Moin,
mit hoher Wahrscheinlichkeit und Leistungsfähigkeit vorausgesetzt: Du. Dieser Auffassung ist jedenfalls der BGH (>hier<).
Deepthought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aber dient der KU nicht zur Abdeckung des Bedarfs des Kindes?
Wie is das denn Grundsätzlich mit solchen "Nebenkosten" später. Schulbücher, Klamotten, usw...
Ras
Hi Rasputin,
grundsätzlich hast du Recht. Allerdings gibt es 2 Ausnahmen:
Beiträge zu KK/Pflegeversicherung sind im KU nicht enthalten. Das steht so in den Leitlinien.
Die zweite Ausnahme sind die Beträge zu Kiga. Da hat ein neueres Urteil den Unterhaltszahlern beschert, das u.U. ein Teil dieser Kosten zusätzlich zum KU zu tragen sind.
Wie is das denn Grundsätzlich mit solchen "Nebenkosten" später. Schulbücher, Klamotten, usw...
Diese sind im KU enthalten. Auch da gibt es allerdings im Einzelfall wieder Ausnahmen. Wie unvorhersehbare Ausgaben, wie z.B.: eine Brille, Mehrbedarf durch eine Ernsthafte Erkrankung des Kindes, Internatskosten...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Thanx.
Es steht das ANgebot im Raum die KIGA Kosten im monatlichen Wechsel zu zahlen. Soll ich darauf eingehen oder zahle ich dann zu viel?
Es dankt Ras
