Unterhalt für die M...
 
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Unterhalt für die Mutter meines Sohnes -nicht verheiratet-

 
(@freemindsliving)

Hallo,

ich bin durch eine Empfehlung auf Eure Seite aufmerksam gemacht worden. Vielleciht kann mir jemand bei folgender Frage helfen:

Fakts:

ich war 2 Jahre mit der "Kindesmutter" ( wie´s so schön heißt ) zusammen ( nicht verheiratet ). Sind jetzt seit über einem Jahr getrennt. Haben einen gemeinsamen Sohn, der jetzt 2 Jahre alt geworden ist. Für den Unterhalt für meinen Sohn habe ich mich freiwillig verpflichtet und zahle ihn regelmäßig. Sehen darf ich ihn kaum... aber das ist ein anderes Thema, was ich parallel noch einwerfen werde.

Jetzt kam ein Schreiben von der Rechtsanwältin der Kindesmutter, in welchem ich aufgefordert werde, meine persönlichen Einkommens- ( 2002/03/04/05 ) und Vermögensverhältnisse ( Stichtag 31.12.2004 ) offenzulegen, damit sie den Unterhalt für die Kindesmutterberechnen kann. Ab 01.09.2005 wäre dieser dann zahlbar.

Rausbekommen habe ich inzwischen, dass sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes von mir bekommen muss, wenn ihr auf Grund der Betreuung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann. Darüber hinaus nur in Härtefällen.

Frage: ist dem heute noch so?

Da wir nicht verheiratet sind bin ich wohl nicht verpflichtet der Kindesmutter / Rechtsanwältin die gewünschten Daten offenzulegen.

Frage: ist dem tatsächlich so?

Ferner weiß ich, dass sie in diesem Fall ich einen Unterhaltsbetrag beziffern muss und ich dann durch Offenlegung meiner Unterlagen ggf. nachweisen kann, dass ich diesen ganz oder komplett nicht zahlen kann ( Mindestfreibetrag für mich -berufstätig- 890,- € p. m. ).

Frage: ist dieser Ablauf so richtig? Muss ich meine Unterlagen dann ihrer Rechtsanwältin aushändigen oder geht das auch extern -wenn wie und durch wen?

Da ich selbständig bin, gibt es bei mir keine regelmäßigen Einkommen und auch keine einfachen Brutto/Netto -Zahlen.

Frage: Ist es richtig, dass bei mir der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, welchen die Steuerberaterin für das Finanzamt ermittelt zählt ( also Einnahmen abzüglich Betriebskosten )? Ist es richtig, dass dann von diesem Betrag noch die Steuer, welche ich darauf entrichten muss sowie ggf. nicht als Betriebsausgabe anerkannte Beiträge für Altersvorsorge und Krankenversicherung abgezogen werden, der verbleibende Betrag um den Mindestfreibetrag der mir bleiben muss gekürzt wird und das Ergebniss der Betrag ist, welcher für die Unterhaltszahlung an die Kindesmutter maaßgebende Größe ist?

Auch habe ich in Erfahrung gebracht, dass als angemessener Unterhaltsbetrag das Einkommen der Kindesmutter angesehen wird, welches sie vor dem Kind erzielt hat. In diesem Fall hat die Kindesmutter kein Einkommen erzielt sondern studiert.

Frage: welche Größe ist in diesem Fall für Ihren angemessenen Unterhaltsanspruch maaßgebend?

Für ihre verbleibende Studienzeit nach der Geburt unseres Sohnes, habe ich einen Großteil der Kindsbetreuung übernommen, eben damit sie studieren konnte. Das Studium ( Prüfungen ) war dann kurz vor unserer Trennung abgeschlossen. Nur ihre Diplomarbeit hat sie bis heute nicht geschrieben. Die Voraussetzungen hatte sie aber, da ich meinen Sohn sehr gern viel mehr und öffter gesehen hätte und ihr es mehrfach angeboten habe mich um ihn zu kümmern, damit sie Ruhe für ihre Diplomarbeit hat. Zudem hat unser Sohn einen KITA-Platz für 7h pro Tag, welchen ich ebenfalls bezahle.

Ich weiß, dass die Kindesmutter ihn aus der KITA nehmen kann und somit auch rechtlich die Voraussetzungen schaffen kann, dass ihr eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Ich denke sie wird es auch tun um den Unterhalt von mir zu bekommen.

Frage: wird hier irgendein Richter oder Gesetz erkennen, dass die Kündigung des KITA-Platzes aus dem Grund der Unterhaltsmöglichkeit geschehn ist? Bringt mir das was in Sachen Unterhaltspflicht?

So, ich hoffe ich konnte meine Situation und damit verbundene Fragen klar formulieren. Wenn mir jemand fundiert weiterhelfen kann bin ich sehr dankbar! Vielen Dank für die Zeit und Mühe, die ihr in die Anworten investiert!


