Hallo,
da mein Sohn (lebt bei der Mutter) 6 geworden ist, hat der Anwalt meiner Ex den Unterhalt für Kind und sie selbst neu berechnet.
Er kam zu folgendem Ergebnis.
Ich habe ein Nettoeinkommen von 2545,27 € pro Monat, davon ab Krankenversicherung, Fahrtkosten und Arbeitgeberzuschuss zu VwL, macht ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2187,87 €, damit Gruppe 6. Da ich nur an gesch. Frau und Kind Unterhalt zahlen muss, falle ich in Gruppe 7, heißt 351€ Kindesunterhalt.
Meine Ex geht halbtags arebiten und hat netto 1268,41 €, davon wurden 110€ Fahrtkosten abgezogen, danach nochmal 1/7 Erwerbstätigenbonus von 165,49 € abgezogen. Bereinigtes Nettoeinkommen von 992,92 €, davon 1/2, da sie ja nicht arbeiten gehen muss wegen Kind, verbleiben 496,46 €.
Jetzt seine Rechnung: 2187,78 € minus 351€, verbleiben 1836,78 €, abzüglich Einkommen Ex von 496,46 €, verbleiben 1340,32 €, davon 3/7 ergeben 574,42 € an Ex plus 274 €(nach Abzug halbes Kindergeld)
Jetzt meine Fragen: 1.steht mir nicht auch ein Erwerbstätigenbonus zu und dann wird durch 2 geteilt?
2. Bei meiner Frau wird nur die Hälfte des Einkommens herangezogen, aber die vollen Fahrtkosten, ist das korrekt?
3. Steht meiner Ex überhaupt der Erwerbstätigenbonus zu?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
angelmario
Hallo,
soweit ich weiss, steht auch Dir der erwerbstätigen Bonus zu. Die Gegenseite vergisst sowas ganz gerne...mache über Deinen RA eine eigene Rechnung auf...gut ist.
In der Tat ist das Einkommen von Ihr irrelevant, da Sie bis das Kind keine 10 Jahre alt ist nicht arbeiten gehen muss und daher nicht angerechnet wird...und wenn dann nur zum teil.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Vielen Dank, habe heute mal mit dem gegnerischen Anwalt telefoniert, der ist nicht vom Gegenteil zu überzeugen...
Hi,
diese Berechnung verstehe ich nicht. In einem anderen Thread hat Du 37777,38€ Brutto?
Bist Du Beamter?
Wenn die Zahl stimmt und Du kein Beamter bist sieht die Rechnung anders aus.
3148€ Brutto /mtl
minus Steuern
minus Sozialversicherung
ist gleich ca. 1800€ Netto
minus 5% Werbungskosten
minus KU gemäß DDT
minus 1/7 Erwerbsbonus
Gruß
Platt
Moin,
habe heute mal mit dem gegnerischen Anwalt telefoniert, der ist nicht vom Gegenteil zu überzeugen...
Naja, er ist im Interesse seiner Mandantin tätig und bestrebt, das Maximum zu erzielen. Außerdem erhöht eine ablehnende Haltung die Chance auf ein gewinnbringendes Verfahren. Rechne niemals mit der Einsicht des gegn. RA.
Selbstverständlich steht dir ebenso ein Erwerbstätigenbonus zu und dies vor Ermittlung des EU. Der gegn. RA hat dieses nicht ohne Selbstzweck "vergessen".
Ob deiner Ex lediglich das halbe Einkommen anzurechnen ist, hängt von der unterhaltsrechtlichen Leitline des zuständigen OLG ab ( >hier<). Mitunter werden nur die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten anerkannt, manchmal das halbe Einkommen und manchmal bei sehr jungen Kindern rein gar nix.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ja ich bin beurlaubter Beamter
