Unterhalt ab 2018
 
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Unterhalt ab 2018

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(@inselreif)
Moderator

Firmenwagen ist nicht allzu groß ( wäre mir selbst sonst zu teuer) und alles mit den 1% abgedeckt.

und was ist mit den 0,03%? Könnte es sein, dass hier eine Diskrepanz zwischen Steuer (keine erste Tätigkeitsstätte) und Unterhalt (Ansatz von Fahrten zur Arbeitsstelle) entsteht, die ggf. auf die Füsse fällt? (das ist keine Kritik, nur zur Sensibilisierung)
Auch bei "nicht all zu gross" - Wir haben hier schon Fälle gehabt, wo für einen Golf Summen an geldwerten Vorteilen angesetzt wurden, gegen die das 1% mickrig war.
Ich will den Wagen nicht madig machen, er ist aber unterhaltsrechtlich ein ziemliches Risiko (NB: mit einer vom Arbeitgeber gestellten Bahncard100 stellt man sich sowohl steuerlich als auch unterhaltsmässig deutlich besser).

Grundsätzlich bist Du, auch wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert, berechtigt, gegenüber dem Finanzamt einen geringeren gwV mit der Fahrtenbuchmethode nachzuweisen und so eine Korrektur im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorzunehmen. Der Arbeitgeber muss Dir dazu auf Anfrage die Gesamtkosten des Fahrzeugs bescheinigen. Das lohnt sich bei geringem Privatanteil durchaus und kann auch im Rahmen des Unterhaltsverfahrens herangezogen werden. Wenn Du aber gar keine Reisetätigkeit hast (wozu dann überhaupt das Fahrzeug?) ist das wahrscheinlich eher uninteressant.

Eine andere Möglichkeit ist die Beschränkung der Privatkilometer im Rahmen der Nutzungsüberlassungsvereinbarung. Auch damit kann man sich unterhaltsrechtlich besser stellen.

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 22.02.2018 15:57
(@samson1978)
Registriert

Wenn Du aber gar keine Reisetätigkeit hast (wozu dann überhaupt das Fahrzeug?) ist das wahrscheinlich eher uninteressant.

Das gibt die Stelle an sich so her. 
Zudem sind schon ab und zu Fahrten da, trotzdem ist der Wagen eher als ein Bonus zu betrachten.

Muss ich die Beschränkung der Privatkilometer beim AG beantragen? Derzeit sind 90% der gefahrenen km privat.


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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2018 20:03
(@samson1978)
Registriert

und was ist mit den 0,03%? Könnte es sein, dass hier eine Diskrepanz zwischen Steuer (keine erste Tätigkeitsstätte) und Unterhalt (Ansatz von Fahrten zur Arbeitsstelle) entsteht, die ggf. auf die Füsse fällt? (das ist keine Kritik, nur zur Sensibilisierung)

Arbeitsweg ist mit knapp 5km recht kurz. Diese werden mit den 0,03% auf dem Gehaltszettel verrechnet.
PKW 1% 288,-€
PKW KM 43,20€ (0,03% x 28.800 x5km)


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Themenstarter Geschrieben : 22.02.2018 20:10
(@inselreif)
Moderator

Muss ich die Beschränkung der Privatkilometer beim AG beantragen? Derzeit sind 90% der gefahrenen km privat.

ist natürlich die Frage, ob der AG sich auf eine solche Vereinbarung einlässt. Firmenwagen sind das ziemlich erste, was ein Steuerprüfer anschaut, solche Sonderfälle vorneweg (direkt nach den Leuten, die angeblich keine erste Tätigkeitsstätte haben). Wenn es ein grösseres Unternehmen ist, wird das daher möglichst nach sicherem Schema-F gehandhabt.
Es gibt allerdings auch Vereinbarungen, die (damit der AG nicht unendlich drauflegt) die Privatnutzung limitieren, genauso wie es welche mit Eigenanteil gibt usw.

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 22.02.2018 22:34
(@samson1978)
Registriert

So, heute die erste Verhandlung zum Thema Unterhalt. Mein RA hat der Gegenseite die Kosten aufgebrummt, weil sie mich nicht aufgefordert haben einen Titel machen zu lassen. Weder die KM noch das JuA.
Und dann schauen wir mal was heute raus kommt. Schlimmstenfalls sind es 17€ mehr für Junior. Das ist okay, auch wenn der Aufwand nicht im Nutzen steht.


