge genauso für mich gelten. Nach dem Abitur ist ein Studium geplant und dann werde ich genauso den Barunterhalt überweisen.
Bitte beantwortet doch mal die Frage nach dem Wohnvorteil.
LG
Sternchen
Ich verstehe zwar immer noch nicht, warum du dich nicht einfach mal rausnimmst und deinen Großen machen lässt, aber sei's drum...
Dein Wohnvorteil errechnet sich nach den üblichen Regeln. Nachzulesen in den unterhaltsrechtlichen Leit(d)linien des OLGs deines Vertrauens:
Fiktives Einkommen in Höhe der ersparten Miete für deine Hütte abzüglich Zinsen und umlagefähige Kosten und ggf. abzüglich 4 % Tilgung als Altersvorsorge.
Wenn ihr das unbedingt nach Düsseldorfer Tabelle ausrechnen wollt, dann verschiebt das die Quote entsprechend in deine Richtung.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo Storm,
...dann ist mein Wohnvorteil in 2014 gleich null - aufgrund Reparaturkosten 😉 .
Es geht mir allein darum eine faire Berechnung zu finden. Wohnvorteil würde ich außen vor lassen, da jeder von uns ein Haus hat (auf Papier Next, abgesichert/finanziert Ex). Sohnemann wird natürlich mit seinem Vater alleine sprechen (weil ich mich eben weigere - Ex will ja den direkten Kontakt), aber Sohnemann hat bzw. will keine Ahnung haben. Diese Unterhaltsfragen sind reine Elternprobleme. In einer Familie kommt alles in einem Pott und der junge Erwachsene verhandelt nur sein Taschengeld!
Wird mir alles zu bunt bzw. kommen wir nicht innerhalb "normaler" Zeit zu einem Ergebnis, werde ich Junior das JA empfehlen. Dort wird dann auch mir mitgeteilt, was mein Anteil ist. Aber eben ohne monatelanger Querelen. Da kann ich einfach nicht mehr gegen an - das nervt nur!
LG
Sternchen
P.S. Danke euch! Eure Meinungen zeigen mir, dass es zuviele Möglichkeiten gibt - es wird mit Sicherheit wieder schwierig.
Moin Sternchen,
P.S. Danke euch! Eure Meinungen zeigen mir, dass es zuviele Möglichkeiten gibt - es wird mit Sicherheit wieder schwierig.
Wenn es absehbar keine Einigung ohne Blick eines Dritten geben wird und Du Dich partout nicht mit Deinem Ex an einen Tisch setzen willst, dann kann Junior doch auch gleich mit eingesammelten Unterlagen zum JA.
Wohnvorteil würde ich außen vor lassen, da jeder von uns ein Haus hat (auf Papier Next, abgesichert/finanziert Ex).
Er hat kein Haus - Punkt.
Wenn er ein eingetragenes Wohnrecht hat, könnte man drüber streiten. Ansonsten ist das sein Risiko.
Aus Deinen Ausführungen wird jedenfalls klar, dass eine "neutrale" Berechnung Deinerseits nicht möglich wird.
Ein die DDT übersteigender Bedarf wäre einzelfallabhängig, z.B. OLG Brandenburg 9 UF 70/11.
Gruß
United
Richtig. Und meine persönliche, sehr begrenzte Erfahrung lautet, dass es dann eben bei Stufe 10 bleibt. Ich nehme an, man nahm bei Gericht an, dass es irgendwann ja auch mal gut ist.
Also sagst Du Deinem Sohn, er bekommt das Kindergeld sowie von Dir die Hälfte von (781-184=597) iHv 299, na sagen wir mal 300€ und sein Vater soll das Gleiche dazu tun.
Wenn er mehr als 781€ möchte, oder Papa (oder Mama) keine 300 zahlen will, ist es nicht Dein Job, Dir Gedanken zu machen, dann muss Sohnemann entweder Papa oder beide verklagen.
Ich weiß allerdings, dass man mit einem nicht verhandlungsbereiten Verhandlungspartner nicht verhandeln kann. Aber es ist ja nicht Dein Verhandlungspartner.
Hallo,
ich kann psoidonuem nur zustimmen, würde Dein Sohn eine eigene Wohnung haben, dann stünden ihm schliesslich auch "nur" 670 Euro (inklusive Kindergeld, das weiter zu reichen ist) zu.
VG Susi
Hallo zusammen,
es geht doch gar nicht darum, das es unserem Sohn zuwenig sein könnte.
