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Unterhalt

 
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

ich bin neu hier und habe mal eine Frage wegen der 17 Tochter aus 1 Ehe meines Mannes.

Es besteht ein unbegrenzter Unterhaltstitel.

Die Tochter wohnt seit 2 Jahren in einer Pflegefamilie .

Seit 01.08.2009 macht Sie eine Ausbildung und Verdient ca 395 Euro.

Nun meine Frage:

Kann mir jemand sagen ob die Ausbildungsvergütung bei meinen Mann mit angerechnet wird und was passiert wenn die Tochter 18 Jahre alt wird.

M.f.G

Claudia


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2009 11:03
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen und Willkommen,
für eine passende Auskunft mußt Du bitte noch mitteilen, ob der Unterhaltsanspruch statisch oder dynamisch tituliert ist.
Mit unbegrenzt meinst Du sicher ohne Altersbeschränkung. Damit kann seine Tochter dann ab Erreichen des 18. Lebensjahres Ansprüche aus dem Titel vollstrecken lassen.

Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2009 12:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Claudia,

ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig (hier eigentlich jetzt schon, da das Kind ja in einer Pflegefamilie lebt. Warum eigentlich nicht bei euch??).
Der Anspruch des Kindes bemisst sich am Einkommen der Eltern. Das Einkommen des Kindes wird reduziert um eine Pauschale von 90 Euro auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Der verbleibende Bedarf wird auf die Eltern verteilt, nach Quote ihres Einkommens und unter Berücksichtigung des KG.

Der bestehende Titel muss gefordert werden. Wird er nicht herausgegeben, muss er herausgeklagt werden, Dein Mann kann dann m. W. Vollstreckungsschutz beantragen, damit nicht durch diesen Titel gepfändet werden kann.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2009 12:07
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

hallo till

es ist ein dynamischer titel
mein mann zahlt den unterhalt an das jugendamt oder besser gesagt die kosten für die pflegefamilie ,
seine exfrau zahlt nichts
wir selber wohnen nur in einer kleinen 2 zimmer wohnung damit er bis jetzt den unterhalt zahlen konnte
ich selber bin nach langer schwerer krankheit nicht mehr arbeitsfähig so das wir nur noch vom gehalt meines mannes leben oder besser gesagt überleben müssen ( intressiert aber nicht dem JA)

weiss jemand was passiert wenn sie nächstes jahr 18 jahre wird und noch immer bei der pflegefamilie wohnt??

muß sie dann ihre bedürftigkeit nachweisen ?oder stellt das JA  weiter Forderung ?

wird das lehrlingsgehalt eigentlich angerechnet ?

würde über jeden rat dankbar sein

lg  claudia


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2009 12:35
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Kann keiner Helfen?????????


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2009 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Claudia
Was gefällt dir denn an den bisherigen Antworten nicht?
Da steht doch eigentlich schon alles drin!

Ab 18 muss sie ihre Bedürftigkeit neu belegen und Unterhaltsansprüche gegen Vater und Mutter geltend machen.

Das JA hat dann nichts mehr zu melden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2009 19:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Claudia,

Kann keiner Helfen?????????

wie kommst Du auf "keiner"? Und was fehlt Deiner Ansicht nach denn noch? Wenn Du die Antwort von Userin Lausebackesmama lesen würdest: Dort steht alles Wesentliche drin.

Umsetzen musst Du das Gelesene allerdings selbst; vatersein.de ist ein Internet-Forum, aber kein Dienstleistungsbüro.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2009 20:00
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

und was ist mit den Kosten der Pflegefamilie

M.f.G

Claudia


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2009 23:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Claudia,

kannst Du die Frage etwas präzisieren? Der Unterhalt der Tochter muss beziffert werden und richtet sich nach ihrem Bedarf und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Sollte da was "offen" bleiben, bleibt es dann wohl am Staat hängen.

