Hallo zusammen,
meine Frau ist vor 2 Monaten heimlich aus der Whg ausgezogen... "Wir verstehen uns nicht mehr..." also nichtiger Anlass und ich denke, sie hat´s lange geplant.
Neben dem Kindsunterhalt, den ich wegen der Verschleppung der Kleinen erstmal verweigerte, inzwischen aber zahle, kommt jetzt auch noch der Unterhalt für die noch Ehefrau... Sie arbeitet und kriegt ca. 1500 netto... will mir das aber nicht sagen... hat nach meinen letzten Infos 2 Jobs im Institut und schon gleich die gemeinsame Veranlagung der Steuerklassen zu ihren Gunsten geändert.
Die Anwältin will Vorjahres-Lohnstreifen - da ist aber die falsche Steuerklasse drauf... seit 2 Monaten mach ich genau 2592.- je Monat ausserdem ist noch ein Bonus über 5.000 zu erwarten....
Also 36K für 2014 sind zu erwarten, im Monat also 3024.-, KU zahle ich im Monat 291.-
Was darf ich an die KM abtreten?
Deren Anwältin lauert schon und gibt mir Zeit bis 15.5. für die Unterlagen....
Könnt ihr helfen?
Liebe Grüße,
ric
Moin Ricochet,
im anderen Thread schriebst DU:
Gestern kam ein Einschreiben, da will die Anwältin der Ex 270.- für meine Tochter und 480.- für meine Ex....
Hat sie da eine Berechnung mitgeliefert ?
Wie kommen die 291 EUR (bzw. die Forderung 270 EUR) zustande ?
Bei 3.000 EUR netto wäre EK-Stufe 5 der DDT anzunehmen, was bei einem 3jährigen Kind 289 EUR entspräche.
Aber der Reihe nach:
- Auskunft erteilen (nur darum geht es derzeit): Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, ggf. Einkommensteuerbescheid, Abzugspositionen (s.u.).
- Konkrete Forderung abwarten.
Unter Zugrundelegung der Einkommensverhältnisse und aufgrund dessen, dass Ihr verheiratet seid, wirst Du um Zahlungen für Deine Ex nicht umhinkommen.
Auch die 480 EUR erscheinen nicht überhöht.
Nur mal ein grober Cross-check:
3000 ./. 291 KU = 2.709 EUR (Basis für Trennungsunterhalt)
2709 - 1500 * 3/7 = 518 EUR
Dein EK und das der Ex (vor einer Einkommensauskunft wird auch sie sich nicht drücken können) wären vor einer genaueren Berechnung zu bereinigen.
I.W. durch Berufsbedingten Aufwand und ggf. vorhandene Altersvorsorge.
Wohneigentum ist nicht vorhanden, oder ?
Hast Du weitere Unterhaltspflichten ?
Ich weiß, dass ich Deinen Nervenzusammenbruchszustand nicht wirklich verbessere, aber:
In puncto Unterhalt solltest Du Dich zunächst einmal glücklich schätzen, dass Deine Frau trotz zu betreuendem Kleinkind zumindest eine 3/4-Stelle inne hat.
Wichtiger als eine auf den Cent genaue Berechnung des TU wäre mir die Perspektive, wann Du die Zahlungsverpflichtung für Ex los wirst ...
... insofern zunächst einmal:
Zeige Dich kompromissbereit, fordere aber auch von Deiner Ex Kompromissbereitschaft.
... das soll nicht heissen, dass Du Dich über den Tisch ziehen lassen sollst.
Ob eine einvernehmliche Einigung auf finanzieller Ebene möglich ist, lässt sich schwer abschätzen.
Auch wenn der Apfel ein bißchen saurer sein könnte, kommt diese in aller Regel günstiger als wenn Anwälte mitmischen.
Gruß
United
Moin
Und gebe bitte (nochmal?) das zuständige OLG an, um den abzugsfähigen Erwerbsanteil bei BU/EU beurteilen zu können. Ebenso definiere klar Deine Abzugspositionen. Mir z.B. ist nicht klar, ob besagte 36k Netto Jahreseinkommen bereits bereinigt sind.
Das gleiche gilt für die 1500€ Deiner DEF.
