Hallo,
ich bin 30J alt, meine Ex-Freundin ist im 5. Monat schwanger von mir. Ich gehe mal davon aus, dass ich "irgendwas" bezahlen muss.
Fakten:
- nicht verheiratet
- nicht zusammen gewohnt
- Mein Nettoeinkommen liegt bei ~2.500€/ Monat.
Auf was muss ich mich einstellen? Was wird mich erwarten? Welche Rechnung könnte sie im Extremfall aufmachen? Ab wann muss ich bezahlen? Ab dem Geburtsmonat? Kann ich das steuerlich geltend machen?
Welche Chance seht ihr, selbst das Kind aufzuziehen? Wie kann man so ein Ziel erreichen?
LG, Carsten
hi,
also Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt bis min zum 3 jahr mußt bezahlen.
kommt auf das einkommen vor geburt an.
sind glaub ich min 730 € für sie.
für dein kind dann 199 €
mfg ingo
Hey!
Und wieso das?
Welche Chance seht ihr, selbst das Kind aufzuziehen?
Warum möchtest du das? ..
Denn ansich sind in eurer Konstellation die Chacen darauf gleich null.
Und was spricht dagegen das das Kind eben bei der Mutter aufwächst..
Oder stört es das du Unterhalt leisten mußt?
Und wie würdest du dir das vorstellen?
Möglich wäre das derzeit höchstens mit dem Einverständnis der Mutter..
Und Unterhalt für sie müßtest du meines Wissens nach ab 6 wochen vor dem errechneten Geburtstermin leisten.
Gruß
Jens
Sach mal, Jens, wie bist du denn drauf :question:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
"Auf was muss ich mich einstellen?"
das du Vater wirst, eine ganz neue herausforderung kommt da auf dich zu;
"Was wird mich erwarten?"
das du nicht vater oder papa sein darfst, wenn es deine ex-freundin nicht möchte;
"Welche Rechnung könnte sie im Extremfall aufmachen?"
Unterhalt für das Kind (kurz. KU) 199,-- Euro;
sowie Unterhalt für die Mutter wie schon Wurzel30 geschrieben, mind. bis zum 3 lebensjahr, allerdings soweit ich weiß ab dem Mutterschuts schon;
hierzu findest du aber im forum unter informationen genug Info.
"Ab wann muss ich bezahlen?"
KU ab Geburt,
"Kann ich das steuerlich geltend machen?"
Unter Anlage N,
Du bekommst auch das halbe Kind auf Deine Steuerkarte eingetragen, allerdings brauchst Du dazu ein Bestättigung vom Einwohnermeldeamt bei dem dann das Kind gemeldet wurde.
Welche Chance seht ihr, selbst das Kind aufzuziehen? Wie kann man so ein Ziel erreichen?
Voraussichlich keine, außer die KM ist damit einverstanden;
solltest du noch kontakt mit der km haben, solltet ihr all diese dinge im vorfeld klären,
auch könntet ihr dann das gemeinsame sorgercht beim ja beantragen;
sowie die vaterschaftsanerkennung;
wenn ihr euch beide einig seit, und weiter keine streitigkeiten habt, denke ich ist es auch mit dem umgang kein problem,
als tipp noch von mir, denkt immer an eurer gemeinsames kind, es ist ein teil von euch, allso von dir und auch von deiner ex-freundin.
gruß papa
[Editiert am 8/3/2006 von Papa]
[Editiert am 8/3/2006 von Papa]
Hi!
Danke schon mal für die Antworten!
Folgende Fragen/ Anmerkungen hätte ich:
- Warum muss ich für sie Unterhalt zahlen, wenn ich mit ihr nicht zusammen gewohnt habe?
- Ich hätte kein Problem damit, dass Kind selbst zu nehmen. Im Gegenteil. Ich möchte lieber, dass es bei mir aufwächst. Das ließe sich mit meinem Job vereinbaren. Außerdem denke ich, dass das Kind bei mir das bessere und stabilere soziale Umfeld hat. Sie hat schon ein Kind aus einer anderen Partnerschaft, ist arbeitslos...
Schließlich möchte ich der Verantwortung der Erziehung vollumfänglich nachkommen.
