Hilfe, habe zur Zeit eine Klage angeregt auf Abänderung des Kinderunterhalts. mein Einkommen hat sich verringert!! - und ich erwäge auch eine Abänderung der Lohnsteuerklasse. Wer hat Erfhrungen hiermit??- und wie geht das Gericht mit der Sachlage um???
Hallo Lokaladler,
zum einen gilt es hier als höflich die üblichen Grußformeln zu nutzen, zum anderen ist es nun etwas schwer etwas zu sagen, wenn die Infos deinerseits so spärlich sind.
Du hast Klage eingereicht, da dein Einkommen geringer ist. Erfolg hat es nur dann, wenn sich deine Einkommenssituation um mehr als 10 % geändert hat. Aufgrund welcher Tatsachen willst du deine Lstkl. ändern?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, die 10prozent sind bei weitem überschritten ( brutto 12000€ im Jahr ) . Ich bin wieder verheiratet und denke an die Lohnsteuerklasse 5 .
Haloo,
Beim KU bist du gehalten die für den Unterhalt günstigste Steuerklasse zu wählen, d.h. die bei der du die wenigstens Abzüge hast. Du bist natürlich frei zu wählen, kannst aber bei der Barechnung fiktiv nach der günstigsten berechnet werden.
Hallo, die 10prozent sind bei weitem überschritten ( brutto 12000€ im Jahr )
Na ja, wie hoch war es denn vorher? Wichtig noch warum es sich geändert hat. Eine Reduzierung die du selbst verschuldet hast beeindruckt so machen Richter überhaupt nicht und er geht von einem fiktiven Gehalt aus, das du erzielen lönntest oder vorher hattest. Das heißt im Klartext für einigermaßen klare Aussagen fehlen einfach Angaben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, ich habe nicht freiwillig eine Gehaltsverringerung vom Arbeitgeber hingenommen. Ich war vor dem Arbeitsgericht und diesen Vergleich hierüber auch meiner Klage auf eine Unterhaltsabänderung hinzugefügt. Durch eine Änderung bei der Lohnsteuerklasse 5 , würde meine Frau in 3 eingestuft, so würde für die neue Lebensgemeinschaft netto mehr zur Verfügung stehen. Es ist mir schon klar das meiner EX , das nicht gefallen wird. Doch , wie ich weiß soll der Aufbau einer neuen sozialen Lebensbund (- Ehe ) nichts im Wege stehen. Liebe Grüsse Lokadler :rofl2:
Noch eine Frage , ich mich beschäftigt : Die EX verdient in etwa gleich viel , wie sieht es aus mit einem gemeinsamen Kindesunterhalt mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus ?? :knockout:
Ob es deiner Ex gefällt oder nicht ist völlig irrelvant, auch dem Richter wird es nicht gefallen. Er wird den KU nach der Klasse 3 berechnen. Von Steuervorteilen eienr neuen Ehe dürfen die Kinder partizipieren.
Ab 18 sind beide zu Barunterhalt verpflichtet. Beide Einkommen werden zusammengerechnet, der Bedarf ermittelt und auf die Elternteile verteilt. Bei gleichem Einkommen zahlt dann jeder 50 % des KU. Die KM darf sich aussuchen ihren Anteil weiterhin in Naturalien zu leisten, sofern das Kind dann noch bei ihr wohnt. Sollte das Kind nicht mehr zuhause wohnen hat es einen Bedarf von 640 €.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
wie ich weiß soll der Aufbau einer neuen sozialen Lebensbund (- Ehe ) nichts im Wege stehen. Liebe Grüsse Lokadler :rofl2:
schlau schlau, aber Richterlein ist schlauer...Kinder stehen in der Rangfolge ganz oben....
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
