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Düsseldorfer Tabelle 2015

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal was positives. Bin noch auf der Suche nach der offiziellen Erklärung.

Neuer SB ab 2015

Demnach gilt ggü. minderjährigen 880/1080, ggü volljährigen 1300 und ggü Ex-Ehepartner 1200


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 01:12
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ab nächstes Jahr, also wenn ich da als Elternteil grad in einer Überprüfung wäre, würde ich es bis zum nächsten Jahr hinauszögern  😉

Für den Elternunterhalt werden die Sätze auch angehoben.

LG eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 01:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit einiger Sicherheit dürfte auch eine neue DT heraus kommen. Es sind ja 2 Jahre vergangen. Vermutlich aber erst im Dezember oder im Januar.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 14:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, auch diese ist angekündigt.

Das einzige was ich dazu gefunden habe, ist das die Beträge wohl nicht angehoben werden und die Änderung sich nur auf den SB bezieht. Mag ich aber noch nicht wirklich glauben. Ich denke kurz vor Weihnachten dürfte es klarer sein  😉

Wobei ja die Verknüpfung der DDT mit dem  zwölftel des doppelten Kinderfreibetrags dazu führt, dass die Beträge nur dann angehoben werden können, wenn sie da etwas ändert. Und da ist ja glaub ich nichts geplant.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2014 14:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man muss da wirklich immer unterscheiden, zwischen einer Erhöhung des Mindestunterhalts und einer Erhöhung der DT.

Der Mindestunterhalt ist, wie das Kindergeld seit 2008 gesetzlich gekoppelt an das steuerliche Existenzminimum von Kindern und kann deswegen nicht separat erhöht erhöht.

Die DT ist nur noch ein Aufsatz auf den Mindestunterhalt, wie stark der Unterhalt mit dem Alter des Kindes und dem Alter des Pflichtigen steigt.

Wenn der Mindest-KU steigt, steigen auch automatisch alle Beträge in der DT, ohne dass daran irgendetwas geändert werden müsste.
Lediglich der aus den Prozentsätzen abgeleitete Zahlbetrag ist dann neu zu errechnen.
Aber die Erfinder der DT selbst, müssen keinen Finger mehr rühren. Die DT selbst, bleibt wie sie ist und die Beträge steigen trotzdem.

Eine Erhöhung des KU steht auch schon lange auf der Wunschliste der Füllhornträger unserer Regierung nur da man das nicht mehr losgelöst tun kann,ohne auch die "eigenen" Kosten für KG und UVG in die Höhe zu treiben, ist die "Großzügigkeit etwas ins Stocken geraten. 🙂
Eigentlich hätten sie, aufgrund neuer Bedarfsermittlungen schon Anfang 2014 das Existenzminimum erhöhen müssen, nur der Blick ins eigene Säckel und den schönen Wunsch des ausgeglichenen Haushalts, hat sie bisher davon abgehalten.
Ob sie nun für 2015 aktiv werden, weiß ich nicht, habe auch noch nichts davon gehört.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 14:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die DT ist nur noch ein Aufsatz auf den Mindestunterhalt, wie stark der Unterhalt mit dem Alter des Kindes und dem Alter des Pflichtigen steigt.

Streiche "Alter des Pflichtigen" und setze "Einkommen des Pflichtigen".  😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 14:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du wahr!

Kann ich aber nicht mehr ändern. 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 15:05
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wobei ja die Verknüpfung der DDT mit dem  zwölftel des doppelten Kinderfreibetrags dazu führt, dass die Beträge nur dann angehoben werden können, wenn sie da etwas ändert. Und da ist ja glaub ich nichts geplant.
LG Tina

darüber geschrieben wurde schon, dass im Laufe des Jahres 2014 der Kinderfreibetrag erhöht wird.
Dachte irgentwie, das dass schon gemacht wurde und sich die DüTab definitiv 2015 erhöht.

