Hallo Forengemeinde,
bin neu und hoffe auf Hilfe und Tips.
Der Titel sagt es schon, ich häng am Haken. 😡
Kind ist 8, Exe hat Sorgerecht.
Trennung in Schwangerschaft, ich war noch nicht bereit für Nachwuchs.
Das stellte sich später aber ein.
Exe hatte diese Beistandschaft und UVS.
Staat zahlt wohl nicht mehr und nun ment ihr Herr Anwalt,
ich habe genug Zeit gehabt mir ne andere Arbeit zu suchen um
meinen Pflichten nachzukommen. :rofl2:
Ich arbeite ja auf 400 € und bezieh Stütze.
Frau Exe geht es super mit ihrem neuen Mann.
Eigenheim und Hund. Arbeiten tut Exe auch. Friseur will
bezahlt werden.
Nun hab ich gegoogelt und irgendwie was von fiktiven Einkommen gelesen.
Aber ich hab nur nen 1000er im Monat, da kann ich nix abgeben.
Wieso klagt sie? Das muss sie doch wissen.
Hat sie eine Chance?
Können die mich zu nem 2. Job verdonnern?
Kind und Exe haben echt genug Geld!
Besten Dank!
Hi,
nein, sie können dich natürlich nicht zwingen. Aber ein Gericht kann dir schlicht und einfach unterstellen, dass du x € verdienen könntest und dir, wenn du eben nur auf 400 € Basis jobbst, deinen SB kürzen.
Im Endeffekt kann das Gericht den Mindestunterhalt ausurteilen, den du dann zahlen musst.
Es ist egal, ob der neue deiner Ex genügend Geld hat. Du und die KM sind für euer Kind verantwortlich. D.h. das auch du deinen Teil dazu beitragen solltest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank, Tina.
Das können die wirklich machen?
Weisst, ich bin Freiberufler. Mal verdiene ich 300€ und mal mehr.
Wie ich so gebraucht werde. Da kann ich ja nix für, wenn Chef mich nicht
braucht.
Ich musste beim JA jeden Monat mindestens 10 Bewerbungen abliefern,
mit Ablehnungsschreiben. Und jetzt geht der Stress weiter.
Und was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
Meinem Kind geht es schon gut.
Nuja,
du unterliegst eben der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass du alles unternehmen musst, um den Mindestunterhalt zu sichern (dabei ist es egal, ob es dem Kind durch andere gut geht.). Ob du dabei den Gürtel enger schnallst, dir einen Nebenjob (Zeitungen austragen, Regale einräumen...) suchst oder einen gänzlich anderen Job bleibt dir überlassen.
Wenn es ein Urteil gibt ist es vollstreckbar und damit kann gepfändet werden. Du könntest dann auch wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt werden. Das führt im schlimmsten Fall (wobei ich da keinen kenne) zu einem netten Aufenthalt unter staatlicher Aufsicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Querulant,
Exe hatte diese Beistandschaft und UVS. Staat zahlt wohl nicht mehr
Natürlich nicht, und es hätte dich nur geringe Mühe gekostet herauszufinden, dass Unterhaltsvorschuss für höchstens 72 Monate gezahlt wird. Kind ist acht Jahre, und da du offenbar von Anfang an nicht "bereit" gewesen bist, sind diese 72 Monate inzwischen logischerweise abgelaufen. Man braucht keinen Taschenrechner, um zu diesem Ergebnis zu kommen ...
und nun ment ihr Herr Anwalt, ich habe genug Zeit gehabt mir ne andere Arbeit zu suchen um meinen Pflichten nachzukommen.
Das meint nicht nur ihr Herr Anwalt, das meine z.B. auch ich.
Wenn du lieber 'ne andere Antwort von mir hören möchtest, dann nenne mir bitte den triftigen Grund, der dich daran hindert, mehr zu verdienen als es mit deinem 400-Euro-Job der Fall ist. Und nö, ich frage das nicht aus persönlicher Neugier - sondern weil du genau diesen triftigen Grund dem Familienrichter wirst verklickern müssen, wenn du weniger zahlen willst als jene 272 Euro, die als "Mindestunterhalt" für ein achtjähriges Kind in der Düsseldorfer Tabelle angegeben sind ...
