Hallo,
ich benötige mal wieder Euren Rat:
Geschieden in 1/2008, Vergleich vor Gericht über einen KU und EU. Dem seinerzeitigen Vergleich liegt ein Nettoeinkommen von ca. 2.100 € zugrunde.
Ich bin nun mehr als 6 Wochen krank und falle aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers raus. Die Krankenkasse hat sich schon gemeldet.
Ich würde ca. 80 % vom letzten Netto erhalten, was ca. 1.700 € entsprechen würde. Also 400 € weniger.
Die KM will ihren Anwalt bemühen und rechnen lassen.
Worauf muss ich achten ? Führt die Lohnfortzahlung über die Krankenkasse auch dazu dass ich weniger zahlen muss ? Was tun wenn sich die KM stur stellt, vielleicht sagt, dass sie weiterhin den vollen Unterhalt will ?
Ich weiß, dass sie Titel hat und "vollstrecken" kann. Aber wie ist denn der Ablauf wenn ich angenommen einfach mal den DA abändere und weniger zahle. Ich würde ihr das ankündigen, aber wie schnell geht das, wenn sie ernst machen würde ? Lohnpfändung und so will ich natürlich nicht.
Sehe aber auch nicht ein, wenn sie stur bleiben würde, bei 400 € weniger EK weiterhin den vollen U zu zahlen.
Danke für Eure Meldungen.
Max
Moin Max,
Wie lange wirst du denn wohl noch krank sein?
Das Gericht wird das vermutlich, genauso wie bei Arbeitslosigkeit, bei der sogar nur 64% bleiben, als vorübergehendes Ereignis werten, dass von dir 6 Monate alleine zu tragen ist.
Die KM will ihren Anwalt bemühen und rechnen lassen.
Dann warte das doch erstmal ab. Vielleicht kommen sie dir ja entgegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ich sehe es wie beppo, dass du es allein stemmen musst, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist. Leider.
Natürlich kann die KM dir entgegenkommen wenn sie will, denn es ist ihre Sache ob sie den titel vollstreckt oder nicht. Dann "erlässt" sie dir einen angemessenen Teil. Das wäre auch aus meiner Sicht gerecht und fair, allerdings muss sie es nicht so machen. Ansonsten würden, wenn du weniger zahlst, Schulden auflaufen, die sie vollstrecken könnte. Bzw. die du dann wenn du wieder arbeitest, zurückzahlen musst.
Gute Besserung.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin,
die Frage ist ja auch, was steht im Vergleich?
Sieht der eine Änderungsmöglichkeit bei Krankheit, Arbeitslosigkeit vor und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Stell doch mal den Wortlaut ein!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
