Hallo zusammen,
mein Name ist Gabriel und ich bin stolzer Vater von siebenjährigen Zwillingen. Von meiner Exfrau bin ich seit einem Jahre geschieden.
Mein Problem ist nun folgendes. Wir leben auf dem Dorf und hier gibt es für Grundschüler keine Ganztagsbetreuung, nur eine Kernzeitbetreuung zweischen 07:30 und 13:30. Eine Ganztagsbetreuung wird nur in der Kreisstadt bei den weiterführenden Schulen angeboten, Großeltern die die Nachmittagsbetreuung übernehmen können sind nicht vorhanden. Da die Arbeitsstelle der Kindsmutter fußläufig von der Grundschule entfernt liegt arbeitet meine Ex-Frau zur Zeit von 07:45 bis 13:15. Das entspricht einer 75% Stelle.
Durch die schlechte Betreuungssitution muss ich meiner Exfrau monatlich 120 Euro Betreuungsunterhalt zahlen.
Nun meine Frage. Kann ich meine Exfrau verpflichten zusätzlich zu ihrer Teilzeit Tätigkeit noch eine Nebentätigkeit anzunehmen? Ich habe beim örtlichen Supermarkt erfahren, dass sie Händeringend für Samstags Aushilfen suchen. Auch Mütter die ihre Kinder 14 Tägig zum Vater geben.
Meine Exfrau könnte da ab sofort jeden zweiten Samstag von 06:30 bis 22:30 im zwei Schichtsystem arbeiten. Damit könnte die 120 Euro bzw. 20 % Einkommenslücke geschlossen werden. Die Kinder wären durch mich Betreut und ich wäre auch bereit die Kinder jedes Wochenende zu nehmen, damit meine Exfrau was eine Nebenbeschäftigung angeht flexibler ist.
Kann ich das von ihr Verlangen oder bin ich in diesem Fall wieder der Depp der ewig zahlen muss.
Hi,
du wirst sicher nicht lebenslang zahlen müssen.
Allerdings dürfte es schwer werden die KM vor dem Übergangder Kinder in die weiterführende Schule zu einem Vollzeitjob zu verpflichten.
Sie arbeitet jetzt 75%, das ist schon nicht wenig. Es gibt KM, die in dem Alter der Kinder nur 50% oder weniger arbeiten.
Kannst du dich in die wöchtentliche Betreuung mehr einbringen und ihr so ermöglichen 100 % in ihrer jetztigen Arbeitsstelle zu arbeiten?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Kannst du dich in die wöchtentliche Betreuung mehr einbringen und ihr so ermöglichen 100 % in ihrer jetztigen Arbeitsstelle zu arbeiten?
Tina
Ich arbeite täglich inklusive Fahrzeiten von 06:30 bis 17:30. Das einzige was ich meiner Exfrau in der Beziehung anbieten könnte wäre dass ich die Kinder abends nach der Arbeit abhole und sie noch im Supermarkt Regale einräumt oder putzen geht.
Hallo Gabriel,
Ich arbeite täglich inklusive Fahrzeiten von 06:30 bis 17:30. Das einzige was ich meiner Exfrau in der Beziehung anbieten könnte wäre dass ich die Kinder abends nach der Arbeit abhole
aber das kannst du auch nur, weil deine Ex um 13:15 Feierabend macht um die Kinder zu versorgen. Trotz TRennung sorgt sie also dafür, dass du deinen Job machen kannst.
Und wenn du die Kinderbetreuung wegen deiner Arbeitszeiten nicht ermöglichen kannst musst du ihr diese eben bezahlen.
Das einzige was ich meiner Exfrau in der Beziehung anbieten könnte wäre dass ich die Kinder abends nach der Arbeit abhole und sie noch im Supermarkt Regale einräumt oder putzen geht.
Naja, wenn du das ein "Angebot" nennst? Ich würde dir was husten, ich fall abends stehend ins Bett.