Um mal gleich mit dem Offensichtlichen anzufangen:
Weisst, ich bin Freiberufler. Mal verdiene ich 300€ und mal mehr. Wie ich so gebraucht werde. Da kann ich ja nix für, wenn Chef mich nicht braucht.
Dieses Argument wird der Familienrichter höchstwahrscheinlich innerhalb von drei Sekunden vom Tisch wischen, indem er dir sagt, dass du dir den "Luxus" dieser Art von Selbstständigkeit nicht leisten kannst, und du dich stattdessen nach einer Festanstellung umsehen sollst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Querulant,
was du uns bitte noch sagen solltest - in welchem Zustand genau ist die Sache denn nun tatsächlich? Im Titel schreibst du, du werdest verklagt; im Text ist "nur" davon die Rede, dass der Anwalt der Kindesmutter irgendwas von dir will. Falls es dir nicht klar ist: Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte! Solange der gegnerische Anwalt dir nämlich nur die üblichen "Liebesbriefe" schreibt, ist das alles nur Vorgeplänkel - erst wenn es wirklich vor Gericht geht, wird die Sache richtig ernst für dich.
Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moment, ich habe doch Anspruch auf Selbstbehalt,den ich gerade so erreiche.
Ich musste mal UVS zahlen, 133€ und gleich 2mal.
Da hatte ich mehr zu tun in der Firma.
Dann wurde es weniger und ich musste nur sagen: Selbstbehalt.
Aber bei einem Unterhaltstitel ist dies anscheinend anders?
Ich habe auch Schulden wegen Studium und UVS.
Ich muss mich immer und überall rechtfertigen, alle wollen nur
Geld.
Es ist nicht fair. Vom Kind habe ich nichts und nun kann ich mir
aussuchen in den Knast zu gehen oder den Tag mit malochen zu
verbringen?
Wie machen das andere Väter? Ist das das los sich in dieser Welt
zu verewigen?
Ich habe Hobbys, ein Haustier und arbeite lieber im Garten und genieße gern
ein Bier am Feuer.
Ich kann nicht 10 Stunden am Tag buckeln, 5 Tage die Woche
Neeeee, das kann die sowas von knicken!
Was kann ich dagegen tun? ????
Die Exe spielte nie mit, machte was sie wollte, Umgsngsboykott
und als ich klagte, hab ich das Umgangsrecht verloren.
Das ist fair ja? Ihre falschen Behauptungen konnte
sie nie beweisen. Aber jetzt hat sie nen Weg gefunden
mich in Knast zu schicken.
Die ganze Helferindustrie ist auf ihree Seite. Und nun
das noch? !
Bitte helft mir und gebt mir einen Tipp. ;(
Lieber Malachit,
der Herr Anwalt von Exe verlangte Belege von mir. Das hab ich ihm nicht
geschickt. Das sieht ja Exe und die kennt den Anwalt privat.
Außerdem kann der nicht fordern, dass ich meine Privatsphäre verletze. :note:
Dann kam ein Brief, dass er nun klagt. Von 272€ ist tatsächlich die Rede!!!!!!
Dann kam ein Brief vom Gericht, die wollen nun die Belege. Hab ich geschickt!
Muss ich bei Gericht antanzen oder entscheiden die das so?
Wie machen das andere Väter? Ist das das los sich in dieser Welt
zu verewigen?
Ich habe Hobbys, ein Haustier und arbeite lieber im Garten und genieße gern
ein Bier am Feuer.
Ich kann nicht 10 Stunden am Tag buckeln, 5 Tage die WocheNeeeee, das kann die sowas von knicken!
Wie andere Väter das machen? Indem sie arbeiten gehen. Und einige haben neben den getrennten Kindern auch neue Partner mit neuen Kindern und schaffen es auch. Für solche Aussagen wirst du hier nicht unbedingt Tipps.