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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2018 14:37
(@samson1978)
Registriert

Vor Gericht und auf hoher See.

Hier liegt scheinbar einiges quer. Die Gegenseite und auch der Richter haben bemängelt, dass ich beim Zusammenstellen der Auskunft zwar die Belege zugesandt habe, aber nicht wirklich eine Auskunft erteilt habe.
Also enthielt mein Schreiben nur den Bezug auf die Belege aber keine umfassende Auskunft an sich wo ich entsprechende Einkommen anhand einer Übersicht ersichtlich gemacht habe.
Weitere nicht vorhandene Einkommen habe ich einfach in einem Satz verneint.

Während der Antrag der Gegenseite auf die fehlenden Einkommen (wie Spesen, Bonus usw. abzielte bzw. das Einkommen ab 2018 erfahren wollte) legte sich der Richter nur auf die mangelhalfte Auskunft fest.

Gibt es eine blanko Übersicht womit man dem Auskunftsersuchen nachkommt.


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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2018 18:05
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor Gericht und auf hoher See.

Anscheinend auch mit unterschiedlichen Winden.
Was sagt denn der Richter zu der Motivation der Gegenseite, noch nicht erhaltenes Einkommen (von 2018) abzufragen?
In der Regel gilt es bei dem anderen Thema die Fragen der Auskunftsberechtigten zu beantworten. So meine Info. Das heißt z. B. dass man von Jobcenter oder Beistandschaft entsprechend Formulare bekommt, die man dann ausfüllen - - kann. Die Kritik, persönlich eine Vermögensaufstellung nach kaufmännischer Lehre zu gestalten, kann ich nicht nachvollziehen und wundert mich jetzt. Am Ende ist es ja so wie es ist, entweder lässt dein Einkommen die Unterhaltsstufe XY zu oder eben nicht. 


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Geschrieben : 26.03.2018 18:42
(@samson1978)
Registriert

Das Gehalt ab 2018 war Teil der Diskussionsrunde. Meine noch nicht erstellte Steuererklärung für 2017 wurde mir angekreidet. Da konnte ich nur mit dem Kopf schütteln.

Mal schauen was in dem Beschluss (oder whatever) drin steht.
Laut meinem RA weiß die gegnerische Anwältin, dass die heute einfach nur Glück hatte.
Eine Beschwerde lohnt sich laut RA nicht, weil der Streitwert unter 600€ liegt, da es ja nur um die Auskunft an sich geht. Also nur das Papier/ Aufwand an sich.
Der Leistungsantrag kommt ja noch, wenn die Unterlagen für 2018 vorliegen.
Dort müsste die RAin auf unseren gemachten Vorschlag eigentlich eingehen, weil wir heute erneut 110% vorgeschlagen haben. Das haben die natürlich abgelehnt, weil sie ja die Zahlen für 2018 noch nicht kennen.
Also erstmal abwarten was im richterlichen Schreiben steht und derweil die Aufstellung erstellen.

Geil war auch die erneuten Spekulationen ich hätte eine Oldtimersammlung (ich hatte zu verschiedenen Zeiten Oldtimer, aber nie zusammen) und somit müsse ich ein Einkommen aus Vermietung der Fahrzeuge haben.
Ich war kurz davor zur RAin zu sagen: Ihre Mandantin hat doch eine Vagina. Die kann sie doch auch nutzen um damit Einkommen zu erwirtschaften...


