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Weniger Gehalt durch Teilnahme am Lebensarbeitszeitmodell

 
(@baeda1965)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Hallo zusammen!

Bevor ich zu meiner Frage komme ein paar Fakten von mir:

- Geschieden seit ca. einem Jahr
- 2 Kinder 8+11 (leben bei der Exfrau)

Eigentlich ist momentan alles geregelt. Zahle Kindesunterhalt und auch Unterhalt an meine Ex.

Nun nehme ich seit ein paar Monaten an dem Lebensarbeitszeitmodel meiner Firma teil. D.h. ich verzichte auf 5% von meinem Gehalt und bekomme dadurch mehr Urlaub gutgeschrieben.

Sollte meine Exfrau irgendwann einmal halbtags arbeiten gehen (müßte sie ja in ca. 2 Jahren,oder??) möchte ich den Unterhalt neu berechnen lassen.

Nun meine Frage:
Wird bei dieser Unterhaltsberechnung mein reduziertes Gehalt herangezogen oder wird weiterhin mit 100% Gehalt gerechnet?? Dieses 100%-Gehalt taucht leider immer noch in meiner Abrechnung auf. Kann das evtl. ein Streitfall werden?

Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Antworten

Und noch etwas: Bitte nicht so viele Abkürzungen! (Bin neu hier)


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2005 21:59
 elwu
(@elwu)

Wird bei dieser Unterhaltsberechnung mein reduziertes Gehalt herangezogen oder wird weiterhin mit 100% Gehalt gerechnet?? Dieses 100%-Gehalt taucht leider immer noch in meiner Abrechnung auf. Kann das evtl. ein Streitfall werden?

Hi,

es wird eh nur was abgeändert wenn du in eine andere Stufe der DT kommst. In welcher zahlst du denn gerade? Anders gefragt: wie hoch ist das dem KU zugrundeliegende Gehalt, und wie hoch wird es sein wenn du dieses Lebenszeitsdings machst?

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2005 22:19
(@baeda1965)
Schon was gesagt Registriert

Hi elwu!


es wird eh nur was abgeändert wenn du in eine andere Stufe der DT kommst.


Es wird doch auch eine neue Unterhaltsberechnung gemacht wenn meine Ex mehr arbeitet und dadurch mehr verdient! Ok, der KU wird sich nur verändern wenn ich in eine andere Stufe der DT komme aber der Unterhalt an meine Ex wird sich verringern.

Nun aber nochmal zu meiner eigentlichen Frage:

Kann es sein dass bei einer neuen Berechnung der gegnerische Anwalt von meinem 100%-Gehalt ausgeht weil ich ja freiwillig auf 5% verzichte und somit "selber schuld" bin?

Ist wahrscheinlich ein schwieriger und sehr spezieller Fall aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit sowas!

Gruß

Baeda


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2005 14:35
(@Aniram)

Hallo Baeda !

Also rein von Kopf her würde ich sagen, der Anwalt geht von den 100% aus.

Es wird dem ziemlich egal sein, wenn Du tatsächlich nur 95% ausbezahlt
bekommst.

Ob und das Du deswegen mehr Urlaubsanspruch erwirbst oder sich über
die Jahre ein Kontingent anspart, daß es Dir womöglich erlaubt, ein wenig
früher in Pension zu gehen, wird die Ex dabei nicht interessieren und von
ihrem Standpunkt aus, ist das sogar nachvollziehbar.

Der Kindesmutter geht es um Geld und sie wird soviel wie möglich davon
sehen wollen. Ich fürchte, der freiwillige Verzicht wird an Dir kleben bleiben.

So vermute ich zumindest, daß es sein wird.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 15:32
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ihr,
ich bin mir da nicht so sicher, da Baeda nur gegenüber dem Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, nich gegenüber der Ex.

Falls er also KU bestreiten kann muss es nichts unternehmen, um mehr Geld reinzukiregen.

Gruss,
Michael

[Editiert am 10/9/2005 von Weisnich]


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 15:41
(@Aniram)

@Weisnich

Mehr nicht aber auch nicht unbedingt weniger !

Sicher bin ich mir natürlich auch nicht, aber von der Logik her, könnte
ich es mir so vorstellen.

Im Prinzip ist es ja eh lächerlich... mein Gott, soviel können die 5%
doch nicht ausmachen und sie wird wahrscheinlich nicht verhungern,
wenn sie um die weniger bekommt. Man kann natürlich genauso
sagen, die paar Euro werden Baeda nicht wesentlich ärmer machen.

Es wird sein wie meistens, jeder wird auf seinen Standpunkt beharren
und der Ärger ist fast vorprogrammiert.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 16:11
 elwu
(@elwu)

Kann es sein dass bei einer neuen Berechnung der gegnerische Anwalt von meinem 100%-Gehalt ausgeht weil ich ja freiwillig auf 5% verzichte und somit "selber schuld" bin?

Hi,

von was ein Anwalt ausgeht ist völlig irrelevant. Was relevant ist, ist die gefestigte Rechtsprechung, und die sagt, daß bei einer neuen Klage der Unterhalt nach den dann geltenden Einkommensverhältnissen berechnet wird, außer wenn mutwillig/vorsätzlich zu Lasten der Unterhaltsberechtigten das Einkommen reduziert wurde. Dabei werden an KU strengere Maßstäbe als an EU angelegt.

Solange keine Seite erfolgreich(!) Unterhaltsabänderungsklage einlegt zahlst du eh weiter nach dem bisherigen Urteil, völlig wurscht wie viel oder wenig du verdienst. Ich verstehe also nicht so ganz, was du eigentlich wissen willst. Steht den aktuell von irgendwem so eine Klage an? Oder willst du nur konjunktivistische Betrachtungen führen?

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 22:54
(@baeda1965)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal Hallo!

@elwu


Solange keine Seite erfolgreich(!) Unterhaltsabänderungsklage einlegt zahlst du eh weiter nach dem bisherigen Urteil, völlig wurscht wie viel oder wenig du verdienst. Ich verstehe also nicht so ganz, was du eigentlich wissen willst. Steht den aktuell von irgendwem so eine Klage an?


Momentan steht keine Unterhaltsabänderungsklage an! Ich werde spätestens in 2 Jahren (oder früher) diese Klage einreichen weil sie dann halbtags arbeiten muß und ich nicht bereit bin ewig über die Hälfte meines Einkommens Unterhalt zu zahlen. (+Krankenkassenbeitrag für meine Ex). Da bei einer Abänderungsklage mein Verdienst in den letzten 12 Monaten maßgebend ist muß ich mir jetzt schon überlegen ob ich an diesem Lebensarbeitszeitmodel weiter teilnehme oder nicht. Ich hätte die Möglichkeit auf 2,5 - 10% Gehaltsverzicht bzw. mehr Urlaub.
Und versteht mich nicht falsch, 5% mehr oder weniger sind auf´s ganze Jahr gerechnet sehr viel Geld!

Sollte bei einer Unterhaltsneuberechnung nicht von meinem reduzierten Gehalt sondern vom 100%-Gehalt ausgegangen werden würde ich auf das Lebens....Model verzichten. Selbst bei nicht eindeutiger Rechtslage verzichte ich darauf weil ich keinen "Bock" mehr habe zu Streiten!

Vielen Dank nochmal für eure kompetente Unterstützung!

Grüße

Baeda

[Editiert am 12/9/2005 von Baeda1965]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2005 12:46