Und wie mnw schon schrieb, 75% in dem Alter ist echt nicht wenig, ich kann gerade ein Lied davon singen, deine Ex weiß am abend sicher auch, was sie den ganzen Tag gemacht hat.
Also ich würde deine Frage ganz klar verneinen, du kannst sie zu nichts verpflichten.
mmm
Also nach dem Willen des Gesetzgebers, ist der TO allein für den Barunterhalt zuständig und die Mutter allein für die Betreung.
Deswegen zahlt er alleine KU und sie nicht.
Wenn du aber selbst nicht mehr zur Betreuung der Kinder beitragen kannst oder willst, denke ich auch, dass du so nicht ganz schlecht weg kommst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Gabriel,
ich halte es auch für schwierig sie zu einem Nebenjob zu verpflichten, anbieten kannst Du es trotzdem. Allerdings mache ich Dir wenig Hoffnung, dass Deine Ex das toll findet, insbesondere die Kinder jedes Wochenende betreuen zu wollen, könnte als "jetzt will der mir auch noch die Kinder wegnehmen" interpretiert werden.
Spätestens, wenn die Zwillinge, die weiterführende Schule besuchen sollte aber der Betreuungsunterhalt entfallen, da es zum einen, dann Betreuungsmöglichkeiten gibt bzw. die Zwillinge alt genug sind auch eine gewisse Zeit alleine bleiben zu können.
VG Susi
Naja, du könntest ihr anbieten, deine reguläre Arbeitszeit zu reduzieren, dann kann sie ihre vorhandene Stelle aufstocken und du gehst dann eben jedes WE kassieren oder abends putzen.
Alternativ kannst du auch eine private Betreuung organisieren und absetzen, damit sie ihre Stelle ausdehnen kann. Kostet garantiert mehr als der Aufstockungsunterhalt, aber deine Ex kann was für ihre Rente tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Es ist ja nicht so, dass ich nicht "zu würdigen weiss", dass meine Exfrau 75% arbeiten geht. Würden wir aber keine 25 km weit entfernt im nächsten Mittelzetrum wohnen gäbe es genug Betreuungsmöglichkeiten und meine Ex müsste ohne wenn und aber den ganzen Tag arbeiten
Nur weil wir auf dem Dorf wohnen bin ich jetzt der Depp und muss zahlen während meine Kollegen die in der Stadt wohnen 140 Euro mehr im Monat in der Tasche haben weil die Ex da konsequent arbeiten muss.
Da muss es doch einen Ausgleich geben.
hi,
ur weil wir auf dem Dorf wohnen bin ich jetzt der Depp
ihr habt euch aber wahrscheinlich zu Beziehungszeiten aus für euch guten Gründen dazu entschieden auf dem Dorf zu wohnen.
Und deine Ex jetzt in die Stadt zu schicken, damit die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen nur um 120€ zu sparen wird erstens nicht klappen und entspräche auch nicht dem Kindeswohl.
und nochmal, auch wenn es schon geschrieben wurde
weil die Ex da konsequent arbeiten muss.
deine Ex arbeitet. Und zwar nicht wenig. Und hat im Alltag im Gegensatz zu dir eine wahrscheinlich größere Wohnung zu versorgen, mehr einzukaufen, Schulbrote zu schmieren, Kleidung zu kaufen, Kinder zu Vereinen bringen und holen.
Das ist zusammengenommen WEIT MEHR als eine Vollzeitstelle.
WArum bietest du ihr nicht an, einen Babysitter zu finanzieren, damit sie ihre Stelle auf ausweiten kann?
mmm
deine Ex arbeitet. Und zwar nicht wenig. Und hat im Alltag im Gegensatz zu dir eine wahrscheinlich größere Wohnung zu versorgen, mehr einzukaufen, Schulbrote zu schmieren, Kleidung zu kaufen, Kinder zu Vereinen bringen und holen.
Das ist zusammengenommen WEIT MEHR als eine Vollzeitstelle.
