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Abgetrennt: Kindesunterhalt; Beistandschaft, Erhöhung, weiteres Kind

 
(@frodo112)
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Hallo zusammen,
ich möchte gerne meinen fall hier auch kurz schildern.
Also, seit 4 Jahren bin ich geschieden.
ich habre aus der Ehe zwei Kinder(9,13).
Mit meiner neuen Lebensgefährtin habe ich eine Tochter (0,5) 🙂
ich bin nicht mit ihr verheiratet und sie ist voll Erwerbstätig.
Meine Ex hat eine mini Job von glabe ich 600 brutto und  bekommt Wohngeld, hartz 4..

Jetzt habe ich gestern Post vom Jugendamt  bekommen das sich der Unterhalt erhöht auf ca. 640 Euro zusammen für
die beiden Kinder aus der 1. Ehe.
Wir haben damals eine beistandschaft unterschrieben...also muss und will ich auch zahlen!
Jetzt meine Frage:Da ich ja jetzt für ein 3. Kind Unterhaltspflichtig bin, verringert sich nicht der unterhaltsbetrag?
Bei der Beistandsschaft wurde bei mir ein Nettoeinkommen in der Steuerklasse 1 von ca. 2000 Euro ermittelt.
Davon wurden Fahrtkosten und gemeinsame Schulden bei mir abgezogen.
Ich meine das ich mit dem bezahlen des Unterhaltes für die beiden großen damals knapp über den Selbsterhalt gelgen bin.
So blieb an Unterhalt für meine Ex nichts mehr... :thumbup:
Wenn ich jetzt die erhöhung für die beiden großen von fast 100 Euro und den Unterhalt für die Kleine rechne bin ich nach der damaligen Rechnung weit unter dem Selbsterhalt.
Hört sich erst mal gut an...
Jetzt aber folgendes:
Mein Nettoeinkommen hat sich seit der letzten Berechnung um ca. 110  erhöht. Weiterhin sind die Schulden aus der Ehe abgezahlt.
Könnte ich trotzdem den Unterhalt neu berchnen lassen?
Oder wäre es möglich das durch das gestiegene Einkommen und wegfall der Schulden sich alles noch erhöghen würde?
jetzt liegt mein Nettoeinkommen bei ca. 2100 Euro und Fahrtkosten sind damals festgelegt worden auf 200 euro.
Wenn ich hinterher noch schlechter wegkomme bezahle ich lieber in halte die Füße still...

Dazu kommt noch das die beiden kinder fast jedes WE und mind. 1-2 mal in der Woche bei uns sind.
Darüber gibt es keine vereinbarung oder ähnliches .Es hat sich einfach irgendwann so eingespielt.
natürlich fallen dadurch auch mehr kosten an  als wenn ich die beiden nur alle 2 Wochen sehen würde.
Auch werden sie von mir öfters mit Kleider, Schulmateriel, taschengeld...versorgt.
ich habe jetzt Sorge das wenn ich zum Jugendamt gehe und dort versuch was zu kürzen meine Ex plötzlich auf den Gedanken kommt mir den Besuch der Kinder zu kürzen auf alle 2 WE.
dann zahle ich lieber mehr
Über tipps und ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Viele grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2009 07:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi frodo112

Nach meiner Einschätzung wurdest Du in Einkommensgruppe 4 eingeordnet, der Zahlbetrag für Kind1 (9 J.) dürfte 289€, für Kind2 (13 J.) 352€ betragen. Stimmt das?

Falls ja so wurde ersteinmal Dein EK wahrscheinlich falsch/unzureichend bereinigt und zudem das 3. Kind nicht berücksichtigt. Du liegst jetzt mit Deinem EK auf der Schwelle zw. 2 Einstufungsbereiche - da muss zukünftig mit spitzem Stift gerechnet werden, jeder Euro zählt hier.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2010 14:49
(@frodo112)
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hi Oldie!,
Danke für die Antwort.
Du hast genau recht mit dem was ich bezahle.
Wie meinst du du das mit dem "zwischen zwei Einkommensstufen"?
Kann es sein das ich bei einer Neuberechnung noch höher komme?
Zu meinem Einkommen von ca. 2100 Netto kommen manchmal diverse Überstunden, 100% Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld dazu.
Ich denke eine Neuberechnung macht wenig Sinn?
Gruß...und super Forum hier!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 22:23
(@frodo112)
Schon was gesagt Registriert

....der unterhalt den ich ab den 1.12010 bezahlen muss ist für die Kleine (9) 282 euro, für den Sohn (13) 362 Euro..
gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 23:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi frodo

Wie meinst du du das mit dem "zwischen zwei Einkommensstufen"?
Kann es sein das ich bei einer Neuberechnung noch höher komme?

