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Unterhaltsabänderung bei verringertem Einkommen von Ricco

 
(@ricco)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag!
Auch ich hätte da mal zu dieswm Thema ein paar Fragen.
Mein mtl.Nettoeinkommen beträgt zur Zeit ca 600 EUR plus 317 EUR Mietfreiheit das heißt mein AG ist gleichzeitig mein Vermieter und wir haben uns geeinigt dieses Geld ohne steuerliche Abzüge "hin-und herzureichen".
Ich bin geschieden und hab dieses Jahr wieder geheiratet. Aus meiner ersten Ehe ist ein Sohn "hervorgegangen" der heute 9 Jahre alt ist. Dazu habe ich jetzt noch eine 3 jährige Tochter.
2003 wurde ich zur voller Höhe KU an meinen Sohn verurteilt. Habe ihn auch bis heute immer gezahlt.
Mein Sohn ist wöchentlich 2 Tage bei mir und dazu noch jedes 2.WE von Freitag bis Sonntagabend.
Da ja nun wieder einmal eine Erhöhung des KU anstand ist meine Schmerzgrenze mehr als erreicht.
Einmal abgesehen von den Schulden die für den KU meines Sohnes bei meinen Eltern machen mußte und meine jetztige Frau und meine Tochter dadurch ebenfalls benachteiligt werden sehe ich mich nicht mehr imstande für den KU in voller Höhe aufzukommen.
Auch wenn da ja überall steht ich müsse mich bemühen dann halt woanders mehr Geld zu verdienen ist dies in meinem erlernten Beruf nun auch nicht mehr möglich da dies meine Gesundheit nicht zulässt. Ich habe einen ärztl Attest der mir körperlich schweres arbeiten verbietet.Selbst ein "Bürojpb ist wegen des langen sitzens nicht zumutbar.
Denke deshalb über eine Abänderungsklage nach.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 16:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ricco!
Erst mal willkomen im Forum ... hier wirst Du geholfen!

Ich bin geschieden und hab dieses Jahr wieder geheiratet. Aus meiner ersten Ehe ist ein Sohn "hervorgegangen" der heute 9 Jahre alt ist. Dazu habe ich jetzt noch eine 3 jährige Tochter.
2003 wurde ich zur voller Höhe KU an meinen Sohn verurteilt.

Ich gehe davon aus, dass der ermittelte KU-Betrag aus anno 2003 seit dem nicht mehr geändert wurde.
Alleine aus diesem Grunde wäre eine Abänderungsklage IMHO empfehlenswert, da deine Tochter bei der neuen KU-Berechnung einfließt.

Ich habe einen ärztl Attest der mir körperlich schweres arbeiten verbietet.Selbst ein "Bürojpb ist wegen des langen sitzens nicht zumutbar.

Ich bezweifle, dass ein ärztliches Attest im Fall einer Abänderungsklage ausreichen wird  ... möglicherweise würde aufgrund dessen eine umfangreiche ärztl. Untersuchung angeordnet werden.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 16:45
(@ricco)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Über eine Abänderungsklage hab ich auch bei der Geburt meiner Tochter nachgedacht und damals auch eine Anwältin konsultiert.
Die hatte mir auch dann eine Neuberechnug aufgrund irgendwelcher brandenburgischen Berechnungstabellen erstellt und euphorisch erklärt das wir damit auf jeden Fall durchkommen. Dann hat sie 2 JAHRE nichts von sich hören lassen und ereichbar war sie auch nicht. Nach einer Fallentzugserklärung meinerseits kam doch prompt ein Schreiben das ich mich für sie nicht erkennbar um eine besserbezahlte Anstellung bemüht hätte und das die Sache nur dann Erfolg hätte. Komisch da hab ICH wohl in der ganzen Zeit irgendwas nicht mitbekommen. Was soll ich aber nun machen in meinem Beruf verdiene ich aber nun mal nicht mehr auch in den alten Bundesländern nicht. Habe nur einfach Angst wieder einmal einen Unterhaltsprozess zu verlieren. Ausserdem kann ich doch meine neue kleine Familie hier nicht im Stich lassen nur um für das "finanzielle Wohl" meines Erstgeborenen irgendwo in Deutschland zu sorgen. 
Wie soll ich denn dann meinen hart erkämpften Umgang mit meinem Sohn wahrnehmen wenn ich wochenlang nicht da bin und einmal davon abgesehen wäre ja dann auch keine Zeit mehr für meine neue Familie.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 17:03
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ricco!
Bei allem Verständnis für Deine Situation, aber

Auuserdem jann ich doch meine neue kleine Familie hier nicht im Stich lassen nur um für das "finanzielle Wohl" meines Erstgeborenen irgendwo in Deutschland zu sorgen. 
Wie soll ich denn dann meinen hart erkämpften Umgang mit meinem Sohn warnehmen wenn ich wochenlang nicht da bin und einmal davon abgesehen wäre ja dann auch keine Zeit mehr für meine neue Familie.

diese Argumente werden kein Gericht interessieren und noch weniger beeindrucken.
Jeder wird Dir sagen, dass Du groß und alt genug warst und bist, um die Konsequenzen aus Deiner Planung/Handlung vorhersehen zu können. Also wirst Du hierfür auch die Verantwortung tragen müssen ... in wie weit dies bedingt durch Krankheit/Gebrechen zumutbar ist, wird im Zweifelsfalle entschieden werden müssen.

Just my 2 cents
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 17:24