Es ist nun mal so, das du der Vater bist und damit unterhaltspflichtig, wenn du das Kind nicht betreust. Und da du Hartz IV beziehst, liegt dein Selbstbehalt bei 800 €.
A life lived in fear is a life half lived
Nun werde doch nicht böse.
Ich bin ein schwieriger Mensch und sehe manches anders, das gilt es zu akzeptieren.
Danke.
Dem Kind geht es so. Der Stiefvater arbeitet 60-80 Stunden die Woche. Schön blöd.
:knockout: :knockout: :knockout:
Aber danke für den Tipp, werde weniger arbeiten, weniger Stütze dass
ich auf 800€ komme und dann können die mir garnix. :phantom:
Ich sehe das so, Stiefvater plustert sich als Papa auf.
MEIN KIND NENNT IHN PAPA. Wisst ihr wie mich das verletzt???????
Ich habe natürliche Rechte als Vater, die mir von der weiblichen
Helferindustrie genommen wurden.
Jugendamt, Umgangspflegerin, Richterin und Therapeutin meiner
Tochter.
Jedenfalls soll der Typ auch meine Pflichten bekommen,
erchat seit 8 Jahren meine Rechte. Und meine Frau.
Meine Familie! !!!
Hallo Querulant,
Die Exe spielte nie mit, machte was sie wollte, Umgsngsboykott
und als ich klagte, hab ich das Umgangsrecht verloren.
Unter diesen Randbedingungen:
Bitte helft mir und gebt mir einen Tipp.
Südost-Asien, oder Süd-Amerika.
Dafür bist du allerdings hier im falschen Forum. Eventuell ziehst du als alternative oder zusätzliche Informationsquelle das Forum der Trennungs-FAQ in Betracht, oder du bemühst die Suchmaschine deiner Wahl mit der Frage, wie "Leutnant Dino" mit solchen Problemen umzugehen pflegt.
Besonders schön sind solche, ähm, Lösungen allerdings nicht. Kommen wir also zurück zu jenen Themen, bei denen dieses Forum ggf. verhindern kann, dass du all zu heftig in das offene Messer rennst; denn was du anscheinend vorhast, funktioniert vor einem deutschen Familiengericht nun mal nicht (streng genommen ist letztere Aussage allerdings nur meine ganz persönliche Meinung zum Thema).
der Herr Anwalt von Exe verlangte Belege von mir. Das hab ich ihm nicht
geschickt. Das sieht ja Exe und die kennt den Anwalt privat.
Außerdem kann der nicht fordern, dass ich meine Privatsphäre verletze.
Das ist soweit korrekt, denn der Anwalt selbst kann dich zu genau gar nichts zwingen. Allerdings, damit hast du natürlich unmittelbar das provoziert, was gerade anläuft, nämlich, dass sich die Kindesmutter und ihr Anwalt jetzt ans Gericht wenden.
Dann kam ein Brief, dass er nun klagt. Von 272€ ist tatsächlich die Rede!!!!!!
Das ist nicht verwunderlich, denn das steht genau so in der Düsseldorfer Tabelle, die sozusagen der Goldstandard bei der Festlegung des Unterhalts ist.
Schon mal als Hintergrundinfo: Wenn du weniger zahlen willst als diese 272 Euro, dann willst du auf eine Mangelfallberechnung hinaus. Mangelfall heißt, dass jemand definitiv nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt für sein Kind / seine Kinder zu erwirtschaften, auch nicht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass einen Unterhaltzahler hinsichtlich seiner minderjährigen Kinder i.d.R. eine erhöhte Erwerbsobliegenheit trifft. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch, genauer gesagt BGB §1603, und schau dir dort bitte insbesondere Absatz (2) an.
Dann kam ein Brief vom Gericht, die wollen nun die Belege. Hab ich geschickt!
Nun denn, dann ist immerhin unzweifelhaft klar, dass die Sache inzwischen vor Gericht liegt.