WArum bietest du ihr nicht an, einen Babysitter zu finanzieren, damit sie ihre Stelle auf ausweiten kann?
mmm
Wenn ich mal Mittags von der Arbeit aus zu Hause anrufe um nach meinen Kindern zu fragen, da kommt es nicht selten vor, dass meine Exfrau zwischen 15 und 15:50 Uhr ein kleines Schläfchen auf der Couch hält. Dafür muss ich dann auch noch Geld bezahlen. Andere Frauen in ihrer Situation sitzen da auch noch an ihren Schreibtischen. Ich persönlich empfinde das als ungerecht.
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Edit: Zitat korrigiert
also langsam kommt mir echt die Galle hoch!
Wenn ich mal Mittags von der Arbeit aus zu Hause anrufe um nach meinen Kindern zu fragen
Kontrollierst du deine Ex, was sie so den ganzen Tag mache? Ehrlich, wenn ich nach der Arbeit noch 30 min ein Schläfchen machen könnte würde ich es tun. Und wenn dann Kontrollanrufe meines Ex kämen hätte ich schneller ne neue Telefonnummer als er "papp" sagen könnte.
Ich empfinde dich gerade nur als neidisch und unfähig anzuerkennen, was deine Ex den ganzen Tag an Job- Haushalt- und Betreuungsleistung erbringt. Du scheinst mir keinen Schimmer zu haben, was die Frau für ein Pensum hat und schnüffelst auch noch in ihrem Alltag rum und wertest die Gestaltung dessen.
Kann es sein, dass du mit der Beziehung noch nicht abgeschlossen hast, so sehr, wie dich ihr Alltag interessiert?
Biete ihr ne ordentliche Betreuung, um ihren Hauptjob aufzustocken, kannst du das nicht dann leb mit der aktuellen Situation.
mmm
also langsam kommt mir echt die Galle hoch!
Kontrollierst du deine Ex, was sie so den ganzen Tag mache? Ehrlich, wenn ich nach der Arbeit noch 30 min ein Schläfchen machen könnte würde ich es tun. Und wenn dann Kontrollanrufe meines Ex kämen hätte ich schneller ne neue Telefonnummer als er "papp" sagen könnte.Ich empfinde dich gerade nur als neidisch und unfähig anzuerkennen, was deine Ex den ganzen Tag an Job- Haushalt- und Betreuungsleistung erbringt. Du scheinst mir keinen Schimmer zu haben, was die Frau für ein Pensum hat und schnüffelst auch noch in ihrem Alltag rum und wertest die Gestaltung dessen.
Kann es sein, dass du mit der Beziehung noch nicht abgeschlossen hast, so sehr, wie dich ihr Alltag interessiert?
Biete ihr ne ordentliche Betreuung, um ihren Hauptjob aufzustocken, kannst du das nicht dann leb mit der aktuellen Situation.
mmm
Ich bin absolut und überhaupt nicht neidisch und ich kontrolliere meine Exfrau auch nicht. Ich habe eine neue Partnerschaft und wünsche mir die Ehe nicht mehr zurück. Ich telefoniere jeden abend mit meinen Söhnen, das ist ein Ritual. Wenn ich dann am abend erfahre dass einer der Jungs Halsschmerzen hat, dann rufe ich selbstverständlich im Laufe des nächsten Tages bei meier Ex an um zu fragen wie es ihm geht. Das hat nichts mit Kontrolle zu tun sondern mein gutes Recht als Mitsorgeberechtigter. Würde meine Ex die Nummer ändern, dann wäre ich schneller beim Anwalt als sie "Papp" sagen könnte.
Meine Einstiegsfrage bezog sich auf die Erwerbsobliegenheit. Geschiedene Frauen sind von Gesetz wegen verpflichtet ab dem 3. Lebensjahr des Kindes vollzeit arbeitenzu gehen wenn es eine gesicherte Betreuung gibt. In meinem Fall gibt es eine institutionalisierte Betreuung nur für eine 75% Stelle.
