Hallo,
Das Kind ist über 18, selbstständig, d.h. wenn Du den unbefristeten Titel hast, soll die KM auch haben/kriegen?
(nur Gedanken, vielleicht kann man damit was anfangen)
Grüsse
Hallo,
Das Kind ist über 18, selbstständig, d.h. wenn Du den unbefristeten Titel hast, soll die KM auch haben/kriegen?
(nur Gedanken, vielleicht kann man damit was anfangen)
Grüsse
Darauf habe ich keinen Einfluß: wie Du schon selbst festgestellt hast: Die Tochter ist 18.
Es ist praktisch Ihre Angelegheit, ob sie einen Titel über Unterhalt haben will.
Heißt: sie kann einen Titel von mir einfordern und von Ihrer Mutter nicht...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Kann sie Dich allein überhaupt titulieren? Weil Du und KM beide (prozentual) ihr schulden, und es ist abhängig davon, was ihr beide verdient. Wenn titulieren, muss man beide ... Ich finde es komisch, wenn es wirklich so wie Du geschrieben hast
Ja das darf so sein.
Es wird der Betrag berechnet den jeder Elernteil an das Kind zahlen soll.
Das Kind kann dann entscheiden, dass es über den jeweiligen Betrag einen Titel haben will. Oder eben nur von Mama oder Papa. Es darf auch entscheiden auf den zu zahlenden Anteil von Mama oder Papa zu verzichten oder eben ganz auf Titel verzichten und darauf vertrauen, dass beide Elternteile freiwillig ihren Anteil zahlen.
Das ist die Entscheidung des Kindes
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Heißt: Obwohl die KM mehr verdient (sie hätte ja gemäß "korrekter" Quotelung130,- € zahlen müssen und ich 90,- € lag der Richterin sehr viel daran, mich zu einem Entgegenkommen zu bewegen, so daß jeder jetz 110,- € hätte zahlen müssen..
Nur für mich zum Verständnis ...
Im Vergleich kommt die KM besser weg, da sie weniger an KU bezahlen muss, wie eigentlich errechnet (also statt 130 nur 110)?
Verglichen wurde sich dann auf beide jetzt quasi die Hälfte bezahlen (=110)!
Für mich stand da die (rethorische) Frage im Raum, warum der Richterin so viel daran gelegen war, die unkooperative KM noch zu belohnen...
Das ist (zumindest für mich) offentsichtlich, da die Richterin so schneller einen Vergleich hinbekommt und nicht umständlich ein Urteil formulieren muss. Da ist einfach eine Arbeitserleichterung für sie selber und weniger ein "belohnen".
Aber das dieser Weg nicht geklappt hat, hat sie ja nun mit dem Widerruf des Vergleiches bemerkt. Vielleicht auch deshalb nun das konsequentere Einfordern von Unterlagen.
Meine eigenen Gedanken bewegen sich in Richtung:
- hinterfragen welche Praktikumszeit für das angestrebte Studium überhaupt notwendig ist (bedarf es überhaupt eines weiteren 12 monatigen Praktikums? zur Erinnnerung: Töchting hat ja bereits vor September 2018 ein 3-monatiges Praktikum an einer hiesigen Theaterstätte absolviert...)
- den weiteren beruflichen Werdegang hinterfragen
Kann man tun. Ob dies wirklich relevant ist, kann man wieder so oder so beantworten.
Ich denke, dass jetzt interessant wird, was die Tochter für Unterlagen tatsächlich vorlegen kann und was diese aussagen. Denn - zumindest sehe ich es so - sind alle Entscheidungen und Ausagen auf "Hörensagen" erfolgt.
- nunmehr vollständige Offenlegung der Einkommenssituation der KM
- Einholen der (bereits anvisierten) eidesstattlichen Versicherung, Töchting verfüge weder über (weiteres) Einkommen noch über Vermögen
Siehe oben. Ja, darauf würde ich bestehen. Einen Vergleich wollen die nicht und nun sollte auch mal mit spitzen Bleistift gerechnet werden. Vielleicht fühlt sich die KM zu sicher, oder ist einfach nur rotzfrech.
- ich würde gerne die Abänderung des Titels befristen wollen (meine Anwältin sagt ja immer, dass das nicht ginge und weil nicht üblich, lt. Forumsmeinung gibt es dafür aber offensichtlich keine Rechtsgrundlage, sprich eine Titelbefristung scheint sehr wohl möglich)
Siehe Midnightwish. In dieser Thematik bin ich nicht Sattelfest.