(ja, ich bin so... 🙂 )
Allerdings gäbe es einen Kampf. Sie würde es nicht hergeben wollen.
Ich sehe einfach nicht ein, dass Kinder fast schon selbstverständlich der Mutter überlassen werden und persönliche Situationen kaum berücksichtigt werden. Vielleicht bin ich im Moment noch ein wenig naiv.
Wenn das mit Unterhalt plus Kind stimmen sollte, wäre ich ja finanziell ruiniert. Dann könnte ich ja mein Haus verkaufen, weil ich meinen Verpflichtungen bei den Banken nicht nachkommen könnte...
Hallo samplitude,
also das mit dem Unerhallt stimmt. Jedoch könnten Schuldzinsen angerechnet werden, denn auch Du hast ein Recht zu leben. Und sieh es positiv: nach drei Jahren zahlst Du nur noch für das Kind.
Aber Antworten von Dir fehlen:
- hast Du die Vaterschaft anerkannt?
- hast Du das gemeinsame Sorgerecht beim JuA beantragt bzw. hat die künftige Mutter dies bereits unterzeichnet? Jetzt hast Du noch die Möglichkeit, dies zu tun. Argumentiere so, dass bei Komplikationen bei der Geburt niemand den Ärzten sagen kann, was denn gemacht wird. Und wenn etwas geschehen sollte, hast Du keine Chance. Vielleicht klappt´s.
- Warum muss ich für sie Unterhalt zahlen, wenn ich mit ihr nicht zusammen gewohnt habe?
Das ist nun mal Gesetz. Vielleicht, wenn Du die künftige Mutter nicht auf dieses Gesetz aufmerksam machst, verlangt sie diesen Unterhalt nicht. Er muss nämlich von der Mutter verlangt werden. Dies ist zwar ein wenig hinterhältig, aber die Mutter muss auch wissen, welche Rechte sie hat.
- Ich hätte kein Problem damit, dass Kind selbst zu nehmen. Im Gegenteil. Ich möchte lieber, dass es bei mir aufwächst.
War bei mir auch so. Ich war verheiratet -- Null Chance!! Ich mußte jede Minute Umgang per Gericht einklagen. Also sorge dafür, dass Du einen regelmäßigen Umgang erhälst. Bei Kleinkindern sehr häufig (täglich für ein bis zwei Stunden), ab 2 -3 Jahren öfters in der Woche.... Übernachtungen sind ganz klar ab sofort möglich, wird aber von keinem unterstützt.
Ich sehe einfach nicht ein, dass Kinder fast schon selbstverständlich der Mutter überlassen werden und persönliche Situationen kaum berücksichtigt werden. Vielleicht bin ich im Moment noch ein wenig naiv.
Ich bin genauso uneinsichtig -- und war genauso naiv.
Ich wünsch Dir Kraft -- für euer Kind!
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
"Folgende Fragen/ Anmerkungen hätte ich:
- Warum muss ich für sie Unterhalt zahlen, wenn ich mit ihr nicht zusammen gewohnt habe?"
das ist so, siehe dazu § 16151 (1) und (2). soviel zu deiner frage,
dir bleibt allerdings gegenüber der mutter ein selbstbehalt von 1.000,-- hier können zinsen für schulden in abzug gebracht werden, wenn sie bereits bestanden,
Allerdings gäbe es einen Kampf. Sie würde es nicht hergeben wollen.
somit hat sich das erledigt, den kampf brauchst du erst gar nicht anfange, laß es, versuch einen vernüftige lösung mit deiner ex-freundin zu finden, diese betrifft vor allem dem umgang wie gesagt, wenn sie nicht will hast du keine möglichkeit, also denk an euer gemeinsames kind damit du recht viel umgang auch bekommst;
Ich sehe einfach nicht ein, dass Kinder fast schon selbstverständlich der Mutter überlassen werden und persönliche Situationen kaum berücksichtigt werden. Vielleicht bin ich im Moment noch ein wenig naiv.
du must es einfach einsehen, schein so das du da noch ein wenig naiv bist, lese dich hier mal durch;
gruß papa
