Hallo Ihr Lieben,
ich ahbe da mal eine Frage. Mein Freund ist seit einem Jahr geschieden und hat aus der Ehe zwei Kinder, 5 und 4 jahre alt. Er wohnt in Berlin/West, seine Exfrau und Kinder in Thüringen. Bislang kam das JU für den Unterhalt auf, weil er wenig verdiente. Jetzt kam wieder eine Aufforderung, die Einkommensverhältnisse darzulegen. Er verdient durchschnittlich netto 850 Euro, davon kann er selbst kaum leben. kann das JU davon noch was abknapsen oder wie? Wie hoch ist denn der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person?
Gruß Romy
Hallo Unbekannt,
der SB beträgt bei Erwerbstätigen (West) 840 €. Da sein Netto noch um 5% Erwerbstätigenpauschale bzw. tatsächliche Werbungskosten zu kürzen ist, bleibt für KU nichts übrig. Dies kann dann zur Folge haben, dass ihm eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit auferlegt wird und er ggf. durch Nebenjobs dafür zu sorgen hat, dass mind. Stufe 1 gem. Dt gezahlt wird (2 * 192 €).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey!
Mal ne neugierige Frage hab! ..
Warum verdient er denn so recht wenig?
Gibt es nicht die Möglichkeit eies anderen Jobs oder Mehrarbeit oder Nebenjob ..
Denn irgendwie müssen ja auch die Kids dennoch versorgt werden können ..
Gruß
Jens
versuche mal in Berlin einen Job zu finden, wo du mehr als 1500 brutto verdienst....
das ist hier das absolute Billiglohnland!!! ich weiß gar nicht wo die Statistik die durchschnittlichen 2980 brutto hernimmt, vermutlich von den Staatsdienern....

die 840€ SB gelten nur für die Trennungsphase. Alles ausserhalb dieser Zeit ist Verhandlungssache. Dummerweise hat die Berliner und die D'dorfer Tabelle großen Einfluss, obwohl beide auch nur Empfehlungen sind.
Heisst, wenn Du Deinen Job gefährdet hättest, keine Wohnung für 400€ findest, Du Dir die Fahrtkosten zu den Kindern nicht leisten kannst, etc steigt Dein Selbstbehalt, oder besser, Dein persönliches Existenzminimum.
Der Nachweis ist allerdings schwer, da Du aber Rechtsberatung kostenlos bekommst und PKH relativ risikolos.
wenn du verheiratet bist bzw. aus einem gemeinsamen HH auszugehen ist, dann sinkt der SB bis auf 600 €
wenn du verheiratet bist bzw. aus einem gemeinsamen HH auszugehen ist, dann sinkt der SB bis auf 600 €
Das verneine ich! Quellenangabe ?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
in der DT steht unter B.IV 615€ SB für Unterhaltspflichtige die im selben Haushalt wohnen und erwerbstätig sind. Ich denke, das meint er.
das gilt aus §1581 aber nur für nichtgeschiedene. Für Geschiedene ist eine höherer Betrag zu belassen.
Die DT spricht hier von Existenzminimum.
[Editiert am 25/3/2004 von bigbaer]
Hey Ingo!
Na na..nu mecker mal nicht über die Staatsdiener nur .. ;)
Da gibts auch genügend die mehr verdient hätten für ihren Einsatz ..
Aber irgendwie fehlt hier noch die Rückantwort vom fragenden Unbekannten .. :question:
Gruß
Jens
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Also, um mal auf die Frage zu antworten, warum er so wenig verdient: Berlin ist tatsächlich ein Billiglohnland, aber davon mal abgesehen ist er kein Deutscher. Es ist schwer für ihn, was anderes zu finden. Er bemüht sich sehr. Er arbeitet bei einem großen Fast Food Unternehmen und schrubbt jeden Monat ca. 180 h im Schichtdienst und trotzdem hat er, wenn er viele Nachtschichten hat, höchstens 950 Euro auf die Hand und das ist das höchste. Und was macht er dann mit dem "überflüssigen" Geld? Er kauft Spielzeug und Klamotten für die Kinder. Auf jeden Fall, ein Nebenjob ist schwierig. Klar, vielleicht könnten sie (JA) ihn zwingen, aber seine Exfrau zwingt auch niemand zu arbeiten. Die lebt von Sozialhilfe, schon immer, hat das dritte Kind bekommen (von ihrem Neuen), das vierte ist unterwegs, und dabei ist sie grad mal 23 Jahre alt. Die Älteste kommt aber schon zur Schule dieses Jahr.
Was sollen wir tun? Er möchte gern was anderes machen, er mag seinen Job auch nicht sehr.
