Hallo,
brauche dringend Hilfe,
meine Frau und ich haben uns auf eine 50/50 Regelung geeinigt. Nun will sie Untehalt für die Kinder in voller Höhe, angeboten hab ich ihr die Hälfte.
Wie sieht die gesetzliche Regelung aus? Die Kinder sind in der Woche ca 60% der Zeit bei mir, muss ich da überhaupt Kindesunterhalt zaheln, eines der Kinder ist auch bei mir mit Wohnsitz gemeldet! Essen Trinken und Kleidung kauifen wir beide immer nach Bedarf.
Ich will mir morgen einen Termin beim Jugendamt geben lassen um diese Regelung dokumentieren zu lassen.
Achso Kosten für Kiga und Musik´schule zahl ich auch allein und auch die Kosten für die private Krankenversicherung.
Bitte antwortet mir schnell damit ich keine böse Überraschung erlebe.
Vielen Dank im voraus
Peter
Nachtrag: ich verdiene deutlich mehr alsmeine Frau bei Steuerklasse 2 hab ich ca 2500 Netto und meine Frau 930 (bei 20 Std/Wo), es ist noch ein haus zu zahlen (ca1300 Euro/mon).
Gruß Peter
Moin,
rein rechtlich musst du keinen Unterhalt zahlen. Allerdings will deine holde Ex die Kohle und das Wechselmodell droht deswegen zu scheitern.
Wer erhält das KG?
Eigentlich könntest du für das bei dir gemeldete und zu 60% anwesende Kind KU fordern. Ferner leistest du KU in Form von Sachleistungen (Kleidung, KV). KiTa ist durch neueste Rechtsprechung "on top" zu leisten und die Musik ist ein Hobby.
Das JA musst du nicht besuchen, weil die dein Ansinnen nicht zu "Protokoll" nehmen. Ihr könnt allerdings eine Elternvereinbarung privat aufsetzen. Die ist rechtlich zwar auch nicht bindend, aber die Ex steht etwas dumm da, wenn sie zunächst zustimmt und dann alles wieder ganz anders haben will. Zudem könntet ihr bestimmen, dass eure Elternvereinbarung vom zuständigen AG in den Status eines gerichtlich gebilligten Vergleichs nach >§ 156 Abs. 2 FamFG< wodurch ein Vollstreckungstitel gem. >§ 86 Abs. 2 FamFG< entstanden ist. Dies ist mehr von psychologischer denn von rechtlicher Relevanz.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
mein Vorschlag sah folgendermaßen aus:
Kindergeld wird geteilt und ich zahle ihr 250 Euro zusätzlich, war sie nicht mit einverstanden, will"nur das was ihr zusteht".
Ich würde evtl auf 350 Euro freiwillig erhöhen.
Beim JA will sie eine mediation machen, hatten wir schon beim Anwalt gefällt ihr avber nicht, s.o.
Was soll ich jetzt tun? Will auf keinen Fall die 50/50 Vereinbarung verlieren!!!!
Gruß Peter
Kindergeld wird geteilt und ich zahle ihr 250 Euro zusätzlich,
250 € für einen vermeintlichen Frieden? Meine Erfahrung ist: Fängst du damit an, hört es nicht auf.
war sie nicht mit einverstanden, will"nur das was ihr zusteht".
Ok, das wäre u.U. Null Komma Null Null. Es steht ihr zu, sich gleichberechtigt um eure gemeinsamen Kinder zu kümmern. Es steht ihr zu, ihr Leben eigenfinanziert zu gestalten. Es steht ihr nicht zu, eure gemeinsamen Kinder für ihre Faulheit in Geiselhaft zu nehmen.
Ich würde evtl auf 350 Euro freiwillig erhöhen.
Das würde ich mir mehr als drei Mal überlegen.
Beim JA will sie eine mediation machen, hatten wir schon beim Anwalt gefällt ihr avber nicht, s.o.
Will sie so lange wechseln, bis sie auf Fürsprecher trifft?
Was soll ich jetzt tun? Will auf keinen Fall die 50/50 Vereinbarung verlieren!!!!
