Ich habe für meinen Sohni einen Titel über 105%. KM fordert seit letztem Jahr 110% und hat im Juni diesen Jahres Klage eingereicht. Es wurden schon einige Briefe hin und her geschickt (Anwälte-Gericht) aber eine Verhandlung hat noch nicht stattgefunden.
Nun vermute ich ja ganz stark, dass die KM die Klage zurückzieht, da sich ja ab Januar die Sachlage ändert und sie ihre 110% definitiv vergessen kann.
Meine erste Frage wäre, müssen wir dem zustimmen oder können wir das durchziehen und bekommen am Ende gar die 100% 😉 ???
Und wer trägt die Kosten, die bisher entstanden sind, wenn die Klage von der KM zurück gezogen wird???
Hallo @Vater1982,
die spannenden Fragen an dieser Stelle:
- wann war die letzte Überprüfung Deines Einkommens?
Einkommensüberprüfungen durch die "Gegenseite" können alle 2 Jahre initiert werden. Innerhalb dieser 2 Jahre nur, wenn Dein Einkommen nennenswert (erheblich) (ca. 10%) gestiegen ist.
Die bloße Behauptung der Gegenseite reicht da nicht...
- Wie hoch ist Dein Unterhaltsrelevantes (bereinigtes) Einkommen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nun vermute ich ja ganz stark, dass die KM die Klage zurückzieht, da sich ja ab Januar die Sachlage ändert und sie ihre 110% definitiv vergessen kann.
Hmm, der Januar ist noch weit hin. S.u.
Meine erste Frage wäre, müssen wir dem zustimmen
Nein, die Antragsrücknahme bedarf vor Beginn der mündlichen Erörterung keiner Zustimmung des Antragsgegners.
oder können wir das durchziehen und bekommen am Ende gar die 100% 😉 ???
Ebenfalls Nein, denn die 100% (=Absenkung) gäbe es nur, wenn Du Widerantrag stellst. Dann würde die Antragsrücknahme auch nicht mehr zur Verfahrensbeendigung führen.
Tust Du nichts, und der Antrag wird abgewiesen, dann bleibt es bei den bestehend titulierten 105%.
Und wer trägt die Kosten, die bisher entstanden sind, wenn die Klage von der KM zurück gezogen wird???
Bei Antragsrücknahme werden die Kosten grundsätzlich der KM auferlegt.
Aber: Nach billigem Ermessen können die Kosten auch anders verteilt werden. Wenn die AS'in ihren Antrag jetzt im Hinblick auf die ab Januar geltende Rechtslage zurücknehmen sollte, könnte solch ein Fall vorliegen.
Mal ehrlich, gut beraten wird die AS'in nicht zurücknehmen. Sie wartet ab.
- Kommt es im Dezember zur Erörterung und Entscheidung, dann wirst Du verknackt (da gehe ich jetzt mangels Zahlen einfach mal von aus). Eine Abänderung im Januar kannst Du dann praktisch vergessen, da die Wesentlichkeitsgrenze nicht erreicht wird.
- Kommt es im Dezember nicht mehr dazu, dann kann die AS'in Anfang Januar die Erledigung (nicht Rücknahme) erklären. Das Gericht stellt dann fest, dass der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war und erst durch die neue Rechtslage ab 01.01. unbegründet wurde. Damit trägst Du die Kosten.
Von daher solltest Du Dir klar werden, ob der Antrag jetzt, in 2017, Aussicht auf Erfolg hätte.
Gruss von der Insel
Von daher solltest Du Dir klar werden, ob der Antrag jetzt, in 2017, Aussicht auf Erfolg hätte.
Ja er hat Aussicht auf Erfolg, sonst hätte ich es gar nicht soweit kommen lassen.
Ich danke Dir für die Auskunft über die Vorgehensweise. Ich habe da keine Ahnung.
was wäre denn wenn ich jetzt in der EK Stufe 2 bin, die dann ab Januar der EK Stufe 1 entspricht??? Dann würde man mich doch nicht mehr zu 105% verdonnern???