Eins noch zu Deinem "Untertitel": Du hast da eins vergessen. Es müsste heißen:
"Das Leben als 2. Ehefrau ist hart, ungerecht und ich habe es mir selber so ausgesucht!"  😉

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2009 23:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und was ist mit den Kosten der Pflegefamilie

Warum lebt das Kind in einer Pflegefamilie?
Ist es krank?
Ein Volljähriger braucht keine Pflege.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2009 23:30




(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Wenn Sie eine eine Ausbildung begonnen hat, kann die Ausbildungsvergütung angerechnet werden Aber nicht KU-Ausbildungsvergütung ! . Falls das noch nicht passiert ist, beantragen!
Und wenn die Ausbildung zu Ende ist seid Ihr frei ! Ausser Sie kann schwerwiegende Umstände Nachweisen, aber Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung reicht dafür nicht aus!
War beim Arbeitskollegen so !

@LBM
Das gfällt mir was du sagst mit der zweit Frau, aber geteiltes leid ist halbes leid:-) 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2009 10:05
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Claudia!

Kann mir jemand sagen ob die Ausbildungsvergütung bei meinen Mann mit angerechnet wird und was passiert wenn die Tochter 18 Jahre alt wird.

Die Ausbildungsvergütung wird in diesen Fall nicht von euren gezahlten "Unterhalt" (in euren Fall zahlt ihr einen Kostenbeitrag) abgezogen, sondern von den Kosten,  welche entstehen durch die Pflegefamilie.

Beispiel:
Kosten Pflegefamilie 1000 Euro
- Ausbildungsvergütung x Euro
= x Euro

Erst wenn x Euro niedriger ist, als euer Kostenbeitrag - erniedrigt sich dieser.

Ab Volljährigkeit kann die Tochter Hilfe für junge Volljährige erhalten und es muss weiter ein Kostenbeitrag geleistet werden.

Nach Volljährigkeit ist aber zu beachten, dass das Kind dir nachrangig ist (siehe § 1609 BGB) - d.h. Selbstbehalt Mann 1100 Euro. Ehefrau hat einen Bedarf von 800 Euro (abzüglich eigenes Einkommen).
Wenn du kein Einkommen hast und dein Mann nicht mehr als 1900 Euro verdient, besteht keine Leistungsfähigkeit mehr für die Volljährige.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2009 12:48
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Nun das nächste Problem,

heute kam Post vom Jugendamt die Tochter meines Mannes wurde fristlos gekündigt weil Sie nicht zur Lehrstelle ging.
Laut Pflegefamilie ist Sie jeden Morgen pünktlich gegangen.

Sie ist faul und denkt nur an Partys und ........

Wie lange muß mein Mann nun die Faulheit unterstützen?.
Der Titel ist leider ungegrenzt.

Bitte um Rat

Claudia


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 15:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich rate in solchen Fällen zu folgendem Vorgehen:
Bis zur Volljährigkeit kann eigentlich nichts getan werden ausser KU zu zahlen, da minderj. Kinder einen grundsätzlichen UH-Anspruch haben. Mit Volljährigkeit jedoch ändert sich das. Dann hat das Kind nachzuweisen, dass es sowohl bedürftig als auch berechtigt ist. Dies könnt ihr per Auskunftsersuchen feststellen lassen. Anschliessend kann Abänderung oder herausgabe des Titels verlangt werden, zur Not gerichtlich.
Eltern schulden nämlich UH erst einmal lediglich für Schule und einen berufsqualifizierenden Abschluss, aber nicht für's Rumgammeln.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 16:16
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Antwort,

dachte schon mein Mann muß ewig zahlen.
Also ab 18jahre den Titel anfordern.

Vielleicht kommt Sie ja doch noch auf den richtigen Weg wir hoffen es jedensfalls.

M.f.G

Claudia


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 16:23
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe das Thema eben bei Honeybo verfolgt und hat mir nun weitergeholfen.

Die Tochter wird im Mai 18 und das JA fordert Leistungen nach § 33 SGB VIII.

Habe gerade mal gelesen was da steht es ist die Rede von Kinder und Jugendlichen,

heißt das also auch ab 18 nicht mehr??

Von einen § 42 wie bei honeybo steht nix im Schreiben.

m.f.g

Claudia


Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 13:33