Damit bist du ein gutes Stück erpressbar und du musst für dich herausarbeiten, wie weit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erstmal vielen Dank für Deine Hilfe,
sowas bescheuertes, sie will die Trennung will Freisein, wieder sie selbst sein nur finanzieren soll das Bitteschön der ex. Tut er das nicht tja dann nimmt sie die Kinder und der ex zahlt für die Kinder, sie hat wieder Kohle und kann ihre Freiheit ausleben. Die Kinder tja, für mich siehts dan so aus das sie mit den Kindern Geld verdient anstatt ihren Arsch zu bewegen und mehr zu arbeiten.
Und wenn Sie dann auf Tour ist nehm ich doch wieder die Kinder, das ist doch echt zum k...
Gruß Peter
Hallo Peter,
will"nur das was ihr zusteht".
Dieser Spruch ist eines der deutlichsten Zeichen überhaupt, dass Madame dich in absehbarer Zeit zum Zahldeppen machen möchte: Kriegt sie nicht das, was sie will, nimmt sie die Kinder in Geiselhaft. Und das wirklich Dumme daran ist: Egal wieviel sie auch kriegt, sie will immer noch mehr. [Einschränkung: Nein, ich kenne deine Ex natürlich nicht. Ich will dich nur warnen, was dir mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bevorstehen könnte.]
Nun denn, "nur das was ihr zusteht". Meiner Meinung nach steht ihr für diesen Fall in erster Linie dreimal am Tag eine eiskalte Dusche zu, aber meine Meinung ist für dich leider nicht gerichtsverwertbar ... deswegen sollten wir uns eine andere Strategie gegen die zu erwartenden Ansprüche von Madame überlegen. Am einfachsten wäre es, wenn man ihr vorrechnen könnte, dass ihr finanzieller Vorteil bei Geiselnahme der Kinder längst nicht so groß wäre, wie sie es sich in ihren feuchten Träumen offenbar einbildet. Dazu müssten wir also mal schätzen, wie viel Geld von dir zu ihr fließen würde, wenn sie die Kinder zu sich nehmen würde (was in dieser femifaschistischen Republik leider nur all zu einfach ist). Und das dann in Relation setzen zu dem, was du ihr derzeit freiwillig zuschiebst (und nein, ich halte es für keine gute Idee, diese 250 Euro mal einfach so aufzustocken - lässt du dich einmal erpressen, wird sie es immer wieder versuchen).
Gib mir mal bitte noch ein paar weitere Informationen:
- Wie alt sind die Kinder? Dies ist insbesondere auch wichtig um abzuschätzen, ob Madame eventuell sogar mehr als ihren derzeitigen Halbtagsjob arbeiten müsste.
- Was ist mit dem Haus? Wem gehört es, wer hat für die Schulden unterschrieben, wer wohnt zur Zeit dort, und wer zahlt die 1300 Euro für die Hypothek?
- Was hat es mit dieser privaten Krankenversicherung auf sich - normalerweise solltet ihr bei den genannten Nettoeinkommen doch alle miteinander locker in der gesetzlichen Krankenversicherung sein?
- Zahlst du für dich in eine zusätzliche Altersvorsorge ein? Auch die Tilgung für die Hypothek gilt als solche, d.h. sag' mir ggf. auch, wie hoch dein Tilgungsanteil ist. So was kann man nämlich in gewissen Grenzen anrechnen, bevor der Unterhalt berechnet wird.
- Welches Oberlandesgericht ist für dich zuständig?
Wer weiß, vielleicht kann man ja eine halbwegs plausible Unterhaltsrechnung aufstellen, die für Madame hinreichend uninteressant ist ...
Ein alternativer Ansatz wäre noch: Könntest du die Kinder auch ganz zu dir nehmen, und somit Madame selbst zum Umgangselternteil machen? Du hast mit dieser Strategie in Deutschland als Vater zwar nur hundsmiserable Erfolgsaussichten, aber vielleicht bringt es die Magengeschwüre von Madame ja doch ein wenig zum Jucken, wenn du ihr mal beiläufig erzählen könntest, dass ein Krieg um den Aufenthaltsort der Kinder auch ganz anders ausgehen könnte als von ihr vermutet.
sowas bescheuertes, sie will die Trennung will Freisein, wieder sie selbst sein nur finanzieren soll das Bitteschön der ex.
