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Unterhalt gegenüber volljährigem Kind

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

heute schreib ich mal in ganz eigener Sache ;)

Meine Tochter ist 19 und auf dem Weg zum Abitur. Sie macht eine Therapie und es wurde empfohlen, dass sie eine eigene Wohnung bewirtschaftet, um ihre Selbständigkeit zu fördern. Der Vater zahlt keinen KU, bezieht aber Zählkindergeld. Tochter bezieht Sozialhilfe, der Vater wurde nicht angeschrieben um seine Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

Ich beziehe das Kindergeld und wollte es an das Sozialamt abtreten, da meine Tochter es ansonsten erst jeweils zum 20. eines Monats bekommt und bis zum 20. mit 83 € auskommen muß. Heute kam dann die Antwort von der Kindergeldkasse, dass der Unterhaltsanspruch nur durch Pfändung oder beim Zählkind abgetreten werden kann.

Gleichzeitig bekam ich eine Berechnung über meinen Antrag auf Arbeitslosenhilfe. Mein Mann ist ja nicht nur für seine Kinder, sondern auch für mich unterhaltspflichtig. Ich hab durchgerechnet, was uns im Monat noch bleibt und wir liegen 20 € unter dem Sozialhilfesatz. Wenn wir jetzt zum Sozialamt gehen, dann bekommen wir zu hören, dass wir den KU runtersetzen müssen.

Und nun meine Überlegung: was wäre, wenn ich meiner Tochter das Kindergeld nicht auszahle? Erstmal müßte das Sozialamt doch die Kosten übernehmen, oder? Das heißt, Tochter würde am Monatsanfang das Geld zur Verfügung haben. Und ich bin ganz eigentlich gar nicht leistungsfähig. Und irgendwie steht meiner Tochter das Geld doch aber zu, oder nicht? Laut Kindergeldkasse bin ich Berechtigte.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2004 17:57
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sylvie,

Willst du dir den Stress antun?

Nein, ganz eigentlich nicht, ABER: in meinem Arbeitslosenhilfebescheid steht, dass der Angler mit gut 40 Euronen für mich unterhaltspflichtig ist, die ALHI wurde um diesen Betrag gekürzt. Somit ist der Selbstbehalt des Anglers um gut 40 Euronen gefallen, also von 820 Euro (Zahlen OLG Schleswig, Schleswig-Holstein) auf 780 Euro bei voller Erwerbstätigkeit.

Wir haben gar keine andere Wahl, als dies mit in die laufende KU-Berechnung für seine Kinder aufnehmen zu lassen und da werde ich garantiert auch meine Bemühungen offenlegen müssen, genauso wie beim Arbeitsamt übrigens ;-)

Und dann haben wir auch noch Umgangskosten für drei Kinder meines Mannes regelmäßig und für den Großen in den Ferien. Es ist einfach so, dass bei uns Ende der Fahnenstange angesagt ist. Aber damit würden wir leben, wenn wir wüßten, dass es den Kindern gutgeht.

Ich bin so ein Typ, der kann unheimlich gut mit Geld umgehen und aus wenig Mitteln viel machen. Ansonsten wäre schon längst der GV bei uns aufgeschlagen *hust*

Noch liebäugel ich mit dem Konflikt. Meine Tochter meinte: mach das doch, wir werden sehen, was dabei rauskommt. Sie weiß genau, dass ich sie nicht im Regen stehen lassen würde :-)

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2004 00:25
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sylvie,

ich nochmal *g*

In dem Zusammenhang frage ich mich, warum eigentlich niemand nach der Unterhaltspflicht des Vaters fragt. Für mich ist das ja fast normal, ich war von Anfang an allein für meine Tochter zuständig, KU mußte gepfändet werden, obwohl er immer gut verdient hat.

Manchmal möchte ich nicht soviel Gewissensbisse haben...

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2004 00:30
 sky
(@sky)
Registriert

Der Vater zahlt keinen KU, bezieht aber Zählkindergeld. Tochter bezieht Sozialhilfe, der Vater wurde nicht angeschrieben um seine Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

Wenn der KV keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Verlangen an die Person oder Behörde , die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt, auszahlen.

Bei volljährigen Kindern, die a) aushäusig wohnen und b) keinen Unterhalt von den Eltern erhalten, kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.

Das Sozialamt hat die Leistungsfähigkeit bzw. das Vermögen beider Elternteile zu prüfen, da würde ich mal nachfragen, warum das nicht gemacht wurde.

Ich beziehe das Kindergeld und wollte es an das Sozialamt abtreten, da meine Tochter es ansonsten erst jeweils zum 20. eines Monats bekommt und bis zum 20. mit 83 € auskommen muß. Heute kam dann die Antwort von der Kindergeldkasse, dass der Unterhaltsanspruch nur durch Pfändung oder beim Zählkind abgetreten werden kann.

