Hallo, liebe Mitbenutzer!
Meine Tochter wird im Februar 27 Jahre. Sie studiert im 8. Semester Sozialpädagogik. -
Kann mir jemand sagen, ob meine Unterhaltsverpflichtung mit der Vollendung des 27. Lebensjahres endet und wo ich darüber und über Unterhaltsverpflichtungen nach Ablauf der Regelstudienzeit was erfahren kann.
Danke und Grüße!
haraldbeglad
Hallo Harald,
die Unterhaltspflicht endet mit dem 27 Lebensjahr.
Die Tochter kann jetzt keinen Kindesunterhalt mehr verlangen.
Sollte sie denoch kein Geld haben, kann sie sich ans Sozialamt wenden und da einen Antrag stellen.
Dann wirst Du vom Sozialamt geprüft werden.
Die Selbstbehalte sind da aber erheblich höher als beim KU.
Fraglich ist auch, ob ihr Antrag nicht zurück gewiesen wird, da sie nun mal selbst versuchen sollte, ihren Lebensunterhalt durch Nebenjobs etc selbst zu bestreiten.
Ab dem 27 Lebensjahr fällt der Unterhaltstitel unter den Tisch und ist somit hinfällig.
Müßte aber auch im KU-Titel stehen.
Gruß
Melly