Bin nun um so freudiger überascht wenn das mit dem SB so kommt.
LG kommt es gerade recht, steht doch die von KM, wegen nicht mal 3% EK Erhöhung, Neuberechnung und gerichtliche Einigung an.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, nur leider ändert das nichts an bestehenden Titeln.

Wenn man dadurch zum Mangelfall wird oder tiefer rein rutscht, gilt auch die Dynamisierung des Titels natürlich nicht für eine Senkung nach unten.
Dafür wird man wieder Geld in die Hand nehmen und klagen müssen.
Erfolg ungewiss.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 16:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das sächl. Existenzminimum für Kinder wurde schon einmal holterdiepolter erhöht. Also da ist alles möglich. Warten wir es einfach ab.
Apropos neue DT: Spannender dürfte werden, ob (wenn denn eine rauskommt) diese Auswirkungen auf die URL's der OLG's hat, und sei es nur als Initialzündung. Nicht das dies neue Regularien nach sich zieht, um hinten herum doch noch den UH zu erhöhen.

Gruss oldie

Edit: Rechtsschreibkorrektur.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 17:04




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Für mich ein guter Zeitpunkt. Die Verzögerungstaktik scheint auf zu gehen und passend zur Erhöhung auf 880,- Euro haben meine Kinder Geburtstag.
Da muss doch was gehen. 🙂

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2014 17:07
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_72046176/duesseldorfer-tabelle-2015-mehr-geld-fuer-unterhaltspflichtige.html


Ich hab' die beiden Themen zusammengeführt, damit wir alles an einer Stelle haben. (Malachit)


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2014 19:32
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hier ist die neue Düsseldorfer Tabelle für 2015:
http://www.duesseldorfer-tabelle-online.de/

und zum Herunderladen:
http://www.duesseldorfer-tabelle-online.de/dokumente/Duesseldorfer-Tabelle-2015.pdf

Lg
MrPapa


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 09:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus der dpa-Meldung zu diesem Thema hat mein Provinzblatt folgende Schlagzeile gebastelt:

"Weniger Geld für Trennungskinder"

und in der Unterüberschrift

"Unterhaltspflichtige bekommen mehr Geld"

Auch im weiterführenden Text glänzen die Redakteure mit derartigem Halbwissen, dass ich denen mein Abo am liebsten vor die Füße schmeissen würde ...
... ich schreibe denen zumindest mal die Frage:
Wieviel darf ich denn jetzt weniger zahlen und von wem bekomme ich das Mehrgeld ?

Mit dem Sektkorken-Knallen sollte der Pflichtige - analog Oldie´s Hinweis - noch ein wenig warten:
Die Bundesregierung hinkt de facto hinterher und die zu erwartende Reaktion auf solche Meldungen wird sicherlich nicht zu mehr Sicherheit auf Seiten des (nunmehr "reichen") Pflichtigen führen.

Die Darstellung der FAZ hingegen finde ich durchaus sachlich ...
... wobei man sich über der Wahl des Begriffs "Ernährer" sicherlich streiten kann.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 10:15
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben,

ich find's ja schön, dass die Schlagzeilen nun lauten

Dabei betrifft das ja zuerst einmal nur die neuen Fälle, bzw. die wenigen Zahler, die sich mit dem BET immer akurat an die DDT halten.
Alle Unterhaltspflichtigen mit einem Titel müssten jetzt klagen oder vom Unterhaltsempfänger eine Änderung des Titels verlangen. Kaum ein Richter wird sich wegen den 80,- € die Finger schmutzig machen. Auch bei Neuverfahren mit Kratzen am Selbstbehalt bleibt abzuwarten, ob dann einfach 80,- € mehr fiktives Einkommen erfunden wird, um den Mindestunterhalt zu sichern.
Auch bei Zahlern ohne Titel glaube ich kaum, dass viele sich mit dem Ansinnen den Unterhalt zu kürzen Freunde machen. Da gilt es ab zu wägen, ob dann im Gegenzug ein Gerichtsverfahren mit echtem Titel dagegen gesetzt wird.