Deinem Beitrag ist nicht zu entnehmen, ob von Dir Unterhalt an die Tochter gezahlt wird. Ist dem so, bist Du auch bezügl. des Kindergeldes berechtigt. Ist dem nicht so, kann auf Verlangen das Kindergeld direkt an die Tochter gezahlt werden.

Und nun meine Überlegung: was wäre, wenn ich meiner Tochter das Kindergeld nicht auszahle? Erstmal müßte das Sozialamt doch die Kosten übernehmen, oder? Das heißt, Tochter würde am Monatsanfang das Geld zur Verfügung haben. Und ich bin ganz eigentlich gar nicht leistungsfähig. Und irgendwie steht meiner Tochter das Geld doch aber zu, oder nicht? Laut Kindergeldkasse bin ich Berechtigte.

Antwort ergibt sich (hoffentlich) aus meinen Ausführungen.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2004 01:39
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo sky,

Wenn der KV keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Verlangen an die Person oder Behörde , die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt, auszahlen.

Okay, also Antrag an die zuständig Kindergeldkasse an Wohnort des Vaters?

Wenn der KV keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Verlangen an die Person oder Behörde , die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt, auszahlen.

Genau das haben wir ja bezweckt und nun schreibt die Kindergeldkasse, das ginge nicht...

Deinem Beitrag ist nicht zu entnehmen, ob von Dir Unterhalt an die Tochter gezahlt wird. Ist dem so, bist Du auch bezügl. des Kindergeldes berechtigt. Ist dem nicht so, kann auf Verlangen das Kindergeld direkt an die Tochter gezahlt werden.

Ich kann meiner Tochter leider keinen Unterhalt bezahlen, da ich arbeitslos und unter dem Sozialhilfesatz bin 🙁 Bislang habe ich das Kindergeld direkt auf das Konto meiner Tochter überweisen lassen, aber es kam eben immer erst zum 20. eines Monats und deshalb kommt meine Tochter vom 1. bis 20. nicht mit der Sozialhilfe hin, da von dort ein Darlehen für die Mietsicherheit in Höhe von 30 Euro und dann noch Strom in Höhe von 25 Euro abgebucht wird. Das Kindergeld in Höhe von 154 Euro wird erst am 20. jedes Monats überwiesen, das ist der Kasus Knacktus gewesen.

Gruß

eskima


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Themenstarter Geschrieben : 21.03.2004 01:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima,

Okay, also Antrag an die zuständig Kindergeldkasse an Wohnort des Vaters?

Ja, Antrag an die zuständige Familienkasse.

Genau das haben wir ja bezweckt und nun schreibt die Kindergeldkasse, das ginge nicht...

Das liegt dann wohl an der "Uninformiertheit" der/des SB. Ich würde noch einmal nachdrücklich auf die Leistungsunfähigkeit hinweisen.

Ich kann meiner Tochter leider keinen Unterhalt bezahlen, da ich arbeitslos und unter dem Sozialhilfesatz bin 🙁 Bislang habe ich das Kindergeld direkt auf das Konto meiner Tochter überweisen lassen, aber es kam eben immer erst zum 20. eines Monats und deshalb kommt meine Tochter vom 1. bis 20. nicht mit der Sozialhilfe hin, da von dort ein Darlehen für die Mietsicherheit in Höhe von 30 Euro und dann noch Strom in Höhe von 25 Euro abgebucht wird. Das Kindergeld in Höhe von 154 Euro wird erst am 20. jedes Monats überwiesen, das ist der Kasus Knacktus gewesen.

Hm, ich befürchte, das wird sich wohl auch bei Direktzahlung an die Tochter nicht ändern. Das Sozialamt wird das Kindergeld einfach verrechnen. Heißt: Kindergeld wird nicht über den "Umweg" Sozialamt, sondern direkt von der Familienkasse an die Tochter gehen.

Gruß
sky


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Geschrieben : 21.03.2004 02:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sky,

ganz andere Frage: kann ich das Kindergeld bei der Arbeitslosenhilfe als Unterhalt für meine Tochter anrechnen lassen?

Ich will ihr das Kindergeld ja nicht wirklich nehmen, wir sind nur selbst grad in der Zwickmühle :-/

Liebe Grüße

eskima


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Themenstarter Geschrieben : 21.03.2004 02:24
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima,

Kindergeld war (im Unterschied zur Sozialhilfe) bislang anrechnungsfrei. Ich gehe mal davon aus, dass sich das durch die Gesetzesänderung nicht geändert hat.

Bezüglich "Kindergeld direkt an die Tochter" nochmal: Die/der Sachbearbeiter(in) möge eine Blick in das BKGG (Bundeskindergeldgesetz) werfen.

Gruß
sky


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Geschrieben : 21.03.2004 02:57