Ich wolle lediglich wissen ob es für die Zeit in denen die Kinder z.B, vom mir Betreut werden eine verpflichtung der Kindsmutter gibt die Einkommenssituation zu verbessern. Es gibt ja auch die möglichkeit ein Fiktives Einkommen anzurechnene, dass man hätte würde man eine Zusatzbeschäftigung annehmen.
Das alles hat nichts mit Neid zu tun. Ich muss nur täglich bei meiner Arbeit in der Stadt feststellen, dass dort den Mütter deutlich stärker die Daumenschrauben angezogen werden. Die müssen 100% arbeiten obwohl sie noch abends Kinderbetreuung und Haushalt stemmen müssen.
Dadurch, dass wir auf dem Dorf wohnen, bin ich Väter in der Stadt finanziell benachteiligt. Die müssen ihren Frauen nämlich keinen Betreuungsunterhalt zahlen. Ich finde es Schade, dass es dafür keinen Ausgleich gibt.
Mal eine andere Frage:
Ihr seid geschieden. Wie wurde denn der BU für deine Ex geregelt? Gibt es dazu ein Urteil, einen Vergleich oder habt ihr euch außergerichtlich geeinigt?
Der BGH hat übrigens mal so geurteilt:
Die neue Rechtslage lasse zwar kein modifiziertes Altersphasenmodell zu, aufgrund von Erfahrungswerten könne aber ein Beurteilungsrahmen geschaffen werden, der in jedem Einzelfall anhand der jeweiligen Besonderheiten auszufüllen sei. Im Regelfall sei auch unter Berücksichtigung des Umfangs der neben einer Ganztagsbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Schule verbleibenden elterlichen Betreuung entsprechend dem Alter des jüngsten Kindes von dem betreuenden Elternteil eine stufenweise Ausweitung der Erwerbstätigkeit zu erwarten. Regelmäßig sei neben der Betreuung eines Kindes im Alter von drei bis acht Jahren (Abschluss der zweiten Grundschulklasse) eine 8 teilschichtige Erwerbstätigkeit bis zum Umfang von 20 Wochenstunden, mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung, auszuüben. Neben der Betreuung eines Kindes im Alter von acht bis zu zwölf Jahren (Abschluss des sechsten Schuljahres) sei eine teil- bis vollschichtige Erwerbstätigkeit, mindestens im Umfang von 20 Wochenstunden, auszuüben. Danach bestehe in der Regel die Obliegenheit zur Ausübung einer Vollzeittätigkeit. Dabei sei in jedem Einzelfall die Beurteilung insbesondere anhand folgender Kriterien vorzunehmen: Anzahl der betreuten Kinder, Möglichkeiten der Fremdbetreuung, besondere Förder- und Betreuungsbedürfnisse des Kindes, regelmäßige Arbeitszeiten des betreuenden Elternteils, Beteiligung des anderen Elternteils an der Betreuung, gemeinsame Vorstellung der Eltern zur Ausgestaltung der Kinderbetreuung.
Von daher scheint sie sich auch nach Ansicht des BGH im Rahmen zu bewegen. Bleibt dir vor allem ihr anzubieten, dass du dich in die tägliche Betreuung mehr einbringst, um ihr eine Ausweitung ihres Jobs zu ermöglichen. Alternativ hilft auch die Überlegung, ob und wie du deine Vollzeitstelle mit einer kompletten Kinderbetreuung in Einklag bringen könntest. Also nur mit den Möglichkeiten, die aktuell auch für deine Ex bestehen und ohne, dass du die Betreuung an deine LG deligierst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Gabriel
Das hat nichts mit Kontrolle zu tun sondern mein gutes Recht als Mitsorgeberechtigter
nein, ist es nicht
Würde meine Ex die Nummer ändern, dann wäre ich schneller beim Anwalt als sie "Papp" sagen könnte
und der würde dich schneller wieder wegschicken, als du "Anwalt" buchstabieren kannst.
