Unterhaltsrechner
 
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Unterhaltsrechner

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(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute,

es haben sicher schon viele hier nach einem aktuellen Unterhaltsrechner gefragt. Ich habe auch schon einige gefunden, auch hier im Forum sowie bei Google.
Problem ist aber, dass ich einen Unterhaltsrechner benötige, der nur den Kinderunterhalt errechnet. Mit meiner Ex war ich nicht verheiratet.
Kann mir jemand weiterhelfen, Danke.

Gruß
Matthias


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 15:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die >>>Düsseldorfer Tabelle<<< ist Dein Freund.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 15:07
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.

Die Tabelle kenne ich auch, Problem ist aber, dass ich berufsbedingte Aufwendungen habe (und noch Lebensversicherung usw.). Das kann ich dort nicht ablesen.
Ich kann auch gerne das Alter meiner Tochter und mein Netto-Lohn angeben, vielleicht kann mir ja dann jemand helfen.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 15:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach:

Die DDT geht von einem ber. Nettoeinkommen aus.

Bereinigt heißt, das 5 % pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Bei höhren Aufwendungen können diese bei Vorlagwe der Belege berücksichtigt werden, müssen aber nicht. HÄngt vor allem davon ab, das der Mindestunterhalt gezahölt wird.

Es dürfen bis zu 4 % private Altersvorsorge abgezogen werden (aben nur in tatsächlicher Höhe und nicht pauschal)

Schulden sind nicht immer berücksichtigungsfähig.

Wenn du nur dem Kind ggü. Unterhaltspflichtig ist, dann kannst du um 2 Stufen in der DDT höher gestuft werden.

Zu deinem Nettoeinkommen zählen auch Urlaubsgeld, Zinsen etc.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 15:36
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also ich bekomm netto im Monat 1580 Euro - 5% bedeutet ja 1501 Euro. Bezahle noch im Monat 80 Euro Riesterrente. Muss auch jeden Tag 60 km zur Arbeit fahren, dass habe ich noch nicht mal angezogen.
Komme somit unter die 1505 Euro. Ich zahle derzeitz 295 Euro für meine 12jährige Tochter, damit sollte doch dann alles passen oder ?

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 15:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Überschlagsmäßig ja. Damit bist du in Stufe 1


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 15:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn Du lediglich nur einer Tochter UH- verpflichtet bist wäre eine Höhergruppierung um zwei Stufen möglich, da Dein SB von 900€ gewährleistet ist.
Für mich siehr es daher nach 333€ monatlichen KU aus.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 16:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Urgs, das hatte ich oben geschrieben und wieder vergessen, danke oldie


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 16:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@Tina
Na so ganz falsch liegst Du nicht, da auch ebenfalls dann der Bedarfskontrollbetrag gemäss EK-Gruppe 3 beachtet werden muss. Aber irgendwo da wird es sich treffen.

@Maximus
Es gibt deswegen keinen KU-Rechner, weil es eben keine rein pauschale Herangehensweise gibt und es viele Möglichkeiten gibt, etwas zu interpretieren/darzustellen. Ausserdem strotzt das UH-Recht vor kann-Bestimmungen.
Bist Du Dir z.B. sicher, Dein Netto wirklich wie UH-rechtlich gefordert angegeben zu haben, also wirklich alle Einkünfte (egal welcher Art) von einem Jahr?
Was heissen die 60km zur Arbeit? Einfacher Weg oder hin und zurück? Falls Du den geltend machen möchtest, so werden alle berufsbedingten Aufwendung konkret darstellungspflichtig, die Pauschale entfällt. Und die Bestimmungen des zuständigen OLG-Bezirkes gelten dann verschärft.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 16:30
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

Brutto bekomm ich 2500 Euro, da kommen netto 1580 raus, OLG ist Naumburg, die Fahrt zur Arbeit ist einfache Fahrt 60 km.
Weitere Einkünfte habe ich nicht.
D.h. die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich darauf, dass ich noch einen Ex-Partner hatte oder wie habe ich das mit der Höhergruppierung um zwei Stufen zu verstehen ?

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 16:47




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die DDT geht von 3 Berechtigen aus. Eine Ex-Frau und 2 Kinder.

Bei weniger kann pro fehlendem Berechtigten 1 Stufe höhergegangen werden, solange dadurch den SB nicht unterschritten wird.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 16:51
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

noch eine andere Frage, wenn ich jetzt eine neue Partnerin habe, die 2 Kinder hat und ich mit denen zusammen lebe, sie jedoch Unterhalt für beide Kinder bekommt, hat das sicher keine Auswirkungen für mich oder ?
Außerdem muss ich in 3 Monaten mein Bafög zurückzahlen, dass hat sicher auch keine Auswirkungen oder ?

Danke für die Antworten...

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 16:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zweimal: Richtig - keinerlei Berücksichtigung.
Mal 'ne andere Frage. Steht bei Dir eine Überprüfung ins Haus oder woher kommen Deine Befürchtungen, die derzeitigen 295€ könnten zu wenig sein?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthias,

wenn ich jetzt eine neue Partnerin habe, die 2 Kinder hat und ich mit denen zusammen lebe, sie jedoch Unterhalt für beide Kinder bekommt, hat das sicher keine Auswirkungen für mich oder ?

mit dem Unterhalt der Kinder Deiner neuen Partnerin hast Du nichts zu tun. Im Mangelfall (der hier offensichtlich nicht vorliegt) könnte Dir jedoch eine Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben angerechnet werden, die Deinen Selbstbehalt nach unten drückt.

