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(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi midnightwish,

dass heißt, sie hat das Recht, meine Lohnunterlagen zu erhalten, die ich sonst niemanden außer dem Finanzamt zeigen muss ??
Sie kann dann jedem diese Unterlagen geben, wie ihr beliebt ?

Noch eins Unterhaltstitel besteht ja schon für 100% auf für die neue Altersstufe....

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 18:16
(@Wolkenhimmel)

tolle Antwort Martin... Hast du meine Vorgeschichte oben nicht gelesen ?!?!

Du meine Güte, Matthias....

Deine Vorgeschichte - so wie Du sie bisher beschrieben hast - ist quasi der Alltag getrennter Väter. In vielen Fällen fordern die Vertreter der KM erstmal mehr Unterhalt... und hoffen darauf, dass die Männer sich nicht wehren, unwissend ihrer Möglichkeiten.

Warum gleich so pampig?

Und ja, wenn Ex Deine finanzielle Situation maßlos interessiert, dann bekommt sie die Zahlen auch.

grundsätzlich habe ich auch kein Problem damit, dass sie die Unterlagen sehen darf.

Was denn nun?

Grüße WH


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, wie soll sie denn sonst entweder selbst berechnen oder berechnen lassen?

Genaugenommen hat sie sogar Anspruch auf deinen Lohnsteuerbescheid.

Das JA rechnet zwar durchaus gut, aber lässt schonmal zugusnten des höhren KU ein paar Dinge unter den Tisch fallen. Und ja ein RA fordert auch mehr bzw. rechnet möglichst günstig für seine Mandanten.

Ob dann ein Gericht diesem folgt, ist eine andere Sache.

Es hilft übringens auch nicht User anzugreifen, die ihre Meinung vertreten und dabei sogar noch völlig richtig liegen und aus jeder Menge Erfahrung sprechen.

Vor allem:

Mir geht es nur darum, dass das ganze Theater nicht wieder von vorne beginnt.

Gut, zu diesem Theater gehören immer 2. Sie hat damals die Abrechnungen gefodert, was ihr nunmal zusteht, du wolltest sie nicht herausgeben. Sie hat geklagt....

Nun fordert sie erneut auf, was wieder ihr Recht ist, und du verweigerst die Herausgabe wieder..........

Wer fordert denn das Theater heraus?

Und was du sosnt für einen Kampf mit der KM hast könenn wir nicht riechen und ist auch im Blick auf KU völlig irrelevant.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:29
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Danke für eure vielen Antworten.
Ich wollte hier auch niemanden angreifen, nur auf  "dumme" Kommentare reagiere ich nunmal allergisch. Es ist ein heikles Thema, deshalb habe ich keinen Bedarf auf Sprüche wie "Wovon träumst du nachts".
Ich habe meine Schlüsse daraus gezogen, Unterlagen werde ich natürlich niemanden vorenthalten, das habe ich übrigens auch damals nicht. Die Anklage hat sie erst nach einem 3/4 Jahr vorgenommen, da hatte sie die Unterlagen schon seit einem 3/4 Jahr.

Also Danke an alle und bis die Tage....

Noch eins, meine Einkünfte sind nicht geheimnisvoll, sonst hätte ich ja hier nicht komplett Auskunft erteilt...

Gruß
Matthias


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Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 18:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Matthias,

wenn Du nach

8 Jahren Trennung und dauernden Stress

diese elementaren Zusammenhänge noch nicht kennst, wundern Deine Probleme eher weniger.

Verwundert bin ich allerdings über Deine pampige Reaktion: Würdest Du auch mit einer offenen Kopfwunde in ein Krankenhaus gehen und schon am Eingang rufen "Ihr seid alle doof!"? Falls Du das tatsächlich für eine angemessene Vorgehensweise hältst: Welchen Einfluss hätte das wohl auf die Hilfsbereitschaft des Krankenhauspersonals?

Im übrigen gilt auch für Dich >>>Forenregel Nr. 1<<<, die Du mit Deiner Anmeldung bei vatersein.de verbindlich anerkannt hast. Ansonsten ist dieser Thread ganz schnell dicht.

Just my 2 ents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Maximus

Du musst die Lohn-/Gehaltsabrechnungen nicht definitiv kopieren und aushändigen. Ebenso besteht die Möglichkeit, einen Ermittlungsbogen vom JA zu holen und diesen von Deinem Arbeitgeber ausfüllen zu lassen. Ebenso kannst Du eine schriftliche Jahresaufstellung machen und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Nur sollte diese vollständig und aussagekräftig sein, damit im Gegenzug auch sowas wie Deine priv. Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt werden können.

Gruss oldie

PS: Auch wenn es heute wieder einmal schwül ist und die Reizbarkeit steigert: Ruhig Leute. Bitte.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:51
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich verstehe echt die Welt nicht.
Wieso werde ich hier plötzlich bewertet, ich habe auch mit der "komischen" Gesprächsführung nicht begonnen.
Und wenn mir dann noch gedroht wird, dass das Thema "dicht" gemacht wird, finde ich das nicht korrekt, du "Martin" hast damit angefangen und ich habe dich lediglich gebeten, dass bitte zu unterlassen.
Ich denke das Thema ist bekannt und wir sollten uns darüber unterhalten und uns nicht gegenseitig "anzicken".
Wie gesagt, ich Danke allen auch dir, mir war bisher nicht bewußt, dass sie die Unterlagen einsehen darf.
Ich denke auch das "8 Jahre nach der Trennung" keine Wertigkeit über meine Probleme geben. Also lassen wir das Thema.... Danke

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 18:56
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

danke für die Super-Antwort  :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Also lag ich doch nicht so falsch... Genau darum ging es mir und war mir meines Wissens auch so bekannt. Das ich ihr meine Lohnzettel nicht zwingend geben muss.

Also schöne Woche noch und Danke an ALLE !!!

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 18:59
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Matthias!

Das ich ihr meine Lohnzettel nicht zwingend geben muss.

Wie wurde die Auskunft gefordert? Sollten Lohnbescheinigungen gefordert worden sein, sind diese auch zu übersenden.

§ 1605
Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 13:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@kosmos

Ich behaupte - nein. Eine "Bescheinigung des Arbeitgebers" ist kein explizieter Verweis auf Lohnabrechnungbögen oder ähnliches, sondern genauso ein vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular/Bescheinigung über die Verdienste mit Briefkopf, Stempel und/oder Unterschrift. Das Gesetz sagt nichts über die Art und Form an sich, nur von wem es ist und was es beinhalten muss. Und warum sollte ein Notar nicht vorliegende Bescheinigungen beglaubigen dürfen und somit die Echtheit als auch den Wahrheitsgehalt einer Auskunft belegen, wenn §1605 Abs.1 über §261 Abs.1 BGB sogar eine eidesstattliche Erklärung in Betracht zieht?

Gruss oldie

PS: Zudem sind meine Verdienstbescheinigungen schon seit Jahren nicht mehr von meinem Arbeitgeber, sondern von einer in seinem Auftrag handelnden Firma. Ja, ist Wortklauberei - aber mal soviel zum Wortlaut in Gesetzen. 😉


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 13:21




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