Unterhalt ab 2018
 
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Unterhalt ab 2018

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(@samson1978)
Registriert

Danke für die Hinweise.
Ich hab in 2016 ca. 550€ an Steuererstattung gehabt.
Das sind knapp 45€ pro Monat. Unter die 1900,- der ersten Stufe komme ich sowieso.


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Themenstarter Geschrieben : 02.12.2017 13:57
(@samson1978)
Registriert

Ich habe heute eine Antwort von der RAin der KM erhalten.
Aufgrund meiner Tätigkeit im Vertrieb müsste ich über Speseneinkünfte verfügen.
Habe ich aber nicht. Zudem habe ich in meinem Schreiben zur Einreichung der Unterlagen angegeben, dass es keine weiteren Einkünfte gibt.

Zweiter Punkt, sie schreibt das es aufgrund des Jahreswechsels auch zu beruflichen Änderungen kommen kann.
Nach ihr müsste ich im Falle einer beruflichen Veränderung ab Jan 2018 diese Informationen inkl. Arb.Vertrag, Gehaltszettel und Nachweis sämtlicher Zuschläge, Sonderleistungen, geldwerter Vorteil übermitteln.

Geht das nicht über die Auskunftspflicht der letzten 12 Monate hinaus? Muss ich das wirklich angeben? Oder erst wieder nach 2 Jahren.


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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 21:10
(@inselreif)
Moderator

Sehr geehrte Frau Rechtsverdreherin,
Sie haben, wie gewünscht, eine vollständige und abgeschlossene Einkommensauskunft erhalten, deren Richtigkeit ich Ihnen erneut bestätigen kann.
Für Spekulationen ins Blaue hinein besteht an dieser Stelle kein Raum, so dass sich eine Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom .. erübrigt.
Gruss, Samson


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Geschrieben : 10.01.2018 21:47
(@samson1978)
Registriert

Sehr gut.  :rofl2:
Darf ich statt Rechtsverdreherin auch Pitbull schreiben.
Ich würde den Spitznamen gern etwas mehr etablieren. 😉


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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 22:45
(@samson1978)
Registriert

Nach meiner Antwort vom 11.01.2018 ist Ruhe eingetreten.
Der Unterhalt für Jan 2018 ist anhand der DDT mit 269,-€ überwiesen. Im Überweisungsbeleg habe ich auch die Höhe kurz erklärt.

Fristen gibt es ja nicht wirklich, aber wieviel Zeit kann sich die KM/ RAin lassen?
Wenn sie Mehrbedarf anmelden, müssen sie eh die Gehaltsunterlagen der KM beilegen, ansonsten passiert da nichts.
Nachforderungsfristen für Mehrbedarf fangen erst in dem Monat an, wo sie gestellt werden.


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Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 19:23
(@samson1978)
Registriert

Mir kam gerade ein doofer Gedanke, von wegen Ruhe vor dem Sturm:
Kann die Gegenseite eine Unterhaltsklage anstreben bzw. schon eingereicht haben?
Geht sowas trotz regelmäßiger und korrekter Zahlungen und auch eingereichter Unterlagen. Nur weil die andere Seite meint, da müsse noch mehr sein.


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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2018 20:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

jeder kann Klagen. Trotzdem sind auch Familiengerichte in der Lage den Unterhalt richtig zu berechnen und dann eine Klage mit entsprechender Kostenentscheidung  zu beenden.

Trotzdem kann Dich die Sache viel Geld kosten, da in Unterhaltsfragen Anwaltszwang besteht.

Etwas einfacher ist es, wenn VKH beantragt wird, dann könntest Du darlegen, dass Du regelmäßig und korrekt Unterhalt zahlst und die Klage deshalb mutwillig ist.
Keine VKH bedeutet dann in aller Regel auch keine Klage.

VG Susi


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Geschrieben : 24.01.2018 21:14
(@samson1978)
Registriert

Danke für die Infos.
Weder die KM noch ich werden in den Genuss einer VKH bzw. PKH kommen. Dafür sind beide von der Grenze zu weit weg.