Außerdem muss ich in 3 Monaten mein Bafög zurückzahlen, dass hat sicher auch keine Auswirkungen oder ?

doch, das könnte eine unterhaltsrechtlich relevante Zusatzbelastung sein, die Dein Netto schmälert und Dich - je nach Betrag - in der DDT eine Stufe tiefer drückt. Aber da geht es dann nur um ca. 15 bis 20 EUR pro Monat; wirklich bedeutsam ist das nicht.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 17:07
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

vor ca. 4  Jahren (2005) hat meine Ex mich aufgefordet, ihr, meine Lohnunterlagen zu schicken.
Das habe ich nicht gemacht und sie gebeten, dass mich bitte das Jugendamt anschreiben möchte, denen schicke ich meine Unterlagen gerne zu. Damals hatte ich monatlich 250 Euro bezahlt.
Sie hat sich dann gleich einen Anwalt genommen, was ich dann auch tun mußte, der hat mir dann mitgeteilt, dass ich 228 Euro zahlen muß. Sie wollte damals 396 Euro. Ich habe damals 1290 Euro verdient.
Nach ca. 3/4 Jahr hat sie dann Klage beim Gericht eingereicht, daraufhin habe ich einen Titel über 100% eingerichtet. Für das Gericht war das OK, sie hat dann weiter dem Gericht ca. 12 Monate lang geschrieben, das die mich prüfen sollen usw. usw.. Anfang 2007 hat das Gericht dann die Klage abgewiesen, mit der Begründung das zu keinem Zeitpunkt Grund für eine Anklage bestand.
Nun ist meine Tochter 12 geworden, ich zahle seit 2 Monaten diese 295 Euro. Vor ca. 2 Wochen hat sie mich wieder angeschrieben und möchte wieder meine Lohnunterlagen haben, die ich ihr natürlich nicht zuschicke, maximal dem Jugendamt.

Tja, dass ich meine Geschichte...

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 17:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wat für ein Kinderkram,

ihr stehen als gesetzliche Vertreterin die Unterlagen zu Prüfung zu.

Gut, wenn du max. dem JA Auskunft gibts, ok, aber dir ist dabei hoffentlich auch klar, das sie dort die Unterlagen auch einsehen darf *g*

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 17:38
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

grundsätzlich habe ich auch kein Problem damit, dass sie die Unterlagen sehen darf.
Mir geht es nur darum, dass eine korrekte Berechnung gemacht wird und die kann sie als Person nun mal nicht, dazu fehlen ihr die Kenntnisse und Ihre damalige Anwältin hatte wohl auch nicht so richtig Plan.
Ansonsten wären ja nicht die Differenzen aus zwischen 396 Euro und 228 Euro rausgekommen  😉
Naja mal schauen was bei rauskommt.... Evtl. ruf ich das JA vorher an und schicken denen gleich die Unterlagen.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 17:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Matthias,

Deine Ex muss das nicht über's Jugendamt abwickeln; sie könnte (nach vergeblichem Versuch, sie direkt bei Dir zu bekommen) die Unterlagen auch über einen Anwalt anfordern (lassen). Und diesen Anwalt bezahlst dann Du.

Was ist denn so geheimnisvoll an Deinen Einkünften? Wie Tina schon schrieb: Wenn es Deiner Ex um die Zahl am unteren Ende der Lohnabrechnung geht, sieht sie die auch beim Jugendamt. Sie ist die gesetzliche Vertreterin Eurer Tochter und als solche berechtigt, alle zwei Jahre Auskunft über Dein Einkommen zu verlangen bzw. entsprechende Unterlagen einzusehen.

Just my 2 cents
Martin

PS: ***edit:

Mir geht es nur darum, dass eine korrekte Berechnung gemacht wird und die kann sie als Person nun mal nicht, dazu fehlen ihr die Kenntnisse und Ihre damalige Anwältin hatte wohl auch nicht so richtig Plan.

aber Du glaubst, das Jugendamt könnte das "richtiger"? Wovon träumst Du nachts? 😉


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AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sofern beim JA keine Unterhaltsbeistandschaft besteht, wird das JA nicht tätig werden.

Da ja wohl in der Vergangenheit eine Klage lief, wird es keine Beistandschaft geben.

Du kannst zwar einen Titel beim JA errichten lassen, aber die berechnung wird nur auf Antrag der KM gemacht 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 18:07
(@maximus_d_m007)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

tolle Antwort Martin... Hast du meine Vorgeschichte oben nicht gelesen ?!?!
Damals wollte sie 168 Euro mehr und die waren nicht berechtigt... Auf die unqualifizierten Äußerungen kann ich gerne Verzichten.
Mir geht es nur darum, dass das ganze Theater nicht wieder von vorne beginnt.
Wenn du glaubst, dass das Jugendamt nicht eine korrekte Berechnung ausführen kann, glaubst du etwa, dass das dann meine EX kann ?!?!

Ansonsten bitte ich nur um ordentliche Kommentare und keine dummen Äußerungen, nach 8 Jahren Trennung und dauernden Stress ist meine Geduld langsam am Ende.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 18:14




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