Ausgehend von den geforderten 291€ KU kann es sich nur um ein Kind zw. 6-11 Jahre handeln, und Du bist in der Einlommensklasse 2 = 1501-1900€ bereinigtes Neto eingestuft worden. Bei 36k Jahreseinkommen und 2 UH-Berechtigten kann ich das schwer nachvollziehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie
Ausgehend von den geforderten 291€ KU kann es sich nur um ein Kind zw. 6-11 Jahre handeln, und Du bist in der Einlommensklasse 2 = 1501-1900€ bereinigtes Neto eingestuft worden. Bei 36k Jahreseinkommen und 2 UH-Berechtigten kann ich das schwer nachvollziehen.
Ich gehoere da rein: . net/Mon.: 2.701,- bis 3.100,- daher 381.- (Kind bis 5 Jahre), müsste also 92.- KiGe abziehen... = 289.- KU, right?
Danke und Gruß,
ed
Formatierung etc. korrigiert
Moin Ricochet,
im anderen Thread schriebst DU:Hat sie da eine Berechnung mitgeliefert ?
Wie kommen die 291 EUR (bzw. die Forderung 270 EUR) zustande ?
AW: Die RA ging 2300.- net/Mon. aus
Bei 3.000 EUR netto wäre EK-Stufe 5 der DDT anzunehmen, was bei einem 3jährigen Kind 289 EUR entspräche.
AW: genau!
Aber der Reihe nach:
- Auskunft erteilen (nur darum geht es derzeit): Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, ggf. Einkommensteuerbescheid, Abzugspositionen (s.u.).
- Konkrete Forderung abwarten.Unter Zugrundelegung der Einkommensverhältnisse und aufgrund dessen, dass Ihr verheiratet seid, wirst Du um Zahlungen für Deine Ex nicht umhinkommen.
Auch die 480 EUR erscheinen nicht überhöht.
AW: RA geht von 500.- für die Ex aus.... und will das schon mal gleich bei ihr aufs Konto
Nur mal ein grober Cross-check:
3000 ./. 291 KU = 2.709 EUR (Basis für Trennungsunterhalt)
2709 - 1500 * 3/7 = 518 EURDein EK und das der Ex (vor einer Einkommensauskunft wird auch sie sich nicht drücken können) wären vor einer genaueren Berechnung zu bereinigen.
I.W. durch Berufsbedingten Aufwand und ggf. vorhandene Altersvorsorge.
AW: ich hab ne Lebensversicherung laufen, 220.-/Monat, kann ich die irgendwo abziehen?
Wohneigentum ist nicht vorhanden, oder ?
NEIN
Hast Du weitere Unterhaltspflichten ?
NEIN
Ich weiß, dass ich Deinen Nervenzusammenbruchszustand nicht wirklich verbessere, aber:
In puncto Unterhalt solltest Du Dich zunächst einmal glücklich schätzen, dass Deine Frau trotz zu betreuendem Kleinkind zumindest eine 3/4-Stelle inne hat.
Wichtiger als eine auf den Cent genaue Berechnung des TU wäre mir die Perspektive, wann Du die Zahlungsverpflichtung für Ex los wirst ...
... insofern zunächst einmal:
Zeige Dich kompromissbereit, fordere aber auch von Deiner Ex Kompromissbereitschaft.
... das soll nicht heissen, dass Du Dich über den Tisch ziehen lassen sollst.
Frage: d.h. sie muss auch ihr Einkommen darlegen, right? Sie hat sich aber letztens noch geweigert... sie hatte vor kurzem noch 2 jobs -jetzt angeblich nur noch eine
30h Stelle.... wie kann ich sicher gehen, dass sie mich nicht verarscht und doch weiter 2 Jobs macht, also 30h +? Das kann ich doch hoffentlich einfordern in Form einer
Kündigungsbescheinigung des ehem. Arbeitgebers bezüglich der beendeten Tätigkeit oder?
Vielen Dank!
ed
Ob eine einvernehmliche Einigung auf finanzieller Ebene möglich ist, lässt sich schwer abschätzen.
Auch wenn der Apfel ein bißchen saurer sein könnte, kommt diese in aller Regel günstiger als wenn Anwälte mitmischen.
Da misch ja schon ein RA mit, nämlich ihrer. Muss / soll ich mir auch einen nehmen?
das ist alles ein Albtraum, ich werde wohl meine Whg verlieren....
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Edit: bitte mach Dich im Testforum mit der Zitierfunktion vertraut
Hab nochmal genau geschaut und gerechnet... ich komme auf 3800 net im Monat....
Das wird teuer... sch....
Kann ich die LV abziehen und BaföG - Rückzahlung auch?
Moin Ricochet,
im anderen Thread schriebst DU:Hat sie da eine Berechnung mitgeliefert ?
Wie kommen die 291 EUR (bzw. die Forderung 270 EUR) zustande ?
