Hab gestern Post der gegnerischen RAin erhalten.
Darin soll ich bis 12.Dez meine Einkommenssituation darstellen zwecks Unterhaltsberechnung ab Jan 2018, da es ja maßgeblich neue Sätze gab.
Ich habe aber bereits im Aug 2018 damals an das JuA meine Unterlagen eingereicht. Muss ich das nun auch noch machen obwohl die 2 Jahre übliche Zeit noch nicht rum sind.
Ab Jan 18 würde sich gehaltstechnisch bei mir einiges ändern, da Beförderung und Firmenwagen (geldw. Vorteil)
Muss ich die Kopien der Gehaltszettel schicken oder kann ich selbst ne Liste erstellen und zusenden.
Abziehen würde ich die 5% Aufwand und 4% Altersvorsorge.
Hallo,
wenn du im August (ich nehme an du meinst 2017) Auskunft an das Jugendamt erteilt hast.
Hast du 2 Jahre ruhe und musst keine Auskunft erteilen.
Ich gehe davon aus, das die Gegnerische Seite eine Neuberechnung noch dieses Jahre haben möchte,
da sich ab Januar 2018 die Gruppen ändern zum Positiven uns Väter.
Ab Jan 18 würde sich gehaltstechnisch bei mir einiges ändern, da Beförderung und Firmenwagen (geldw. Vorteil)
Dann kann es strategisch sinnvoll sein, jetzt oder auch Anfang Januar (zurückliegende 12 Monate...) Auskunft zu erteilen und die per 01.01.2018 geltenden Stufen zu vereinbaren, anschliessend sind zwei Jahre Ruhe.
Muss ich die Kopien der Gehaltszettel schicken oder kann ich selbst ne Liste erstellen und zusenden.
Wenn Belege gefordert sind, ist zu belegen. Ansonsten reicht eine Liste. Die muss aber a) vollständig sein und b) die Vollständigkeit und Richtigkeit explizit bestätigt werden.
Abziehen würde ich die 5% Aufwand und 4% Altersvorsorge.
Die gewünschten Abzugspositionen führst Du im Schreiben gesondert auf. Aufpassen was geht (Altersvorsorge beispielsweise nur dann, wenn sie auch eingezahlt wird).
Gruss von der Insel
Sorry, meinte Aug 2016.
Wenn ich die Unterlagen erst im Jan 18 einreichen, dann gilt die DDT 2018?
Und wenn ich jetzt im Dez einreichen, noch der alte Tarif?
Ausgaben für AV sind belegbar.
Moin,
wie auch immer ... selbst wenn sie ab Januar 2018 rechnen wollen, mus und wird die Einkommenssituation der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Im Januar 2018 hast Du vielleicht ein höheres Gehalt, einen Firmenwagen, aber die letzten 12 Monate sind dann Jan - Dez 2017.
Also ich würde jetzt dei Unterlagen übermitteln und alles festzurren. Dann ist für 2 Jahre (bis Dezember 2020) ruhe und es kann nicht nochmal berechnet werden. Daher: stell Dich nicht quer.
Im übrigen, da ich nicht weiß wie alt die Kinder sind, sollte man sich das mit dem Firmenwagen genau überlegen. Denn dass ist schon so manchem auf die Füsse gefallen und der geldwerte Vorteil hat die finanzielle Ersparnis bei weitem aufgefressen und hinterher wurde mehr gezahlt.
Da würde ich mit spitzem Bleistift rechnen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
aber die letzten 12 Monate sind dann Jan - Dez 2017.
was man der Gegenseite schmackhaft machen kann, weil sie dann nur die Summe vom Dezember-Gehaltsnachweis abschreiben muss...
Gruss von der Insel
Die Gegenseite wird gewiss nicht neutral die Berechnung erstellen. Erwarte ich nicht ernsthaft.
Welche Werte außer Gehalt, Sonderleistungen u Steuererstattungen können hinzugezogen werden? Mehr gibt es bei mir nicht.