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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2018 18:56
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Samson 1978
Denk dran wegen der Spesen ( Verpflegungsmehraufwendungen), das die maximal mit einem drittel angerechnet werden können und versuch durch Deinen Anwalt mit Bezug auf das Urteil des OLG Braunschweig, das sie gar nicht angerechnet werden. Denn Pauschal gezahlte Spesen gelten auch ohne Nachweiß als Verbraucht. Der genaue Text ist in dem Urteil. Bei mir hat der gegnerische Anwalt auch bemängelt das ich nur die Belege zur Verfügung gestellt habe. Sprich man soll der Gegenseite und dem Gericht auch noch die Arbeit des Rechnens abnehmen. Versuch es doch einfach mal mit einer Exeltabelle. Schreib einfach rein, so und so viele Arbeitstage im Jahr mal KM mal 0,30 € mal 2 durch 12 , dann die monatlichen Beiträge für Gewerkschaft, Kosten für Reinigung von Arbeitskleidung und Anschaffungskosten, die monatlichen Kosten für das Bankkonto und wenn Du es beruflich brauchst die Kosten für das Navi etc. Spalte daneben das Jahres Brutto minus Steuern und Versicherung geteilt durch 12, dann hast Du das unbereinigte Netto von dem Du die anderen Posten abziehst und dann hast Du das bereinigte monatliche Netto. Nicht die Altersvorsorge vergessen.

LG der Frosch


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Geschrieben : 26.03.2018 19:27
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du kannst auch sagen, dass die Gegenseite sich an Potemkinschen Dörfern ergötzt.

VG,
Tsubame.


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Geschrieben : 26.03.2018 19:29




(@samson1978)
Registriert

Ich habe noch eine kleine Frage hinsichtlich der Spesen.

Aktueller Stand ist ja, dass ich 110% an Unterhalt zahle und somit der Gegenseite keine Argumentation biete. Der erste und letzte Gerichtstermin war Ende März und seit dem ist Ruhe.
Obwohl die Gegenseite im ersten Schritt die Auskunft gefordert hat und nun im zweiten Schritt die Höhe festlegen lassen müsste. Bringt aber nix, weil ich eh schon die Obergrenze zahle.
Das weiß die gegn. RAin scheinbar auch und schiesst sich im aktuellen Schreiben ans Gricht auf die fehlende Spesenabrechnung ein.
Diese habe ich mit einer Nullerklärung bereits für nicht vorhanden erklärt. Nun soll ich laut ihr eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Dies begründet sie damit, dass meine derzeitige Funktion in der Firma und weil die Zentrale 500km entfernt ist mit einer erhöhten Reisetätigkeit. Und in anderen Firmen seien da Spesen üblich.

Fakt 1: viele Meetings, Besprechungen usw. finden regional statt, weil es die Hierarchie des Konzern zulässt, dass gewisse Entscheider dezentral platziert sind.
Fakt 2: meine Kundentermine sind regional und nur Tagestouren
Fakt 3: in 2018 war ich 3 mal zu Schulungen unterwegs, jeweils mit ÜN
Fakt 4: Fahrten erfolgen immer mit Dienstwagen, Hotels bezahlt die Zentrale und bucht dies auf die einzelnen Niederlassungen
Fakt 5: ich habe kein Spesenkonto, es gibt nur die Tagespauschalen für Frühst, Mittag. und Abendessen, die aber aber zu 75% durch lokale Verköstigung entfallen (Ich erhalte ca. 20€ zurück bei einer 4tägigen Reise)

Fallen diese Erstattungen nun unter Spesen oder sind das normale Reisekosten? Der Umfang wird sich auch die nächsten Jahre nicht deutlich erhöhen.
Selbst wenn es 3x 20,00€ sind, dann reden wir über 60,00€/Jahr. Geteilt durch 12, macht das 5,- pro Monat mehr an anrechenbarem Einkommen.
Wir haben aber bereits mit 110% die nächsthöhere Stufe angeboten, da ich netto am oberen Ende der 105% sitze.


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Themenstarter Geschrieben : 21.11.2018 15:46
(@inselreif)
Moderator

Fakt 5: ich habe kein Spesenkonto, es gibt nur die Tagespauschalen für Frühst, Mittag. und Abendessen, die aber aber zu 75% durch lokale Verköstigung entfallen (Ich erhalte ca. 20€ zurück bei einer 4tägigen Reise)

Über die TG_Pauschalen (und das sind Spesen) muss es doch eine Abrechnung geben. Und die legst Du vor.
Ansonsten EV abgeben und gut ist. Alternativ eine Bestätigung von HR einholen - aber auch das würde ich nicht tun. Du musst auf solche Behauptungen ins Blaue hinein nichts erklären, höchstens auf Hinweis des Gerichts.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2018 21:17
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