KU - verwirkter Tit...
 
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KU - verwirkter Titel?

 
 Figl
(@figl)
Schon was gesagt Registriert

Folgendes Problem (?):

Ich habe seit 2004 einen Titel gegen mich für zwei Kinder (inzw. 13 und 16). Dieser ist dynamisch und sagt aus, daß:

" Ich bin nach §§ 1601 ff BGB dem Kind ... zum Unterhalt verpflichtet. Deshalb erkenne ich ... an:

Kind 1:
ab 01.11.2004 monatlich 121% des jeweiligen Regelbetrages der zweiten Altersstufe
ab 01.03.2005 monatlich    dto.

Kind 2:
ab 01.11.2004 monatlich 121% des jeweiligen Regelbetrages der zweiten Altersstufe
ab 01.06.2008 monatlich    dto

Gezahlt wurde von mir immer nach der jeweils aktuellen DT! Damals (2004) entsprachen die 121% der jeweiligen Altersstufe, sowie meiner Eingruppierung gem. Nettoverdienst. Inwzischen haben sich aber die %-Sätze genändert und ich liege "nur noch" bei 105% anstelle von 121%. Wie gesagt, die Beträge blieben gleich, gezahlt wurde nach DT jeweils neueste Fassung.

Ich habe irgendwann, irgendwo gelesen, daß sich ein Titel "verwirken" kann, so denn er denn nicht mehr stimmt, bzw. aktuell ist. Hier stimmen die %-Sätze nicht mehr, bei 121% würde ich rund 3700€ Netto verdienen- schön wenn es so wäre... Es ist weit weit weit weniger!

Hat jemand Kenntnisse darüber, bzw. hat sich etwas geändert? Kann und will nicht ständig zum RA rennen, kostet ja leider auch Geld. Wenn sich der Titel verwirkt hat (sie weiss davon offensichtlich noch gar nichts) werde ich natürlich stille schweigen. Aber wie wirkt sich dann die neue Situation aus? Bei mir wären dies 84€ monatlich mehr, die ich mir definitiv nicht leisten kann (25% meines monatlichen Budgets).

Vielen Dank im voraus für eure Antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2009 00:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Berechnung der DT hat sich tatsächlich zum 1.1.2008 geändert.

Deine 121% entsprechen der damaligen Zeile 4 für ein Einkommen zwischen 1.700,- und 1.900,-.

Mit diesem Einkommen würdest du heute in die 2. Zeile, nämlich eben den 105% vom Regelsatz eingestuft.

Ab 2010 müsstest du dementsprechend vermutlich 291,- 356,- € pro Kind bezahlen.

Ich würde aber erstmal abwarten, ob sich jemand meldet.

Wenn sie es bisher nicht gemacht, tut sie das ja vielleicht auch weiterhin nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 01:50
 Figl
(@figl)
Schon was gesagt Registriert

Yepp,

die Frage die sich mir ja auch noch stellt, ist die Situation, ob mein dynamischer Titel verwirkt, also gegenstandslos ist. Somit könnte ich, zumindest rein theoretisch, nicht mehr sofort gepfändet werden. Ich spiele hier speziell auf die kommende Erhöhung an, da ich eben nichts, aber auch gar nichts tun werde und sicher gehen möchte nicht gepfändet werden zu wollen wenn ich weiterhin den alten Satz bezahle. Die Idee den KU um jeweils 10€ pro Kind zu kürzen, werde ich nicht aufnehmen um keine schlafenden "KM" zu wecken.

Nicht daß ich mir aufgrund meiner finanz. Situation sorgen machen müsste, aber bei der KM weiss man nie.

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2009 11:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich wüsste keinen Grund, warum ein Titel "verwirkt" sein sollte!

Selbst wenn es einen solchen geben sollte, müsste der "verwirkte" Titel zurückgefordert werden, denn der GF könnte die Verwirkung ja nicht erkennen und würde trotzdem vollstrecken.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 11:35
(@cocktail-detlef)
Zeigt sich öfters Registriert

Ein Titel ist so lange gueltig, bis ein Gerichtsurteil was anderes urteilt. Dynamische Titel und zeitlich unbefristet ist maximal unguenstig.

Du hast also keine Chance diesen Titel auszuhebeln, ausser Du fuehrst eine Abaenderungsklage, die aber kaum Erfolg haben duerfte.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2010 06:30