Kann mir jemand bitte helfen und anhand der Zahlen ermitteln, was ich ab Jan 2018 an Unterhalt zu zahlen hätte:
Nettoverdienst (letzten 12 Monate) inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld: 22.500,-
Steuererstattung aus 2016: 547,-€
Netto pro Monat: 1.920,58,-
Und wie nun weiter?
Abzüglich 5% (96,03€) Arbeitsaufwendungen, abzügl. 4% Altersvorsorge (76,82€) (monatlicher Abzug nachweisbar)?
Das wäre doch dann das bereinigte Netto von 1747,73€.
Wie kommen jetzt die Prozente in der DDT Tabelle ins Spiel und wie das hälftige Kindergeld?
Kind ist 3 Jahre alt.
Bis jetzt habe ich 281,00€ plus 50,00€ Sonderbedarf für Kita bezahlt. Wurde vom JuA ermittelt. Einen Titel gab es bis jetzt nicht.
Hallo,
bei der Bereinigung es Einkommens kannst Du nachweisbare berufsbedingte Ausgaben (Weg zur Arbeit, hin und zurück, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge) absetzen oder die Pausschale nehmen, wenn es die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG zulassen.
Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen nachgewiesen werden und es werden nicht mehr als 4% vom Brutto anerkannt.
Dann Wird Dein Netto-Verdienst inkl. Urlaubs-und Weihnachtsgeld plus Steuererstattung genommen und durch 12 geteilt. Davon werden dann die anerkannten berufsbedingten Ausgaben und die Altersvorsorge abgezogen, dass ergibt Dein bereinigtes Einkommen.
Jetzt schaust Du in der DDT in welcher Stufe das einzuordnen ist. Bis 1900 Euro bist Du nach der DDT ab 1.1.2018 in der ersten Stufe (Prozente brauchst Du dazu nicht auszurechnen), dann schaust Du nach der Alterstufe, für 0-5 Jahre ist es die erste Alterstufe und da stehen 348 Euro.
Da Du ein Kind hast, wird jetzt von den 348 Euro das halbe Kindergeld ( 194 Euro : 2 = 97 Euro ab 1.1.2018) für das erste Kind abgezogen und ergibt den Zahlbetrag: 348 Euro - 97 Euro = 251 Euro.
VG Susi
Hallo @Susi, @Samson1978,
zumindest in dem Faden hier kann ich außer der Unterhaltspflicht für das Kind keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen des TO herauslesen...
Deshalb müßte doch (eigentlich) um eine Stufe hochgestuft werden, so dass ein Zahlbetrag von 269,. monatl fällig wäre (ausgehend von dem bereinigten Netto von 1747,73€)?!
Falls Du natürlich noch für Deine EX Unterhalt bezahlen müßtest bleibt es bei den Zahlen von @Susi...
Hier mal der Link zur DT (Zahlbeträge):
https://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/#zahlbetrag_erste_zweite_kind_ab_01012018
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nein, die Olle verdient sogar mehr wie ich.
Wie ist das mit dem Sonderbedarf KITA. Kann die Gegenseite diesen Bedarf selbst festlegen?
Hallo @Samson1978,
Sonderbedarf wird entsprechend des Einkommen geteilt (gequotelt).
Das heißt, die KM müßte hierzu Ihr Einkommen offenlegen, damit Ihr (höherer :wink:) Anteil ermitelt werden kann
Bei Dir wird zunächst vor der Ermittlung der Kindesunterhalt vom Einkommen abgezogen....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ja, die Höherstufung wegen nur einer unterhaltsberichtigten Person habe ich übersehen :redhead:
Dann geht es natürlich in die 2. Stufe und der Zahlbetrag steigt auf 269 Euro auch wenn das bereinigte Einkommen unter 1901 Euro liegt.
