Unterhalt / Ehevert...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt / Ehevertrag

Seite 2 / 2
 
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

Es besteht ja schon ohne Ehevertrag kein Anrecht auf nachehelichen Unterhalt.

Der Bedarf des Einzelnen leitet sich aus den eheprägenden Verhältnissen ab. Madame hat nicht mehr die Hälfte der Gesamtkohle, also ist sie bedürftig.

Nichts desto trotz stoße ich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ins gleiche Horn (d.h. "soll sie doch klagen").

Dennoch der Hinweis:

Eigentlich sollte der Ehevertrag mich ja absichern

Diese Sichtweise behältst Du schön für Dich ... könnte als einseitig ausgelegt werden und den Vertrag angreifbar machen.
Ferner wäre (bei tatsächlich drohendem HartzIV-Bezug) der Ausschluß als "zu Lasten Dritter" unwirksam.

Beim TU hingegen solltest Du Dich kompromißbereit zeigen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2014 11:58
Seite 2 / 2