Hallo, alle da an den Rechnern. Ich lebe seit dem 15.12.2006 von meinem Exilein getrennt. Der Klassiker sie hat einen neuen mit viel Zeit und wenig Arbeit, ich habe immer viel gearbeitet und hatte wenig Zeit.Aber egal. Wir haben zwei Kinder eine Tochter (10 Jahre) lebt bei ihr und einen Sohn (12 Jahre) lebt bei mir. Sie hat keine wirkliche Lust arbeiten zu gehen und ich zahle für meine Tochter 439€ Unterhalt monatlich, dass ist ja auch noch ok aber mein Anwalt sagt das es auch jetzt nach dem neuen Unterhaltsrecht ok ist das ich für mein Exilein nochmal ca. 1000€ Monatlich zahle. :gunman: Kann mir mal jemand sagen ob das noch normal ist?
Moin,
dein RA der spinnt...kick den :exclam:
Welche Gründe führt er denn auf ???
Grab dich mal durch den Thread....
http://www.vatersein.de/Forum-topic-3419.html
Stelle auch mal paar Zahlen hier ein...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ich kann dir wirklich nur raten einen guten Anwalt zu suchen meine Geschichte ( zahlen bis das der Tod euch scheidet ) ähnelt deiner sehr, les da mal rein dann wirst du sehen la´dich bloß von dem Anwalt :gunman:nicht ins Bockshorn jagen, nenn den Jungs her dein PLZ Gebiet und ruckizucki hast was vernünftiges. :rofl2:
Gruß
Flugg01
Vielen Dank für die Hinweise. Meine PLZ ist 24941 und es scheind so als ob ich wirklich dringend einen neuen RA brauche. ;(
Kann mir mal jemand sagen ob das noch normal ist?
Nein, es kann Dir keiner sagen, weil noch niemand weiss, was die Gerichte aus der Reform machen.
Aus dem KU Stufe 10 entnehme ich, dass Du kein Armer bist. Jetzt zieht ja die Ministerin durchs Land und sagt, "einmal Chefartzgattin, immer Chefartzgattin" sei nicht mehr. Aber im Gesetz steht es immer noch drin, $1573 BGB. Dann steht da zwar auch was von Begrenzung in Höhe und Dauer, wenn nicht bla, ba, bla, aber genau dieses bla, bla, bla ist Dir aufs Gesicht geschrieben mit 2 Kindern und 12 Jahren Ehe.
Also am Aufstockungsunterhalt kommst Du eher nicht vorbei, spannende Frage ist die der Begrenzung. Ich würde sagen, wenn diese 1000€ brutto sind (also 550€ netto), also voll steuerlich abzugsfähig über Anlage U und Du ausdrücklich keinen steuerlichechen Nachteilsausgleich zusätzlich bezahlen musst, wenn Sie selbst verdient, dann ist das eher noch ein Schnäppchen.
Naja im Moment sind das ja alles noch Zahlen die unsere Anwälte errecnnet haben. Mal sehen was nachher vor Gericht rauskommt. :knockout:
Servus ove!
Naja im Moment sind das ja alles noch Zahlen die unsere Anwälte errecnnet haben. Mal sehen was nachher vor Gericht rauskommt
Wenn Du vorher wissen willst, was rauskommen könnte, solltest Du uns hier mit Zahlen füttern, damit die Füchse hier konkreter was dazu sagen können.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Gern, mein Netto liegt bei 4.500 - 5.000€ sie bekommt ca. 280€ Arbeitslosenged und hat ca. 250€ zinseinnahmen durch Geld was sie von mir für die Gütertrennung bekommen hat. Wie gesagt meine Tochter ist 10 und lebt bei ihr und mein Sohn ist 12 und lebt bei mir. Da ich Unternehmer bin werden die letzten 5 Jahre Einkommensmäßig zugrunde gelegt was für mich nicht gut ist da ich zwar jetzt auch noch Geld verdiene siehe oben, aber 2005 wesentlich mehr verdient habe. Das ist jetzt natürlich ärgerlich. 😡
Hi,
gut da war ich schon ein bißchen voreilig....pappasorglos hat schon recht.
Strategie muß sein:
1.)
Du/Dein RA mußt auf zeitliche Begrenzung UND auf Herabsetzung gehen.
Dies sind die sogenannten Billigkeits-Dinger, die je nach Ermessen des Unrechtssprechers
abgewägt werden.
2.)
In 1,5 Jahren ist der EU verwirkt, da deine EX einen neuen hat.
3.) Gehe keinen Vergleich ein !!!
Meine Meinung:
Du wartest die erste Verhandlung vorm AG ab, und gehst in die nächste Instanz.
Bis dahin kannst du das eheähnliche Verhältnis evtl. nachweisen, da zwischendrin auch Zeit vergeht.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
sie bekommt ca. 280€ Arbeitslosenged und hat ca. 250€ zinseinnahmen durch Geld was sie von mir für die Gütertrennung bekommen hat.
Mal ein bisschen laut gedacht: In so einer Situation wäre es ungeschickt, nicht das volle Realsplitting in Höhe von 13805€ pro Jahr, also 1150€ pro Monat, auszunutzen. Und dazu sollte man auch ihre KU-Plficht explizit machen und nicht mit dem TU verrechnen.
Also angenommen, Du zahlst KU=439€ für die Tochter, sie KU=288€ für den Sohn, macht eine Nettozahlung von 151€ an sie. Weiterhin zahlst Du 1150€ EU, wobei aber ausdrücklich schon die Steuervorrauszahlung enthalten ist. Das Arbeitslosengeld fällt unter den Progressionsvorbehalt, erhöht also die Steuern auf den EU.
