Hi
Ich habe 2 Kinder mit einer Frau, mit der ich nicht verheiratet war. Für beide GSR. Seit 1 3/4 Jahren Betreuung im "Doppelresidenzmodell". Wir hatten uns verständigt, ein Kind bei ihr zu melden und ein Kind bei mir.
Wenig später meinte sie, wir müßten uns gegenseitig Unterhalt zahlen, weil das von irgendeinem Amt so gefordert würde. Genau in diesem Monat bekam ich aber kein Gehalt (Studium zuende, Job erst einen Monat später), also beantragte ich Unterhaltsvorschuß. Sie bekam ebenfalls zu wenig und beantragte auch Unterhaltsvorschuß. Beiden Anträgen wurde stattgegeben. Im Folgemonat zahlte ich das Geld an die Landeskasse zurück (Stelle angetreten) und ließ den nun lt Gehalt fälligen Unterhalt ausrechnen und titulieren.
Nun hatte ich in der Zwischenzeit herausbekommen, daß es zum Doppelresidenzmodell schon einige Arbeiten/Studien/Urteile gibt. Danach darf man sich da gegenseitig keinen Unterhalt zahlen. Also bin ich zum JA, habe mich beraten lassen und diese Sachbearbeiterin sagte mir das gleiche. Der UHV wurde jetzt eingestellt und ich zahle auch keinen Unterhalt mehr.
Nochmal deutlicher, falls zu verworren:
Seit über 1 Jahr bekam ich UHV vom Land anstelle zahlungsunfähiger KM für meinen Sohn (bei mir gemeldet) und zahlte titulierten KU nach DT für meine Tochter (bei KM gemeldet), obwohl wir 50:50 betreuen.
Jetzt meine Fragen:
1. Kann das Land den UHV zurückfordern, und wenn ja, von mir etwa? Evtl habe ich ihn ja zu Unrecht erhalten, andererseits würde das heißen, daß ich doppelt UH zahlen würde (gezahlter KU und Rückzahlung UHV)! Wird eng mit ner Promotionsstelle ...
2. Jetzt gibt es ja auch noch diesen Titel. Mir wurde vom JA geraten, eine Vereinbarung mit der KM aufzusetzen, nachder aus diesem Titel keine Forderungen mehr erhoben werden.
- Reicht das? Oder gibt es eine Chance, den Titel aufzuheben?
- Wenn das so reicht, wie schreibt man so eine Vereinbarung, daß sie juristisch hält? (Falls der KM doch mal einfällt, sie bräuchte Geld und hat ja nen Titel)
[Editiert am 24/11/2005 von Skorpion]
[Editiert am 24/11/2005 von Skorpion]
Moin Skorpion,
zu Unrecht erhaltener UHV wird von dem zurück gefordert, der ihn erhalten hat. Ihr haftet nicht als Gesamtschuldner.
Das JA hat vollkommen Recht mit der Auffassung, dass beim sog. Wechselmodell (egal ob ein oder mehr Kinder) sich gegenseitig kein KU geschuldet wird. Das KG kann jedoch verwaltungstechnisch nur an einen ausgezahlt werden und ist idealerweise im Innenverhältnis auszugleichen oder man trifft Absprachen im Sinne, dass einer eben mehr Anschaffungen für die Kinder tätigt.
Der bisherige Titel ist aufzuheben. Hierzu reicht ein Blatt Papier und ein Kugelschreiber. Der Gläubiger erklärt, auf den Titel zu verzichten. Wenn's ganz prima sein soll, wird dem Schuldner der Titel des Gläubigers von diesem im Original an den Schuldner übergeben, wodurch eine Vollstreckung nicht mehr möglich ist, da der Anspruch nicht bewiesen werden kann. Wird auf den Titel nicht verzichtet oder nicht im Original ausgehändigt, ist Klage zu erheben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Antwort, ich hatte den Thread schon fast aufgegeben...
zu Unrecht erhaltener UHV wird von dem zurück gefordert, der ihn erhalten hat. Ihr haftet nicht als Gesamtschuldner.
Verflixt, sowas schwante mir ja schon. Heißt der von mir bezahlte Unterhalt ist futsch und der UHV bleibt auch an mir hängen, super!
Allerdings - vielleicht ist er ja doch nicht unrechtmäßig, da ich die Kinder in diesem Zeitraum auch über 50% hatte (fast jedes WE und auch mal einen Monat komplett) und eine schriftliche Fixierung des 50:50 erst jetzt erfolgte. Ich denke, ich werde da lieber erstmal keine schlafenden Hunde wecken.
Das KG kann jedoch verwaltungstechnisch nur an einen ausgezahlt werden und ist idealerweise im Innenverhältnis auszugleichen ...
Kriegt sie für ein Kind und ich fürs andere.
Der bisherige Titel ist aufzuheben. Hierzu reicht ein Blatt Papier und ein Kugelschreiber. Der Gläubiger erklärt, auf den Titel zu verzichten.
Ich habe sie eine Erklärung unterschreiben lassen daß aus dem Titel ab Nov05 keine Forderungen mehr erhoben werden, diese dann 4x kopiert und in der ganzen Wohnung verteilt, so daß mindestens eine Kopie die nächsten 30 Jahre überlebt. Original im Ganz-wichtig-Ordner.
LG Skorpion
Moin Skorpion,
Allerdings - vielleicht ist er ja doch nicht unrechtmäßig,
Rechtlich betrachtet könntest du der Ex gegenüber mit unrechtmäßiger Bereicherung argumentieren. Da Gläubiger jedoch das Kind ist, wird dieses durch seinen gesetzlichen Vertreter natürlich mit Entreicherung kontern und dann gibbet nix zurück.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry aber das ist mir zu hoch.
Ich meinte eher, daß für den Zeitraum evtl ein Anspruch an die KM bestand und der UHV daher gerechtfertigt war, da ich mehr betreut habe (ca 60% statt 50%). Hängt damit zusammen, daß die KM sehr viel Freiraum für ihre Selbstfindung brauchte (Reisen, Parties, Drogen, Männer, was frau halt macht wenn frau jung und ungebunden ist - Sarkasmus off) und ich die Kinder immer genommen habe. Ich bin da erst seit 1/2 Jahr so +/- konsequent mit 50:50.
Sorry, hatte dich falsch verstanden...
Dir stünde dann UHV tatsächlich zu. Die erhaltenen Beträge laufen u.U. bei der Ex als Schuld auf und die UHV-Kasse wird bestrebt sein, das Geld von dort zurück zu holen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
