Unterhalt bei Hartz...
 
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Unterhalt bei Hartz 4

 
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Ein Hallo an alle Foris hier,

folgende Frage möchte ich hier stellen und hoffe auf eure Hilfe oder Erklärung.

Ich lebe alleine und bekomme Hartz 4 und übe eine Nebenjob aus auf 400€ basis und bin einem Kind 4 Jahre gegenüber Unterhaltspflichtig.

meine Berechnung sieht wie fogt aus,

119,00 € Sicherung des Lebensunterhalts

360,57 € Unterkunft u. Heizung

79,00  € zuschlag nach § 24 SGB II

somit bekomme ich 558,57€ dabei ist mein Einkommen schon berücktsichtigt 160,00€ Freibetrag u. 240,00 € werden als Einkommen gerechnet.

Jetzt zu meiner Eigentlichen Frage,

Heute habe ich Post vom Jugendamt bekommen mit folgenden Wortlaut

Sie haben zur Zeit ein Netto- Erwerbseinkommen Von 400 €.Hier von werden lediglich 240,00€ auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.Wenn sie der ARGE einen Nachweis über ihre Unterhaltsverpflichtung ( Unterhaltstitel ) sowie einen Nachweis über die Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge) vorlegen,wird der gezahlte Unterhalt( 133,00€ müsste ich zahlen) zusätzlichvon Ihrem Erwerbseinkommen abgesetzt.

Wie würde meine Berechnung dann aussehen und welchen Betrag würde ich ausgezahlt bekommen,wenn ich diese 133€ Unterhalt zahlen würde ( zur zeit zahle ich nicht ).

Mfg nsug


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 23:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin sg46,

Arge ist nicht mein Thema aber mir kommt das komisch vor.

Da fordert eine, für ihre Lügen bekannte Behörde, von dir, dass du ihre staatliche Tasche entlasten sollst und verspricht dir, dass eine andere Behörde dir das ausgleichen wird?

Ich würde ihr schreiben, dass sie dir die schriftliche Bestätigung der Arge zukommen lassen soll, dass es so ist.

Normalerweise darf ein Hartzer nämlich keinen Unterhalt bezahlen und sich dadurch selbst bedürftig machen

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 01:16
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

titulierter Unterhalt muss bei ALG 2 auf Einkommen angerechnet werden.

Ich würde trotzdem nicht titulieren, denn a. steigt bei Arbeitseinkommen auch der Selbstbehalt und b. ist ein Titel meines Erachtens immer ein einseitiger Knebelvertrag. Und solange so freundlich gefragt und hingewiesen wird, gibt es vermutlich keine Rechtsgrundlage für einen Titel. Aber das ist nur meine subjektive Meinung und ich bin mir nicht sicher.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 01:40