Üblicherweise dürfte es dann zu einer mündlichen Verhandlung kommen; hol' dir also als Geringverdiener ggf. schon mal einen Beratungsschein für eine anwaltliche Vertretung und schau mal, ob du einen Anwalt findest, der dich auf Basis von Verfahrenskostenhilfe vertritt. Macht nicht jeder Anwalt gleich gerne, frag' also lieber gleich am Anfang, wenn du einen Termin zu vereinbaren versuchst.
Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Querulant,
eine Klarstellung, Gartenfreund:
Ich habe natürliche Rechte als Vater (...)
Das ist die eine Hälfte der Wahrheit. Die andere Hälfte der Wahrheit lautet: Du hast natürliche Pflichten als Vater, und deinen eigenen Angaben zufolge hattest du von Anfang an und bis auf den heutigen Tag herzlich wenig Neigung, diesen Pflichten nachzukommen.
Ich kenne deine Vorgeschichte nicht, und kann demnach nicht beurteilen, was zuerst da war: Die Umgangsverweigerung, oder die Unterhaltsverweigerung. Ist aber juristisch betrachtet auch egal, denn in den Augen der Justiz besteht da kein Zusammenhang:
- Unterhalt ist auch ohne Umgang zu zahlen
- Umgang ist auch ohne empfangene Unterhaltsleistungen zu ermöglichen
Im aktuellen Verfahren geht es also um den ersten der beiden Punkte; der zweite Punkt steht dabei nicht zur Debatte, dafür müsstest du, ähnlich wie damals, ein anderes, nämlich ein Umgangsverfahren anleiern.
Wobei mich das Ergebnis des damaligen Umgangsverfahrens insofern wundert, als dass ein Umgangsverfahren normalerweise ein Heimspiel für dich hätte sein müssen; wenn es mit einem Umgangsausschluss endete, dann muss in dem Verfahren schon so einiges schiefgegangen sein. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob du es mit einer besonders hinterhältigen Gegenseite zu tun hattest - oder ob du in dem Verfahren einfach nur du selbst gewesen bist. Denn, um jetzt mal ganz offen zu reden: Wenn du damals vor Gericht mit einer ähnlichen Haltung aufgeschlagen bist, wie du sie hier in deinen Beiträgen an den Tag legst, dann dürfte allein dies bereits ein gut Teil deiner damaligen Niederlage erklären.
Jedenfalls soll der Typ auch meine Pflichten bekommen,
erchat seit 8 Jahren meine Rechte. Und meine Frau.
Wenn er deine Pflichten bekommen soll, dann mach' den Vorschlag, dass er das Kind adoptiert. Ob er und die Mutter auf diesen Vorschlag eingehen, das liegt natürlich nicht in deiner Hand; aber eine Adoption hätte die folgenden Vorteile: Du bist sämtliche Pflichten los - und sie sind dich los.
Möglicherweise ist dies in diesem speziellen Fall eine Lösung, mit der beide Seiten verdammt gut leben können ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Adoption, dass würde Exe gefallen. Kommt also nicht in Frage. :rofl2:
Die hat mich in der Schwangerschaft schon aussen vor gelassen.
Hatte angeblich Angst vor mir. Dann zog sie in ihre Heimat, der
erste Schritt zur Entfremdung!
Ich wollte immer präsent sein und eine gute Beziehungen zu meinem
Kind haben. Ich hatte schon mal regelmäßig Umgang, aber nur ein paar Stunden.
Meine Tochter ist dickköpfig und wollte immer zu Mama.
Immer nur Gemecker, ich hätte keine Kleidung gewechselt und doch nach
17 Uhr Süßigkeiten gegeben. Soll sie doch sehen wie sie sie zum Schlafen bekommt.
Ich habe mir bei meinen Umgang nix vorschreiben lassen. Meine Zeit und meine Regeln!
Ich habe ein natürliches Recht am Kind und werde Exe nicht noch Geld in den Rachen werfen.
Ich durfte nicht mal ins Haus, Hausverbot. Weil ich mel ohne
Anmeldung geklingelt hab. Gut, ich habe nen langen Atem. Also laaaaange geklingelt.