Grundsätzlich versuche ich beide Kinder aus den Querelen heraus zu halten. Das gestörte Resulat einer solchen Vater-Sohn-Verbindung habe ich leider vor Jahren als KV gewählt 😉 . Es hat schon seine Gründe, weshalb ich den KV durch Kontaktverweigerung auf Abstand halte. Bevor ich meinem Junior empfehle den Vater zu verklagen, verzichte ich lieber auf jeglichen Kostenausgleich. Dann wird Junior eben nur von meiner Seite unterstützt!!! Diese Bühne des Vaters (Gericht) braucht er nicht betreten bzw. dies wird von mir verhindert werden! Der KV tritt mit einer Arroganz auf - gegenüber dem Nächsten mit einer Missachtung - und letztendlich verliert er! Während ich jedoch erwachsen/erfahren vor Gericht bin, würde Junior damit extrem verletzt werden!!!
Hälfte, Hälfte ist ein guter Vorschlag - Sohnemann hat eine realistische Vorstellung von seinem Taschengeld. Kleidung, Parties etc. werden ab Januar allein von ihm finanziert, für Solo-Urlaube vom Taschengeld oder Nebenjob gespart und der Rest finanziere ich - entweder durch mich allein oder mit V-KU! Geht der KV auf diesen Vorschlag nicht ein, wird das JA um Unterstützung gebeten (bei Dritten pariert Exchen meist noch)... Fruchtet dies auch nicht, dann soll er sich die Kröten sonstwo xxx :rofl2: .
Vielen Dank
LG
Sternchen
Edit: Fehlerteufel
Hallo,
Diese Bühne des Vaters (Gericht) braucht er nicht betreten bzw. dies wird von mir verhindert werden! Der KV tritt mit einer Arroganz auf - gegenüber dem Nächsten mit einer Missachtung - und letztendlich verliert er! Während ich jedoch erwachsen/erfahren vor Gericht bin, würde Junior damit extrem verletzt werden!!!
Also wenn ich Deine Bemerkungen hier so lese, habe ich das empfinden, dass nicht nur der Vater von einer gewissen Aroganz befallen ist...
Bevor ich meinem Junior empfehle den Vater zu verklagen, verzichte ich lieber auf jeglichen Kostenausgleich. Dann wird Junior eben nur von meiner Seite unterstützt!!!
Wieso willst du Deinen Sohn nicht die Chance geben, auch mal Probleme alleine zu klären. Er soll doch erwachsen werden...oder? Ab und an da mal in eine Streitsituation zu treten....gehört mit dazu. Wenn du eh alles alleine zahlen willst, wieso bist du den hier die "treibende Kraft"?
Geht der KV auf diesen Vorschlag nicht ein, wird das JA um Unterstützung gebeten (bei Dritten pariert Exchen meist noch)...
Das JA darf ab 18 nur noch beratend wirken... Von der Seite hat der KV gar nichts zu befürchten...
Fruchtet dies auch nicht, dann soll er sich die Kröten sonstwo xxx
Wer jetzt? Sohnemann oder KV?
Vg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi,
mal direkt ein Zitat:
"Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude, durchlaufe die Jahre die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wiederauf und gehe genau die selbe Strecke weiter und erst dann kannst Du urteilen.."
Grundsätzliche bat ich lediglich um Meinungen um über meinen Tellerrand zu schauen! Dies habe ich auch wiederholt und eigentlich alle - mit Ausnahme von dir - haben mir ihre Vorstellungen mitgeteilt. Auseinandersetzungen werden täglich von meinen Kindern - praktisch seitdem sie geboren sind - altersgemäß bewältigt. Das Verklagen eines Vaters ist nicht alltäglich und nach meinen Erfahrungen mit diesem Herrn auch "extrem unerfreulich"! Ich habe eine Freundin mit kleinerer Haushaltskasse, die seit dem 12. Lebensjahr ihre Tochter ohne KU erzieht. Da bin ich mal einfach so verwegen zu behaupten, dass ich dies wohl auch schaffen würde - und lange dauert dies sowieso nicht mehr.
Deine Info zum JA ist natürlich richtig - wurde von mir auch nie anders geschrieben. Das JA unterstützt jedoch bei der Berechnung! Bei Vater zählt jedoch, was andere über ihn denken. "Bühnen" habe ich beim Kinderschutzbund, beim JA, bei der Caritas und bei Gericht erlebt (reicht wohl, oder 😉 ). Sobald man KV durchschaut hatte, war das Nächste angesagt - Frühling 2013 das letzte Mal, danach kompletter Kontaktabbruch durch mich.
Arroganz ist die Kunst auf seine Dummheit auch noch stolz zu sein. Nee, lass mal, Dummheiten bereue ich nur 🙂 .
LG
Sternchen