Aber ich könnte mir vorstellen, da es ja um einen Unterhaltsanspruch der Tochter gegen beide Elternteile geht, dass dies dann ordentlich in einem Beschluss berechnet wird und wenn dieser als Titel fungiert, dass dieser dann auch für beide Seiten gilt.
Wie die Tochter dann ihre Ansprüche durchsetzt, steht ja auch wieder auf einem anderen Blatt. Sie muss ja nicht pfänden lassen (wenn nicht gezahlt wird).
- ich hätte gerne, dass die Kosten des Prozesses der Tochter auferlegt werden...
Dies liegt immer im Ermessen des Richters. Beantragen würde ich dies - mit einer kurzen Begründung - auf jeden Fall.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo @Kasper und Danke ...
Nur für mich zum Verständnis ...
Im Vergleich kommt die KM besser weg, da sie weniger an KU bezahlen muss, wie eigentlich errechnet (also statt 130 nur 110)?
Verglichen wurde sich dann auf beide jetzt quasi die Hälfte bezahlen (=110)!
[...]
Gruß
Kasper
Zumindest an der Stelle ja.. Es kam mir hier nicht auf die 20,-€ an, weil im Gegenzug jegliche weiteren finanziellen (Nach-)Forderungen ausgeschlossen wurden.
Damit wäre für mich alles abgegolten gewesen: Keine weiteren Gebühren usw. usf.
Im weiteren Verlauf wurde in dem Vergleich meiner Tochter ja auch noch ein paar Verpflichtungen mit auferlegt, wie diverse Verpflichtungen bezüglich Offenlegung Ihres Praktikumsvertrages sowie Informationspflichten in Sachen Veränderung Ihres aktuellen Leben- und Ausbildungssituation und zeitnahes informieren vor Studienbeginn (siehe #73 )
Für mich war an der Stelle auch wichtig zu signalisieren, dass ich (wegen 20,-€) dem beruflichen Werdegang der Tochter Steine in den Weg lege ...
[...]Vielleicht fühlt sich die KM zu sicher, oder ist einfach nur rotzfrech.
Gruß Kasper
fett das trifft es recht gut aber das hier: die KM hatte schon immer eine extrem hohe Affinität zu allem monetären...fast noch mehr
ich hatte ja hier kurz den Überraschungsbesuch der KM wenige Tage nach der Gerichtsverhandlung angerissen...
Es ist ziemlich schwierig, solche Gespräche zu beschreiben (und vor allem wiederzugeben). Es war auf jeden Fall eine Auseinandersetzung, bei der die KM so ziemlich alle Register der psychologischen Manipulation (Kriegsführung) versucht hat zu ziehen.
Es war faktisch alles dabei: Töchting kommt mit dem Geld nicht aus (ich würde das Praktikum der Tochter aufs Spiel setzen), Töchting hatte eine schwierige Zeit (viel und schwer krank), ich war nie präsent und hätte mich nie gekümmert, mir ginge es schon immer nur ums Geld, Töchting hätte wegen unklarer finanzieller Situation - wegen mir - auf einen Auslandsaufenthalt verzichten müssen und selbst bei der Zahnspange hätte ich auf ein Kassemnmodell verwiesen usw. usf.
Selbst ihre regelmäßigen Unterhaltsüberprüfung (alle 2 Jahre) hat sie so verargumentiert, dass dies nur geschehen sei, weil ich selbst und aus eigenem Antrieb nicht mehr Unterhalt gezahlt hätte. naja und zum guten Schluß eben nochmal die Geschichte mit den Übergrifflichkeiten: auch hier wurden 15 Jahre) später neue Dinge (Vorwürfe) aus dem Hut gezaubert...(da wurde 15 Jahre später Auffäligkeiten im Kindergarten und im Wohnumfeld argumentiert...)
aber auch: Töchting will auf gar keinen Fall mit mir etwas zu tun haben und sie würde sich definiv nicht mit mir auseinander setzen (wollen)
Ich habe dann (selbst da) nochmal und wiederholt Gesprächsbereitschaft signalisiert und darauf verwiesen, dass sie als KM komplett raus ist und ich weitere Gespräche nur noch und ausschließlich mit unserer Tochter selbst führen werde. Und wenn es so ist, wie die KM es darstellt dann eben so etwas wie eine bittere Pille für meine Tochter ist, die Töchting an der Stelle schlucken muß: Nach dem Motto: meine Tochter möchte nichts von mir wissen, dann muß sie sich auch gefallen lassen, dass es von meiner Seite nur das gibt was Ihr (rechtlich) zusteht ....