Und wenn ich Recht habe mit meiner Einschätzung wurdest Du wahrscheinlich schon bei der Bereinigung des Netto um mindestens eine Stufe geprellt, jetzt mit dem dritten Kind sogar um zwei Stufen.
Warum bei Dir jeder Euro zählt verrät eine kleine Rechnung und ein Blick in die >>DDT2009<<.

Rechnung: 2100€ (Dein Netto) - 200€ (Deine anerkannten Fahrtkosten) = 1900€. Und die DDT macht genau hier eine Unterscheidung, einmal die EK-Gruppe 1501€-1900€, und dann 1901€ - 2300€. Du wurdest ersteinmal in letztgenannter eingruppiert, dann aber nach eine höher da nur zwei UH-Berechtigte anerkannt wurden, also 2301€ - 2700€. Das Deine Ex ebenfalls berechtigt war wurde obendrauf auch noch unterschlagen. Denn es ist egal, ob sie Zahlungen erhält oder nicht, wichtig ist lediglich, ob ein Anspruch lt. Gesetz überhaupt besteht. So gesehen wurdest Du gar zwei Stufen vom Prinzip schon her zu hoch gestuft, dann auch noch das dritte Kind nicht berücksichtigt.

Jetzt, ab 2010, geht die Tabelle nach dem Hinweis in >>diesem Beitrag<< nur noch standardmäßig von zwei statt drei Berechtigten aus.

Ich möchte nur vermuten, dass Du bisher mindestens zwei Gruppen zu hoch eingestuft wurdest. Um hier aber Klarheit zu erhalten müsstest Du alle relevanten Daten einstellen, also Dein Jahres-Netto 2009, die letzte Steuerrückerstattung, sonstige Einnahmen oder geldwerten Vorteile, aber auch Deine tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen, priv. Altervorsorge (z.B. auch die meisten Lebensversicherungen) etc.. Bei dem Alter der beiden Grossen gehe ich nicht mehr von einem UH-Anspruch Deiner Ex aus (oder wurde dieser festgestellt

Als Reaktion auf das JA-Schreiben solltest Du auch ihnen mitzuteilen, dass Deine LG ein Kind von Dir hat und dieses 1/2 Jahr alt ist. Das sie arbeitet musst Du nicht schreiben, sollen die sich einen Reim drauf machen oder nachfragen. Eine Fotokopie der Geburtsurkunde sollte als Nachweis ausreichen (ebenso geht eine steuerl. Lebensbescheinigung des Kindes, erhältlich beim Standesamt am Wohnort/Geburtsort).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2010 14:03
(@frodo112)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,
ich werde die genauen daten in den nächsten Tagen mal einstellen.
Wäre klasse wenn du es mal durchrechnen könntest.
gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2010 23:55
(@frodo112)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen,
ich habe jetzt alles genau ausgerechnet.
Mein Montsnetto beträgt incl. Sonderzahlungen 2400 Euro.
Steuer bekomme ich fast keine wieder und Fahtkosten habe ich ca. 200 Euro.
Kannste mir bitte alles berechnen?
Dankeschön :thumbup:
Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 17:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Um das einigermaßen sattelfest zu machen wäre es gut, Du würdest noch folgende Fragen beantworten:

1. Hatte Deine LG vor der Geburt ein höheres EK als jetzt?
2. Wie gestaltet sich Dein Arbeitsweg, PKW oder ÖPNV? Welche einfache Entfernung wird bei PKW-Nutzung zurückgelegt?
3. Welches OLG ist bei den Kindern (9J und 13J) ansässig?
4. Hast Du priv. Altersvorsorge wie LV, Rente, Wohneigentum?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 18:29
(@frodo112)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine LG bekommt jetzt Elterngeld bis zum kommenden Sommer.
Dann wieder ihr normales Gehalt als Lehrerin
Ich fahr mit dem PKW zur Arbeit.Der einfache Weg ist 23 km.
Bei mir und den Kindern ist das OLG Hamm zuständig.
Altersvorsorge habe ich keine.Nur eine Betriebsrente, die aber schon im versorgungsausgelich mit meiner Ex verrechnet wurde.
Meine LG hat Wohneigentum, habe ich aber rechtlich nichts mit zu tun.
.....und schon mal vielen dank für deine Mühe!
gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 23:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi frodo