Ja, kommt mir bekannt vor. Das ist der ganz normale Wahnsinn in Deutschland, dem mutmaßlich männerfeindlichsten Landstrich im Umkreis von mindestens zweihundert Millionen Kilometern.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malchit,
meine Kinder sind 5 und 8 Jahre alt,das Haus gehört mir Elternhaus) es existiert ein Eehevetrag im Falle einer Scheidung stehen ihr 10000 Euro zu. Ich zahl die Hypothek, altersvorsorge hab ich Beitragsfrei stellen lassen.
Am Montag gehen wir zum Jugendamt undlassen zuerst die Umgangsregelung dokumentieren und danach gehen wir zu anderen Sachbearbeiter um den Unterhalt festzulegen(beurkunden) zu lassen.n (Ich weiß kein rechtlich bindener Charakter, aber erstmnal ist alles dokumentiert vomAmt)
Was hälst Du von dieser Vorgehensweise?
Gruß und Danke Peter
Hallo Peter,
Am Montag gehen wir zum Jugendamt undlassen zuerst die Umgangsregelung dokumentieren und danach gehen wir zu anderen Sachbearbeiter um den Unterhalt festzulegen(beurkunden) zu lassen.n (Ich weiß kein rechtlich bindener Charakter, aber erstmnal ist alles dokumentiert vomAmt)
Problem ist: Die Umgangsregelung ist tatsächlich nicht bindend, Madame kann es sich am nächsten Tag schon wieder anders überlegen, und dann musst du den Umgang doch noch vom Familiengericht ausurteilen lassen (wobei es da natürlich hilfreich ist, wenn es vorher bereits eine für dich günstige Umgangsregelung gegeben hat, an die Madame sich nicht gehalten hat). Aber Achtung - der beim Jugendamt beurkundete Unterhalt ist hingegen sehr wohl bindend, und zwar für dich!!! Mit anderen Worten: Was du dort unterschreibst, das zahlst du auf alle Fälle, und wenn du das nicht mehr willst oder nicht mehr kannst, dann hast du innert kürzester Zeit den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen!
Und bevor du dir jetzt an den Kopf greifst und dich fragst, was dieser Mist soll: Das ist die politisch von allen (!) Parteien gewollte Schweinerei, dass der Staat eine Verweigerung von Umgangszahlungen mit der vollen Härte staatlicher Macht ahndet, aber nach radikalen Umgangsboykotteusen über einen sehr langen Zeitraum nur mit Wattekügelchen feuert, wenn überhaupt.
Wie hoch soll denn der Unterhalt sein, der am Montag beurkundet wird? Wer hat die Rechnung gemacht, und wie günstig/ungünstig ist das für dich? Am besten wäre es, wenn du da am Montag erst mal überhaupt nichts unterschreibst, sondern dir Bedenkzeit ausbittest, und die Zahlen hier bei uns zur Prüfung einstellst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
wir waren jetzt beim Jugendamt, haben alles soweit geregelt. Ich zahle jetzt 200 Euro pro Kind unterhalt und das ist es. Das Kindergeld wird geteilt. Restkosten wie Kindergarten zahl ich, Bekleidung wird geteilt. Essen und Trinken je nach aufenthalt.
Ich komme mit dieser Regelung sehr gut zurecht, zumal mein Anwalt gesagt hat ich müßte von einem Unterhalt von ca 350 Euro pro Kind ausgehen.
Mit der Umgangsregelung siehts so aus, der Mann vom Jugendamt hat mir geraten die Zeiten und Tage zu dokumentieren an denen dei Kinder bei mir sind. Wenn es dann zur Scheidung kommt, kann sie nicht mehr plötzlich alles ändern, weil es ihr dann so paßt. Die Gerichte bzw. Richter würde da heute häufig anders entscheiden in so einem Fall. Hoffentlich kommt es nicht so weit, wir kommen jetzt gut aus und die Streitpunkte sind erstmal zu beiderseitigem Gefallen gelöst.
Gruß Peter
Hi peter68
Naja, es wird also so getan, als ob beide Kinder faktisch bei der KM wohnen und sie hauptsächlich die Betreuung leistet, Du bis auf die fehlenden 40€ für das 8-jährige Kind den Mindest-KU leistest, zusätzlich (obwohl im KU enthalten) Dich hälftig an den Bekleidungskosten beteiligst und obendrauf die KiTa-Kosten bestreitest. Ja: So sieht wahrlich eine faire Regelung.