Ich vermute mal, dass die gegn. Anwältin die "Vergleichssituuation" gar nicht vollumfänglich offengelegt hat, sprich die Tochter/ KM wird (eventuell) gar nicht wissen, dass die KM weniger bezahlen muß und ich mich zu mehr bereit erklärt habe... aber das ist sowas wie Kaffesatzlesen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Es ist ziemlich schwierig, solche Gespräche zu beschreiben (und vor allem wiederzugeben). Es war auf jeden Fall eine Auseinandersetzung, bei der die KM so ziemlich alle Register der psychologischen Manipulation (Kriegsführung) versucht hat zu ziehen.
Ich weiß was Du meinst ...
...dass die gegn. Anwältin die "Vergleichssituuation" gar nicht vollumfänglich offengelegt hat, sprich die Tochter/ KM wird (eventuell) gar nicht wissen, dass die KM weniger bezahlen muß und ich mich zu mehr bereit erklärt habe... aber das ist sowas wie Kaffesatzlesen...
Wie auch immer.
Ich interpretiere Deine Aussagen so, dass die KM wesentlich besser bei weggekommen ist, als wenn alles mit dem spritzen Bleistift berechnet worden wäre. Das heißt, dass Du Dich eigentlich nur zurücklehnen kannst und die Show genießt. Diesen Schuß haben die Beiden sich selber ins Knie gesetzt und dann müssen sie halt auch mit den Folgen leben.
Die Kostenfrage würde ich ansprechen, insbesondere die daraus resultierende Mutwilligkeit. Und wenn die Tochter die Kosten aufgebrummt bekommt, dann wird (vielleicht) der Gedankengang aufkommen, dass man sich nicht auf alle Aussagen bedingungslos verlassen sollte. Auch eine Art der Erziehung.
Was mich aufhorchen lässt, ist die Sache, dass um diesen Praktikumsvertrag so ein Theater veranstaltet wird. Wenn alles mit ordentlichen Dingen zugehen würde, dann würde ich das Teil kopieren, zuschicken, = fertig. So kann man nur Vermutungen anstellen, aber vielleicht ist das ja ein Nebenjob und sie bekommt Geld dafür. Aber wenn dem so sein sollte, dann legen die gerade eine Bauchlandung hin.
Aber vielleicht (solltest Du derzeit weiter zahlen) spekulieren sie auch auf Zeit, soviel Geld wie möglich, um sich dann auf Entreicherung zu berufen. Bei solchem Klientel ist alles möglich.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Heute habe ich Post von "meiner" RA.-in erhalten... anhängend daran 2 Schreiben des hiesigen Familiengerichtes:
1. Der Vergleich wurde von der Gegenseite widerrufen
2. Neuer Gerichtstermin ist der 19.11.2018 (mit dem Hinweis, Töchting soll bis 10.11. den vollständigen Praktikumsvertrag vorlegen)
Schon komisch, dass der "Widerruf" nicht dabei war. Mach mal kurzfristig Akteneinsicht und schau dir das genau an. Vorher nicht anmelden und auch die eigene RAin nicht informieren. Und im AG nicht abwimmeln lassen!
Mama war bestimmt auch selbst bei der Richterin. 😉
Schon komisch, dass der "Widerruf" nicht dabei war.[...]
... ja das fand ich auch (ohne mir allerdings wirklich sonderlich Gedanken darüber gemacht zu haben...man denkt ja zunächst, dass da alles seine Richtigkeit hat...)
Hatte am 19.10.2018 vormittags eine Email der RA.-in im Emailbriefkasten mit besagten Anhängen (ohne den eigentliche Widerruf), am frühen Nachmittag kam dann noch ein Schreiben des hiesigen Familiengerichtes, welches noch spärlicher war: Einladung zur Gerichtsverhandlung am xx.xx.xx um xx.xx Uhr, persönliches Erscheinen usw...
Ursprünglich wollte ich (zunächst) die RA-in in der Sache allgemein befragen und dabei auch das Fehlen des Widerrufes ansprechen. Die RA.-in war aber nicht zu sprechen.
[...]
... schau dir das genau an. Vorher nicht anmelden und auch die eigene RAin nicht informieren. Und im AG nicht abwimmeln lassen!
[...]
Das hatte ich ja schon mal in der Angelegenheit "Auskunftsklage" gemacht....
@egalo, was sind Deine (Hinter-?)Gedanken in der Sache. Warum heimlich?
Habe bei sowas immmer ein komisches Gefühl (den eigenen Anwalt zu hintergehen bzw. zu übergehen...)
[...]
Mama war bestimmt auch selbst bei meiner Richterin. 😉
Auch wenn ich mir durchaus und sehr lebhaft vorstellen kann dass die KM das versucht hat....