Diese Frage ist nicht richtig beantwortet, aber immens wichtig:

1. Hatte Deine LG vor der Geburt ein höheres EK als jetzt?

Es gilt festzustellen, ob ein UH-Anspruch besteht und nicht darum, ob sie auch Geld erhält. Bis zum Alter von 3J des Kindes hat Deine LG einen prinzipiellen UH-Anspruch an Dich. Eigenes EK könnte hier durchaus als überobligatorisch gelten, zumindest was eine Teilzeitbeschäftigung überschreitet.

Das OLG Hamm kennt nicht die Pauschale und fordert die konkrete Darlegung der berufsbedingten Aufwendung. Was soll's:
23km x 2 x 0,30€ x 220 / 12 = 253€
2400€ - 253€ = 2147€ (bereinigtes EK)

Damit landest Du vorerst in der EK-Gruppe 3 (1900€ - 2300€)
Bei drei Kindern kann seit 2010 in Tiefergruppierung um eine Gruppe erfolgen, also EK-Gruppe 2 (1500€ - 1900€).
Ist Deine LG ebendalls berechtigt dann noch eine Gruppe (EK-Gruppe 1 mit bis zu 1500€ EK)
Da Du wahrscheinlich nicht in den Genuss des erhöhten KG (wegen mehr als zwei Kindern) kommst entstehen folgemnde Zahlbeträge:

                      ohne LG              mit LG
Kind 9J:            291€                  272€    (Diff. 19€)
Kind 13J:          356€                  334€    (Diff. 22€)
Kind 0,5J:        241€                  225€
Der BKB bleibt gewahrt. Zählt Deine LG mit spielt er  keine Rolle mehr, da die unterste Stufe nereits erreicht ist. Die 640€ des JA erscheinen in soweit falsch, als dass sie noch mit der alten Tabelle gerechnet haben und faktisch auf ähnliche Zahlbeträge kommen trotz heftiger KU-Erhöhung.

Nach alter Tabelle gerechnet:
                      ohne LG              mit LG
Kind 9J:            270€                  254€    (Diff. 19€)
Kind 13J:          330€                  311€    (Diff. 22€)
Kind 0,5J:        225€                  211€
Falls Deine LG einen Anspruch grösser 371€ hätte, würde sogar noch eine Strufe hier runtergruppiert werden, da die alte Tabelle stadardmässig von 3 UH-Berechtigten ausgeht und die unterste Stufe noch nicht erreicht wurde.

Alles in allem hat das JA mal wieder echt schlampig gearbeitet. Oder hatten sie keine Info über den neuen Erdenbürger?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2010 13:17




(@frodo112)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,
meine LG hatte vor der Geburt ein höheres einkommen als jetzt.
...mehr als ich...
jetzt bekommt sie Elterngeld bis zum Sommer.Dann wieder gehalt aber auch wegen Stundenreduzierung weniger als vorher.
Ich dachte immer Kinder gehen beim Unterhalt vor LG oder Ex.
Meine Ex hatte immer das gleiche Gehalt..nämlich nixx!
Ich zahle ja genug..aber lassen wir das.

Schon mal vielen Dank für die Berechnung!!
Meinst du es lohnt sich alles beim Jugendamt neu berechnen zu lassen?
Nicht das ich hinterher mehr bezahlen muss als jetzt?
Bei der letzten Berchnung vor 3 jahren lag mein Einkommen noch bei 1900 euro.
Das Jugendamt hat nicht nach Sonderzahlungen gefragt, also habe ich auch nichts erzählt.
Die wollten nur die letzten 3 Monatsabrechnungen sehen.Und da war weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld oder Prämie drauf.. :thumbup:
Aber wie soll ich dem JA das alles erklären was du hier geschrieben hast?
Normal sind die doch die Fachleute..

gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2010 20:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frodo,

Aber wie soll ich dem JA das alles erklären was du hier geschrieben hast?
Normal sind die doch die Fachleute..

Nun, was da z.T. für "Fachleute" arbeiten, das hat Oldie dir doch gerade erst ausführlich auseinanderklamüsert, nicht wahr?