Was soll's. Wichtig ist, dass Du damit klar kommst. Aber Du solltest Dir bewusst machen, dass Du Dir es erkaufst und somit Begehrlichkeiten weckst. Warten wir es ab. Und die Statements Deines RA kann ich nicht nachvollziehen, jedenfalls nicht unter den von Dir beschriebenen Gegebenheiten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Peter,
Ich komme mit dieser Regelung sehr gut zurecht, zumal mein Anwalt gesagt hat ich müßte von einem Unterhalt von ca 350 Euro pro Kind ausgehen.
350 Euro pro Kind? Bei einer 50/50-Regelung? Trotz des recht deutlichen Einkommensunterschieds zwischen dir und Ex ist das, gelinde gesagt, Schwachsinn. Grob überschlägig gerechnet würde es sogar dann ein Zahlbetrag von weniger als 350 Euro pro Kind sein, wenn die Kinder bei deiner Ex wären!
Aber da du dir für den Moment (!) einen Burgfrieden mit der Ex erkauft hast, siehst du dich am besten in aller Ruhe nach einem Anwalt um, der auch was taugt. Der Anwalt, den du jetzt hast, benimmt sich jedenfalls wie ein Halbidiot.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Das wird frueher oder spaeter in einem Desaster enden. Du befriedigst jetzt die Gier der Ex und diese wird sicher zunehmen. Auf jeden Fall ist der Betrag nicht zu titulieren - es fehlt sowieso der Anspruch. Ziehe die haelftige Betreuung durch, nach 1 Jahr wuerde ich den Unterhalt nach unten schrauben. Bei einer exakten haelftigen Betreuung gibt keine Barunterhaltsansprueche. Natuerlich wirst Du alles praezise protokollieren und vielleicht kommst Du auf 55 % Betreuung - das waere sicher optimal!
Hallo zusammen,
mal ein kleines Update was alles so passiert ist.
Wie gesagt bezahl ich nun 200 Euro pro Kind Unterhalt, die Kinder sind in der einen Woche von Donnerstag bis Montag bei mir und in der anderen Woche von Mittwoch bis Samstag. Zusätzlich nehme ich die Beiden noch wenn Ex mal wieder was vorhat (wird alles dokumentiert).
Natürlich alles schriftlich fixiert und von uns beiden Unterschrieben, hat mein Anwalt auch als Anlage zum Scheidungsantrag zugefügt.
Zur Scheidung, alles finanzielle ist geregelt, als Zugewinnausgleich haben wir uns auf die 10.000 Euro im Ehevertrag geeinigt. Kulanterweise hab ich ihr bereits 3000 ausgezahlt, welche allerdings schon wieder ausgegeben sind. Demnächst überweise ich ihr weitere 2000. Restsumme gibts dann nach der Scheidung.
Scheidungsantrag ist gestellt, ich/wir warten auf den Scheidungstermin.
Achso, im Scheidungsantrag hat mein Anwalt noch festgehalten das der Lebensmittelpunkt der Kinder bei beiden Elternteilen ist, dies hat Ex auch so bestätigt.
Zur Zeit mache ich mir eigentlich nur Gedanken das Ex zu Next zieht und versucht die Kinder mitzunehmen (300 km entfernung). Wie seht ihr das wie stehen die Chancen das sie das durchkriegt (falls sie das vorhat)?
Die Betreuung könnte ich leisten, mein Arbeitgeber würde mir die Arbeitszeit auf 30 Stunden oder so reduzieren, ich wohne direkt an der Schule und dem Kindergarten. Ich gehe mit den Kindern zum Sport und zum Reiten.
Was sollte ich noch bedenken, bzw. was kann ich tun um meine Chancen zu verbessern?
Vielen Dank
Peter
Hallo zusammen,
Ich brauche mal ein paar Tipps von Euch
Meine Kinder sind 5 und 8 Jahre alt. Meine Frau hat sich wegen eines anderen Mannes letztes Jahr im Juli von mir getrennt. Die kinder sind nun in der einen Woche von Donnerstag bis Montag bei mir und in der anderen Woche von Mittwoch bis Samstag (50/50 Regelung). Zusätzlich nehme ich die Beiden noch wenn Ex mal wieder was vorhat (wird alles dokumentiert).