Wie soll die KM als indirekte Gegenerin (-> Unterhaltschulderin) da Gehör finden (sprich ein Gespräch stattgefunden haben).
Geht denn sowas, dass man als Prozessunbeteiligte da einfach aufschlagen kann :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
[...]
Was mich aufhorchen lässt, ist die Sache, dass um diesen Praktikumsvertrag so ein Theater veranstaltet wird. Wenn alles mit ordentlichen Dingen zugehen würde, dann würde ich das Teil kopieren, zuschicken, = fertig. So kann man nur Vermutungen anstellen, aber vielleicht ist das ja ein Nebenjob und sie bekommt Geld dafür. Aber wenn dem so sein sollte, dann legen die gerade eine Bauchlandung hin.
Aber vielleicht (solltest Du derzeit weiter zahlen) spekulieren sie auch auf Zeit, soviel Geld wie möglich, um sich dann auf Entreicherung zu berufen. Bei solchem Klientel ist alles möglich.
Gruß Kasper
Dieses Theater geht ja schon seit vielen Jahren so:
Die KM wollte schon jeher keine Informationen über die Tochter preisgeben, mit dem Argument, dass Diese mir nicht zustünden...
Auch hier hat Sie alle mentalen und rechtlichen Register gezogen. Im Zuge der Auskunftsklage wurde hier von der KM sogar der Gesetzestext der Vereinten Nation bemüht, um zum Ziel zu kommen....
Jetzt wird eben ein neues Kapitel aufgeschlagen. Auch hier möchte die Tochter (oder eher die KM ?) unter allen Umständen einen Informationsfluss verhindern.
In der Sache aktuelles Praktikum "Praktikumsvertrag":
Der ist ursprünglich 3-seitig. Davon habe ich allerdings nur eine Seite erhalten. Und auf der stehen absolut allgemeine und nicht personenbezogen Sachen drin und hat eher so eine Art "Merkblattcharakter"
Das Fehlen des kompletten Vertragswerkes wurde ja schon in der letzten Gerichtsverhandlung von uns moniert und von der Richterin im weiteren Verlauf bei der gegn. RA.-in hinterfragt. Die äußerte zunächst "auch nicht mehr zu haben" sie würde sich aber im Nachgang um das vollständige Vertragswerk kümmern (wollen).
Als es dann am Ende zu der Ausformulierung des Vergleiches ging, habe ich dann die Verpflichtung(!) mit einpflegen lassen, dass mir die Tochter das komplette Vertragswerk zukommen lassen muß.
PS: Bin ja mal gespannt, ob Töchting diesmal (am 20.11.2018) anwesend ist...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
- ich hätte gerne, dass die Kosten des Prozesses der Tochter auferlegt werden...
Sag das deiner RAin ganz deutlich. Im 1. Termin hat sie sich leider auf 50:50 eingelassen.
Und aktuell hat es deine RAin schweigend und tatenlos hingenommen, dass die Richterin ihr (und dir) den eigentlichen Widerruf (Wer? Wann? Wie? Begründung?) vorenthalten hat. Warum? Sie wird dir dankbar sein, wenn du zum nächsten Termin in der Kanzlei deine Erkenntnisse aus der Akteneinsicht präsentieren kannst. Mit ihr musst du nicht kuscheln, das machen die Juristen schon unter sich...
Du hintergehst/übergehst niemanden! Akteneinsicht ist DEIN RECHT. Geh da hin und lass dich überraschen. Berichte bitte morgen.
Sei nett und freundlich zu der Richterin, falls du ihr zufällig begegnen solltest. Die ist sauer, aber nicht auf dich.
Und jetzt machen, nicht quasseln. ;-)))
Hallo @egalo,
war heute zu Akteneinsicht...
Da lief im Grunde alles ziemlich einfach und unproblematisch.
Und tatsächlich gibt es paar kleine Umstände die neu für mich waren:
1.)Der Widerruf wurde ohne Begründung der gegn. RA.-in formuliert Bleibt trotzdem die Frage, warum ich keine Abschrift davon bekommen habe...
Er ist mit Erstellungsdatum 14.10.2018 versehen (letzter Tag/ Sonntag) und wurde am 15.010.2018 zunächst per Fax an das hiesige Gericht gesendet. Ein Original
wurde per Post versendet und trägt den Eingangsstempel 17.10.2018.
Die Richterin vertritt die Ansicht das der Eingang am 15.10.2018 korrekt ist, da der letzte Tag der Fristsetzung auf einen Sonntag fiel.