Vielleicht verwirkliche ich meine Auswanderpläne.
Und wenn Kind groß ist erzähle ich, dass Mutter gegen Menschenrechte veretoßen
hat.
Entfremdung und Boykott und Lügen. Natürlich hatte sie Hilfe der Helferindustrie.
Väter ohne Rechte wacht auf! !!!!
Danke für die Hilfe. Sie bekommt keinen Cent.
Moin
Nun werde doch nicht böse.
Gaaanz langsam.
Ich bin ein schwieriger Mensch und sehe manches anders, das gilt es zu akzeptieren.
Danke.
Genauso wie andere zu akzeptieren sind, und auch deren Meinung dazu. Denn (z.B.)
Der Stiefvater arbeitet 60-80 Stunden die Woche. Schön blöd.
:knockout: :knockout: :knockout:
diese Beurteilung steht dann Dir genauso wenig zu wie die, welche Du für Dich einforderst, z.B. das eigene Leben frei nach Laune zu gestalten. Ebenso sind die Meinungen anderer hier im Forum dann zu akzeptieren, auch wenn sie von Deinen Vorstellungen mehr als abweichen. Nur weil hier anonym geschrieben wird, stellt das keinen Freibrief dar, eigene Prinzipien zu ignorieren. Das wäre Heuchelei Dir selbst ggü. Und nein, ich behaupte nicht, Du wärst davon befreit, wirklich nicht.
Sehe es doch mal so. Du sagst, es ist Deine Frau, Deine Familie
Und meine Frau.
Meine Familie! !!!
seit 8 Jahren. Mal ehrlich, hast Du 8 Jahre lang abseits der Welt in einer Höhle gepennt?
M.E. ist Dein Kompass nicht nur beziehungstechnisch falsch gestellt, da tickt ein gehörige Portion Selbstverliebtheit und all die anderen Sachen mit.
Gruss Oldie
PS: Lieber Malachit. Erkläre mir bitte das "offene Messer", welches Du hier verortest. Ich sehe hier eher Seppuku aus Selbstgefälligkeit.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin nochmal
Kind ist 8, Exe hat Sorgerecht.
Trennung in Schwangerschaft,
...
und nun ment ihr Herr Anwalt,
ich habe genug Zeit gehabt mir ne andere Arbeit zu suchen um
meinen Pflichten nachzukommen. :rofl2:
Schildere doch bitte, was Du in dieser Zeit unternommen hast, ein Nettoeinkommen von z.B. wenigstens 1350€ zu bekommen. Das waren immerhin 8 Jahre, wo Du das probieren konntest. Mit diesen Nachweisen wäre es Dir vermutlich sogar möglich, dem Ansinnen des RA zu begegnen. Und dann steht eventuell selbst die Rechtssprechung auf Deiner Seite. Aber das ist Ansichtssache, dagibt es sehr differenzierte Auffassungen.
Frau Exe geht es super mit ihrem neuen Mann.
Eigenheim und Hund. Arbeiten tut Exe auch. Friseur will
bezahlt werden.
Irrelevant.
Wieso klagt sie?
Ich vermute mal das sie will, dass Du auch Deiner monetären Verantwortung nachkommst. Und sie kennt Dich, war ja schließlich mal Deine Frau. Nicht nur Bespaßung am WE, sondern echte finanzielle Verantwortung nach 8 Jahren ebenso übernimmst. Du stellst es Dir vielleicht leicht vor, in den übrigen 12 Tagen bei 2-wöchigem Umgang von Fr-So die Aufwendungen für ein Kind zu übernehmen, nur neben dem Zeitfaktor kommen auch jede Menge Aufwendungen hinzu, die richtig ins Geld gehen. Denk mal darüber nach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich bin seit 5 Jahren in der gleichen Firma und habe jeden Monat 10 Bewerbung
geschrieben.
Wegen UVS musste ich das. :crash:
Ich hab mich durchaus bemüht.
