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(@papapaule)
Schon was gesagt Registriert

hallo!

bräuchte eure hilfe!
und zwar:

mein frau und ich wollen uns trennen!!!
sind jetzt ein jahr verheiratet.haben 2 kinder 3 und 5 jahre jung.
und jetzt geht es darum ihr unterhalt zugeben.
wir haben noch einen kredit(16000.-) laufen,über 400.- euro monatlich.
den haben wir zwar zusammen ausgeben,glaube aber ich muss den wohl
alleine zurück zahlen muss,weil nur ich den vertarg unterschrieben habe. oder??
*gelöscht*
verdiene im moment eigenlich mit steuerkl. 3 gutes geld.
2900.- euro im monat.
sehe aber nicht ein,weiter soll viel zu arbeiten(nachtschicht,spätschicht) wieso auch!!!
es ist ja keine familie mehr da,und meine frau hasst mich jetzt weil wir uns trennen.
obwohl sie die trennung vorgeschlagen hat.komisch?
das heisst ich bekomme im monat dann nur noch 1800.- euro (steuerklasse 1).
bin privatversichert und ein kind ist bei mir versichert.
bei meiner frau(EX) ist das 2. kind versichert(115.- euro monatlich).
für unseren sohn bekommen wir pflegegeld (200.- euro monatllich).

wieviel geld muss ich den jetzt bezahlen??

für meine kinder will ich natürlich gerne bezahlen.

würde mich freuen von euch zuhören.

danke

papapaul

-----------------
Anm. Admin: Überlege dir genau, was du öffentlich machst und was nicht!

[Editiert am 23/11/2005 von DeepThought]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2005 10:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einleitend: Du befindest dich in einem öffentlichen Raum. Ich hafte persönlich für die hier eingestellten Inhalte. Aus diesem Grunde habe ich eine Textpassage gelöscht. Ich habe zwar schon wieder vergessen, um was es da ging, du solltest dir aber über evtl. Straftatbestände klar sein!

Soweit dazu.

Du bist KU-pflichtig im Rahmen deines Einkommens. Dein beruflichs Engagement nun zu reduzieren kann richtig nach hinten los gehen, da es den Begriff "eheprägend" gibt. So du keine ernsthaften und (ge)wichtige Gründe hierfür angeben kannst, wird mit dem bisherigen Einkommen weiter gerechnet. "Kein Bock" wird von Gerichtswegen nicht unterstützt.

Lies dir die für dich maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien (>hier<) und die Düsseldorfer Tabelle (>hier<) nebst Anlage A (>hier<) durch, dann siehst du klarer.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 11:04