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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2018 21:24
(@samson1978)
Registriert

Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Erst soll ich meine Unterlagen einreichen und zudem noch fiktive Spesenzahlungen angeben oder zukünftige Gehaltsänderungen angeben.
Und nun ist seit ca. 1 Monat Ruhe an der Front.

Unterhält wird selbstverständlich von mir weiter gezahlt. Nach DDT 2018 Version.


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Themenstarter Geschrieben : 07.02.2018 22:34
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Samson1978
Hast Du eine Reisetätigkeit? Wenn ja, dann kann es sein das man Dir unterstellen will Du würdest Spesen in Form von Verpflegungsmehraufwendungen erhalten bzw. bei der Steuererklärung geltend machen können. Sollte das der Fall sein könnte man Dir Dein Netto um ein drittel der Steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen fiktiv erhöhen. Genauso versucht man Dir schon einmal vorsorglich Lohnerhöhungen fiktiv zu unterstellen und in den Unterhalt einzurechnen.
LG der Frosch


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Geschrieben : 07.02.2018 23:12




(@samson1978)
Registriert

Nein, keinerlei Reisetätigkeit. Man hat mir direkt unterstellt ich hätte Speseneinkommen, weil ich im Vertrieb tätig bin.

Die Spekulationen habe ich mir direkt verbeten. Fax vom 11.1.
Und jetzt kommt nix mehr. Keine Berechnungen, keine Forderungen, keine Vorschläge oder Angebote.
Und da ahne ich nix gutes.


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Themenstarter Geschrieben : 07.02.2018 23:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, keinerlei Reisetätigkeit. Man hat mir direkt unterstellt ich hätte Speseneinkommen, weil ich im Vertrieb tätig bin.

Die Spekulationen habe ich mir direkt verbeten. Fax vom 11.1.
Und jetzt kommt nix mehr. Keine Berechnungen, keine Forderungen, keine Vorschläge oder Angebote.
Und da ahne ich nix gutes.

Moin.

Ich weiß gar nicht, was Dein Problem ist... Vielleicht hat Deine Reaktion gezeigt, dass sie mit Dir nicht machen können was sie wollen und aufgrund der unterlagen ist eben nicht mehr zu holen. Also freu Dich doch... wenigstens für den Moment.

Wenn die Gegenseite weitere Manöver plant, dann kannst Du im Moment eh nichts tun. Außer viellicht ein wenig Geld ansparen. Wobei eine rückwirkende Geltendmachung eben nicht möglich ist, wenn Du korrekte Auskünfte erteilt hast.

Hast Du pro-firma für Dich mal gerechnet, wie eine KU- Berechnung auf Basis des höheren Einkommens und des Firmenwagens jetzt aussähe? weil wie oben schon mal angedeutet, gerade der Wagen kann bei einer Neuberechnung böse Überraschungen nach sich ziehen. Durch eine sinnvolle Gestaltung (zB Ausschluss privater Nutzung. Fahrtenbuchmethode, kleinerer Wagen) können diese allerdings begrenzt werden!

toto 


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Geschrieben : 08.02.2018 07:28
(@samson1978)
Registriert

Ich würde vermutlich in die nächste Stufe rutschen.

Na sicher kann ich mich zurück lehnen und abwarten. Das Verhalten von KM u deren RAin haben in der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass es sich wirklich wie die sprichwörtliche Ruhe vor dem Sturm zugeht.


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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2018 08:26
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen Samson1978
Kannst Du nicht auf den Firmenwagen verzichten, wenn Du befürchtest in eine höhere Unterhaltsstufe zu rutschen? Darfst Du den Wagen privat nutzen? Wenn ja, wie wird er besteuert? Nach der 1% Regelung oder musst Du Fahrtenbuch führen? Wenn Dein Chef sagt Du darfst den Wagen nicht privat nutzen kann Dir auch kein Geldwerter Vorteil zugerechnet werden, da Du ja keinen hast.

LG der Frosch


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Geschrieben : 08.02.2018 08:57
(@samson1978)
Registriert

Das mit der nächsten Stufe ist doch eigentlich Nebensache für die nächsten 2 Jahre zumindest.
Die RAin wollte die Unterlagen der letzten 12 Monate und die hat sie bekommen. Und nun ist völlige Funkstille...


