Unterhalt: Unterhal...
 
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Unterhalt: Unterhaltsschulden und gezahlter Unterhalt

 
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo da draussen,

ich habe mal eine Frage zur Unterhaltszahlung - doch vorab die Geschichte dazu:
Ich war von Dez 08 bis Jun 09 arbeitssuchend. In der Zeit habe ich ein Teil des Arbeitslosengeldes und das Geld aus dem 165 € Job an die Unterhaltsvorschusskasse monatlich zurückgezahlt.

Anfang August habe ich das erste Mal wieder Unterhalt gezahlt. Wie schaut das nun aus mit den angefallenen Unterhaltsschulden und den monatlichen Unterhaltszahlungen? Bleiben wir Väter einfach auf den Unterhaltsschulden sitzen, (um den höchstmöglichen Unterhalt zu zahlen) oder darf ein Teil zur Tilgung der Unterhaltsschulden genutzt werden, solange der Mindesunterhalt gezahlt wird?

Danke für Eure Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 21:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo WE-Papa,

der laufende KU geht immer vor der Tilgung der Unterhaltsschulden.

Der nun anfallende KU wird ja nach deinem derzeitigen Einkommen berechnet. Den mußt du dann auch in dieser Höhe zahlen. Die Rückzahlung der Schulden läuft dann parallel.

Das heißt aber auch, das eine aktuelle Berechnung vorliegen muß.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 21:52
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Auskunft. Meinst du eine aktuelle Lohnabrechnung? Oder was meinst du mit Berechnung?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2009 22:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja ich meinte das mit den aktuellen Abrechnungne der zukünftige KU berechnet werden muß.

Da du ja länger arbeitslos warst wird dann nicht mit den vergangenen 12 Monaten gerechnet, sondern mit 2 oder 3 Abrechnungen des aktuellen Arbeitsplatzes.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 22:33