Hallo @Inselreif und @All
weils ja gerade Thema war(ist):
wäre denn diese Vorgehensweise (im Ernstfall und mit angepaßten Daten des TO) nicht eine Möglichkeit die Angelegenheit anzugehen:
Diejenigen, die jetzt (aufgrund DT 2017) erstmals 105% titulieren "müssen", lassen in die Urkunde aufnehmen (Kurzform): "bis 12/2017 = 105%, ab 1/2018 = 100% des jeweiligen Mindestunterhalts usw usf" 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
- Kommt es im Dezember nicht mehr dazu, dann kann die AS'in Anfang Januar die Erledigung (nicht Rücknahme) erklären. Das Gericht stellt dann fest, dass der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war und erst durch die neue Rechtslage ab 01.01. unbegründet wurde. Damit trägst Du die Kosten.
105% würden ja im Januar den jetzigen 110% entsprechen und sie hätte ja quasi das was sie fordert, aber es wäre nicht das was ihr zusteht (so die Berechnung meiner Anwältin). Ich steh echt auf dem Schlauch. Würde der Richter dann nicht entsprechend passend entscheiden???Also dann die 100% titulieren, die jetzt 105% sind???
Zunächst einmal muss das Gericht darüber entscheiden, wie es heute ist. Dass sich in absehbarer Zeit etwas ändert, ist irrelevant. Die Rechtsprechung hat leider ausreichend Argumentationshilfen geschaffen, wieso man einen Unterhalt, obwohl er in absehbarer Zeit zu hoch sein wird, nicht befristen muss.
Da wir aber schon November haben und damit kein Risiko des Verbrauchs droht, empfehle ich folgendes:
Den KU Dezember Stufe X jetzt, hier, heute, sofort zahlen. Damit ist das Thema 2017 abgehakt - kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, Antrag unbegründet (bezüglich Rückständen, weil ja in den Vormonaten auch schon mehr gefordert war, muss man gesondert sehen).
Ab 2018 ist dann nur noch X-1 begründet.
Das sollte, da alles ja sehr kurzfristig und absehbar ist, funktionieren.
Diese Vorgehensweise kann man übrigens auch gut bei einer Trennung ab Ende Q3 nutzen, sollte Exe den Steuerklassenwechsel verweigern. Nur bitte nie mehr als drei Monate voraus zahlen!
105% vom Mindestunterhalt sind auch im Januar noch 105% vom Mindestunterhalt und keine 110%. Nur bei gleichem Einkommen wirst Du dann eine Stufe tiefer als heute einsortiert.
Und: bitte achte penibel, dass am Ende die Streitwertberechnung stimmt! Wir reden hier nur über die Differenz zwischen 105% und 110%, also nur ein paar hundert Euro Wert, da ist fast schon egal, wer das zahlen muss.
Gruss von der Insel
Da wir aber schon November haben und damit kein Risiko des Verbrauchs droht, empfehle ich folgendes:
Den KU Dezember Stufe X jetzt, hier, heute, sofort zahlen. Damit ist das Thema 2017 abgehakt - kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, Antrag unbegründet (bezüglich Rückständen, weil ja in den Vormonaten auch schon mehr gefordert war, muss man gesondert sehen).
Ab 2018 ist dann nur noch X-1 begründet.
Das sollte, da alles ja sehr kurzfristig und absehbar ist, funktionieren.Gruss von der Insel
Das versteh ich nicht 😀 ...kannst Du das mal für Blonde erklären, also idiotensicher...danke 😉
105% vom Mindestunterhalt sind auch im Januar noch 105% vom Mindestunterhalt und keine 110%. Nur bei gleichem Einkommen wirst Du dann eine Stufe tiefer als heute einsortiert.
Gruss von der Insel
Ja das meinte ich 😀
