Unterhalt ab 2008
 
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Unterhalt ab 2008

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann kommst du da nur raus, wenn sich inzwischen signifikante Änderungen an den Grundlagen des Vergleichs eingetreten sind, sofern überhaupt Grundlagen genannt sind.

Klingt bisher nicht so, als wenn du so schnell wieder raus kommst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 19.03.2009 23:30
 Ove
(@ove)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte auf die neuen Urteile gehofft. (Z.b. berichte heute aus der Zeitung das bestehende Urteile jetzt anfechtbar sind).


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Themenstarter Geschrieben : 19.03.2009 23:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ove,

Du hast aber kein Urteil. Du hast einen Vergleich. Bei einem Urteil wird man "verdonnert", bei einem Vergleich einigt man sich einvernehmlich. Das macht diesen so schwer anfechtbar.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 19.03.2009 23:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Vergleich ist wie ein Vertrag.

Du hast im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte und im Beisein deines Rechtsbeistandes einen gültigen Vertrag geschlossen.

Dieser enthält Bedingungen und Leistungen und ist solange einzuhalten wie er gilt und die Bedingungen erfüllt sind.

Du kannst den jetzt nicht 2 Wochen später einfach zerreißen und sagen, ich will einen Neuen!

Pacta sunt servanda!

Aber rück doch mal ein paar Details raus, damit wir mal kucken ob man noch irgendwo einen Hebel ansetzen kann.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 19.03.2009 23:54
 Ove
(@ove)
Schon was gesagt Registriert

Stimmt, aber ohne diesen Vergleich wäre in die Scheidung nicht eingewilligt worden. Es war also ein bißchen Erpressung. Ich sehe heute eine andere rechtliche Basis und weiß nicht ob es wirklich Sinn macht jetzt nochmal alles aufzurollen. Ich habe mich erstmal für 18 Monate verpflichtet. würde das aber logischerweise gern abkürzen. Bin aber auch der Meinung das ich durch meinen Anwalt nicht wirklich gut beraten war.


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Themenstarter Geschrieben : 19.03.2009 23:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum du dem Vertrag zugestimmt hast und ob du mit deinem Beistand unzufrieden bist, spielt für die Rechtskraft keine Rolle.
Ebenso wenig , ob du eine Nacht später, mit dem Deal immer noch zufrieden bist.

Und dem Richter zu erzählen, du seiest in seinem Gerichtssaal mit der Aufdeckung deiner verborgenen Einkünfte erpresst worden, wird ihn auch nicht gerade auf deine Seite bringen.

Klingt jetzt vielleicht etwas zynisch aber ich sage das nicht aus Schadenfreude, sondern nur um die Lage zu erklären.

Wobei dieser Unterhaltsbetrag in Relation zu deinem Einkommen auf 18 Monate befristet auch nicht wirklich katastrophal klingt. Während der Ehe wärst du auch nicht billiger davon gekommen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.03.2009 00:06
 Ove
(@ove)
Schon was gesagt Registriert

Stimmt alles. Sehe ich auch alles ein. Mich haben nur die heutigen Zeitungsberichte aufgerüttelt, in denen so doll berichtet wird wie schön man sein Exilein heutzutage entsorgen kann. Und das alles alte mehr oder weniger hinfällig ist. :phantom:


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Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, nur solange dein Vertrag nicht gegen die Gesetze verstößt oder sittenwidrig ist, ist eben weiterhin gültig.

Zumal ja bisher noch nicht mal die Tinte trocken ist.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.03.2009 00:18
 Ove
(@ove)
Schon was gesagt Registriert

Verstoßen nicht, aber ob die Rechtslage noch passt? Mal ganz nebenbei ich möchte den Anwalt wechseln. Wer kennt einen guten in Flensburg oder Umgebung.


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Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 00:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ove,

Mich haben nur die heutigen Zeitungsberichte aufgerüttelt, in denen so doll berichtet wird wie schön man sein Exilein heutzutage entsorgen kann.

Nur dass die Zeitungsberichte m.E. nicht besonders viel mit der Realität zu tun haben. Für die Medien ist das natürlich ein gefundenes Fressen, steigern Schlagzeilen aus der Kategorie "Alleinerziehende Mütter verhungern!" doch erheblich den Umsatz. Allerdings fürchte ich, was der BGH da beschlossen hat, das ist bloß wieder eines aus der langen, langen Reihe von Urteilen nach dem Schema: Dem Wortlaut nach machen wir ein moderneres Familienrecht, und durch die kalte Küche ziehen wir den Scheidungsvätern nach wie vor das letzte Hemd aus.

Soll ich mal raten, wie der Fall weitergeht, den die Medien derzeit als den Untergang des Abendlandes für alle alleinerziehenden Mütter bejammern? Der BGH hat die Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen, weil das Kindesalter allein als Kriterium nicht ausreicht. Das zuständige Gericht wird sich jetzt viel Zeit lassen (und in dieser Zeit darf der betreffende Vater zahlen und die betreffende Mutter braucht nicht mehr Stunden zu arbeiten), und wenn die sich dann zu einem Urteil durchringen, wird das ungefähr auf die gleichen Werte hinauslaufen, nur die Begründung wird anders sein: Dann ist es halt das Asthma des Kindes und nicht mehr sein Alter, was die Mutter an der Vollzeitarbeit hindert. Und im nächsten zu verhandelnden Fall wird es dann die fehlende Betreuungsmöglichkeit für das Kind sein. Oder die psychischen Probleme der Ex. Oder das Kind entwickelt zum exakt richtigen Zeitpunkt ADHS. Oder die Mutter ist chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Oder welche Ausrede auch immer sonst sich gerade anbietet.

Ich will damit sagen: Das deutsche Familienrecht hat in der Gerichtspraxis mehr Fußnoten-Sternchen als sämtliche Mobilfunktarife zusammengenommen. Dass man heutzutage sein Exilein umweltfreundlich entsorgen könne - nein, Ove, davon kann keine Rede sein.

Männliche Ex-Partner sind heutzutage problemlos zu entsorgen. Weibliche nicht.

Nix für ungut,

Malachit,

der wie so viele als beziehungstechnischer Sondermüll vor die Tür gekippt wurde.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 12:09




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass man heutzutage sein Exilein umweltfreundlich entsorgen könne - nein, Ove, davon kann keine Rede sein.

In der aktuellen Obi-Werbung wird derzeit eine Terracotta Regentonne angeboten, die da durchaus die Phantasie beflügeln kann!  😉


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 12:15
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