2.)Meine Tochter erhält VKH. Sie mußte zu diesem Zweck eine Antrag stellen (Formblatt)
Sie erklärt, keine eigenen Auskünfte zu haben (Die Felder sind komplett entwertet). Allerdings sollte Sie ja das Kindergeld bekommen Selbst wenn es immer noch auf
das Konto der KM überwiesen wird müßte es ja bei der Tochter als "Einkommen" aufgeführt sein ??
Als einzige Einkommensquelle gibt Sie 50,- € Taschengeld an
3.)Bei dem Vergleich gibt es im letzten Satz (den ich selbst habe einfügen) lassen einen Nachsatz, der mir so nicht in Erinnerung war (blau/ fett); Zitat:
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, dem Antragssteller den gesamten Praktikumsvertrag vorzulegen, unabhängig von der Frage, ob
der Vergleich von Ihr widerrufen wird oder nicht jedenfalls bis 14.10.2018
Der Praktikumsvertrag liegt bis heute nicht vor!
Dies erklärt dann wohl auch das vehemente Bestehen der Richterin selbst auf die Offenlegung des Vertrages.
Übrigens nicht wie von mir geschrieben bis zum 10.11.2018, sondern innerhalb 10 Tagen!!
Die Aufzeichnungen/ Schriftsätze/ Gesetzestextauszüge und einige OLG- Beschlüsse zielen alle auf die Verpflichtung der Tochter hin, dass diese verpflichtet ist, sowohl Ihren Unterhaltsanspruch; Ihre Einkommenssituation und die Einkommensituation der KM darzulegen.
Nirgendwo ein Hinweis, dass Sie mir an den Karren pieseln will...
Morgen gibt es zunächst ein Telefonat mit meiner RA.-in wie es weitergeht...
Edith/ PS. einen Hinweis, dass die KM dort (im Fam.-Gericht) war, konnte ich nicht entdecken...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Die Richterin vertritt die Ansicht das der Eingang am 15.10.2018 korrekt ist, da der letzte Tag der Fristsetzung auf einen Sonntag fiel.
So ist es, § 193 BGB.
Der Praktikumsvertrag liegt bis heute nicht vor!
Könnte man vollstrecken. Muss man aber nicht...
Ist doch alles völlig unspektakulär- wie zu erwarten war.
Gruss von der Insel
[...]
Könnte man vollstrecken. Muss man aber nicht...
Ist doch alles völlig unspektakulär- wie zu erwarten war.
Gruss von der Insel
Fett: was meinst Du damit, oder wie meinst Du das?
Fakt ist ja, das Töchtings (aktuelle bis voraussichtlich 08/2019 andauernde) Unterhaltsforderung genau auf diesem Praktikum fußt, was sie (aktuell) nicht mal ansatzweise versucht darzulegen (beweisen).
Man sollte ja meinen: Praktikumsvertrag vorlegen und der Drops ist gelutscht... und so zieht sich das Ganze schon fast 10 Monate hin...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ja, Kindergeld ist Einkommen des Kindes und das Formular fragt es auch ab. Unterhalt wäre auch Einkommen.
Was Inselreif meint ist, dass bei der Akteneinsicht nichts spektakuläres zum Vorschein kam.
Du kannst eine Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher) zur Herausgabe des Praktikumsvertrags anleiern, da die Herausgabe sofort wirksam ist.
VG Susi
Moin,
mal so in die Runde:
Vertrag wurde nicht vorgelegt, Bedürftigkeit wurde nicht nachgewiesen und Unterhalt wäre damit zu versagen.
Warum sollte man die Nachweise selber besorgen?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Du kannst eine Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher) zur Herausgabe des Praktikumsvertrags anleiern, da die Herausgabe sofort wirksam ist.
Kann er nicht. Der Vergleich wurde widerrufen!
Die Richterin hat der Tochter den 10.11. zur Vorlage aufgegeben, für den 19.11. hat sie terminiert.
In Absprache mit der RAin würde ich jetzt noch einen Schriftsatz machen. Inhalt:
1. Tochter hat ihre Unterhaltsbedürftigkeit (Praktikum und Auskünfte) immer noch nicht vollständig nachgewiesen, deshalb ist dem Antrag des Vaters vollumfänglich stattzugeben.
2. Die Verfahrenskosten sind der Tochter komplett aufzuerlegen, egal wie die Kiste ausgeht.
Und die RAin ist dahingehend einzunorden, dass einem erneueten Vergleich nur dann zugestimmt wird, wenn über die Kosten keine Regelung getroffen wird. Somit hätte das Gericht über die Kosten auch im Falle eines Vergleichs nach § 243 FamFG zu entscheiden. XII ZB 2/11
Vermutlich hat die Richterin den Hals voll. Aber sie weiß sehr wohl, wer hier zickt.