Bei den Zinseinnahmen müsste man noch wissen, ob die 250€ vor oder nach Quellensteuer sind. Ich vermute mal nach Quellensteuer mit Freistellungsauftrag, d.h. es bleiben 250€ mit der kommenden Abschlagssteuer, aber ohne Wirkung auf die Steuerprogression.
Dann würde ich ihre Bilanz etwa so schätzen:
1150€ EU incl Steuervorrauszahlung
-120€ Steuervorrauszahlung
280€ Arbeitslosengeld
250€ Zinseinnahmen
439€ KU Tochter
-288€ KU Sohn
154€ KG
=======
=1865€
Das aber auch nur, weil sie arbeitslos ist. Wenn sie z.B. selbst 2000€ Brutto verdient, was sie ja muss, zumindest fiktiv, dann werden daraus 2700€. Das ist garnicht so schlecht und besteht jeden "Billigkeits-Test". Was Du netto dafür zahlst , einschliesslich KU, sind aber nur 1150*(1-45%)+439-288 = 783€. Das klingt doch wie ein Kompromiss.
Ok, muß ich dann wohl durch. KU ist ok, aber der Rest klingt für mich wie legalisierter Diebstahl. :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
Neue Situation. Mein EXilein und ihr Lover haben sich getrennt. Sie hat sich jetzt ein Haus (Geld von mir) gekauft und zieht da bald ein. Sie hat vorrübergehend eine Wohnung gemietet. Sie will sogar arbeiten (glaube ich erst wenn ich es sehe). Sie hat mich gebeten unsere Tochter abends zu betreuen und morgens zur Schule zu bringen damit sie (Früh) zur Arbeit kann. Egal ob sie arbeitet oder auch nicht, ich habe dadurch meine Tochter mehr. Was mich aber wirklich wurmt: Wie lange muß ich für mein Exilein selbst zahlen? Scheidung habe ich eingereicht ist aber noch nichts weiter pasiert.
Hallo Ove,
die Frage wie lange Du löhnen musst wird Dir der Richter schon sagen, Fakt ist das die ersten Entscheidungen zugunsten der ausgebluteten Männer bereits gefallen sind.
Um Dir Mut zu machen !
Ich habe acht jahre gezahlt ( nach 15 Jahren Ehe ) erst der mutige Gang zu einem fähigen Anwalt ( das war der springende Punkt ) hat erste Erfolge gebracht, meine Ex ist kleinlaut wie noch nie, ich habe Ihr den Unterhalt aus Anweisung meines Anwaltes auf Null gesetzt, spare das Geld ab sobald eine Nachzahlung vom Richter verlangt wird, nach den letzen Urteilen ist meine Anwältin, die ich nur durch die Jungs hier im Forum gefunden habe, der Meinung das ich spätestens am Jahresende wieder frei bin.
Weiterer Erfolg, meine Tochter wird zu mir ziehen nachdem ich Ihr nach acht Jahren Schweigen mal die ganze Geschichte aus meiner Sicht erzählt habe und nun ist Mutti halt nicht mehr die Frau mit der Allweisheit.
Also : Bleib da dran und , mach nix unüberlegtes ohne einen prima Anwalt in deiner Nähe - und auch den findest Du durch die Leute hier. :phantom:
Saludos
Moin,
nach den letzen Urteilen ist meine Anwältin, die ich nur durch die Jungs hier im Forum gefunden habe,
Wäre das nicht eine Empfehlung im Forum "Rechtsanwälte" wert?
Weiterer Erfolg, meine Tochter wird zu mir ziehen nachdem ich Ihr nach acht Jahren Schweigen mal die ganze Geschichte aus meiner Sicht erzählt habe und nun ist Mutti halt nicht mehr die Frau mit der Allweisheit.
Würdest bu bei Gelegenheit hierzu mehr schreiben wollen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Weiterer Erfolg, meine Tochter wird zu mir ziehen nachdem ich Ihr nach acht Jahren Schweigen mal die ganze Geschichte aus meiner Sicht erzählt habe und nun ist Mutti halt nicht mehr die Frau mit der Allweisheit.
Salut flugg, die Hintergründe dazu interessieren mich auch brennend. Grüße Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Ihr da. Bin jetzt geschieden :). Zahle 439,00€ KU und 1.500,00 Ehegattenunterhalt. Möchte das jetzt anfechten. Denke ich hatte den falschen Anwalt :question:. Wer kann mir sagen ob es zweck hat und wo bekomme ich in Flensburg oder Umland einen guten Anwalt?
Hallo Du da.
Anfechten über Berufung oder nach Rechtskraft durch Abänderung?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ihr da. Bin jetzt geschieden :). Zahle 439,00€ KU und 1.500,00 Ehegattenunterhalt. Möchte das jetzt anfechten. Denke ich hatte den falschen Anwalt :question:. Wer kann mir sagen ob es zweck hat und wo bekomme ich in Flensburg oder Umland einen guten Anwalt?
Hallo,
Urteil oder Vergleich? Text (anonymisiert) hier reinstellen, sonst können wir genau gar nichts damit anfangen.
/elwu
Hallo, ist ein vergleich gewesen. Sonst hätten Wirtschaftsprüfer die Zahlen durchforstet und Zahlen festgesetzt. Allein dieses hätte viel viel Geld gekostet. Aber ich bin der Meinung mein Exilein müßte langsam für sich selber sorgen und sich nich darauf ausruhen das ich ja für sie sorge. 😡