Aber wie im Artikel schön zu lesen ist: "Immerhin zeichne sich eine Anhebung des Kinderfreibetrages im Laufe des Jahres 2015 ab". Diese Erhöhung schlägt sich dann aber sofort auf den Zahlbetrag durch (die meisten werden einen dynamischen Titel haben). Außerdem erwarte ich dann auch gleich mindestens 3 Monate rückwirkend.

Naja, die armen alleinerziehenden Mütter (Menschen) äh. Kinder.

Unsere Journalie verkommt immer mehr zum Boulevardjournalismus. Keine Recherche und Hintergrundinformationen sondern vorgefertigte Textbausteine mit reißerischer Schlagzeile.

Mit traurigen Grüßen

PvF

PS: Mr. Papa war schneller


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 10:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und hier das Original:

OLG Düsseldorf - 04. Dezember 2014 Presseerklärung Nr. 28/2014

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2015 PDF-Dokument 180 kB

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 11:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

wie ich gerade lerne, haben die Zauberkünstler das Dilemma, dass sie ihr eigenes Tabellenkunstwerk teilweise ad absurdum führen ...

Basierend auf der SB-Erhöhung haben sie auch die Bedarfskontrollbeträge angepasst ... die Einkommensstufen aber unverändert gelassen.

Dieses führt dazu, dass in EK-Stufe 2 die Zahlung des KU für einen 12jährigen nicht mehr unter Einhaltung des BKB funktioniert:
EK 1.501 -> Stufe 2 -> Zahlbetrag 356 -> verbleiben 1.145 (BKB 1.180)

Hauptsache eine Abänderungswelle wird vermieden ... wenn irgendwann eine Anpassung der Bedarfssätze erfolgt, wird´s noch interessanter.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 11:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... nur zur Ergänzung die Sichtweise des befreundeten VAMV (Pressemitteilung):

Nikolausgeschenk für Unterhaltspflichtige, aber alleinerzogene Kinder bekommen weniger

Schon jetzt bekommt die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung

Cool, die Quote kann ich (fast) bestätigen ... KM bekommt von mir Stufe 6 x 2 Kinder und ich bekomme Null x 1 Kind.

Bezogen auf die Pflichtigen liegt der Erfüllungsgrad bei 50%.
Bezogen auf die Kinder sind das aus meiner Perspektive 33%, die zu wenig erhalten.
Aus KM´s Perspektive bekommen sogar 66% zu wenig.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 11:51
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es eigentlich Erfahrungn von UH Schuldner, die wegen SB Erhöhungen ihren SB unterschritten haben, zum Mangelfall wurden, die deshalb erfolgreich ihre Titel abändern konnten?

Spielt zwar für uns keine direkte Rolle, da KM wegen einer 2,9% EK Erhöhung eine Klage bei Gericht angestrebt hat, der stattgegeben wurde. Gut für LG, da jetzt mit der neuen Rechtssprechung gerechnet werden muss. Würde für KM bedeuten dass er knapp 12% weniger UH zahlen müsste. :rofl2: (ja ich weiß ich bin schadenfroh)

Doch frage ich mich ob es UH Schuldner wegen einer SB Erhöhung eine Abänderung geschafft haben.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 12:45
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch frage ich mich ob es UH Schuldner wegen einer SB Erhöhung eine Abänderung geschafft haben.

Der "Erfolgsfall" dürfte im Promillebereich liegen. Eine Änderungsklage dauert einer eine ganze Ecke und dann kann es
für den Pflichtingen wieder ganz anders aussehen. Welcher Rechtsanwalt und welcher Richter geben denn da Vollgas bei
einem Streitwert von 960 Euro (80*12)? Sind 80 Euro denn überhaupt ein Merkmal, das sich die Verhältnisse "wesentlich" geändert haben?
Wohl kaum. Die 80 Euro muß sich der Pflichtige dann eben vom Mund absparen. So jedenfalls mal das Statement meines Anwalts dazu.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2014 02:41




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