Bei 3.000 EUR netto wäre EK-Stufe 5 der DDT anzunehmen, was bei einem 3jährigen Kind 289 EUR entspräche.Aber der Reihe nach:
- Auskunft erteilen (nur darum geht es derzeit): Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, ggf. Einkommensteuerbescheid, Abzugspositionen (s.u.).
- Konkrete Forderung abwarten.Unter Zugrundelegung der Einkommensverhältnisse und aufgrund dessen, dass Ihr verheiratet seid, wirst Du um Zahlungen für Deine Ex nicht umhinkommen.
Auch die 480 EUR erscheinen nicht überhöht.Nur mal ein grober Cross-check:
3000 ./. 291 KU = 2.709 EUR (Basis für Trennungsunterhalt)
2709 - 1500 * 3/7 = 518 EURGruß
United
Ich hab nochmal genau gerechnet und mit Schrecken bemerkt, dass ich den Bonus vergessen hatte.... demnach hab ich im letzten Jahr nun aber 3800.- verdient!
Das würde bedeuten:
3800 ./. 432 KU = 3396 EUR (Basis für Trennungsunterhalt)
3405 - 1500 * 3/7 = 816 EUR
Warum eigentlich 3/7
Stimmt die Berechnung?
Moin Ricochet,
zunächst kurz ein Hinweis zum Zitieren:
Wenn Du auf Zitat einfügen klickst, lösche den Teil, auf den Du Dich nicht beziehst, heraus ... wie Tante Edit Dir schon mitteilte, werden Vollzitate nicht gerne gesehen (und verstoßen gegen die Nutzungsregeln).
Warum eigentlich 3/7
Oldie hatte Dich weiter oben um Info bezüglich zuständigem OLG gebeten.
Da Madame mit Kind nunmehr in Wedel wohnt, müsste das m.E. das OLG Schleswig sein.
<Hier> findest Du die entsprechenden Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
.... demnach hab ich im letzten Jahr nun aber 3800.- verdient!
Das war dann aber mit Steuerklasse 3, oder ?
Bonus ist so eine Sache, wenn der regelmäßig (und in der Höhe konstant) anfällt, dann wird der absehbar zu 100% in die Berechnung einfliessen.
Kann ich die LV abziehen und BaföG - Rückzahlung auch?
Lebensversicherung gehört zur Altersvorsorge. Diese kann bis zu 4% vom Brutto in Abzug gebracht werden.
Da Dein Gehalt in einer Region liegt, wo die Beitragsbemessungsgrenze zur RV ziehen könnte, kann es in Deinem Fall sein, dass Du auch mehr als diese 4% abziehen kannst.
Auch die BAföG-Rückzahlung sollten als eheprägende Schulden berücksichtigt werden.
Das OLG Schleswig kennt keine Pauschalberücksichtigung von berufsbedingtem Aufwand. So Du aber ne HVV-Monatskarte oder anderes hast kannst auch das berücksichtigt werden.
Was verlangt die RAtte derzeit konkret ?
Anspruch auf Auskunft besteht zweifelsohne, dieser Aufforderung solltest Du also Folge leisten.
In Anbetracht der von Dir geschilderten Einkommensverhältnisse wirst Du absehbar auch nicht um TU umhin kommen.
Da die derzeitige Forderung eher das untere Limit darstellt, bin ich geneigt zu sagen, dass Du dieser Zahlung nachkommen solltest.
Meine Meinung:
Antwort:
- Einkommensauskunft (die letzten 12 Gehaltsabrechnungen)
- Offenlegung der Einkommensverhältnisse KM fordern
- Vorabforderung begleichen
- Abwarten, was als Antwort kommt (tendenziell wird es auf eine Nachforderung auch für April hinauslaufen)
- Berechnung prüfen
- Je nachdem wie die Antwort aussieht, einen Anwalt konsultieren
Wenn die RAtte "vernünftig" rechnet, kann man - zumindest beim TU/KU - die Anwaltskosten sparen.
Allzu große Hoffnung solltest Du darauf nicht haben.
Da es aber nicht in Deiner Hand liegt, solltest Du Dir auch keine schlaflosen Nächte bereiten ...
Je nachdem, wie Dein Verhältnis zur DEF aktuell ist, kannst Du auch nochmal - mit den neuen "erschütternden" Erkenntnissen ausloten, ob sie ihre Anwältin nicht zurückpfeift und ihr Euch unter vier Augen auf Summe x einigen könnt ...
Gruß
United