Deine Ex ist nicht verplichtet, die irgendeine Telefonnummer zu geben und erst recht nicht, ständig erreichbar zu sein für dich. Im Zweifel kauft sie ein altes Handy mit Prepaid und schaltet es zu deinen Telefonterminen an. Ansonsten gammelt es im Küchenschrank vor sich hin. Oder es fällt gleich ins Klo.
Da kannst du rein gar nichts gegen machen.
Alles in allem hast du eine echt tolle Ex. Sie arbeitet, läßt dich jeden Abend mit den kids telefonieren und steht dir noch bei deinen nachmittäglichen Anrufen Rede und Antwort.
Verscherz dir das nicht.
Ich wolle lediglich wissen ob es für die Zeit in denen die Kinder z.B, vom mir Betreut werden eine verpflichtung der Kindsmutter gibt die Einkommenssituation zu verbessern. Es gibt ja auch die möglichkeit ein Fiktives Einkommen anzurechnene, dass man hätte würde man eine Zusatzbeschäftigung annehmen.
da bist du komplett chancenlos.
mmm
Gabriel
nein, ist es nicht
und der würde dich schneller wieder wegschicken, als du "Anwalt" buchstabieren kannst.
Deine Ex ist nicht verplichtet, die irgendeine Telefonnummer zu geben und erst recht nicht, ständig erreichbar zu sein für dich. Im Zweifel kauft sie ein altes Handy mit Prepaid und schaltet es zu deinen Telefonterminen an. Ansonsten gammelt es im Küchenschrank vor sich hin. Oder es fällt gleich ins Klo.
Da kannst du rein gar nichts gegen machen.
Alles in allem hast du eine echt tolle Ex. Sie arbeitet, läßt dich jeden Abend mit den kids telefonieren und steht dir noch bei deinen nachmittäglichen Anrufen Rede und Antwort.
Verscherz dir das nicht.
da bist du komplett chancenlos.
mmm
Danke für die Auskunft. Vielleicht habe ich es mit meiner Exfrau tatsächlich ziemlich gut getroffen da wir recht zivilisiert miteinander umgehen und ich ungehinderten Zugang zu meinen Kindern habe. Ich störe mich an der Bezeichnung "Rede und Antwort stehen" Wenn ich erfahre, dass mein Kind krank ist und ich am nächsten Tag nachfrage wie es ihm geht, dann muss sie mir nicht Rede und Antwort stehen. Ein kurzes "Alles wieder ok, er war heute schon wieder in der Schule" bedeutet für mich nicht, Rede und Antwort stehen.
Muss mir meine Exfrau wirklich nicht ihre Telefonnummer geben? Braucht sie dafür nicht eine Fernhalteverfügung oder ein Beschluss der mein Sorge- und Besuchsrecht einschränkt?
hi
nein, sie braucht nichts dergleichen. Solange ihr kein Urteil habt, muss sie dich gar nicht mit den Kindern telefonieren lassen. ein Urteil würde wahrscheinlich feste Telefontermine festlegen, außerhalb derer sie nicht für dich erreichbar sein müßte. Die Kids übrigens auch nicht.
Es würde in diesem Fall also tatsächlich reichen, wenn sie z.B. zu den Telefonterminen Di und Do um 18:00 das Handy einschalten und danach wieder ausgeschaltet in den Schrank legt. Und du ihre Nummer nicht kennst.
mmm
Hallo Gabriel,
im Moment ist das alles für Dich noch nicht wirklich durch, noch immer bist Du zu sehr im Leben Deiner Ex unterwegs.
Nein, sie muss Dir keine Telefonnummer geben, sie kann Dich aber auch nicht daran hindern zu telefonieren so lange es sich im normalen Rahmen bewegt. Wenn ein Kind krank ist und Du nachfragst wie es ihm geht halte ich das nicht für bedenklich.
Trotzdem solltest Du das Leben Deiner Ex verlassen, was macht Dir denn Spass, welche Hobbies hast/hattest Du? Kannst Du Dich vielleicht mit einem Geschiedenen austauschen? Lebe Dein Leben.