Jetzt wäre aber ggf. zu prüfen ob der Bedarfskontrollbetrag von 1300 Euro gerissen wird. Das kann man aber nur mit den tatsächlichen Zahlen prüfen.
Auch wenn es eine Spitzfindigkeit ist Kiga ist Mehrbedarf, da die Kosten regelmäßig anfallen. Bei Sonderbedarf handelt es sich um einmalig erhöhten Bedarf. Die Kosten des Kiga, aber nicht das Essen (wird durch den normalen Unterhalt abgedeckt) sind Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen (wie Kakadu geschrieben hat).
VG Susi
Also mit 269€ zufrieden sein und wenn sie mehr will, muss sie es beantragen und die Hosen runter lassen.
Hallo @Samson1978
Also mit 269€ zufrieden sein und wenn sie mehr will, muss sie es beantragen und die Hosen runter lassen.
:question: Mehr an Unterhalt ist lt. DT nicht drin...
Bei event. Neutitulierung unbedingt auf die Befristung bis zum 18 Geb (Volljährigkeit) achten!!
Die 269,-€ wären der ganz normale monatl. Unterhalt...
Kitakosten kämen wie bisher hinzu:
Bis jetzt habe ich 281,00€ plus 50,00€
SonderbedarfMehrbedarf] für Kita bezahlt. Wurde vom JuA ermittelt. Einen Titel gab es bis jetzt nicht.
Die Berechnung erfolgt dann wie von mir in #15 beschrieben.
Falls das bisher anders gelaufen ist, müßtest Du Deine EX halt auffordern Ihr Einkommen offenzulegen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
Hallo,
als erstes wundert es mich, dass es über den KU keinen Titel geben soll. Wenn dem so ist, dann ist es gut.
Sollte es aber einen Titel geben, dann ist dieser nicht so einfach abänderbar, auch wenn sich die DDT geändert hat.VG Susi
Ich habe aber bereits im Aug 2018 damals an das JuA meine Unterlagen eingereicht. Muss ich das nun auch noch machen obwohl die 2 Jahre übliche Zeit noch nicht rum sind.
Hallo Samson,
wurde in 08.2016 ein Schriftstück beim JA unterschrieben? oder wie wurde die Unterhaltshöhe mitgeteilt?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Mir wurde bis jetzt nie etwas zur Unterschrift vorgelegt. Die Unterlagen per E-Mail an die Tante vom JuA. Die hat die Werte festgelegt und die 50€ so gesetzt, weil die KM mehr verdient.
Das wurde per Schreiben uns zugeschickt und daran habe ich mich gehalten.
Ich würde mir die Berechnung vom Jugendamt immer schriftlich geben lassen - allein schon, um sie kontrollieren zu können. Jugendämter sind wie Sodom und Gomorra und leider alles andere als eine unparteiische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ich habe bereits mehrfach fehlerhafte Berechnungen erlebt. Teils, weil die es einfach nicht besser wussten, teils weil "ohne Einwand des Kindsvaters erst einmal so gerechnet wird". Ich stand so kurz vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde......
Bei Mehrbedarf sind dann auch Einkommensnachweise Deiner Frau beizufügen. Ist ja nicht so, dass nur wir uns immer nackt geben müssen.
Änderung durch Malachit: @Patrick75, du hast für deinen eigenen Fall jetzt ein separates Thema unter http://www.vatersein.de/Forum-topic-31745.html
3 Möglichkeiten die oft vergessen werden
Tilgung für das Eigenheim kann auch als Altersvorsorge zählen
Steuererstattungen, die nicht mit dem Unterhalt in Verbindung stehen zählen nicht. Bspw. Handwerkerrechnungen oder Haushaltsnahedienstleistungen (oft in der Nebenkostenabrechnung) sind keine Steuererstattungen im unterhaltsrechtlichen Sinne
Altersvorsorge für Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann 24% des Einkommens betragen
Ach und wichtig Titel bis 18 befristen