Du glaubst es kaum, ich hatte Kind nie über Nacht. Nur wenige Stunden. :gunman:
Moin
Ok. Vielleicht wäre es angebracht, wenn Du mehr Einzelheiten des tatsächlichen, also tagtäglichen Geschehens publizierst. Mir z.B. fällt es verdammt schwer, auch nur einiger Maßen ein wenig "good will" bei Dir zu erkennen. Und glaube mir, auch ich war mal etliche Jahre in der Situation ähnlich wie Du. Null Kohle, jede Menge Forderungen, und perspektivisch Null Chance. Nur - nach 8 Jahren! - so wie Du es schilderst, kann ich nicht glauben, dass es Dir unmöglich war, Einkommen soweit zu erzielen, zumindest Dein eigenes Auskommen zu erwirtschaften. Vielleicht bin ich unbedarft und habe als jetziger Ing., zuvor Techniker, zuvor Facharbeiter, immer - außerhalb der Vollzeitschulen - einen Weg gefunden, meinen eigenen Bedarf und den des gemeinsamen Kindes soweit zu erwirtschaften, dass ein Auskommen gewährleistet war. Und nein, Anfang bis Mitte der 90-er Jahre war das in Ost-Berlin bestimmt kein Selbstläufer. Selbst das AA hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen.
Und auch ich habe jede Menge Bewerbungen geschrieben. Die Frage, die ich stelle, ist folgende: Worauf bewirbst Du Dich? Auf Jobs, die Dir gefallen, oder Jobs, welche Du insgesamt ausfüllen könntest? Ich frage deshalb, da ich selber diesen feinen Unterschied damals praktiziert habe und ihn kenne. Das Problem bei Dir ist, Du hast es 8 Jahre (mehr oder weniger - eine Beurteilung steht mir nicht zu) schleifen lassen. Und jetzt kommt der Bumerang, und Du schreist auf. Bitte, das war doch so was von vorhersehbar, wenn man auch nur ein wenig Willen aufbringt, sich mit den eigenen Versäumnissen zu beschäftigen. Du Vogel-Strauss-Taktik funktioniert vielleicht in Australien, jedoch nicht in Deutschland.
Von daher: Wo ist Dein Entgegenkommen, die Situation zu klären? Außer freilich der Verweis auf SB, Pfändungsschutz etc.. Hier bist Du m.E. noch in Erklärungsnot.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Man könnte behaupten, dass da kein Interesse bestand und auch heute nicht besteht
40+ Woche zu malochen und nur 1000€ unterm Strich zu haben.
Dann hätte ich keine PKH bekommen und ich lag ja oft mit EXE vor Gericht. Um meine Rechte
einzufordern.
Das darf ich nur nicht dem Richter erzählen. 🙂
Beworben habe ich mich natürlich auf Stellen, wo garantiert die Absage kommt.
JA kann 10 Bewerbungen fordern.
Das WIE dürfen die nicht beurteilen. :rofl2:
Tag Querulant!
Mich würde interessieren was für eine Ausbildung du hast?
Gruss
schau mal, ob du einen Anwalt findest, der dich auf Basis von Verfahrenskostenhilfe vertritt.
Hmm, um VKH zu bekommen müsste eine Verteidigung zumindest irgendwelche Erfolgsaussichten haben. Und nach dem, was der Querulant hier schreibt, sehe ich nicht, dass er irgend einen Blumentopf gewinnen könnte.
Dann kam ein Brief vom Gericht, die wollen nun die Belege. Hab ich geschickt!
Das Gericht hat aber auch darauf hingewiesen, dass in dem Verfahren Anwaltszwang herrscht?
Wenn sich kein Anwalt bestellt, wird in naher Zukunft ein Versäumnisbeschluss im Briefkasten liegen auf dem steht: 272,- monatlich. Bitte zahlen Sie jetzt.
Das WIE dürfen die nicht beurteilen. :rofl2:
Das Jugendamt vielleicht nicht. Aber das Familiengericht schon. Und der Strafrichter, der sich möglicherweise mit Deiner Unterhaltspflichtverletzung beschäftigen darf, ebenfalls.
Gruss von der Insel