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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2018 17:12
(@samson1978)
Registriert

Tja, irgendwie hab ich es geahnt.
Heute kam eine Ladung vom Amtsgericht mit einem umfangreichen Schreiben der gegn. RAin.
Die Ermittlung der Angaben erinnert in bissel an Stasi-Methoden. Da werden Xing-Profile angezeigt mit den beruflichen Änderungen. Da wird mir ein Oldtimerhandel unterstellt (ja, ich habe ein altes Auto als Hobby). Ich soll meine Vermögenswerte offen legen.
Weil ich im Vertrieb bin, habe ich Bonuszahlungen, Spesen usw.
Kurz: seit meiner Beförderung lebe ich in Saus und Braus, kaufe mir wöchentlich Oldtimer und bade in Champagner.

Ich würde mir wünschen, das die KM das gleiche Engagement auch bei der Umgangsrechtewahrnehmung des Kindes ansetzt.


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Themenstarter Geschrieben : 21.02.2018 20:54
(@inselreif)
Moderator

Das schöne an Unterhaltssachen ist, dass man nicht überlegen muss, ob man einen Anwalt nehmen soll. Man muss eh einen nehmen und der erledigt die ganze Drecksarbeit. Aufregen sinnfrei.

Für Dich ist im Moment eigentlich nur wichtig:
1. einen Anwalt nehmen und das sofort. Morgen, nicht nächste Woche. Damit der ausreichend Zeit zur Reaktion hat.
2. es existiert ja noch kein Titel. War die Titulierung gefordert? Wenn ja, jetzt in unstreitiger Höhe nachholen bzw. den Anwalt ein sofortiges Teilanerkenntnis abgeben lassen. Tituliert wird am Ende eh und so spart es an der Verhandlungsgebühr bzw. führt es u.U. zu einer günstigeren Kostenverteilung, wenn es innerhalb der Frist zur Verteidigungsanzeige passiert.
3. Grundsätzlich solltest Du noch mal über das Thema Firmenwagen nachdenken. Tips gab es dazu ja schon.

Gruss von der Insel


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Geschrieben : 21.02.2018 21:35
(@samson1978)
Registriert

1. Bereits geschehen
2. Wurde bis jetzt nicht gefordert. Werden wir anbieten mit Mindestunterhalt. Zudem Kostenzurückweisung, weil Gegenseite nie eine Titulierung gefordert hat. Das erhöht die Chance, dass die KM den Salat bezahlt.
3. Die 1% Regelung ist konzernseitig festgelegt. Das dürfte schwierig werden, eine Ausnahme zu erwirken.


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Themenstarter Geschrieben : 21.02.2018 23:46
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Samson1978
Bezüglich der Anrechnung von Spesen kannst Du mit dem Urteil des OLG Braunschweig argumentieren, das sagt das Verpflegungsmehraufwendungen( Spesen) die pauschal steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden auch ohne Beleg als verbraucht gelten und daher nicht angerechnet werden dürfen. Wenn das Argument nicht hilft dann kann maximal ein drittel angerechnet werden. Musst Du bei Deinem Firmenwagen das Tanken selber bezahlen? Wenn ja kannst Du weiter den hin und Rückweg zum Betrieb absetzen. Mach darauf Aufmerksam bei deinem Ra. das Du dadurch das Du ohne Firmenwagen alle Fahrten für Deinen Arbeitgeber mit dem Privatwagen machen musst und diese Kosten vom Deinem Nettoentgelt abgezogen werden müssten, welches dieses erheblich schmäler würde, da im Monat bestimmt mehrere tausend Kilometer zusammen kommen würden.

LG der Frosch


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Geschrieben : 22.02.2018 00:54
(@samson1978)
Registriert

Es gibt gar keine Spesen. Ich habe keine Reisetätigkeit. Das läuft alles sehr regional ab.
Firmenwagen ist nicht allzu groß ( wäre mir selbst sonst zu teuer) und alles mit den 1% abgedeckt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2018 09:22




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