Zitat
Geschrieben : 10.09.2005 13:41
(@der_zweier)
Schon was gesagt Registriert

hallo!
die zeit wird gegen dich sein.
deine frau kann sich glücklichschätzen auch wenn ihr nicht verheiratet seid, ich glaube doch ganz stark das bei dir die höhe des kindergeldes aufgrund deines einkommen berechnet wird. verdienst du viel musst du auch viel abgeben. du bist auf jedenfall der angearschte.
meine probleme sind noch garnicht abzusehen. dies war nur eine info die ich auch vom jugendamt erhalten hatte.
ich wünsche dir und allen anderen geschieden oder nicht geschiedenen männern alles gute und viel erfolg.
denn keiner hat es verdient so von den frauen über den tisch gezogen zu werden.
( es sind nicht alle frauen gleich, doch die zu finden ist wie ne nadel im heuhaufen )
:knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 14:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo FML,
lass dich mal nicht verschrecken. Du hast da eine gar nicht so blöde Situation (solange die Reform nicht durch ist). ICh würde mein Hauptaugenmerk auf den Umgang legen. Kümmer dich darum und stell das hier rein, damit wir dir helfen können.

Aber zuerst zu deinen Fragen:

Für den Unterhalt für meinen Sohn habe ich mich freiwillig verpflichtet und zahle ihn regelmäßig.

Titel beim JA gemacht? spart ggf. Prozesskosten

Jetzt kam ein Schreiben von der Rechtsanwältin der Kindesmutter, in welchem ich aufgefordert werde, meine persönlichen Einkommens- ( 2002/03/04/05 ) und Vermögensverhältnisse ( Stichtag 31.12.2004 ) offenzulegen, damit sie den Unterhalt für die Kindesmutterberechnen kann. Ab 01.09.2005 wäre dieser dann zahlbar.

Sie dürfen nur die Steuerbescheide der letzten drei Jahre fordern, da du selbstständig bist

Rausbekommen habe ich inzwischen, dass sie bis zum 3. Geburtstag des Kindes von mir bekommen muss, wenn ihr auf Grund der Betreuung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann. Darüber hinaus nur in Härtefällen.

Frage: ist dem heute noch so?

Jo. Lies dir aber dazu auch mal den Referentenentwurf der Schmidt durch. Dann kannst Du endlich mal schlecht schlafen :-).

Da wir nicht verheiratet sind bin ich wohl nicht verpflichtet der Kindesmutter / Rechtsanwältin die gewünschten Daten offenzulegen.

Frage: ist dem tatsächlich so?

s.o. Bersorge dir Nebenbei auch einen RA. BEsser eine Soziätat, die mehrer Spezialisten hat. Auf jeden Fall aber einen FACHANWALT Familienrecht.

Ferner weiß ich, dass sie in diesem Fall ich einen Unterhaltsbetrag beziffern muss und ich dann durch Offenlegung meiner Unterlagen ggf. nachweisen kann, dass ich diesen ganz oder komplett nicht zahlen kann ( Mindestfreibetrag für mich -berufstätig- 890,- € p. m. ).

Frage: ist dieser Ablauf so richtig? Muss ich meine Unterlagen dann ihrer Rechtsanwältin aushändigen oder geht das auch extern -wenn wie und durch wen?

RA ist schon OK. Besser aber durch deinen RA.

Da ich selbständig bin, gibt es bei mir keine regelmäßigen Einkommen und auch keine einfachen Brutto/Netto -Zahlen.

Frage: Ist es richtig, dass bei mir der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, welchen die Steuerberaterin für das Finanzamt ermittelt zählt ( also Einnahmen abzüglich Betriebskosten )? Ist es richtig, dass dann von diesem Betrag noch die Steuer, welche ich darauf entrichten muss sowie ggf. nicht als Betriebsausgabe anerkannte Beiträge für Altersvorsorge und Krankenversicherung abgezogen werden, der verbleibende Betrag um den Mindestfreibetrag der mir bleiben muss gekürzt wird und das Ergebniss der Betrag ist, welcher für die Unterhaltszahlung an die Kindesmutter maaßgebende Größe ist?

Als selbstaständiger kannst du privat vorsorgen. 20% des einkommens, wenn ich mich nicht täusche. Schaue nach Urteilen.
Dann kannst Du natürlich Betriebsausgaben gegenrechnen. Mach die Details mit einem RA. Vielleicht hat der ja auch nebenan einen Kollegen, der sich mit Eigenständigkeit (war ein Freudscher Versprecher: Selbstständigkeit, meine ich) auskennt

Auch habe ich in Erfahrung gebracht, dass als angemessener Unterhaltsbetrag das Einkommen der Kindesmutter angesehen wird, welches sie vor dem Kind erzielt hat. In diesem Fall hat die Kindesmutter kein Einkommen erzielt sondern studiert.