Natürlich ist diese Regelung schriftlich fixiert und von uns beiden Unterschrieben, hat mein Anwalt auch als Anlage zum Scheidungsantrag zugefügt.
Zur Scheidung, alles finanzielle ist geregelt, als Zugewinnausgleich haben wir uns auf die 10.000 Euro aus unserem Ehevertrag geeinigt. Kulanterweise hab ich ihr bereits 3000 ausgezahlt, welche allerdings schon wieder ausgegeben sind. Demnächst überweise ich ihr weitere 2000. Restsumme gibts dann nach der Scheidung.
Scheidungsantrag ist gestellt, ich/wir warten auf den Scheidungstermin.
Achso, im Scheidungsantrag hat mein Anwalt noch festgehalten das der Lebensmittelpunkt der Kinder bei beiden Elternteilen ist, dies hat Ex auch so bestätigt.
Zur Zeit mache ich mir eigentlich nur Sorgen/Gedanken das Ex zu Next zieht und versucht die Kinder mitzunehmen (300 km entfernung). Wie seht ihr das, wie stehen die Chancen das sie das durchkriegt (falls sie das vorhat)?
Die Betreuung könnte ich leisten, mein Arbeitgeber würde mir die Arbeitszeit auf 30 Stunden oder so reduzieren, ich wohne direkt an der Schule und dem Kindergarten. Ich gehe mit den Kindern auch jetzt schon zum Sport und zum Reiten.
Was sollte ich noch bedenken, bzw. was kann ich tun um meine Chancen zu verbessern? Ich hab echt Angst das ich meine Kinder verlieren könnte, Ex läßt da überhaupt nicht mit sich reden. Sie sagt immer: Du wirst schon sehen was apssiert, man kann nicht alles planen!
Vielen Dank
Peter
Hallo,
wenn euer Wechselmodell so zementiert ist, dass es sogar Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung ist, dann sehe ich abgesehen davon, dass man natürlich nie eine Gewissheit hat doch eine gute Chance, dass die Kinder in diesem Fall in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben dürfen. Sollte Ex diese Anwandlungen haben, dann müsstest Du sofort einen Eilantrag auf Übertragung des ABR stellen und den Wegzug der Kinder (wohlgemerkt, nicht den der Mutter!) verbieten lassen.
Du könntest bei der Schule (bzw. der Kita) hinterlegen lassen, dass eine Abmeldung der Kinder NUR mit Deinem Einverständnis erfolgen darf und der Versuch Dir UMGEHEND gemeldet werden soll.
Mit Deinem WM hast Du auf jeden Fall schon mal bessere Chancen, als ein Besuchsvater, dass die Kinder BLEIBEN.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
erstmal vielen Dank LBM, hier noch ein Nachtrag,
meine Eltern wohnen mit bei mir im Haus, zu denen haben die Kinder auch regelmäßigen und guten Kontakt. Die Kinder wohnen seit ihrer Geburt in dem Haus und jedes hat sein eigenes Zimmer. Wir haben einen großen Garten mit Spielgeräten, die Kinder haben einen Hund der auch bei mir lebt usw... Aus steuerlichen Gründen hat ein Kind seinen Erstwohnsitz bei mir und eins bei Ex und den Zweitwohnsitz beim jeweiligen anderen Elternteil.
Reicht für die Beantrgung des ABR die Äußerung von Ex das sie mit den Kindern weg will oder muss erst etwas in der Richtung passiert sein bzw. muss sie schon etwas unternommen haben?
Viele Grüße
Peter
Moin,
solange Deine Ex nicht spürbar aktiv wird, würde ich nichts tun. Denn das gefährdet Dein WM. Lediglich über die Hinterlegung bei Schule und Kita würde ich nachdenken. Vielleicht einen Anwalt in petto haben, bzw. dass der in den Startlöchern steht, wenn sie aktiv wird.
Die Faktoren, die Du noch aufgezählt hast, begünstigen sicher Deine Argumentation. Wichtig ist vor allem, dass die Kinder Zeit, viiiiel Zeit bei Dir verbringen. Und das dokumentierst Du ja bereits.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
* zusammengeführt *
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
