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Neuer Lebensgefährte -> Auswirkung auf Kindsunterhalt?

 
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen liebe Experten,

ich erhalte für unser Kind Unterhaltsvorschuss.
Nun ist die Kindsmutter mit ihrem Freund zusammengezogen.
Wird dessen Einkommen beim Kindsunterhalt berücksichtigt?

Danke und Gruss,
gardo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2017 10:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus gardo!
Meines Wissens spielt das Einkommen des neuen LG erst mal keine Rolle für den KU.
Man könnte sich aber über Wohnvorteil und dergl. der KM streiten, um das unterhaltsrelevante Einkommen der KM zu "erhöhen"; da Du UHV kriegst, wäre es meiner Meinung nach eher Sache des JA, das zu prüfen.
Entschieden wird das letztendlich sowieso vor Gericht, so viel ich weiss.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2017 10:55
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Einkommen des Freundes wird nicht berücksichtigt, aber eine Haushaltsersparnis kann angenommen werden. Unter Umständen wäre es daher möglich, den Selbstbehalt des Unterhaltpflichtigen abzusenken, wenn dieser mit jemandem zusammenlebt.
Dazu gibt es Beschlüsse von OLGs und BGH, recht gut aufgelistet in den Unterhaltsrichtlinien des OLG Frankfurt/Main in der Web-Version: http://www.hefam.de/DT/ffmAPap.html

Als Beispiel das Urteil vom 9. April 2009 des OLG Brandenburg, Az. 9 UF 202/07 unter Randnummer 29 ( https://openjur.de/u/280026.html ):

Allerdings ist eine Reduzierung des Selbstbehalts unter dem Aspekt des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft vorzunehmen, nachdem der Kläger im Verhandlungstermin vor dem Senat bestätigt hat, dass er seit dem Jahr 2005 mit einer Lebenspartnerin zusammen lebt. Die mit einer solchen Lebensgemeinschaft einhergehende so genannte Haushaltsersparnis kann monetarisiert werden, da das Zusammenleben zweier oder mehrerer Personen gegenüber einem Einzelhaushalt regelmäßig zu einer Kostenersparnis oder zu Synergieeffekten führt, die jeden Lebenspartner hälftig entlasten (BGH FamRZ 2008, 594/597 f. mit weiteren Nachweisen). Solche Ersparnisse treten üblicherweise etwa bei den Wohnkosten auf, an denen sich regelmäßig beide Lebenspartner beteiligen, aber auch bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Diese Kostenersparnis kann regelmäßig in pauschalierter Form berücksichtigt werden. [glow=red,2,300]Der erkennende Senat setzt dafür regelmäßig 25 % des Selbstbehaltes an[/glow], der dann aber auf jeden Partner der Gemeinschaft anteilig zu verteilen ist, [glow=red,2,300]so dass auf den Kläger 12,5 % entfielen[/glow], was einem Betrag von 96,25 EUR bei einem Selbstbehalt von 770,00 EUR bzw. einem Betrag von 103,75 EUR bei einem Selbstbehalt von 830,00 EUR entspricht (vgl. dazu: erkennender Senat, Urteil vom 4. September 2008, Az. 9 UF 39/08). Greifbare Anhaltspunkte, die einer – im Verhandlungstermin seitens des Senates ausdrücklich angekündigten - entsprechenden Reduzierung des Selbstbehalts im Streitfall entgegenstehen könnten, etwa die unzureichende eigene Leistungsfähigkeit der vielleicht selbst auf sozialhilferechtliche Leistungen angewiesenen Lebenspartnerin, hat der hierfür in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtige Kläger nicht angeführt; sie sind auch anderweitig nicht ersichtlich.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2017 11:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vielleicht sollte man eine ungefähre Ahnung von der Einkommenssituation der KM haben, bevor man hier ein Faß aufmacht.
Auch sollte man wissen, was die Beistandschaft herausgefunden hat und warum sie unter dem SB liegt, so dass UHV gezahlt werden muss. Sollte e zum Beispiel an der Betreuung eines weiteren (Klein-)Kindes liegen, oder gesundheitliche Gründe, dann würde ich es so belassen und nicht das Verhältnis wegen KU weiter vergiften.
UHV ist zwar nicht die Welt, aber man kommt klar und besser wie nichts.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2017 12:05
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für Euer Feedback!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2017 15:05