Frage: welche Größe ist in diesem Fall für Ihren angemessenen Unterhaltsanspruch maaßgebend?

Vergiss diese Nummer und zahl das Jahr. Sie hat ein kleines Kind zu versorgen und muss daneben gar nichts machen. Ist ja auch keine Zweitfrau :-).

Für ihre verbleibende Studienzeit nach der Geburt unseres Sohnes, habe ich einen Großteil der Kindsbetreuung übernommen, eben damit sie studieren konnte. Das Studium ( Prüfungen ) war dann kurz vor unserer Trennung abgeschlossen. Nur ihre Diplomarbeit hat sie bis heute nicht geschrieben. Die Voraussetzungen hatte sie aber, da ich meinen Sohn sehr gern viel mehr und öffter gesehen hätte und ihr es mehrfach angeboten habe mich um ihn zu kümmern, damit sie Ruhe für ihre Diplomarbeit hat. Zudem hat unser Sohn einen KITA-Platz für 7h pro Tag, welchen ich ebenfalls bezahle.

Gut. Kümmere dich! Wegen Umgang ab zur Ex, Beratungsstelle Ja und Anwalt. Details kannste hier besprechen. Mach das nur jetzt, bevor deine Vorteile weggeschmolzen sind.

Ich weiß, dass die Kindesmutter ihn aus der KITA nehmen kann und somit auch rechtlich die Voraussetzungen schaffen kann, dass ihr eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Ich denke sie wird es auch tun um den Unterhalt von mir zu bekommen.

Mal mal den Teufel nicht an die Wand. Sie weiss auch, dass bald schluss ist. Und wenn sie mit dem Studium vor dem Abschluss steht, wäre sie unglaublich dumm... Denk nicht so schlecht und erhol dich von deinem Schock.

Frage: wird hier irgendein Richter oder Gesetz erkennen, dass die Kündigung des KITA-Platzes aus dem Grund der Unterhaltsmöglichkeit geschehn ist? Bringt mir das was in Sachen Unterhaltspflicht?

Wie oben gesagt. Das ist Ok so. Darauf kiregste nix.

Meine hat in einem Kiga gearbeitet und konnte den Kurzen mitnehmen. Trotzdem hat sie nach Trennung gekündigt. Und wenn ich mir so richtig tolle Nachteile einheimsen will, schiesse ich bei der anstehenden Verhandlung in diese Richtung.

Gruss,
Michael

[Editiert am 10/9/2005 von Weisnich]


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 15:27
(@freemindsliving)

hallo weisnich:)

danke für deine infos. an den RA hab ich auch schon gedacht. scheint sich also wirklich nicht vermeiden zu lassen. nur mal kurz zum thema "mal den teufel nicht an die wand": die kindesmutter lebt seit je her prima auf kosten anderer. ich soll jetzt mit eintreten bzw. andere ablösen. der gedanke einer eigenen arbeit kommt ihr gar nicht. abgabetermin für die diplomarbeit war regulär okt. 04 -ok im trennungszustand hätte ich vielleicht auch nicht den kopf frei. inzwischen haben wir aber sept. 05 und sie hat noch nicht einmal angefangen. ihr standen bis sommer diesen jahres mit kindergeld und allem drumherum ca. 1.300,- bis 1.400,- bar auf die hand zur verfügung -für´s nichtstun. sie hätte in der zwischenzeit auf dieser basis sowohl mit 7h kita-platz und meinem ständigen bemühen meinen kleinen viel öfter zu sehen ( real hab ich 4h pro Woche auf 2 tage verteilt!!! ) das abschließen können, wenn sie gewollt hätte. statt dessen beschäftigt sie sich damit mir per anwalt den umgang so schwer wie möglich zu machen und ist dieses jahr in summe knapp 3 monate mit dem kleinen und ihrer familie in urlaub gefahren wo ich ihn nicht sehen konnte.

die freiwillige verpflichtung zum unterhalt habe ich übrigens gemacht, weil mein einkommen den kindesunterhalt nicht hergegeben hätte. aber das kam für mich überhaupt nicht in frage. daher also freiwillig -nicht weil ich schwerverdiener bin.

versteh mich richtig, wenn es einen echten grund gebe, dass sie unterhalt von mir bekäme -etwa weil ich während unserer beziehung durch ihre hilfe meinen job viel besser und mit mehr gewinn ausüben hätte können, dann wäre es ehrensache für mich. jedoch habe ich während unserer beziehung viel weniger arbeiten können, eben weil ich ihr den studienabschluss ermöglichen wollte und mich um den kleinen gekümmert habe...

manchmal denke ich, dass kann doch alles nicht sein...


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 17:12