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leistungsunfähig bei Unterhalt / Gesamtschuldnerausgleich

 
(@jedit)
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Hallo Leute,

ich bin seit 09/2000 allein erziehend mit 2 Kindern, zu 50% berufstätig und seit 08.2004 geschieden.

Das ABR der Kinder habe ich, das Sorgerecht besteht gemeinsam.

Ich bewohne mit den Kindern das ehegemeinsame Haus, welches im Miteigentum mit meiner Ex-Frau ist.

Der Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung steht noch an.

Für die Kinder erhalte ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Ich selbst erhalte keinen Unterhalt.

Die gemeinsamen Hausschulden trage ich seit dem Auszug meiner Ex-Frau alleine.

Im Januar 2000 hat meine Ex-Frau Nutzungsentschädigung geltend gemacht. Zur gleichen Zeit habe ich sie dann auch aufgefordert ihr Einkommen zur Geltendmachung von Getrenntlebendenunterhalt darzulegen.

Bei der anwaltlichen Berechnung des Unterhalts wurde stets mein Wohnvorteil berücksichtigt.

Das AG führt dann aus, dass meine Ex-Frau nicht leistungsfähig ist und deshalb kein Unterhalt an mich bezahlen muss. Der Wohnvorteil bzw. die Nutzungsentschädigung spielte dann keine Rolle mehr, weil Leistungsunfähigkeit vorlag.

Ich habe 2004 nach § 426 BGB einen Gesamtschuldnerausgleich bezüglich der gemeinsamen Schulden geltend gemacht. Dies ist möglich, wenn z. B. Nutzungsentschädigung in anderer Weise berücksichtigt wurde.

Hier wurde dann ausgeführt, dass dieser mir nicht zusteht, da meine Ex-Frau eine Nutzungsentschädigung hat, die dem dagegen gerechnet wird.

Somit bekomme ich keinen Unterhalt und muss die gemeinsamen Lasten selbst tragen.

M. E. ist dies eine doppelte Benachteiligung.

Im PKH Prüfungsverfahren wurde mein Anliegen beim OLG aufgrund „kein Aussicht auf Erfolg“ abgewiesen. Dass ein Wohnvorteil in den anwaltlichen Schreiben an das Gericht (AG) zur Unterhaltsklage stets berücksichtigt wurde, ist im Beschluss vom OLG nirgends erwähnt. Auch wird im Urteil des AG zum Unterhalt lediglich darauf hingewiesen, dass der Wohnvorteil wegen Leistungsunfähigkeit keine Rolle mehr spielt.

M. E. müsste meine Ex-Frau zu einem Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB verpflichtet sein. Zum einen da de facto eine dagegen stehende Nutzungsentschädigung nach dem Willen der Gegenseite bereits berücksichtigt ist und meine Ex-Frau sich ja auch leistungsfähig stellen könnte.

Nun geht meine Ex-Frau her und teilt mit, dass sie einen vermögenden Freund hat und das Haus nun selbst kaufen möchte.

Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich weiter verhalten soll. Lässt sich u. U. die Forderung im Zugewinnausgleich berücksichtigen?

Da ich habe Anfang Februar in Sache Zugewinn (Haus etc.) eine Gerichtsverhandlung habe und momentan so nicht weiter komme sollte ich dringend eine zündende Idee haben. Gibt es u. U. Gesetzesgrundlagen, besser noch Urteile, welche für meinen Fall zu verwenden sind.

Ich danke Euch schon mal.

Grüßle Jedit


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2005 20:36
(@Melly)

Hallo Jedit,

Du kannst natürlich bei einer Auseinandersetzung, was das Haus betrifft, die Zahlungen die Du im Moment leistest aufführen und bei Verkauf oder Auszahlung der Ex-Frau abziehen.
Du zahlst ja jetzt ihre Schulden, also steht sie bei Dir im Minus.
Was anderes wird wohl nicht möglich sein.

Du mußt das alles genau festhalten, auch wenn Deine Ex meint, das Haus kaufen zu wollen, muß sie Dir erstmal einen Teil der getilgten Gelder zurück bezahlen.

Da wird natürlich auch berücksichtigt, daß sie schlicht den Hausanteil nicht genutzt hat.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2005 21:27
(@jedit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

gilt dies auch bei einem Fremdverkauf?
Das wäre ja, so wie ich Deine Antwort verstehe, dann der Gesamtschuldnerausgleich nach 426 BGB.
Meine Ex geht mit ihrer Anwälting ja davon aus, dass dies vom Tisch ist.
Wenn nicht wäre ja nicht alles verloren.

Aber meine Ex stellt eben den s. g. Wohnvorteil dagegen.
Da sie nicht leistungsfähig im Unterhalt ist (bzw. sein will) und dieser hier nicht berücksichtigt wird, wird er dann eben in der o. g. Form berücksichtigt. Also beim Schuldenausgleich.

Den habe ich ja im Pkh Verfahren ohne Erfolg geltend gemacht. Wobei nach m. E. dies nicht korrekt ist.

Meine Kinder wollen eigentlich nicht ausziehen. Sie sind im Haus aufgewachsen. Aber das interessiert niemand.
Und meine Ex kann den Hals nicht voll genug bekommen.
Unter normaler Betrachtungsweise kann ich es eigentlich mit dem Haus schaffen.
Aber nicht bei den Spielchen, die gemacht werden.

Es ist alles ganz schön schwer, dies hier schriftlich verständlich zu machen. Und mir fehlt mit zwei Kindern und Beruf und dem Halbtagesjob "EX" einfach die Zeit um zu recherchieren und um zu schreiben.
Na ja so ist es eben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2005 00:57
(@Melly)

Hallo Jedit,

hab das andere Topic gelöscht, eimal reicht hier um Antworten zu bekommen.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2005 01:39