Wie auch immer - für den Fall, dass du die ehrenwerte Aufgabe bekommst, einem unfähigen (oder böswilligen) JA-Mitarbeiter sein eigenes Gebetbuch erklären zu müssen: Schnapp dir mal die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und dort insbesondere die Anmerkung (1), die dir sagt, dass du bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten in der Tabelle herabgestuft wirst. Bei drei Unterhaltsberechtigten eine Zeile niedriger, bei vier Unterhaltsberechtigten zwei Zeilen niedriger, und so weiter; das steht so zwar nicht in der DT drin, war aber bislang die übliche Regelung. Außerdem bewaffnest du dich mit den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG und dort insbesondere mit den Rechenvorschriften für die Fahrtkosten. Markier dir die betreffenden Stellen und schreib' deine eigenen konkreten Zahlen dazu, so wie Oldie es dir geschrieben hat. Das sollte für den ersten Moment genügend Eindruck schinden, falls der JA-Mitarbeiter meint, mit dir Bullshit-Bingo spielen zu müssen.

Ansonsten, wichtigste Regel für den Umgang mit dem JA: Egal was sie dir vorlegen, auf keinen Fall sofort unterschreiben; immer die Unterlagen mit nach Hause nehmen ("das kann ich so nicht entscheiden, das muss ich mir zu Hause mal in aller Ruhe durchlesen"). Kannst den Text dann gerne hier einstellen, und wir sagen dir dann schon, was davon zu halten ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 02:02
(@frodo112)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Infos!
die wichtigste Frage ist aber immer noch könnte ich bei einer Neuberechnung höher rutschen da mein Einkommen stark gestiegen ist?
Wie schon geschrieben muste ich vor 3 jahren nicht alles offenlegen...
Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2010 14:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frodo,

die wichtigste Frage ist aber immer noch könnte ich bei einer Neuberechnung höher rutschen da mein Einkommen stark gestiegen ist?

Eine Garantie kann dir keiner geben. Bei dir sind es halt zwei gegenläufige Dinge:

a) Du verdienst jetzt mehr als früher. Daher müsstest du mehr zahlen.
b) Du hat jetzt mehr Unterhaltsberechtigte als früher. Daher müsstest du weniger zahlen.

Was dabei nach heutiger Rechtslage rauskommen müsste, hat Oldie dir ja ausgerechnet. Allerdings bist du mit den derzeit vom JA geforderten 640 Euro in Seenot, denn:

Die 640€ des JA erscheinen in soweit falsch, als dass sie noch mit der alten Tabelle gerechnet haben und faktisch auf ähnliche Zahlbeträge kommen trotz heftiger KU-Erhöhung.

Wenn du jetzt die Rechnung des JA so unterschreibst (oder stillschweigend akzeptierst, indem du den geforderten Betrag überweist), dann kann es sein, dass die drei Wochen später dahergedackelt kommen und sagen: "Übrigens, die Düsseldorfer Tabelle hat sich zu Jahresbeginn geändert und das, was du uns vor ein paar Wochen unterschrieben hast, bedeutet ab sofort einen Zahlbetrag von ..." - nun, was weiß ich, bin zu faul das jetzt auszurechnen, vermutlich aber irgendwo in der Gegend von siebenhundert Euro ;-(

Insofern hast du m.E. ein verschärftes Interesse daran, dass dein neues Kind beim JA bekannt ist. Wenn du mit denen Katz und Maus spielen willst, kannst du ihnen vorerst in etwa das Folgende schreiben: "Bitte beachten Sie, dass ich seit dem <Geburtsdatum> eine weitere Tochter habe (Kopie der Geburtsurkunde anbei), und ich demzufolge neben den beiden Kindern <Name1> und <Name2> für ein weiteres, sechs Monate altes Kind und dessen Mutter unterhaltspflichtig bin. Ich bitte Sie daher, dies bei der Neuberechnung des Unterhalts für <Name1> und <Name2> zu beachten."

Wahrscheinlich werden die zwar antworten: "Ist ok, Frodo, aber dann liefere uns auch mal aktuelle Verdienstnachweise, denn das, was wir da haben, ist schon drei Jahre alt". Aber wie du vermutlich weißt, kann nach zwei Jahren ohnehin jederzeit wieder Auskunft über dein Einkommen verlangt werden; dies kann dir also so oder so jederzeit passieren.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 15:55