Außer, dass Dich der Betreuungsunterhalt wurmt, scheint das Verhältnis zu Deiner Ex vernünftig zu sein, der Umgang funktioniert und die Zwillinge werden größer. Freu Dich darüber und mach es nicht doch überzogene Aktionen kaputt.
VG Susi
Moin,
ich würde es vielleicht nicht so drastisch formulieren, aber grundsätzlich hat meine Vorschreiberin recht. Als KM wird wird von ihr nicht so schnell eine Ausweitung der Tätigkeit gefordert werden. Gutes miteinander reden gehört unbedingt dazu, da sollte man sich mit Nickligkeiten zurück halten. Und 120 Euro Betreuungsunterhalt sind auch nicht die Welt und absehbar, auch wenn sie einen ärgern können.
Zu den Telefonaten, dies handelt jeder unterschiedlich und auch die Gegebenheiten sind andere. Hier sollte man immer aufpassen, wie auch in Deinem Fall, dass man nicht Sachverhalte verschiebt, und dabei über Vermutungen (oder auch falschen Neid) sich neue Streitpunkte schafft.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Gabriel,
du bist in der gleichen Schleife gefangen, in der ich mich auch eine zeitlang befunden habe. Ich kann dich also gut verstehen.
Aber es bringt dich nicht weiter, nur auf die Ex zu schauen und deiner Kohle nachzutrauern.
Warum? Weil du es nicht ändern kannst. Schau auf dich selbst und versuche einen Weg zu finden, wie du die Situation für dich verbessern kannst.
Schreib die Kohle gedanklich ab und sorge zum Beispiel für zusätzliche Einnahmequellen und/oder spare einen Teil der zukünftigen Zahlungen bereits jetzt an.
Durch eine nebenberufliche Tätigkeit hatte ich den noch ausstehenden Ehegattenunterhalt nach der Hälfte der Zeit auf der Seite. Die Kohle geht jetzt noch ein knappes Jahr lang per Dauerauftrag an die Ex und ich komme damit überhaupt nicht mehr in Berührung. Was sie damit macht, ist mir völlig egal. Genauso egal wie die Frage, was sie danach macht. Ihr Problem.
Ich habe mir jedenfalls einen zusätzlichen, dauerhaften Einnahmestrom geschaffen - und das ist es, was ich meine: Schau auf dich selbst und nicht auf deine Ex.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo Gabriel,
sieh's mal so: Die 120 Euro BU ersetzen sicher nicht die fehlenden 25% die Deine Ex verdienen würde, wenn sie 100% arbeiten würde.
Also zahlt auch sie drauf: Verdienstausfall, geringere Rente.
Sie könnte nun denken: Wenn wir nicht auf dem Dorf leben würden, könnte ich 100% arbeiten und entsprechend mehr verdienen. So bekomme ich aber nur 120 Euro BU.
Ex könnte ja auch die Arbeitszeit reduzieren, die Zwillis am Nachmittag betreuen und dann abends noch an der Tanke stehen, dann könnte ich auch Vollzeit arbeiten.
Wie Du siehst, gibt es zwei Seiten.
Sei froh, dass Deine KM 75% arbeitet, Eure Kinder betreut und Dir die Möglichkeit gibt, jeden Tag mit den Zwillis zu telefonieren.
Die Zeit ist absehbar, dann sind die Kinder soweit selbstständig, dass eine Vollzeittätigkeit möglich ist.
Trotzdem kannst Du ihr anbieten am frühen Abend mal mit den Beiden Hausis zu machen oder beim Lernen zu unterstützen, zum Kiefernorthopäden zu gehen, die Hyposensibilisierung zu machen oder was auch immer....das gehört nämlich auch bei größeren Kindern oft noch zum Tagesgeschäft. Gerade auf dem Land sind Fachärzte oft weiter weg.
LG Pinkus, in Teilzeit (32h) mit 13-jährigem (aber ohne BU)
